November 1950
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Angestellte geißeln Arbeitgeberpolitik
Bezeichnende Handlungsweise einer Direktion
Aus Mitgliedtrkreisen wird uns geschrieben:
Die Angestellten der Saarland 1 sehen
Versicherungsgruppe I haben sich an
Idem im Saarland am 2. 10. 1950 durch
geführten Warnstreik 100 o'o beteiligt. Ob
iwohl der Streik weniger gegen die Direk
tion unserer Gebe lschaft als gegen d ei
derzeitige Preispolitik an der Saar ge
richtet war, hat dieselbe am nächsten
Tage verschiedene für die Belegschaft
«nachteilige Anordnungen getroffen, die
von den Angestellten nur mit einem Konf-
echütteln entgegengenommen werden
konnten. Unter anderem wurde ein von
der Firma entgegenkommenderweise un
entgeltlich durchgeführter französischer
Sprachkursus unterbrochen und nicht
linehr weitergeführt. Obwohl es sich, wie
bereits erwähnt, bei der Durchführungi
dieses Kurses um ein besonderes Entge-
igenkommen der Direktion handelte —
dies kann nur zur Nachahmung empfoh
len werden — war es uns Angestellten
unverständlich, daß man auf Grund des
durchaus berechtigten Warnstreiks die
Wetterführung dieses Kursus untersagt
hat. Einige Tage nach dem Streik, wurde
diese Anordnung wieder aufgehoben und
der Kursus konnte wieder weitergeführt
•werden. Da wir Angestellten aber der
artige Maßnahmen nicht vergessen wer
den, wurde mit wenigen Ausnahmen einte
Einigkeit erzielt, cm dem Kursus aus Pro
test nicht mehr teiizu^ehmen. Die Direk
tion gab daraufhin bekannt, daß jede*
Teilnehmer als Lohn für die Lernfreudig
keit eine Prämie von ffrs. 1000.— erhält
und die füuf Besten cm den Pfingstfeier-
tagen 1951 (weit, weit ist’s hin ,.. der
Verf.) in Paris einen freien Aufenthalt ge
nießen können. Es ist einwandfrei festge-
stellt — dies wird auch von der Direktion,
nicht bestritten werden können — daß
diese Bereitwilligkeit der Di ektion (Wa-
■rum macht man bei den Lohn Verhand
lungen Schwierigkeiten? der Verf.) em
Schlag gegen diejenigen sein sollte, diel
eme weitere Beteiligung an dem Kursus
abgelehnt haben. Warum wurden denn
diese Anspornungsprämien nicht gleich
bei Beginn des Kursus ausgesetzt? Ich
kann aber cm dieser Ste’le zum Ausdruck
bringen, daß dies ein Schlag in die Luft
iwar
Dieser Artikel soll weniger die Hand
lungsweise der D; ektion als die der An
gestellten verurteilen, die bedauerticher-
weise, obwohl einige von Ihnen noch kurz
vorher die anderen Angestellten auf ge-
fordert haben, dem Kursus fernzubleiben,
a s sie Kernenis vpu den ffrs. 1000.— er-
h';elfeh 3o~schnen w ie möglich sich Wie
der in d e L’ste der Teilnehmer elnzeich-
tnen ließen. Es ist aber keineswegs so,
daß wir wegen dieser Lernprämie den
Teilnehmern des Kursus neidisch sind,
denn, wir, die wir die ganze Angelegen
heit als e’ne Charakta frage betrachten,
konnten diesen Weg ehenteUs gehen. Wir
wünschen allen unseren Kolleginnen und
Kollegen, d’e in den Besitz der ffrs. 1000.—
(gelangen, diesen Betrag, denn sie haben
ihn unseres Erachtens alle redlich ver
dient. Es muß aber hier he'ausgestellt
werden, daß alle Angestellten, ob Sie
Teilnehmer des Kursus sind oder nicht
eine Lohnerhöhung für unsere volkswirt
schaftlich wichtige Arbeit verdient haben.
Wo bleibt denn in diesem Falle das Ent
gegenkommen der Direkt-on der Saarlän
dischen Versicherungsgruppe I?
Es ist durchaus damit zu rechnen, daß
bei weiterem Streiks, die wir evtl, durch
zuführen gezwungen sein werden, die-
tselbe Maßnahme nochmals getroffen
wird. Wir fragen die Teilnehmer, ob sie
bereit sind, sich so an der Nase herum
führen zu lassen. Wir jedenfalls, de wir
einen aufrichtigen Standpunkt vertreten,
würden uns freuen, wenn sich unsere An
sicht nicht bewahrheiten würde und der
Kursus beendet werden kann, Es liegt uns
viel daran, daß die fünf Besten (Ob eie
schon feststlehen? d. Verf.) Paris ken
nen lernen. Wir wünschen ihnen jetzt
schon sehr viel Vergnügen und raten
ihnen den Betrag von ffrs. 1000.— aufzu
heben bis dahin, daß ihnen' die Möglich
keit gegeben ist, von jeder Sehenswürdig
keit in Paris ihren Kolleginnen und Kolle
gen — denen die Möglichkeit zu einer
Fahrt nach Paris infolge Geldmangel
nicht gegeben ist — eine Ansichtskarte
zu schreiben.
Wir möchten es nicht versäumen, cm
idteser Stelle dem Leiter des Lehrganges,
der sich mit uns viel Mühe gab, für seine
aufopfernde Arbeit verbindlichst zu dan
ken.
Für die ehemaligen Teilnehmer des
französischen Sprachlehrganges zeichnet
Euer Otto.
Zweiter Kongreß der Force Ouvriere
Was hat sie erreicht? - Das Programm für die nächste Zukunft
' Mehr als 1000 Delegierte aus Frankreich
und der Franz.-Union hatten sich Ende
Oktober in Paris zu ihrem zweiten Kon
greß vereinigt. Jetzt, im dritten Jahre ihres
Bestehen©, kann festgestellt werden, daß
die mühsame Tätigkeit all derer, die sich
damals zusammen mit Leon Jouhaux ent
schlossen hatten, durch Schaffung der
Force Ouvriere dem reinen Gewerk
schaftsgedanken wieder zum Durchbruch
zu verhelfen, bleibenden Erfolg gehabt
hat. Die Gewerkschaft steht auf festem
Fundament. Frei van Bindungen an Rich
tungen konnte der Kongreß ein klares ge
werkschaftliches Aktionsprogramm auf
stellen. Im Vordergrund stehen der Kampf
um höhere Löhne, um den Ausbau des
Mitbestimmungsrechtes, gegen das Spe-
kuicmtentum und die Preistreiber, gegen
die In fransigem* des Unternehmertums
und die Gleichgültigkeit der Beliördan. Im
internationalen Rahmen wird die Force
Ouvrtere mit allen unabhängigen Gewerk-
schaftsorganisationen innerhalb des IBFG
eng Zusammenarbeiten. Dte französisch
deutsche Verständigung wird dabei eines
ihrer wichtigsten Zie’e sein. Es sei in die
sem Zusammenhang daran erinnert, daß
,,Foroe Ouvriere“ seit über zwei Jahren
ein Deutsches Sekretariat zur Betreuung
der in Frankreich beschäftigten deutschen
Arbeiter unterhält.
Ein Lehrerdelegierter sagte: Wir haben
nicht zwischen der Partei der Amerika
ner und der Partei der Russen zu ent
scheiden, sondern wir haben uns für die
amerikanische Arbeiterschaft und für di®
unterdrückte russische Arbeiterschaft ent
schieden.
Privatmusiklelirer
bitten um Beachtung
Hand in Hand mit dem starken Aufbau-
Willen unserer Heimat wollen auch die
Privat-Musikerzieher ihren Beitrag zum
kulturellen Wiederaufbau leisten. Gilt es
doch, die großen seelischen Werte stän
dig zu vermitteln.
Die Privatmusikerzieher haben sich als
Fachschaft dem Saarländischen-Musiker-
Verband angeschlossen und genießen
Förderung und Wohlwollen der Behörden.
Der Privatmusikerzieher von heute hat ei
nen Staatlichen Unterrichtserlaubnis
schein, auf dem das Fach verzeichnet ist,
zu dem er dank seiner Zeugnisse, diel
©eine Ausbildung mii abschließender Prü
fung beweisen, zugelassen ist. Es wäre
erwünscht, daß sich Schü’ereltem diesen
Schein bei unbekannten Lehrern vorlegen
lassen. Um einen planmäßigen, geord
neten Unterricht zu gewährleisten, wind
den Schülerellern ein Vertrag zur Unter
schrift vorgelegt. Es wird dringend gebe
ten, diese Formalität pünktlich zu erledi
gen, um dem Musiklehrer zu ermöglichen.
©■einen Pflichten nachzukommen und ihm
das peinliche Mahnen zu ersparen. Der
Musiklehrer ist in seiner Honorarforde
rung an einen Mindestsatz gebunden. Fin
det der Unterricht in der Wohnung des
Schülers statt, so muß ein Aufschlag als
Entschädigung für den Zeitverlust be
rechnet werden. Wünschenswert ist auf
alle Fälle der Unterricht bei dem Lehrer,
weil dort Getegenheit zu einer abwechs
lungsreiche en Gestaltung des Unterrich
tes ist. (Da die meisten Schüler Räder
haben, wäre der Zeitverlust nicht groß).
Leider ist eine ganze Anzahl von Musik-
lehrem total ausgebombt, oder sie müs
sen, durch die Wohnungsnot bedingt, in
solch schlechten Wohnverhältnissen le
ben, daß sie nichi zu Hause unterrich
ten können. Dte Schülereltern werden ge
beten, diesem Umstand Verständnis ent-
gegenzubringen.
Wer in der Lage ist, sollt» seinen Kin
dern die Ge egenhed bieten, Musikunter
richt zu nehmen. Sol! es nicht wieder wer
den wie früher, als überall in Stadt
und Land fröhlich musiziert wurde?
E. M. B.
Die Leistungen der KVA bei Krankheit
(Fortsetzung.)
6- Stillgeld:
a) für Mitglieder:
Das Sti'lgeld beträgt 25 Franken,
täglich, solange die Wöchnerin stillt,
längs s is bis zum Ablauf der 26. Wo
che nach der Niederkunft. Bei Mehr
lingsgeburten erhöht sich das Still
geld entsprechend..
b) für Angehörige:
Gleiche Leistung wie bei Mitgliedern.
Erforderlich ist die jeweilig» Vorlage ei
ner Stiilbescheimgung.
Die Wöchnerinnen sind gehalten, di»
Mütterberatungsstellen regelmäßig m
Anspruch zu nehmen und sich von ihnen
auch die Stillbescheinigung aussteUen
zu lassen.
7- Ernährungsbeihilfe:
a) für Mitglieder:
Wenn und solange dte Wöchnerin
nach ärztlicher Bescheinigung wäh
rend der ersten 12 Wochen nach der
Entbindung infolge körperlicher Un
fähigkeit oder Krankheit nicht im
stande ist, ihr Kind zu stillen, erhält
sie im Rahmen der Wochenhilfe eine
Ernährungsbeihilfe von 20 Frs. täg
lich. Voraussetzung ist, daß das Kind
in der häuslichen Gemeinschaft auf
gesogen wird. Die Emährungsbeihil-
fe wird auch gezahlt, wenn und so
lange das Kind auf ärztliche Anord
nung von der Mutter getrennt wer
den mußte.
b) für Angehörige:
Wie bei Mitgliedern.
8- Wöchnerinnen!-elrapPege (bei einer re
gelwidrigen Entbindung):
a) für Mitglieder:
Die KVA übernimmt die vollen Ko
sten einschl. Reisekosten.
Das Wochengeld entfällt für dies»
Zeit. Hat jedoch die Wöchnerin bis
her Angehörige ganz odeT überwie
gend unterhalten, so wird ein Haus
geld in Höhe von 50 o/o des Kranken
geldes gezahlt.
b) für Angehörige:
Wie für Mitglieder, jedoch oha»
Hausgeld.
9- Hauspflsge:
für Mitglieder und Angehörige:
Volte Kostenübemahme durch die KVA
für Hilf« und Wartung durch Hauspfle
gerinnen. Während dieser Zeit wird nux
das halbe Wochengeld gezahlt
III. Leistungen bei Sterbefällen.
Sterbegeld:
a) für Mitglieder:
Das Sterbegeld beträgt das 40fachte
des Grundlohnes, mindestens aber
2500 Franken. Erforderlich ist die
Vorlage der Sterbeurkunde und der
Nachweis der Bestattungskosten so
wie der häuslichen Gemeinschaft mit
dem Verstorbenen.
b) für Angehörige:
Das Sterbegeld beträgt
beim Tode des Ehegatten 60 •%
beim Tode eines Kindes im At
ter bis zu 2 Jahren 30 o/o
beim Tode eines Kindes über 2
Jahre 40 o/ 0 w
des Mitgliedersterbsgeldes.
Beim Tode sonstiger in der Familaen-
krankenpfiege anspruchsbe echtigter
Angehöriger ist ein Familiensterbe
geld in Höh« von 40 o 0 des Mitglte-
dersterbegeldes zu zahlen.
Voraussetzungen und nähere Erläute
rungen zu obigen Leistungen.
1. Anspruchsberechtige Familienangehöri
ge sind:
a) der. unterhaltsberechtigte Ehegatte
des Versicherten,
b) die unterhaltsberechtigten Kinder bis
zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ael-
tere Kinder nur dann, wenn sie zur
Ausbildung und Vorbereitung aut ei
nen Beruf eine Schule besuchen und
sie das 21. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.
Die Familienkrankenpflege erstreckt
sich auch auf über achtzehn Jahr«
alte Kinder, die dauernd erwerbsun
fähig sind oder an Steile der er
werbsunfähigen oder verstorbenen
Ehefrau des Versicherten dessen
Haushalt führen.
Als Kinder gelten:
die ehelichen Kinder, die für ehelich
erklärten Kinder, die an Kindes Statt
angenommenen Kinder, die uneheli
chen Kinder eines männlichen Ver
sicherten, wenn seine Vaterschaft
festgestellt ist, die unehelichen Kin
der einer Versicherten, die Stiefkin
der und die Enkel, wenn sie vor Ein
tritt des Versicherungsfalls von dem
Versicherten überwiegend unterhal
ten worden sind.
c) Die Fami':ienkrankenpfl«g»e wird wei
terhin für folgende Angehörige ge
währt, wenn sie mit dem Versicher
ten in häuslicher Gemeinschaft leben
und dieser vor Eintritt des Versiche-
rungsfalies ihren Unterhalt überwie
gend bestritten hat:
1. die Eltern und Schwiegereltern,
2. die Schwester, wenn dies« den
Haushalt führt,
5. die Pflegekinder.
2. Regelleistungen sind die im Gesetz vori
ge schrie denen Mindestleistungen. Mehr
leistungen sind diejenigen Leistungen,
die die KVA über dte gesetzlichen Mm-
Post aus dem Ausland
IIIHIIIIIIIII!llllllllillll!llllßIIUilII[illlllllllfl!lll!l(IIIIHiitflll||[)INIillll!lttinillllllj|lll|
USA-Gewerkscba'tan gegen Hilfa an
Perou- A gentmien. Die Bemühungen des
amerikanischen Außenministeriums, dem
Argentinien Perons wirtschaitliche Unter
stützung zuteil werden zu lassen — es
sei daran erinnert, daß kürzlich d:e Ex
port- und Importbank argentinischen Ban
ken einen Kredit von 125 Millionen Dol
lar eiinräumte — stößt in Kreisen der ame
rikanischen Gewerkschaften auf scharten
Widers fand. Die Vertreter der American
Federation of Labor wie des Congreß of
Industrial Organisation betonten, daß sie
keinerlei politischen Kampf gegen das
PeTon-Regime führen wollen, sondern le
diglich aus gewerkschaftlichen Rücksich
ten heraus handeln. Solange das Regime
Peran die argentinischen Gewerkschafts
führer ins Gefängnis werfe und Streiks
miederknüppele, würden die amerikani
schen Gewerkschaften scharf dagegen
Stellung nehmen, daß Peron von den Ver
einigten Staaten eine bevorzugte Behand
lung erfahre. Die Opposition der ameri
kanischen Gewerkschaften richtet sich
vor allem gegen d:e Bestrebungen Perons,
latein-amerikanischen Gewerkschafts-
bund ins Leben zu rufen.
*
Der französische Arbeitsmarkt. Im all
gemeinen läßt sich in den letzten Wochen
eine Verminderung der an sich schon zu
keiner Beunruhigung Anlaß gebenden Ar
beitslosigkeit feststellen. Trotz der letz
ten in der offiziellen Statistik genannten
Ziffer von 122 000 Stellensuchenden konn
ten 17 000 Stellen nicht besetzt werden,
da es in verschiedenen Berufszweigen an
gelernten Fachkräften fehlt. Im Vergleich
zum Herbst vergangenen Jahres hat sich
keine Versch ! echte<ung ergaben, wenn
auch in diesem Jahr die Zahl der Unter
stützungsempfänger um einige tausend
gestiegen ist. Gesucht wurden in der letz
ten Zeit quali izierte Arbeiter in der Stahl
industrie in Ostfrankreich und im Bauge
werbe im Norden und Osten des Landes
und in einigen Departements in Mittel
frankreich. Der Bedarf an Landarbeitern
konnte in der vergangenen Saison fast
völlig durch französische Arbeitskräfte
gedeckt werden, darunter zum großen Teil
durch Arbeitslose aus verschiedenen Be
rufen. Ein Bedarf an ausländischen Ar
beitskräften machte sich in diesem Beruf
nicht bemerkbar.
gibt es überall
das gute
altbewährte
Erdal
Erdal enthält 100% reines Balsam-
Terpentin-Oai
destleistungen hinaus gewährt. An
spruch auf beida Leistungen entsteht so
fort mit der Mitgliedschaft.
3. Scheiden Versicherte wegen Erwerbslo
sigkeit aus, die in den vc ränge gange-
neu 12 Mo na Len mindestens 26 Wochen
oder unmittelbar vorher mindestens 6
Wochen versichert waren, so verbleibt
ihnen der Anspruch auf die Regellei
stungen dar KVA, wenn der Versiche-
nmgsfall während der Arbeitslosigkeit
und binnen 3 Wochen nach dem Aus
scheiden eintritt. und ein Anspruch auf
Arbeitslosenunterstützung nicht gege
ben ist.
4. Anspruch auf Leistungen bei Schwan
gerschaft und Entbindung an Mitglie
der und Angehörige (mit Ausnahme dß3
Schwangerengeldes) ist gegeben, wenn
in den letzten 2 Jahren vor der Nieder
kunft mindestens 10 Monate, im letzten
Jahr vor der Niederkunft mindestens 6
Monate hindurch Mitgliedschaft bei ei
nem gesetzlichen Kran ken Versiche
rung s träger bestanden hat.
5. Anspruch auf Leistungen bei Schwan
gerschaft und Entbindung an Angehö
rige faabm die Versicherten
a) für ihre Ehefrauen,
b) für ihre Töchter, Stief- u. Pflege*
töchter, dia mi\ ihnen in häusli
cher Gemeinschaft leben,
wenn diese ihren gewöhnlichen Aufent
halt im Saarland haben und ihnen nicht
ein. Anspruch auf Wochenhilfe auf
Grund eigener Versicherung zustelit
6. Vom Sterbegeld für Mitglieder werden
zunächst die Kosten der Bestattung be
stritten und an den gezahlt, der die Be
stattung besorgt hat Bleibt ein Ueber-
schuß, so sind nacheinander der Eh«-
gatte, die Kinder, der Vater, die Mutter,
di« Geschwister bezugsberechtigt, wenn
©i« mit dem Verstorbenen zur Zeit sei
nes Todes in häuslicher Gemeinschaft
gelebt haben.
(Fortsetzung lolgtl)