Full text: 1950 (0005)

November 1950 
Seite 5 
Angestellte geißeln Arbeitgeberpolitik 
Bezeichnende Handlungsweise einer Direktion 
Aus Mitgliedtrkreisen wird uns geschrieben: 
Die Angestellten der Saarland 1 sehen 
Versicherungsgruppe I haben sich an 
Idem im Saarland am 2. 10. 1950 durch 
geführten Warnstreik 100 o'o beteiligt. Ob 
iwohl der Streik weniger gegen die Direk 
tion unserer Gebe lschaft als gegen d ei 
derzeitige Preispolitik an der Saar ge 
richtet war, hat dieselbe am nächsten 
Tage verschiedene für die Belegschaft 
«nachteilige Anordnungen getroffen, die 
von den Angestellten nur mit einem Konf- 
echütteln entgegengenommen werden 
konnten. Unter anderem wurde ein von 
der Firma entgegenkommenderweise un 
entgeltlich durchgeführter französischer 
Sprachkursus unterbrochen und nicht 
linehr weitergeführt. Obwohl es sich, wie 
bereits erwähnt, bei der Durchführungi 
dieses Kurses um ein besonderes Entge- 
igenkommen der Direktion handelte — 
dies kann nur zur Nachahmung empfoh 
len werden — war es uns Angestellten 
unverständlich, daß man auf Grund des 
durchaus berechtigten Warnstreiks die 
Wetterführung dieses Kursus untersagt 
hat. Einige Tage nach dem Streik, wurde 
diese Anordnung wieder aufgehoben und 
der Kursus konnte wieder weitergeführt 
•werden. Da wir Angestellten aber der 
artige Maßnahmen nicht vergessen wer 
den, wurde mit wenigen Ausnahmen einte 
Einigkeit erzielt, cm dem Kursus aus Pro 
test nicht mehr teiizu^ehmen. Die Direk 
tion gab daraufhin bekannt, daß jede* 
Teilnehmer als Lohn für die Lernfreudig 
keit eine Prämie von ffrs. 1000.— erhält 
und die füuf Besten cm den Pfingstfeier- 
tagen 1951 (weit, weit ist’s hin ,.. der 
Verf.) in Paris einen freien Aufenthalt ge 
nießen können. Es ist einwandfrei festge- 
stellt — dies wird auch von der Direktion, 
nicht bestritten werden können — daß 
diese Bereitwilligkeit der Di ektion (Wa- 
■rum macht man bei den Lohn Verhand 
lungen Schwierigkeiten? der Verf.) em 
Schlag gegen diejenigen sein sollte, diel 
eme weitere Beteiligung an dem Kursus 
abgelehnt haben. Warum wurden denn 
diese Anspornungsprämien nicht gleich 
bei Beginn des Kursus ausgesetzt? Ich 
kann aber cm dieser Ste’le zum Ausdruck 
bringen, daß dies ein Schlag in die Luft 
iwar 
Dieser Artikel soll weniger die Hand 
lungsweise der D; ektion als die der An 
gestellten verurteilen, die bedauerticher- 
weise, obwohl einige von Ihnen noch kurz 
vorher die anderen Angestellten auf ge- 
fordert haben, dem Kursus fernzubleiben, 
a s sie Kernenis vpu den ffrs. 1000.— er- 
h';elfeh 3o~schnen w ie möglich sich Wie 
der in d e L’ste der Teilnehmer elnzeich- 
tnen ließen. Es ist aber keineswegs so, 
daß wir wegen dieser Lernprämie den 
Teilnehmern des Kursus neidisch sind, 
denn, wir, die wir die ganze Angelegen 
heit als e’ne Charakta frage betrachten, 
konnten diesen Weg ehenteUs gehen. Wir 
wünschen allen unseren Kolleginnen und 
Kollegen, d’e in den Besitz der ffrs. 1000.— 
(gelangen, diesen Betrag, denn sie haben 
ihn unseres Erachtens alle redlich ver 
dient. Es muß aber hier he'ausgestellt 
werden, daß alle Angestellten, ob Sie 
Teilnehmer des Kursus sind oder nicht 
eine Lohnerhöhung für unsere volkswirt 
schaftlich wichtige Arbeit verdient haben. 
Wo bleibt denn in diesem Falle das Ent 
gegenkommen der Direkt-on der Saarlän 
dischen Versicherungsgruppe I? 
Es ist durchaus damit zu rechnen, daß 
bei weiterem Streiks, die wir evtl, durch 
zuführen gezwungen sein werden, die- 
tselbe Maßnahme nochmals getroffen 
wird. Wir fragen die Teilnehmer, ob sie 
bereit sind, sich so an der Nase herum 
führen zu lassen. Wir jedenfalls, de wir 
einen aufrichtigen Standpunkt vertreten, 
würden uns freuen, wenn sich unsere An 
sicht nicht bewahrheiten würde und der 
Kursus beendet werden kann, Es liegt uns 
viel daran, daß die fünf Besten (Ob eie 
schon feststlehen? d. Verf.) Paris ken 
nen lernen. Wir wünschen ihnen jetzt 
schon sehr viel Vergnügen und raten 
ihnen den Betrag von ffrs. 1000.— aufzu 
heben bis dahin, daß ihnen' die Möglich 
keit gegeben ist, von jeder Sehenswürdig 
keit in Paris ihren Kolleginnen und Kolle 
gen — denen die Möglichkeit zu einer 
Fahrt nach Paris infolge Geldmangel 
nicht gegeben ist — eine Ansichtskarte 
zu schreiben. 
Wir möchten es nicht versäumen, cm 
idteser Stelle dem Leiter des Lehrganges, 
der sich mit uns viel Mühe gab, für seine 
aufopfernde Arbeit verbindlichst zu dan 
ken. 
Für die ehemaligen Teilnehmer des 
französischen Sprachlehrganges zeichnet 
Euer Otto. 
Zweiter Kongreß der Force Ouvriere 
Was hat sie erreicht? - Das Programm für die nächste Zukunft 
' Mehr als 1000 Delegierte aus Frankreich 
und der Franz.-Union hatten sich Ende 
Oktober in Paris zu ihrem zweiten Kon 
greß vereinigt. Jetzt, im dritten Jahre ihres 
Bestehen©, kann festgestellt werden, daß 
die mühsame Tätigkeit all derer, die sich 
damals zusammen mit Leon Jouhaux ent 
schlossen hatten, durch Schaffung der 
Force Ouvriere dem reinen Gewerk 
schaftsgedanken wieder zum Durchbruch 
zu verhelfen, bleibenden Erfolg gehabt 
hat. Die Gewerkschaft steht auf festem 
Fundament. Frei van Bindungen an Rich 
tungen konnte der Kongreß ein klares ge 
werkschaftliches Aktionsprogramm auf 
stellen. Im Vordergrund stehen der Kampf 
um höhere Löhne, um den Ausbau des 
Mitbestimmungsrechtes, gegen das Spe- 
kuicmtentum und die Preistreiber, gegen 
die In fransigem* des Unternehmertums 
und die Gleichgültigkeit der Beliördan. Im 
internationalen Rahmen wird die Force 
Ouvrtere mit allen unabhängigen Gewerk- 
schaftsorganisationen innerhalb des IBFG 
eng Zusammenarbeiten. Dte französisch 
deutsche Verständigung wird dabei eines 
ihrer wichtigsten Zie’e sein. Es sei in die 
sem Zusammenhang daran erinnert, daß 
,,Foroe Ouvriere“ seit über zwei Jahren 
ein Deutsches Sekretariat zur Betreuung 
der in Frankreich beschäftigten deutschen 
Arbeiter unterhält. 
Ein Lehrerdelegierter sagte: Wir haben 
nicht zwischen der Partei der Amerika 
ner und der Partei der Russen zu ent 
scheiden, sondern wir haben uns für die 
amerikanische Arbeiterschaft und für di® 
unterdrückte russische Arbeiterschaft ent 
schieden. 
Privatmusiklelirer 
bitten um Beachtung 
Hand in Hand mit dem starken Aufbau- 
Willen unserer Heimat wollen auch die 
Privat-Musikerzieher ihren Beitrag zum 
kulturellen Wiederaufbau leisten. Gilt es 
doch, die großen seelischen Werte stän 
dig zu vermitteln. 
Die Privatmusikerzieher haben sich als 
Fachschaft dem Saarländischen-Musiker- 
Verband angeschlossen und genießen 
Förderung und Wohlwollen der Behörden. 
Der Privatmusikerzieher von heute hat ei 
nen Staatlichen Unterrichtserlaubnis 
schein, auf dem das Fach verzeichnet ist, 
zu dem er dank seiner Zeugnisse, diel 
©eine Ausbildung mii abschließender Prü 
fung beweisen, zugelassen ist. Es wäre 
erwünscht, daß sich Schü’ereltem diesen 
Schein bei unbekannten Lehrern vorlegen 
lassen. Um einen planmäßigen, geord 
neten Unterricht zu gewährleisten, wind 
den Schülerellern ein Vertrag zur Unter 
schrift vorgelegt. Es wird dringend gebe 
ten, diese Formalität pünktlich zu erledi 
gen, um dem Musiklehrer zu ermöglichen. 
©■einen Pflichten nachzukommen und ihm 
das peinliche Mahnen zu ersparen. Der 
Musiklehrer ist in seiner Honorarforde 
rung an einen Mindestsatz gebunden. Fin 
det der Unterricht in der Wohnung des 
Schülers statt, so muß ein Aufschlag als 
Entschädigung für den Zeitverlust be 
rechnet werden. Wünschenswert ist auf 
alle Fälle der Unterricht bei dem Lehrer, 
weil dort Getegenheit zu einer abwechs 
lungsreiche en Gestaltung des Unterrich 
tes ist. (Da die meisten Schüler Räder 
haben, wäre der Zeitverlust nicht groß). 
Leider ist eine ganze Anzahl von Musik- 
lehrem total ausgebombt, oder sie müs 
sen, durch die Wohnungsnot bedingt, in 
solch schlechten Wohnverhältnissen le 
ben, daß sie nichi zu Hause unterrich 
ten können. Dte Schülereltern werden ge 
beten, diesem Umstand Verständnis ent- 
gegenzubringen. 
Wer in der Lage ist, sollt» seinen Kin 
dern die Ge egenhed bieten, Musikunter 
richt zu nehmen. Sol! es nicht wieder wer 
den wie früher, als überall in Stadt 
und Land fröhlich musiziert wurde? 
E. M. B. 
Die Leistungen der KVA bei Krankheit 
(Fortsetzung.) 
6- Stillgeld: 
a) für Mitglieder: 
Das Sti'lgeld beträgt 25 Franken, 
täglich, solange die Wöchnerin stillt, 
längs s is bis zum Ablauf der 26. Wo 
che nach der Niederkunft. Bei Mehr 
lingsgeburten erhöht sich das Still 
geld entsprechend.. 
b) für Angehörige: 
Gleiche Leistung wie bei Mitgliedern. 
Erforderlich ist die jeweilig» Vorlage ei 
ner Stiilbescheimgung. 
Die Wöchnerinnen sind gehalten, di» 
Mütterberatungsstellen regelmäßig m 
Anspruch zu nehmen und sich von ihnen 
auch die Stillbescheinigung aussteUen 
zu lassen. 
7- Ernährungsbeihilfe: 
a) für Mitglieder: 
Wenn und solange dte Wöchnerin 
nach ärztlicher Bescheinigung wäh 
rend der ersten 12 Wochen nach der 
Entbindung infolge körperlicher Un 
fähigkeit oder Krankheit nicht im 
stande ist, ihr Kind zu stillen, erhält 
sie im Rahmen der Wochenhilfe eine 
Ernährungsbeihilfe von 20 Frs. täg 
lich. Voraussetzung ist, daß das Kind 
in der häuslichen Gemeinschaft auf 
gesogen wird. Die Emährungsbeihil- 
fe wird auch gezahlt, wenn und so 
lange das Kind auf ärztliche Anord 
nung von der Mutter getrennt wer 
den mußte. 
b) für Angehörige: 
Wie bei Mitgliedern. 
8- Wöchnerinnen!-elrapPege (bei einer re 
gelwidrigen Entbindung): 
a) für Mitglieder: 
Die KVA übernimmt die vollen Ko 
sten einschl. Reisekosten. 
Das Wochengeld entfällt für dies» 
Zeit. Hat jedoch die Wöchnerin bis 
her Angehörige ganz odeT überwie 
gend unterhalten, so wird ein Haus 
geld in Höhe von 50 o/o des Kranken 
geldes gezahlt. 
b) für Angehörige: 
Wie für Mitglieder, jedoch oha» 
Hausgeld. 
9- Hauspflsge: 
für Mitglieder und Angehörige: 
Volte Kostenübemahme durch die KVA 
für Hilf« und Wartung durch Hauspfle 
gerinnen. Während dieser Zeit wird nux 
das halbe Wochengeld gezahlt 
III. Leistungen bei Sterbefällen. 
Sterbegeld: 
a) für Mitglieder: 
Das Sterbegeld beträgt das 40fachte 
des Grundlohnes, mindestens aber 
2500 Franken. Erforderlich ist die 
Vorlage der Sterbeurkunde und der 
Nachweis der Bestattungskosten so 
wie der häuslichen Gemeinschaft mit 
dem Verstorbenen. 
b) für Angehörige: 
Das Sterbegeld beträgt 
beim Tode des Ehegatten 60 •% 
beim Tode eines Kindes im At 
ter bis zu 2 Jahren 30 o/o 
beim Tode eines Kindes über 2 
Jahre 40 o/ 0 w 
des Mitgliedersterbsgeldes. 
Beim Tode sonstiger in der Familaen- 
krankenpfiege anspruchsbe echtigter 
Angehöriger ist ein Familiensterbe 
geld in Höh« von 40 o 0 des Mitglte- 
dersterbegeldes zu zahlen. 
Voraussetzungen und nähere Erläute 
rungen zu obigen Leistungen. 
1. Anspruchsberechtige Familienangehöri 
ge sind: 
a) der. unterhaltsberechtigte Ehegatte 
des Versicherten, 
b) die unterhaltsberechtigten Kinder bis 
zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ael- 
tere Kinder nur dann, wenn sie zur 
Ausbildung und Vorbereitung aut ei 
nen Beruf eine Schule besuchen und 
sie das 21. Lebensjahr noch nicht 
vollendet haben. 
Die Familienkrankenpflege erstreckt 
sich auch auf über achtzehn Jahr« 
alte Kinder, die dauernd erwerbsun 
fähig sind oder an Steile der er 
werbsunfähigen oder verstorbenen 
Ehefrau des Versicherten dessen 
Haushalt führen. 
Als Kinder gelten: 
die ehelichen Kinder, die für ehelich 
erklärten Kinder, die an Kindes Statt 
angenommenen Kinder, die uneheli 
chen Kinder eines männlichen Ver 
sicherten, wenn seine Vaterschaft 
festgestellt ist, die unehelichen Kin 
der einer Versicherten, die Stiefkin 
der und die Enkel, wenn sie vor Ein 
tritt des Versicherungsfalls von dem 
Versicherten überwiegend unterhal 
ten worden sind. 
c) Die Fami':ienkrankenpfl«g»e wird wei 
terhin für folgende Angehörige ge 
währt, wenn sie mit dem Versicher 
ten in häuslicher Gemeinschaft leben 
und dieser vor Eintritt des Versiche- 
rungsfalies ihren Unterhalt überwie 
gend bestritten hat: 
1. die Eltern und Schwiegereltern, 
2. die Schwester, wenn dies« den 
Haushalt führt, 
5. die Pflegekinder. 
2. Regelleistungen sind die im Gesetz vori 
ge schrie denen Mindestleistungen. Mehr 
leistungen sind diejenigen Leistungen, 
die die KVA über dte gesetzlichen Mm- 
Post aus dem Ausland 
IIIHIIIIIIIII!llllllllillll!llllßIIUilII[illlllllllfl!lll!l(IIIIHiitflll||[)INIillll!lttinillllllj|lll| 
USA-Gewerkscba'tan gegen Hilfa an 
Perou- A gentmien. Die Bemühungen des 
amerikanischen Außenministeriums, dem 
Argentinien Perons wirtschaitliche Unter 
stützung zuteil werden zu lassen — es 
sei daran erinnert, daß kürzlich d:e Ex 
port- und Importbank argentinischen Ban 
ken einen Kredit von 125 Millionen Dol 
lar eiinräumte — stößt in Kreisen der ame 
rikanischen Gewerkschaften auf scharten 
Widers fand. Die Vertreter der American 
Federation of Labor wie des Congreß of 
Industrial Organisation betonten, daß sie 
keinerlei politischen Kampf gegen das 
PeTon-Regime führen wollen, sondern le 
diglich aus gewerkschaftlichen Rücksich 
ten heraus handeln. Solange das Regime 
Peran die argentinischen Gewerkschafts 
führer ins Gefängnis werfe und Streiks 
miederknüppele, würden die amerikani 
schen Gewerkschaften scharf dagegen 
Stellung nehmen, daß Peron von den Ver 
einigten Staaten eine bevorzugte Behand 
lung erfahre. Die Opposition der ameri 
kanischen Gewerkschaften richtet sich 
vor allem gegen d:e Bestrebungen Perons, 
latein-amerikanischen Gewerkschafts- 
bund ins Leben zu rufen. 
* 
Der französische Arbeitsmarkt. Im all 
gemeinen läßt sich in den letzten Wochen 
eine Verminderung der an sich schon zu 
keiner Beunruhigung Anlaß gebenden Ar 
beitslosigkeit feststellen. Trotz der letz 
ten in der offiziellen Statistik genannten 
Ziffer von 122 000 Stellensuchenden konn 
ten 17 000 Stellen nicht besetzt werden, 
da es in verschiedenen Berufszweigen an 
gelernten Fachkräften fehlt. Im Vergleich 
zum Herbst vergangenen Jahres hat sich 
keine Versch ! echte<ung ergaben, wenn 
auch in diesem Jahr die Zahl der Unter 
stützungsempfänger um einige tausend 
gestiegen ist. Gesucht wurden in der letz 
ten Zeit quali izierte Arbeiter in der Stahl 
industrie in Ostfrankreich und im Bauge 
werbe im Norden und Osten des Landes 
und in einigen Departements in Mittel 
frankreich. Der Bedarf an Landarbeitern 
konnte in der vergangenen Saison fast 
völlig durch französische Arbeitskräfte 
gedeckt werden, darunter zum großen Teil 
durch Arbeitslose aus verschiedenen Be 
rufen. Ein Bedarf an ausländischen Ar 
beitskräften machte sich in diesem Beruf 
nicht bemerkbar. 
gibt es überall 
das gute 
altbewährte 
Erdal 
Erdal enthält 100% reines Balsam- 
Terpentin-Oai 
destleistungen hinaus gewährt. An 
spruch auf beida Leistungen entsteht so 
fort mit der Mitgliedschaft. 
3. Scheiden Versicherte wegen Erwerbslo 
sigkeit aus, die in den vc ränge gange- 
neu 12 Mo na Len mindestens 26 Wochen 
oder unmittelbar vorher mindestens 6 
Wochen versichert waren, so verbleibt 
ihnen der Anspruch auf die Regellei 
stungen dar KVA, wenn der Versiche- 
nmgsfall während der Arbeitslosigkeit 
und binnen 3 Wochen nach dem Aus 
scheiden eintritt. und ein Anspruch auf 
Arbeitslosenunterstützung nicht gege 
ben ist. 
4. Anspruch auf Leistungen bei Schwan 
gerschaft und Entbindung an Mitglie 
der und Angehörige (mit Ausnahme dß3 
Schwangerengeldes) ist gegeben, wenn 
in den letzten 2 Jahren vor der Nieder 
kunft mindestens 10 Monate, im letzten 
Jahr vor der Niederkunft mindestens 6 
Monate hindurch Mitgliedschaft bei ei 
nem gesetzlichen Kran ken Versiche 
rung s träger bestanden hat. 
5. Anspruch auf Leistungen bei Schwan 
gerschaft und Entbindung an Angehö 
rige faabm die Versicherten 
a) für ihre Ehefrauen, 
b) für ihre Töchter, Stief- u. Pflege* 
töchter, dia mi\ ihnen in häusli 
cher Gemeinschaft leben, 
wenn diese ihren gewöhnlichen Aufent 
halt im Saarland haben und ihnen nicht 
ein. Anspruch auf Wochenhilfe auf 
Grund eigener Versicherung zustelit 
6. Vom Sterbegeld für Mitglieder werden 
zunächst die Kosten der Bestattung be 
stritten und an den gezahlt, der die Be 
stattung besorgt hat Bleibt ein Ueber- 
schuß, so sind nacheinander der Eh«- 
gatte, die Kinder, der Vater, die Mutter, 
di« Geschwister bezugsberechtigt, wenn 
©i« mit dem Verstorbenen zur Zeit sei 
nes Todes in häuslicher Gemeinschaft 
gelebt haben. 
(Fortsetzung lolgtl)
	        
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