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Oktober 1950
Die Leistungen der KVA bei Krankheit
(Fortsetzung.)
10. Hauspflege:
a) für Mitglieder:
Die KAV übernimmt die vollen Ko
sten für Hilfe und Wartung durch
Pflegepersonen (Krankenpfleger,
Krankenschwester) an Stelle der
Krankenhauspflege.
b) für Angehörige:
Die KVA gewährt einen täglichen
Zuschuß von 100 Franken zu den
Kosten der Hilfe und Wartung durch
Krankenpfleger.
Als Hauspflege gelten: Pflege und
Wartung von erkrankten Mitgliedern u.
Angehörigen in der Wohnung, wenn
die Aufnahme des Kranken in einem
Krankenhaus geboten, aber nicht aus
führbar ist oder ein wichtiger Grund
vorliegt, den Kranken in seinem Haus
halt oder in seiner Familie zu belas
sen. Die Zustimmung der KVA ist vor
her einzuholen.
11. Krankengeld:
Näheres über das Krankengeld wurde
bereits schon in Nr. 16 „Die Arbeit“
gesagt.
12- Hausgeld:
a) nur für Mitglieder:
Die KVA gewährt bei Krankenhaus-
pf ege (auch G^cesungs-, Erholungs
oder Kurneimpflege) ein Hausgeld
für Versicherte, die bisher Angehö
rige ganz oder überwiegend unter
halten haben, in Höhe von 50 o/o des
Krankengeldes und für jeden wei
teren Angehörigen einen Zuschlag
von 5 o/o des Grundlohnes für jeden
Kalendertag.
Das Hausgeld wird nicht gezahlt,
solange das Arbeitsentgelt durch
den Arbeitgeber weitergewährt wird.
Hausgeld und Zuschlag dürfen zu
sammen 60 ob des Grundlohnes
nicht übersteigen.
Zur Erlangung des Hausgeldes ist
die Vorlage eines Aibeilsunfähig-
keitszeugnisses des Krankenhaus
arztes.
13. Taschengeld:
a) nur für Mitglieder:
Das Taschengeld beträgt 150 o/ 0 des
Grundlohnes.
14* Ge ne sendenf ürsorge (in einem Gene
sungsheim) auch nach Ablauf der
Krankengeldzahlung oder der Krank en-
hauspflege:
a) nur für Mitglieder:
Die KVA übernimmt die vollen Ko
sten einschl. Reisekosten bis auf die
Dauer von 6 Wochen, auch nach
Ablauf der Krankenhilfe.
15- Gesundheitsfürsorge:
I. geschlossene Kuren und sonstige
Behandlungen:
a) für Mitglieder:
Diese Kuren dienen zur Verhütung
von Krankheiten. Insbesondere kön*
nen vorbeugende Kulten oder ortho
pädische oder ähnliche Behandlun
gen gewährt oder Zuschüsse dazu
gewährt werden. Die Aufwendun
gen sollen im Einzelfall den Betrag
von 12 500 Frs. innerhalb eines Jah
res nicht übeTsteigen.
b) für Angehörige:
Der Zuschuß für Angehörige soll im
Einzelfall den Betrag von 10 000 Frs.
innerhalb eines Jahres nicht über
steigen.
Erforderlich ist in all diesen Fällen das
Vertrauens ärztliche Gutachten und die
vorherige Bewilligung durch die KVA.
16. Erholungskuren:
a) für Mitglieder:
Die KVA übernimmt die vollen Ko
sten einschl. Reisekosten.
b) für Angehörige:
Die KVA gewährt im einzelnen Falle
einen Zuschuß von 80 o/ 0 der Kur
kosten, höchstens 10 000 Franken in-
t nerhalb eines Jahres. Beteiligt sich
an der Kur noch ein anderer Ko
stenträger mit mehr als 20 o/o, so ge
währt die KVA nur den verbleiben
den Differenzbetrag. Ist die Unfall
versicherung bereits an den Kur-
kosten beteiligt, so wird ein Zuschuß
aus der Krankenversicherung nicht
gewährt.
n. Leistungen bei Schwangerschaft
und Entbindung.
1. HebammenhUfe:
a) für Mitglieder:
Die KVA gewährt freie Hiebammen-
hilfe bei der Entbindung oder bei
Schwangerschaftsbeschwerden. Die
Hebamme ist nicht berechtigt, wei
tergehende Forderungen an die
Wöchnerin zu stellen.
b) für Angehörige:
Gleiche Leistungen wie bei Mitglie
dern.
2. Arznei und kleinere Heilmittel:
a) für Mitglieder:
Die KVA übernimmt die vollen Ko
sten für Arznei und kleinere Heilmit
tel, die bei der Entbindung oder bei
Schwangerschaftsbeschwerden erfor
derlich werden (kein Arzneikostenan-
teil/
b) für Angehörige:
Gleiche Leistungen wie bei Mitglie
dern. i
3. Aerzliiche Behandlung:
a) für Mitglieder:
Falls erforderlich, gewährt die KVA
freie ärztliche Behandlung.
b) für Angehörige:
Gleiche Leistungen wie bei Mitglie
dern.
4- Einmaliger Beitrag zu den sonstigen Ko
sten der Entbindung und bei Schwan
gerschaftsbeschwerden:
für Mitglieder und Angehörige: 500 Frs.
Findet eine Entbindung nicht statt, so
werden als Beitrag zu den Kosten bei
Schwangerschaftsbeschwerden 300 Frs.
gezahlt.
Erforderlich ist die Vorlage der stan
desamtlichen Geburtsurkunde, die für
Zwecke der Sozialversicherung gebüh
renfrei ausgestellt wird und den Ver
merk „Nur für Wochenhilfe“ tragen muß.
5. Wochengeld,
a) für Mitglieder:
Vor der Entbindung:
Das Wochengeld beträgt 50 o/ 0 des
Grundlohnes für joden Kalendertag
auf die Dauer von 4 Wochen. So
lange die Versicherte keine Beschäf
tigung gegen Entgelt ausübt, beträgt
das Wochengeld 75 o/o des Grund
lohnes. Es wird für zwei weitere
Wochen gewährt, wenn die Schwan
gere während dieser Zeit keine Be
schäftigung gegen Entgelt ausübt u.
eine ärztliche Bescheinigung darüber
vorlegt, daß die Entbindung voraus
sichtlich innerhalb von 6 Wochen
stattfindet.
Nach der Entbindung:
Das Wochengeld beträgt 50 o/o des
Grundlohnes für jeden Kalendertag
auf die Dauer von 6 Wochen. Für die
Zeit, in der die Wöchnerin gegen Ent
gelt arbeitet, wird nur das halbe Wo
chengeld gezahlt,
b) für Angehörige:
Das Wochengeld beträgt 25 Franken
täglich für 4 Wochen vor und 6 Wo
chen nach der Niederkunft.
(Fortsetzung folgt!)
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DU lbeaterg,emeinde teilt mit:
Spielplan 1950 für die Mieten 3 und 4
Miete 3:
16. 10. Kigoletto, Beginn 1930 Uhr
13. 11. Kgmont, Beginn 19 Uhr
11. 12. Don .Juan, Beginn 19.30 Uhr
Miete 4:
24. 10. Rigoictto. Beginn 19.30 Uhr
21. 11. Dame Kobold, Beginn 19.30 Uhr
19. 12. Fliegender Holländer,
Beginn 19.30 Uhr
Die Teilnehmer der Miete 2 machen vir dar
auf aufmerksam, daß die Vorstellung am 23.
Oktober, „Egmont“, um 19 Uhr beginnt.
Es ist richtig:
BEIM KAUF IST QUALITÄT SEHR WICHTIG
GEBP.^^^ •
DER BEGRIFF FÖR GUTE QUALITÄT!
Hört die Gewerk-
schaftssendungen I
Sonntag:
12.40 Die Einheitsgewerkschaft spricht!
(Radio Saarbrücken).
Montag:
19.30 Die Gewerkschaft ruft — (Bayeri
scher Rundhmf)
Dienstag:
7.20 Aus Arbeit und Beruf (Südwestfunk)
18.15 Gewerkschaftsfunk (Hessischer
Rundfunk).
18.50 Gewerkschaftssendung (Bremen).
Donnerstag:
21.00 Die Stimme der Gewerkschaften
(Südwestfunk)
Freitag:
13.00 Die Arbeiter-Tribüne (Südwestfunk)
Samstag:
18.00 Aus der Welt der Arbeit (NWDR)
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Hauptverwaltung: Saarbrücken, Alleeatr. 44
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haber) wir eine herrliche
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tin Paradies iür Stofs und Klein!
Ein unverbindlicher Besuch mit Ihren
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WuMSfli gerne für Sie zwrililf gestellt