Full text: 5.1950 (0005)

DIE ARBEIT" 
September 1950 
Seite 6 
Die Leistungen der KVA bei Krankheit 
Nachstehend sei einiges über die Lei 
stungen der Kreisversicherungsanstalt 
(abgekürzt KVA) gesagt. 
Höhe und Dauer der Leistungen 
I. bei Krankheit 
II. bei Schwangerschaft u. Entbindung 
III. bei Sterbefällen. 
Zu I.: Leistungen bei Krankheit: 
1. AerzUiche Behandlung. 
a) für Mitglieder 
freie ärztliche Behandlung durch Aerz- 
te und Fachärzte, die zur Kassenpra 
xis zugelassen sind. Die Dauer ist 
unbegrenzt. Scheidet jedoch ein Mit 
glied aus der Versicherung aus, und 
zwar während der Inanspruchnahme 
der Versicherung, so endet der An 
spruch spätestens 26 Wochen nach 
dem Ausscheiden. Erforderlich ist 
ein Krankenschein mit einer Gebüh 
renmarke von 10 Franken. Ueber die 
Ausstellung, Dauer und Gebühren 
freiheit der Krankenscheine wird am 
Schluß dieser Abhandlung noch mehr 
gesagt. 
b) für Angehörige: 
gleiche Leistungen wie bei Mitglie 
dern. 
2. Arzneien 
a) für Mitglieder: 
Die KVA trägt die volien Kosten. Für 
jedes Rezept sind 10 Franken zu ent 
richten, falls nicht der Arzt oder die 
KVA Gebührenfreiheit bestätigt. 
b) für Angehörige: 
Die KVA tragt 80 o/o der Kosten. Bei 
ansieckungsgefähriichen Ge 
schlechtskrankheiten und anzeige 
pflichtigen übertragbaren Krankhei 
ten trägt die KVA die vollen Kosten. 
3- Brillen und Bruchbänder und ihre In 
standsetzung: 
a) für Mitglieder: 
Die KVA. trägt die vollen Kosten. 
Erforderlich ist eine ärztliche Verord 
nung, die aurch die KVA vor Ertei 
lung des Auftrages an den Lieferan 
ten abgestempelt werden muß. 
b) für Angehörige: 
Die KVA trägt 80 o/ 0 der Kosten. 
4- Andere kleinere Heilmittel (Leibbindein, 
Fußstützen, Bäder u. a. m.}: 
a) für Mitglieder: 
Die KVA trägt die vollen Kosten und 
zwar bis zum Höchstbetrage von 2500 
Franken bei vorheriger Abstempelung 
des Rezeptes durch die KVA. 
b) für Angehörige: 
Die KVA trägt 80 o/ 0 der Kosten bis 
zum Höchstbetrage von 2000 Franken. 
5. Größere Heilmittell: 
a) für Mitglieder: 
Die KVA gewährt einen Zuschuß in 
Höhe von % der Kosten, höchstens 
7500 Franken, mindestens aber 2500 
Franken bei vorherigerAbstempelung 
des Rezeptes durch die KVA. 
b) für Angehörige: 
Die KVA gewährt einen Zuschuß in 
Höhe von 2/3 der Kosten, höchstens 
7500 Franken, mindestens aber 2000 
Franken. 
6- Zahnbehandlung, Zahnersatz, Stiftzähne, 
Zahnkronen und andere Arbeiten aus 
Edelmetall: 
für Mitglieder: 
Freie Zahnbehandlung durch Zahn 
ärzte und Dentisten, die zur KVA zu 
gelassen sind. 
Die KVA gewährt einen Zuschuß zu 
den Kosten von nachweislich not 
wendigem Zahnersatz sowie zü den 
Instandsetzungskosten in Höhe von 
2/3 der für die KVA geltenden Gebüh 
rensätze für Zahnersatz. Für ein 
komplettes Gebiß beträgt der Gebüh 
rensatz der KVA zur Zeit 13 200 Fran 
ken. Bei einer Zahnkrone, eines Stift 
zahnes oder eines Brückengliedes 
beträgt der Zuschuß der KVA 500 
Franken. 
b) für Angehörige: 
Gleiche Leistungen wife für Mitglieder. 
7» Instandsetzung kleinerer und größerer 
Heilmittel: 
a) für Mitglieder: 
Die KVA übernimmt die vollen Ko 
sten, wenn sie 2500 Franken nicht 
übersteigen, sind sie höher, werden 
::^^\\11||||lillllltl!llllilllfl!llllll!llllllllil!llllilllllilllllillll>llllllllllKllllillilllllllllinilll!llllillllllllll!lilllllllltiillllillUilillUiilililIllllilllitiil|liililliillillllillilllliiiUiilllllllli//^^^ 
Die IfieatecyenteUtde teilt mit: 
Spielplan 
für das Jahr 1950 
ü Miete I 
i 29. 10. 50 „Rigoletto“, Oper, Beginn 1430 Uhr 
1 19. 11. 50 „Egmont“, Schauspiel, Beginn 1430 Uhr 
s 10. 12. 50 „Nächte in Schanghai“, Operette, Beginn 1430 Uhr 
Miete 11 
23. 10. 50 ,Egmont“, Schauspiel, Beginn 19.30 Uhr 
j| 20 11. 50 „Rigotetto“, Oper, Beginn 1930 Uhr 
18. 12. 50 „Nächte in Schanghai“, Operette, Beginn 1930 Uhr 
Aenderungen Vorbehalten. g 
H Die 2. Rate ist bis zum 5. Dezember 1950 zu zahlen. Wir bitten die Teilnehmer, §= 
p sich unbedingt an die Zahlungstermine zu halten. Mieten, die bis zum Termin nicht g 
ff erneuert sind, verfallen und werden an andere Interessenten weitergegeben. 
Ü Erfreulicherweise war der Zustrom zu unserer Theater gemeinde in diesem Jahr || 
ff sehr groß. Leider waren unsere Bemühungen, noch eine dritte Miete auf z ule gen, || 
g erfolglos. Es ist uns aber gelungen, nocn nachträglich 180 Plätze zu erhalten, die p 
H innerhalb der Vorstellungen, die für die Christliche Gewerkschaft angesetzt sind, §| 
Ü zur Verfügung stehen. Für alle unsere Interessenten reichten aber leider auch p 
§§ diese hinzugekommenen Plätze nicht aus, so daß wir diese neuen Plätze nach dem g 
§f datumsmäßigen Eingang der bisherigen Meldungen ausgeben müssen. Die Inter- p 
f| essenten, die somit unberücksichtigt bleiben, haben jedoch noch Aussichten, wenn f| 
bei den Ratenzahlungen Mieten später nicht erneuert werden. J| 
Hallo! Hallo! 
— WANT “« 
2/3 der Kosten, mindesten 2500 Fran 
ken, höchstens jedoch 7500 Franken 
übernommen. 
b) für Angehörige: 
Die KVA übernimmt 80 0/0 der Ko 
sten, wenn sie 2500 Franken nicht 
übersteigen; sind sie höher, werden 
2/3 der Kosten, mindestens 2000, höch 
stens jedoch 7500 Franken übernom 
men. 
8- Hilfsmittel (z. B. Kunstglieder) und ihre 
Instandsetzung: 
a) für Mitglieder: 
Die KVA übernimmt 2/3 der Kosten, 
höchstens 7500 Franken, 
b) für Angehörige: 
wie bei den Mitgliedern. 
9. Krankenhauspflege: 
a) für Mitglieder: 
An Stelle der Krankenpflege und des 
Krankengeldes übernimmt die KVA 
die vollen Kosten der Krankienhaus 
pflege bis zur Dauer von 26 Wochen, 
außerdem volle Reise- und Kranken 
beförderungskosten. Ueber 26 Wo 
chen kann die Krankenhauspflege 
dann weitergewährt werden, wenn 
nach vertrauensärztlichem Gutachten 
Aussicht besteht, daß der Versicherte 
in absehbarer Zeit wieder arbeitsein 
satzfähig wird. 
b) für Angehörige: 
Die KVA gewährt einen Zuschuß zu 
den Kosten der Krankenhauspflege 
fn Höhe von 80 0/0 der Kosten bis zur 
Dauer von 26 Wochen, außerdem 
volle Reise- bezw. Krankienbeförde 
rungskosten. 
Wie in obigen Punkten schon er 
wähnt, ist auch hier die vorherige 
Genehmigung der KVA einzuholea. 
tn dringenden Fällen kann jedoch die 
Genehmigung nachträglich eingeholt 
werden. 
(Fortsetzung folgt!) 
ARBEITER 
ANGESTELLTE 
UND BEAMTE 
saarländische 
Dolksfürfocgs 
GEWERKSCHAFTLICH - GENOSSENSCHAFTLICHE 
LEBENSVERSICHERUNG? AKTIENGESELLSCHAFT 
tür Euch geschaffen wurde! 
Auskunft erteilt; 
Hauptverwaltung: Saarbrücken, Alleeitr. 44 
Ruf: 4174 
yßkhtte 
WDSvm 
Oö 
/ 
da* IL- _ 
yferfot-lllocte 
Olympia 
HofterscnrelDmascftlne 
totbea singe führt Fr«. 41000.- 
Audi auf bequem« Teilzahlung 
Jleytet, Mtrzig-Saar 
„£ K“ EINHEITSPREIS 
KAUFHAUS f. d. Werktä 
tigem, Gut und billig. Tex 
tilwaren, Schuhe usw. Stets 
Son derangebote. 
49 St. Joh. Marktt 49. 
Herausgeber: Hauptverwaltung der 
Einheitsgewerkschaft, Saarbrücken 3, 
trauerstr. 6—*. Verantwortlich für 
den Gasemtfnhalt« Helnr. Wacker, 
Redaktion: Sozial- und Wirtschafts 
politik C. Sdiuhler, Industrtever* 
binde, Jugend sowie Feuilleton 
J. f. Wambach. - Drude: Druckerei 
Saar-Zeitung, Dr. Nikolaus Fontaine, 
Searlouls — Etnzelverkaufspreis der 
»Arbeit« 8.- ffrs. 
IN DAMEN-, SEIDEK-, KLEIDER-ü. MANTELSTOFFEN - HERRENSTOFFEN 
Rotart I(ü4f£ 
Inserieren bringt Erfolg 
Kopp & Wolf 
Kohlen G. m. b. H. 
Kohlen - Koks 
Brennstoffe aller Art 
Saarbrücken 2 
Wlesenstraße 1I 
Telefon 87 82 und 87 81
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.