September 1950
Seite g
„DIE ARBEIT**
Die saarländische
Die Entlastung auf dem saarländischen
Arbeitsmarkt hat sich auch im August
fortgesetzt. Sie erstreckte sich nicht, wie
in den letzten Monaten, fast ausschließ
lich auf die Außenberufe, sondern, ent
sprechend den steigenden Produktionszif
fern in der Schwereisenindustrie, auch auf
zahlreiche industrielle Berufe, besonders
die der Eisen- und Stahlgewinnung.
Von den 277 173 (Vormonat 275 478) be
schäftigten Arbeitnehmern waren 226 172
Männer und 51 001 Frauen.
Die Lage in den einaelnen Wirtschafts
zweigen und Berufsgruppen:
Landwirtschaft:
Der Bedarf an landwirtschaftlichenFach-
Und Hilfskräften ist unverändert groß. Ver
mittlungen konnten nur in geringer Zahl
vorgenommen werden. Saarländische
Kräfte waren, nur vereinzelt für die Land
wirtschaft zu gewinnen.
30% Lohnerhöhung
in einer englischen Baumwollspinnerei.
Bei einer Firma in England konnte dieser
erstaunliche Erfolg durch eine vorbildliche Zu
sammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitneh
mer erzielt werden. Ausschlaggebend war die
Durchführung eines Produktionsplanes, dessen
Hauptprodulcte folgende waren:
Erstellung neuer Werkstätten und Ge
bäude der durch den Krieg zerstörten Fa
brik,
Aufstellung neuer Maschinen,
Einbau automatischer Wehstühle^
zusätzliche Personalcinstellungen,
und nicht zuletzt
Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der
Planung und Durchführung verbesserter
Arbeitsmethoden.
Es galt also, einen Beweis dafür zu erbrin
gen, daß in der Baumwollindustrie ebenso gün
stige Arbeitsbedingungen und -Verhältnisse ge
schaffen werden können wie in jedem ande
ren Industriezweig.
Besonders muß das große Verständnis und
Interesse des Arbeitgebers und seiner Geschäfts
führung hervorgehoben werden, das den Be
langen der Arbeiter in jeder Weise entgegen
gebracht worden ist. Die Schaffung einer
Werkskantine, eines Kinderheims und einer
Fortbildungsschule gehören hierher, wie auch
die bevorzugte ärztliche Betreuung und andere
sozial-fortschrittliche Einrichtungen.
Die Folge dieser Maßnahmen war eine Stei
gerung der Leistung von 70 v. H. je Mann
und je Schicht, sogar auf 120 v. H. je Mann
hoi deu iuchki'äften.
^ • v (Welt der ; Arbeit)
Die Waschmaschine in der Tüte
Garantiert unschädlich, kein Soda, kein Chlor.
Arbeitsmarktlage
Bergbau:
Die angestrebte Verminderung der Be
legschaft im Saarbergbau hat sich im Be
richtsmonat zahlenmäßig nicht stark aus
gewirkt, weil der natürliche Abgang zum
Teil durch die Einstellung von Berglehr
lingen ausgeglichen wurde.
Eissnerzeugende Industrie:
Die Beschäftigungslage m der Hütten
industrie hat eine wesentliche Besserung
erfahren. Insgesamt ist die Zahl der bei
Hütten beschäftigten Arbeitskräfte um 440
gestiegen, wobei an dieser Erhöhung der
Belegschaft alle Hüttenbetriebe beteiligt
waren.
Eisen- und metallverarbeitende Industrie:
Insgesamt hatte die Metallindustrie ei
nen Zugang von 263 Arbeitskräften (davon
35 Frauen) zu verzeichnen. Besonders gün
stig ist die Beschäftigungslage bei den
Montage- und Stahlbaufirmen.
Chemische Industrie:
Die Beschäftigungslage in der che
misch-pharmazeutischen Industrie ist,
bedingt durch den kleinen saarländischen
Absatzmarkt, unbefriedigend. Lediglich
die Seifenindustrie konnte einige Neuein
stellungen vornehmen.
Industrie der Steine und Erden:
Die baustofferzeugende Industrie ist
noch voll beschäftigt Ein nennenswerten
Bedarf an Fach- und Hilfsarbeitern liegt
nicht mehr vor, weil der größte Teil der
Arbeit und Recht:
Betriebe bereits seit Mai voll beschäftigt
ist und die heutige Kreditlage ihnen kaum
die Möglichkeit zur Finanzierung von
neuen Fabrikationsbauten gibt.
Der dringende Bedarf an Fach- und
Hilfsarbeitern ist bei den Hartsteinwerken
und den Kalkwerken unverändert hoch ge
blieben.
Holz- und Schnitzstoffgewerbe:
Die Zahl der Beschäftigten im Holz- und
Schnitzstcffgewerbe ist um 106 gestiegen.
Die Bau- und Möbelschremereren verfügen
über gute Auftragsbestände und kündig
ten einen noch größeren Bedarf an Fach
kräften an.
Die Sägewerke können zur Zeit,ihre Ka
pazität nicht voll ausnützen, weil in der
Rundholzbeschaffung immer noch Schwie
rigkeiten bestehen.
Bekleidungsgewerbe:
Im Bekleidungsgewerbe erhöhte sich im
Berichtsmonat die Zahl der Beschäftigten
um 114.
In der Wäscheindustrie zeigte sich vor
allem ein Bedarf an Bandnäherinnen und
Büglerinnen, Auch die Kletderfabriken
forderten Maschinennäherinnen an.
Bei den Maßschneidereien liegt nur ein
geringer Bedarf an Fach- und Hilfskräften
vor. Die Schuhindustrie hat einen günsti
gen Beschäftigtenstand; der Facharbeiter
mangel bestehst jedoch weiter.
Bau- und Baunebengewerbe:
Die Bautätigkeit hat im August noch
leicht zugenommen Die Zahl der gemel
deten offenen Stellen ist noch gestiegen.
Besonders für den Straßen- und Gleisbau
wurden erhebliche Kräfteanforderungen
gemeldet
Überstunden waren der Anlab
Der Former B. war von seinen Arbeits
kollegen zum Betriebsratsvorsitzenden ge
wählt worden, und zwar hatten ihm 17 von
19 Beschäftigten dazu ihr Vertrauen aus
gesprochen. Aber nach zwei Monaten sei
nes Wirkens wurde der Betriebsrats Vor
sitzende fristlos entlassen.
Die Beklagte, eine Gießerei, führte vor
dem Arbeitsgericht dazu aus, daß B. nicht
die „geeignete Form“ gefunden habe, um
die Wünsche der Arbeitskollegen gegen
über dem Betriebsinhaber durchzusetzen.
Er sei stets so aggressiv, daß der Chief
sich außerstande sähe, noch weiter mit
B. zusammenzuarbeiten, so habe dieser z.
B. dem Chef mit der Faust gedroht.
Das Arbeitsgericht ließ sich diese Aus
einandersetzung in allen Einzelheiten be
richten und hörte dazu drei Zeugien. Da
nach hatte sich folgendes zu getragen: An
einem Samstag bemerkte der Betriebsrats
vorsitzende zwei Kollegen, die Ueberstun-
den machten. Er fragte daher den .Be
triebsinhaber, warum das geschehe und
warum er davon nichts wisse. Ein Wort
gab das andere, und dann kam jene Sze
ne, um die es dem Arbeitsgericht vor al
lem ging. Mit drohend erhobener Faust
sollte der Betriebsratsvorsitziende gegen
seinen Chef vorgegangen sein. Die Zeu
gen bestätigten, daß es bei der Unterre
dung heftig herging. Von einer Tätlichkeit
des Betriebsrats Vorsitzenden gegen den
Chef aber könne keine Rede sein. B. hätte
zwar den Arm gehoben — aber nur, um
auf die danebenliegende Gießerei zu zei
gen, in der die Ueherstunden gemacht
wurden.
Der Kläger meinte dazu, daß er viel
leicht etwas zu heftig gewesen sei, aber
e3 habe sich bei dieser Auseinanderset
zung eine schon lang zurückgehaltene Er
bitterung Luft gemacht. Wiederholt hatte
er als Betriebsratsvorsitzender den Ein
druck, daß der Arbeitgeber nicht seinen
sozialen Verpflichtungen gegenüber der
Belegschaft nachkomme.
Das Arbeitsgericht konnte m dem Vor
fall, der zur fristlosen Entlassung des Be
triebsratsvorsitzenden führte, keine Tät
lichkeiten oder groben Beleidigungen des'
Betriebsratsvorsitzenden gegenüber dem
Arbeitgeber sehen.
Es kam zu einer Einigung der Parteien.
In dem Vergleich war der Satz bemer
kenswert, daß „der Kläger wie auch der
Beklagte sich bereit erklären, die Ver
handlungsform in Zukunft so zu wählen,
daß diese irgendeine Verletzung gegen
einander ausschließt“.
^Bciefkastm
Kl., Lebach. In Württemberg-Baden «ind vor
kurzem die Stundenlohntarife für Landarbeiter ura
10 bis 20 Prozent, die Monatslöhne mit Kost und
Wohnung ebenfalls um 20 Prozent heraufgesetzt
worden. Der Stundenlohn eines landwirtschaft
lichen Facharbeiters beträgt jetzt 77 Pfennige.
Mo. J., Wallerfangen. Die Anfänge der Uhr
macherei im Schwarzwald liegen im 17. Jahrhun
dert. Ulm das Jahr 1640 sollen die Gebrüder
Kreutze im alten Glashof bei Waldau auf der
Rödeck die erste Schwarzwälder Uhr gebastelt
haben, aber geschichtlich verbürgt ist das nicht.
Der Dreißigjährige Krieg hat die beweiskräftigen
Spuren verwischt.
V. A. Der Schulbesuch für die Lehrlinge ist
Pflicht, und zwar einmal jede Woche, solange
die Lehrzeit dauert Bei Anlernlingen, wo die
Lehrzeit unter drei Jahren liegt, ist dennoch die
Berufsschulpflicht drei Jahre.
200, Saarbrücken. Untersuchungen in den USA.
ergaben, daß eine Frau bei ihrer täglichen Haus
arbeit durchschnittlich 1000—1500 Schritte in der
Stunde macht Eine Verkäuferin macht in der
Stunde 2700—3500 Schritte. Das geht also in acht
Stunden über die 20-km-Grenz«.
Kr., Hcnweiler. Die Imperial Tobacco Compa
ny, eine der größten englischen Tabakgesell
schaften, verzeichnete im letzten Geschäftsjahr
fast 10 Millionen Pfund Sterling Nettoprofit Rund
7 Millionen Pfund wurden an die Aktionäre aus-
geschüttet
22, Werbeln. In den Vereinigten Staaten baute
man in den ersten vier Monaten dieses Jahre«
insgesamt 390 000 Häuser. Gegenüber der glei
chen Zeit im Vorjahre erhöhte sich die Bautätig
keit um 53 Prozent
9Cää die Qetaet^schaftssendmqeH!
Sonntag:
12.40 Die Einheitsgewerkschaft spricht!
(Radio Saarbrücken)
Montag:
19.30 Die Gewerkschaft ruft — (Bayeri
scher Rundfunk)
Dienstag:
6.15 Für die berufstätige Frau (Bayern).
7.20 Aus Arbeit und Beruf (Südwestfunk)
18.00 Mensch und Arbeit (Südfunk).
18.15 Gewerkschaftsfunk (Hessischer
Rundfunk).
18.50 Gewerkschaftssendung (Bremen).
Donnerstag:
21.00 Die Stimme der Gewerkschaften
(Südwestfunk)
Freitag:
13.00 Die Arbei’er-T.ibüne (Südwestfunk)
Samstag:
18.00 Aus der Welt der Arbeit (NWDR)
18.00 Mensch und Arbeit (Südfunk)
Wie berechne ich
Ein Beamter auf Lebenszeit, der in den
Ruhestand versetzt wird, erhält Ruhege
halt. Das Ruhegehalt wird auf der Grund
lage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge
und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit be
rechnet.
1. Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge sind:
a) das von dem Beamten zuletzt bezo
gene Grundgehalt,
b) der Wohnungsgeldzuschuß nach Lohn
zone IL
c) widerrufliche Zulagen.
Daneben werden noch Frauengeld, Kin
derzulagen und Lohnzulagen, gewährt,
II. Ruhegehaltsfähige Dienstzeit,
,1. Ruhegehaltsfähig ist die Dienstzeit des
Beamten vom Tage seiner ersten Ernen
nung an. Unberücksichtigt bleibt jedoch
die Zeit
a) einer Beurlaubung ohne Di|enstbezüge
b) vor Vollendung des 27. Lebensjahres
c) für die eine Abfindung oder ein Ue-
bergangsgeld aus öffentlichen Mit
teln gewährt worden ist.
2. Ruhegehaltsfähig ist auch die Zeit, m
der ein Beamter vor seiner Ernennung
nach" Vollendung des 27. Lebensjahres
a) im Dienste der Wehrmacht oder im
Vollzugsdienst der Polizei gestanden
hat,
b) Angehöriger des Reichsarbeätsdien-
stes gewesen ist,
3, Die Zeit eines Kriegsdienstes in der
Wehrmacht oder die Zeit einer Kriegs
gefangenschaft wird, auch wenn sie vor
Vollendung des 27. Lebensjahres liegt,
in gleicher Höhe angerechnet wie bei
Angehörigen der Wehrmacht. Für je
den Krieg, an dem ein Beamter teilge
nommen hat, wird zu der wirklichen
Dauer der Dienstzeit ein Jahr, das so
genannte Kriegsjahr, hinzugerechnet.
Für die Hinzurechnung von Kriegsjahren:
kommt nur die Zeit vom 1. 8. 1914 bis 31.
12. 1918 m Betracht, Die während dieser
Zeit im öffentlich-rechtlichem Beamtem«
Verhältnis oder im Militärdienst tatsäch
lich verbrachte Zeit erhöht sich um die
HäUfce dieser Zeit. Mit der Hälfte wt
mein Ruhegehalt ?
sie auch dann anzurechnen, wenn sie
vor dem 27. Lebensjahre liegt, Hiernach
erfoLgt also eine Umrechnung wi;e folgt:
a) War der Beamte vom 1. 8. 1914 bis
31. 12. 1918 als Soldat im Kriegsge
biet, dann werden ihm fünf Kriegs
jahre neben seinen Dienstjahren an
gerechnet.
b) War der Beamte z. B. vom 1. 6.1916 bis
25. 3. 1917 im Kriegsgebiet, dann wer
den ihm die Jahre 1916 und 1917 als
Knegsjahre angerechnet, die Zeiten
vom 1. 8. 1914 bis 31. 12. 1915 und vom
1. 1. 1918 bis 31. 12. 1918 zusätzlich
zur Hälfte (die Zeit vom 26. 3. 1917
bis 31, 12. 1917 darf, da 1917 als
Kriegsjahr zählt, nicht noch einmal
zur Hälfte zusätzlich angerechnet
werden).
0) War der Beamte nicht zum Kriegs
dienst eingezogen und wurde er auch
nicht im Kriegsgeblet verwendet,
dann wird ihm die Zeit vom 1. 8. 1914
bis 31. 12. 1918 nur li/^fach, das sind
2 Jahre 76 Tage zusätzlich, angerech-
net.
Ob und wie weit die Zeit von 1939
bis 1945 als Kriegsjahre angerechnet
wird, ist noch nicht entschieden,
4. Die Zeit, während der ein Beamter nach
Vollendung des 27. Lebensjahres im pn-
vatrechtlichen Vertragsverhältnis, im
Dienste des Staates oder anderer Kör
perschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts ununterbrochen
hauptsächlich eine in der Regel einem
Beamten obliegende entgeltliche Be
schäftigung wahrgenommen hat, kann
als ruhegehaltsfähige Dienstzieit berück
sichtigt werden.
Darüber hinaus wird die nach vollen
detem 17. Lebensjahr im Arbeite rver-
hältrns zurückgelegte Dienstzeit — bei
Telegraphenbauhandwerldsrn und -ar-
beitem nach vollendetem 22. Lebens
jahre — angerechnet, soweit sie 10
Jahre übersteigt.
Da» Ruhegehalt beträgt mindestens 3S
v. H. der ruhegehaltsfähigen Dfenstbe-
sttg». E« erhöht sich bei den Beamten
a) des einfachen und mittleren Dienstes
nach jedem der ersten 15 vollen
Jahre,
b) des gehobenen Dienstes nach zwei
ruhegehaltsfähigen Dienstjahren und
m den folgenden 15 vollen Jahren,
c) des höheren Dienstes nach drei ruhe
gehaltsfähigen Dienstjahren und in
den folgenden 16 vollen Jahren die
ser Dienstzeit um je 2 v. H.„ in den
folgenden vollen Jahren dieser
Dienstzeit um je 1 v. H„, höchstens
bis 80 v. H. der ruhegehaltsfähigen
Dienstzeit. Nach dem Ende des Mo-
als Beamter = 1. 10. 1913 — 30. 9. 1950
Kriegsjahre —
als Arbeiter = 1.1. 1902—30. 9. 1913 =
11 Jahre 273 Tage
ab 10 Jahre — Tage
zusammen
nats, in dem dar Beamte das 65. Le
bensjahr vollendet hat, beträgt das
Ruhegehalt höchstens 75 v. H. der
ruhegehaltsfähigen Dienstzeit.
Die vorstehenden Ausführungen sollen an
Hand einiger Beispiele erläutert werden.
Beispiel 1: OPS Schank, geb. 15. 9.
1885,, tritt am 1. 10. 1950 in den Ruhestand.
Eingetreten am 1. 1. 1902 als Aushelfer
(Postfacharbeiter), am 1. 10. 1913 in das
Beamten Verhältnis übernommen,
Kriegsdienst vom 1. 8, 1914 bis 31, 12. 1918.
Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit beträgt
hiernach:
= 27 Jahre — Tage
5 Jahre
1 Jahr 273 Tage
33 Jahre 273 Tage
Da nur volle Jahre angerechnet werden,
ergibt sich eine ruhegehaltsfähige Dienst
zeit von 33 Jahren. Das Ruhegehalt be
trägt mithin 35 -j- 15 X 2 = 30 -f- 18X1 =
18 === 83 oder höchstens 80 v. H. der ruhe
gehaltsfähigen Dienstzeit. OPS Schank
i vollendet am 14. 9. 1950 das 65. Lebens
jahr, so daß er ab 1. 10. 1950 nur 75 v. H,
als Beamter = 1.1. 1931 — 30- 9. 1950
als Arbeiter (vom vollendeten 22. Le
bensjahr) 10 . 3. 1922 — 31. 12. 1930 =
ab 10 Jahre
zusammen
Die ruhegehaltsfällige Dienstzeit beträgt
mithin 3f> J- 15 x 2 “ 3° 4 X 1 =f 4 =
69 v. H. der ruhegehaltsfähigen Di/enst-
bezüge.
Beispiel 3; OPI. Klär, geboren am 5.
Ruhegehalt erhält.
Beispiel 2: TLA Früh, geboren am
10. 3. 1900, tritt am 1. 10. 1950 in den Ruhe
stand. Eingetreten am 1- 4. 1918 als Tele
graphenarbeiter,
am 1. 1. 1931 als TLA planmäßig auge-
s teilt.
Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit beträgt:
= 19 Jahre 273 Tage
8 Jahre 297 Tage
19 Jahre 273 Tage
9. 1893,, tritt am 1. 11- 1950 in den Ruhe
stand. Eingetreten am/ 1. 1. 1912 .als Be
amter, Kriegsdienst vom 5. 10. 1914 bis
15. 2. 1917.
Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit beträgt«
als Beamter = 5. 9. 1920 — 31. 10.1950
Kriegsjahre 1914/15/16/17 =
Kriegszeit 1. 1. 1918 — 31. 12. 1918 »
365 X V» =»
da» sind 34 Jahre.
Da» Ruhegehalt beträgt demnach 35 -f-'
17X1 « 34 -f- 17X1 =»17-86 oder
höchstens 80 v. H. der ruhe/gehaltsfähigiea
Dienstzeit.
30 Jahre 57 Tage
4 Jahre
—- Jahre 183 Tage
34 Jahre 240 Tage
Es dürfte hiernach jedem Kollegen mög
lich sein, »eine ruhegehaltsfähige Diene»»
zeit und »ein Ruhegehalt zu berechnen»