Full text: 1950 (0005)

September 1950 
Seite g 
„DIE ARBEIT** 
Die saarländische 
Die Entlastung auf dem saarländischen 
Arbeitsmarkt hat sich auch im August 
fortgesetzt. Sie erstreckte sich nicht, wie 
in den letzten Monaten, fast ausschließ 
lich auf die Außenberufe, sondern, ent 
sprechend den steigenden Produktionszif 
fern in der Schwereisenindustrie, auch auf 
zahlreiche industrielle Berufe, besonders 
die der Eisen- und Stahlgewinnung. 
Von den 277 173 (Vormonat 275 478) be 
schäftigten Arbeitnehmern waren 226 172 
Männer und 51 001 Frauen. 
Die Lage in den einaelnen Wirtschafts 
zweigen und Berufsgruppen: 
Landwirtschaft: 
Der Bedarf an landwirtschaftlichenFach- 
Und Hilfskräften ist unverändert groß. Ver 
mittlungen konnten nur in geringer Zahl 
vorgenommen werden. Saarländische 
Kräfte waren, nur vereinzelt für die Land 
wirtschaft zu gewinnen. 
30% Lohnerhöhung 
in einer englischen Baumwollspinnerei. 
Bei einer Firma in England konnte dieser 
erstaunliche Erfolg durch eine vorbildliche Zu 
sammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitneh 
mer erzielt werden. Ausschlaggebend war die 
Durchführung eines Produktionsplanes, dessen 
Hauptprodulcte folgende waren: 
Erstellung neuer Werkstätten und Ge 
bäude der durch den Krieg zerstörten Fa 
brik, 
Aufstellung neuer Maschinen, 
Einbau automatischer Wehstühle^ 
zusätzliche Personalcinstellungen, 
und nicht zuletzt 
Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der 
Planung und Durchführung verbesserter 
Arbeitsmethoden. 
Es galt also, einen Beweis dafür zu erbrin 
gen, daß in der Baumwollindustrie ebenso gün 
stige Arbeitsbedingungen und -Verhältnisse ge 
schaffen werden können wie in jedem ande 
ren Industriezweig. 
Besonders muß das große Verständnis und 
Interesse des Arbeitgebers und seiner Geschäfts 
führung hervorgehoben werden, das den Be 
langen der Arbeiter in jeder Weise entgegen 
gebracht worden ist. Die Schaffung einer 
Werkskantine, eines Kinderheims und einer 
Fortbildungsschule gehören hierher, wie auch 
die bevorzugte ärztliche Betreuung und andere 
sozial-fortschrittliche Einrichtungen. 
Die Folge dieser Maßnahmen war eine Stei 
gerung der Leistung von 70 v. H. je Mann 
und je Schicht, sogar auf 120 v. H. je Mann 
hoi deu iuchki'äften. 
^ • v (Welt der ; Arbeit) 
Die Waschmaschine in der Tüte 
Garantiert unschädlich, kein Soda, kein Chlor. 
Arbeitsmarktlage 
Bergbau: 
Die angestrebte Verminderung der Be 
legschaft im Saarbergbau hat sich im Be 
richtsmonat zahlenmäßig nicht stark aus 
gewirkt, weil der natürliche Abgang zum 
Teil durch die Einstellung von Berglehr 
lingen ausgeglichen wurde. 
Eissnerzeugende Industrie: 
Die Beschäftigungslage m der Hütten 
industrie hat eine wesentliche Besserung 
erfahren. Insgesamt ist die Zahl der bei 
Hütten beschäftigten Arbeitskräfte um 440 
gestiegen, wobei an dieser Erhöhung der 
Belegschaft alle Hüttenbetriebe beteiligt 
waren. 
Eisen- und metallverarbeitende Industrie: 
Insgesamt hatte die Metallindustrie ei 
nen Zugang von 263 Arbeitskräften (davon 
35 Frauen) zu verzeichnen. Besonders gün 
stig ist die Beschäftigungslage bei den 
Montage- und Stahlbaufirmen. 
Chemische Industrie: 
Die Beschäftigungslage in der che 
misch-pharmazeutischen Industrie ist, 
bedingt durch den kleinen saarländischen 
Absatzmarkt, unbefriedigend. Lediglich 
die Seifenindustrie konnte einige Neuein 
stellungen vornehmen. 
Industrie der Steine und Erden: 
Die baustofferzeugende Industrie ist 
noch voll beschäftigt Ein nennenswerten 
Bedarf an Fach- und Hilfsarbeitern liegt 
nicht mehr vor, weil der größte Teil der 
Arbeit und Recht: 
Betriebe bereits seit Mai voll beschäftigt 
ist und die heutige Kreditlage ihnen kaum 
die Möglichkeit zur Finanzierung von 
neuen Fabrikationsbauten gibt. 
Der dringende Bedarf an Fach- und 
Hilfsarbeitern ist bei den Hartsteinwerken 
und den Kalkwerken unverändert hoch ge 
blieben. 
Holz- und Schnitzstoffgewerbe: 
Die Zahl der Beschäftigten im Holz- und 
Schnitzstcffgewerbe ist um 106 gestiegen. 
Die Bau- und Möbelschremereren verfügen 
über gute Auftragsbestände und kündig 
ten einen noch größeren Bedarf an Fach 
kräften an. 
Die Sägewerke können zur Zeit,ihre Ka 
pazität nicht voll ausnützen, weil in der 
Rundholzbeschaffung immer noch Schwie 
rigkeiten bestehen. 
Bekleidungsgewerbe: 
Im Bekleidungsgewerbe erhöhte sich im 
Berichtsmonat die Zahl der Beschäftigten 
um 114. 
In der Wäscheindustrie zeigte sich vor 
allem ein Bedarf an Bandnäherinnen und 
Büglerinnen, Auch die Kletderfabriken 
forderten Maschinennäherinnen an. 
Bei den Maßschneidereien liegt nur ein 
geringer Bedarf an Fach- und Hilfskräften 
vor. Die Schuhindustrie hat einen günsti 
gen Beschäftigtenstand; der Facharbeiter 
mangel bestehst jedoch weiter. 
Bau- und Baunebengewerbe: 
Die Bautätigkeit hat im August noch 
leicht zugenommen Die Zahl der gemel 
deten offenen Stellen ist noch gestiegen. 
Besonders für den Straßen- und Gleisbau 
wurden erhebliche Kräfteanforderungen 
gemeldet 
Überstunden waren der Anlab 
Der Former B. war von seinen Arbeits 
kollegen zum Betriebsratsvorsitzenden ge 
wählt worden, und zwar hatten ihm 17 von 
19 Beschäftigten dazu ihr Vertrauen aus 
gesprochen. Aber nach zwei Monaten sei 
nes Wirkens wurde der Betriebsrats Vor 
sitzende fristlos entlassen. 
Die Beklagte, eine Gießerei, führte vor 
dem Arbeitsgericht dazu aus, daß B. nicht 
die „geeignete Form“ gefunden habe, um 
die Wünsche der Arbeitskollegen gegen 
über dem Betriebsinhaber durchzusetzen. 
Er sei stets so aggressiv, daß der Chief 
sich außerstande sähe, noch weiter mit 
B. zusammenzuarbeiten, so habe dieser z. 
B. dem Chef mit der Faust gedroht. 
Das Arbeitsgericht ließ sich diese Aus 
einandersetzung in allen Einzelheiten be 
richten und hörte dazu drei Zeugien. Da 
nach hatte sich folgendes zu getragen: An 
einem Samstag bemerkte der Betriebsrats 
vorsitzende zwei Kollegen, die Ueberstun- 
den machten. Er fragte daher den .Be 
triebsinhaber, warum das geschehe und 
warum er davon nichts wisse. Ein Wort 
gab das andere, und dann kam jene Sze 
ne, um die es dem Arbeitsgericht vor al 
lem ging. Mit drohend erhobener Faust 
sollte der Betriebsratsvorsitziende gegen 
seinen Chef vorgegangen sein. Die Zeu 
gen bestätigten, daß es bei der Unterre 
dung heftig herging. Von einer Tätlichkeit 
des Betriebsrats Vorsitzenden gegen den 
Chef aber könne keine Rede sein. B. hätte 
zwar den Arm gehoben — aber nur, um 
auf die danebenliegende Gießerei zu zei 
gen, in der die Ueherstunden gemacht 
wurden. 
Der Kläger meinte dazu, daß er viel 
leicht etwas zu heftig gewesen sei, aber 
e3 habe sich bei dieser Auseinanderset 
zung eine schon lang zurückgehaltene Er 
bitterung Luft gemacht. Wiederholt hatte 
er als Betriebsratsvorsitzender den Ein 
druck, daß der Arbeitgeber nicht seinen 
sozialen Verpflichtungen gegenüber der 
Belegschaft nachkomme. 
Das Arbeitsgericht konnte m dem Vor 
fall, der zur fristlosen Entlassung des Be 
triebsratsvorsitzenden führte, keine Tät 
lichkeiten oder groben Beleidigungen des' 
Betriebsratsvorsitzenden gegenüber dem 
Arbeitgeber sehen. 
Es kam zu einer Einigung der Parteien. 
In dem Vergleich war der Satz bemer 
kenswert, daß „der Kläger wie auch der 
Beklagte sich bereit erklären, die Ver 
handlungsform in Zukunft so zu wählen, 
daß diese irgendeine Verletzung gegen 
einander ausschließt“. 
^Bciefkastm 
Kl., Lebach. In Württemberg-Baden «ind vor 
kurzem die Stundenlohntarife für Landarbeiter ura 
10 bis 20 Prozent, die Monatslöhne mit Kost und 
Wohnung ebenfalls um 20 Prozent heraufgesetzt 
worden. Der Stundenlohn eines landwirtschaft 
lichen Facharbeiters beträgt jetzt 77 Pfennige. 
Mo. J., Wallerfangen. Die Anfänge der Uhr 
macherei im Schwarzwald liegen im 17. Jahrhun 
dert. Ulm das Jahr 1640 sollen die Gebrüder 
Kreutze im alten Glashof bei Waldau auf der 
Rödeck die erste Schwarzwälder Uhr gebastelt 
haben, aber geschichtlich verbürgt ist das nicht. 
Der Dreißigjährige Krieg hat die beweiskräftigen 
Spuren verwischt. 
V. A. Der Schulbesuch für die Lehrlinge ist 
Pflicht, und zwar einmal jede Woche, solange 
die Lehrzeit dauert Bei Anlernlingen, wo die 
Lehrzeit unter drei Jahren liegt, ist dennoch die 
Berufsschulpflicht drei Jahre. 
200, Saarbrücken. Untersuchungen in den USA. 
ergaben, daß eine Frau bei ihrer täglichen Haus 
arbeit durchschnittlich 1000—1500 Schritte in der 
Stunde macht Eine Verkäuferin macht in der 
Stunde 2700—3500 Schritte. Das geht also in acht 
Stunden über die 20-km-Grenz«. 
Kr., Hcnweiler. Die Imperial Tobacco Compa 
ny, eine der größten englischen Tabakgesell 
schaften, verzeichnete im letzten Geschäftsjahr 
fast 10 Millionen Pfund Sterling Nettoprofit Rund 
7 Millionen Pfund wurden an die Aktionäre aus- 
geschüttet 
22, Werbeln. In den Vereinigten Staaten baute 
man in den ersten vier Monaten dieses Jahre« 
insgesamt 390 000 Häuser. Gegenüber der glei 
chen Zeit im Vorjahre erhöhte sich die Bautätig 
keit um 53 Prozent 
9Cää die Qetaet^schaftssendmqeH! 
Sonntag: 
12.40 Die Einheitsgewerkschaft spricht! 
(Radio Saarbrücken) 
Montag: 
19.30 Die Gewerkschaft ruft — (Bayeri 
scher Rundfunk) 
Dienstag: 
6.15 Für die berufstätige Frau (Bayern). 
7.20 Aus Arbeit und Beruf (Südwestfunk) 
18.00 Mensch und Arbeit (Südfunk). 
18.15 Gewerkschaftsfunk (Hessischer 
Rundfunk). 
18.50 Gewerkschaftssendung (Bremen). 
Donnerstag: 
21.00 Die Stimme der Gewerkschaften 
(Südwestfunk) 
Freitag: 
13.00 Die Arbei’er-T.ibüne (Südwestfunk) 
Samstag: 
18.00 Aus der Welt der Arbeit (NWDR) 
18.00 Mensch und Arbeit (Südfunk) 
Wie berechne ich 
Ein Beamter auf Lebenszeit, der in den 
Ruhestand versetzt wird, erhält Ruhege 
halt. Das Ruhegehalt wird auf der Grund 
lage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge 
und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit be 
rechnet. 
1. Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge sind: 
a) das von dem Beamten zuletzt bezo 
gene Grundgehalt, 
b) der Wohnungsgeldzuschuß nach Lohn 
zone IL 
c) widerrufliche Zulagen. 
Daneben werden noch Frauengeld, Kin 
derzulagen und Lohnzulagen, gewährt, 
II. Ruhegehaltsfähige Dienstzeit, 
,1. Ruhegehaltsfähig ist die Dienstzeit des 
Beamten vom Tage seiner ersten Ernen 
nung an. Unberücksichtigt bleibt jedoch 
die Zeit 
a) einer Beurlaubung ohne Di|enstbezüge 
b) vor Vollendung des 27. Lebensjahres 
c) für die eine Abfindung oder ein Ue- 
bergangsgeld aus öffentlichen Mit 
teln gewährt worden ist. 
2. Ruhegehaltsfähig ist auch die Zeit, m 
der ein Beamter vor seiner Ernennung 
nach" Vollendung des 27. Lebensjahres 
a) im Dienste der Wehrmacht oder im 
Vollzugsdienst der Polizei gestanden 
hat, 
b) Angehöriger des Reichsarbeätsdien- 
stes gewesen ist, 
3, Die Zeit eines Kriegsdienstes in der 
Wehrmacht oder die Zeit einer Kriegs 
gefangenschaft wird, auch wenn sie vor 
Vollendung des 27. Lebensjahres liegt, 
in gleicher Höhe angerechnet wie bei 
Angehörigen der Wehrmacht. Für je 
den Krieg, an dem ein Beamter teilge 
nommen hat, wird zu der wirklichen 
Dauer der Dienstzeit ein Jahr, das so 
genannte Kriegsjahr, hinzugerechnet. 
Für die Hinzurechnung von Kriegsjahren: 
kommt nur die Zeit vom 1. 8. 1914 bis 31. 
12. 1918 m Betracht, Die während dieser 
Zeit im öffentlich-rechtlichem Beamtem« 
Verhältnis oder im Militärdienst tatsäch 
lich verbrachte Zeit erhöht sich um die 
HäUfce dieser Zeit. Mit der Hälfte wt 
mein Ruhegehalt ? 
sie auch dann anzurechnen, wenn sie 
vor dem 27. Lebensjahre liegt, Hiernach 
erfoLgt also eine Umrechnung wi;e folgt: 
a) War der Beamte vom 1. 8. 1914 bis 
31. 12. 1918 als Soldat im Kriegsge 
biet, dann werden ihm fünf Kriegs 
jahre neben seinen Dienstjahren an 
gerechnet. 
b) War der Beamte z. B. vom 1. 6.1916 bis 
25. 3. 1917 im Kriegsgebiet, dann wer 
den ihm die Jahre 1916 und 1917 als 
Knegsjahre angerechnet, die Zeiten 
vom 1. 8. 1914 bis 31. 12. 1915 und vom 
1. 1. 1918 bis 31. 12. 1918 zusätzlich 
zur Hälfte (die Zeit vom 26. 3. 1917 
bis 31, 12. 1917 darf, da 1917 als 
Kriegsjahr zählt, nicht noch einmal 
zur Hälfte zusätzlich angerechnet 
werden). 
0) War der Beamte nicht zum Kriegs 
dienst eingezogen und wurde er auch 
nicht im Kriegsgeblet verwendet, 
dann wird ihm die Zeit vom 1. 8. 1914 
bis 31. 12. 1918 nur li/^fach, das sind 
2 Jahre 76 Tage zusätzlich, angerech- 
net. 
Ob und wie weit die Zeit von 1939 
bis 1945 als Kriegsjahre angerechnet 
wird, ist noch nicht entschieden, 
4. Die Zeit, während der ein Beamter nach 
Vollendung des 27. Lebensjahres im pn- 
vatrechtlichen Vertragsverhältnis, im 
Dienste des Staates oder anderer Kör 
perschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts ununterbrochen 
hauptsächlich eine in der Regel einem 
Beamten obliegende entgeltliche Be 
schäftigung wahrgenommen hat, kann 
als ruhegehaltsfähige Dienstzieit berück 
sichtigt werden. 
Darüber hinaus wird die nach vollen 
detem 17. Lebensjahr im Arbeite rver- 
hältrns zurückgelegte Dienstzeit — bei 
Telegraphenbauhandwerldsrn und -ar- 
beitem nach vollendetem 22. Lebens 
jahre — angerechnet, soweit sie 10 
Jahre übersteigt. 
Da» Ruhegehalt beträgt mindestens 3S 
v. H. der ruhegehaltsfähigen Dfenstbe- 
sttg». E« erhöht sich bei den Beamten 
a) des einfachen und mittleren Dienstes 
nach jedem der ersten 15 vollen 
Jahre, 
b) des gehobenen Dienstes nach zwei 
ruhegehaltsfähigen Dienstjahren und 
m den folgenden 15 vollen Jahren, 
c) des höheren Dienstes nach drei ruhe 
gehaltsfähigen Dienstjahren und in 
den folgenden 16 vollen Jahren die 
ser Dienstzeit um je 2 v. H.„ in den 
folgenden vollen Jahren dieser 
Dienstzeit um je 1 v. H„, höchstens 
bis 80 v. H. der ruhegehaltsfähigen 
Dienstzeit. Nach dem Ende des Mo- 
als Beamter = 1. 10. 1913 — 30. 9. 1950 
Kriegsjahre — 
als Arbeiter = 1.1. 1902—30. 9. 1913 = 
11 Jahre 273 Tage 
ab 10 Jahre — Tage 
zusammen 
nats, in dem dar Beamte das 65. Le 
bensjahr vollendet hat, beträgt das 
Ruhegehalt höchstens 75 v. H. der 
ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. 
Die vorstehenden Ausführungen sollen an 
Hand einiger Beispiele erläutert werden. 
Beispiel 1: OPS Schank, geb. 15. 9. 
1885,, tritt am 1. 10. 1950 in den Ruhestand. 
Eingetreten am 1. 1. 1902 als Aushelfer 
(Postfacharbeiter), am 1. 10. 1913 in das 
Beamten Verhältnis übernommen, 
Kriegsdienst vom 1. 8, 1914 bis 31, 12. 1918. 
Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit beträgt 
hiernach: 
= 27 Jahre — Tage 
5 Jahre 
1 Jahr 273 Tage 
33 Jahre 273 Tage 
Da nur volle Jahre angerechnet werden, 
ergibt sich eine ruhegehaltsfähige Dienst 
zeit von 33 Jahren. Das Ruhegehalt be 
trägt mithin 35 -j- 15 X 2 = 30 -f- 18X1 = 
18 === 83 oder höchstens 80 v. H. der ruhe 
gehaltsfähigen Dienstzeit. OPS Schank 
i vollendet am 14. 9. 1950 das 65. Lebens 
jahr, so daß er ab 1. 10. 1950 nur 75 v. H, 
als Beamter = 1.1. 1931 — 30- 9. 1950 
als Arbeiter (vom vollendeten 22. Le 
bensjahr) 10 . 3. 1922 — 31. 12. 1930 = 
ab 10 Jahre 
zusammen 
Die ruhegehaltsfällige Dienstzeit beträgt 
mithin 3f> J- 15 x 2 “ 3° 4 X 1 =f 4 = 
69 v. H. der ruhegehaltsfähigen Di/enst- 
bezüge. 
Beispiel 3; OPI. Klär, geboren am 5. 
Ruhegehalt erhält. 
Beispiel 2: TLA Früh, geboren am 
10. 3. 1900, tritt am 1. 10. 1950 in den Ruhe 
stand. Eingetreten am 1- 4. 1918 als Tele 
graphenarbeiter, 
am 1. 1. 1931 als TLA planmäßig auge- 
s teilt. 
Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit beträgt: 
= 19 Jahre 273 Tage 
8 Jahre 297 Tage 
19 Jahre 273 Tage 
9. 1893,, tritt am 1. 11- 1950 in den Ruhe 
stand. Eingetreten am/ 1. 1. 1912 .als Be 
amter, Kriegsdienst vom 5. 10. 1914 bis 
15. 2. 1917. 
Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit beträgt« 
als Beamter = 5. 9. 1920 — 31. 10.1950 
Kriegsjahre 1914/15/16/17 = 
Kriegszeit 1. 1. 1918 — 31. 12. 1918 » 
365 X V» =» 
da» sind 34 Jahre. 
Da» Ruhegehalt beträgt demnach 35 -f-' 
17X1 « 34 -f- 17X1 =»17-86 oder 
höchstens 80 v. H. der ruhe/gehaltsfähigiea 
Dienstzeit. 
30 Jahre 57 Tage 
4 Jahre 
—- Jahre 183 Tage 
34 Jahre 240 Tage 
Es dürfte hiernach jedem Kollegen mög 
lich sein, »eine ruhegehaltsfähige Diene»» 
zeit und »ein Ruhegehalt zu berechnen»
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.