Full text: 1950 (0005)

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DIE ARBEIT“ 
Januar 1950 
wie es in unserer Verfassung verankert 
ist v ableiten zu wollen. Der Ertrag des Be 
triebes steht nach wie vor dem Eigen 
tümer zu. 
Weder eine materielle Besserstellung 
des Arbeitnehmers, noch eine materiell« 
Schlechterste'.'ung des Arbei gebers treten 
durch das neue Betriebsrätegesetz ein. 
Es verfolgt nur den Zweck, den arbei 
tenden Menschen mehr als bisher an dem 
Geschick des Unternehmens zu interes 
sieren und ihn fester an dasselbe zu bin 
den, was sich für den Beirieb letzten 
Endes nur günstig auswirken kann. Es ist 
eine alte Erfahrungstatsache, daß die Pro 
duktion des Betriebes um so großer ist, 
je mehr der Arbeiter in die Stellung eines 
freien Mitarbeiters gehoben ist. Kein ver 
antwortungsbewußter, sozial denkender 
Arbeitgeber wird sich einer solchen Fort 
entwicklung des sozialen Rechts entge 
genstemmen. Es kommt für die praktische 
Gestaltung einzig und allein darauf an, 
daß die Arbeitgeber gewillt sind, den 
sozialpolitischen Erfordernissen dar heu 
tigen Zeit Rechnung zu tragen und der 
Betriebs Vertretung das notwendige Ver 
trauen entgegenzubringen und in ihr 
nicht den Gegner zu sehen, und daß an 
dererseits die Betriebsvertretungen, von 
ihren hohen Aufgaben durchdrungen, sich 
ln sachlicher Form für die Erfordernisse 
des gesamten Betriebes einsetaan werden. 
Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsver 
tretung auf der Ebene der Achtung und 
des Vertrauens treffen, kann sich das Be 
triebsrätegesetz und das Mitbestimmungs- 
recht nur zugunsten des Betriebes aus 
wirken. Da nach dem Betriebsrätegesetz 
dis Betnebsvertretungen nicht die wirt 
schaftlichen und juristischen Eigentümer 
des Betriebes werden sollen, muß auch 
das Betrtebsnsiko nach w e vor von dem 
getragen werden, der den wirtschaftli 
chen Vorteil aus dem Betriebe zieht. Wenn 
von Arbeitgeberseite eingewendet wird, 
daß die Betriebsräte bei der Tagung des 
Bet-iVosrisikos e ngeschaltet werden müs 
sen, so übersieht man, daß als logische 
Folgerung dann auch den Betriebsräten 
das Recht zugestanden werden müsste, 
an dem Ertrag dieses Betriebs teilzuneh 
men. Das isi aber im Gesetz nicht vorge 
sehen und nie beabsichtigt gewesen. 
Der Betriebsrat hat, wie eingangs er 
wähnt, die Aufgabe des Ausgleiches so 
zialer G-aryensätze. Es gilt auch für diese 
Gesetzesvorlage, das was zur Begrün 
dung des hessischen Betriebsrätegesetzes 
gesagi worden ist: 
..Wenn schon die privatkapitalistische 
Struktur unserer Wirtschaft in ihren 
Grundzü^en erhalten bleibt, kann jeder 
verantwortungsbewußte Bürger zumindest 
erwarten, daß der Einsatz der Produkti 
onsmittel zum Wohle der Gesamtheit vor 
genommen wird. Nichi zuletzt aber hat 
der arbei f ende Mensch ein unabdingbares 
Recht darauf, daß die Würde und die Per 
son T ichkeit des Menschen in der Sozial- 
und Wirtschaftsordnung im Vordergrund 
steht. Der Staat hat die Pflicht, dem arbei 
tenden Menschen eine Kontrolle darüber 
in die Hand zu geben, daß seine Arbeits 
kraft im Sinne des Friedens, des Auf 
baues. der sozialen Gerechtigkeit und da 
mit des sozialen Fortschrittes eingesetzt 
werden kö^en!“ 
Manifest der Gewerkschafts-Internationale 
Füi Brot, Freiheit und Frieden 
T*ie lAeatecqentemde teiU mkt 
Miete 1 : 
Sonntag, den 29. Jan. 18 Uhr „Loben.- 
grtn“ 
Miete 3 : 
Dienstag, den 31. Januar „Der Frei 
schütz“ 
Miete 2 : 
Dienstag, den 14. Februar „Dar Frei 
schütz“ 
Der große Kongreß der neuen Gewerk- 
schartsinternationale. der im vergangenen 
Monat in London tagte and auf dem 58 
Millionen Gev/erfcscfcafher aus 5S Ländern 
vertreten waren, gab etn MANIFEST her 
aus. das folgenden Wortlaut hat: 
Brot durch wirtschaftliche Sic’«r- 
heit und soziale Gerechtig 
keit für jedermann! 
Freiheit durch politische Demokratie 
und Demokratisierung der 
Wirtschaft! 
Frieden durch S’cHerunq d«r Frei*- »it, 
M«nsc v wiirda u“d Gerechtig 
keit für alte! 
Werktätige aller Länder, aller Rassen 
und aller Bekenntnisse! Ihr, die Ihr tä 
tig seid in den Fabriken, auf dem Lands 
und in den Büros — an alle, die-da dr- 
bei f en, ergeht unser Ruf: 
Vereinigt Euch im Internationalen Bund 
fixier Gewerkschaften! 
Kämnft mit uns für eine Welt, in der 
die Menschen frei und ohne Furcht sind, 
eine Welt, in der die Völker in Frieden 
miteinander leben! 
Das sind unsere Ziele — dafür kämp 
fen wir! 
Brot: 
In den industriell entwickelten Ländern 
sind alte technischen Voraussetzuna^n 
vorhanden, eine Welt zu schaffen, in der 
es Vob’-eschäftiauna, Sicherheit vor Man 
gel und vor No* im Alter und bei K ank- 
heit aeben könnte 
Es ist unsere Pflicht, diese technischen 
Mi^el diesen Zielen dienstbar zu machen. 
Die Völker in den Kolonien und ande 
ren weniaer entwickelten Gebieten müs 
sen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung 
volle Unterstützung erhalten, 
Demokratie in Politik und Wirtschaft 
sind unteilbar 
Deshalb fordern wir vo’le Beteiligung 
der Organisationen der Werktätigen bei 
allen Entscheidungen über d’e wirtschaft 
liche Planung, Produktion und Verteilung. 
Wo immer oriva^e Interessen dem Fort 
schritt der Menschheit im W-eas stehen, 
muß Planuna zugunsten des Gewinns ein 
zelner der Planung zugunsten der Allge 
meinheit weichen. 
Freiheit: 
Schafft mit uns eine Weib in der die 
Menschen frei sind vom Druck jeder Ty 
rannei 
Wei'er wird die Beseitigung der Herr 
schaf ■ und Ausbeutung durch die Macht- 
konzsn' raHon der Kartelle und Monopole 
verlangt. 
Wir glauben nicht jene falsche Lehre, 
die da sagt, daß die Werktätigen ihre 
politische und geistiae Freiheit oofern 
müssen, um wirtschaftliche Sicherheit und 
soziale Gerechtigkeit zu varwirklichen. 
Leben in menschlicher Würde ist nur 
denkbar, 
wenn Rede- und Gedankenfreiheit ge 
sichert sind, 
wenn Versammlungsfreiheit gewähr 1 ei 
stet ist, 
wenn man sich ohne Zwang in Gewerk 
schaften vereinigen und unabhän 
gig von anderen Gruppen frei ver 
handeln kann, 
wenn das Streikrecht unbestritten ist. 
wenn alle Völker — auch in den Kolo 
nien und nichtselbständigen Gebie 
ten — über ihre eigenen politischen, 
wirtschaftlichen und sozialen Ein 
richtungen selbst entscheiden kön 
nen. 
Die freien Gewerkschaften der Welt 
werden mit ihrer ganzen Kraft die Be 
mühungen aller Völker unterstützen, die 
»ich von der Herrschaft des Polizeistaa- 
s befreien wollen, wo immer es sei. 
rieden: 
Nur eine von freien und demokratischen 
Völkern getragene Bewegung — einig in 
dem Streben nach wirtschaftlicher Sicher 
heit, sozialen Gerechtigkeit und politi 
scher Freiheit — nur sie bietet Gewähr 
für dauernden und gerechten Frieden. Die 
freien und demokratischen Gewerkschaf 
ten der Welt sind die Vorhut der Kräfte 
des Friedens. 
Werktätige aller Länder, aller Rassen 
und aller Bekenntnisse! 
Schließt Euch zusammen in unserer 
mächtigen Bewegung der freien und de 
mokratischen Kräfte. 
Vereint werden wir Armut und Ausbeu 
tung überwinden und eire Welt 
des Wohlstandes und der Sicher 
heit schaffen! 
Vereint werden wir Tyrannei und Unter 
drückung ausmerzen und eine 
Welt der Freiheit und Menschen 
würde errichten: 
Vereint werden wir die Kriegshetzer und 
Angriffslustigen besiegen und 
eine Welt des Friedens und der 
Gerechtigkeit aufbauen." 
Freie Gewerkschaften 
Im Zusammenhang mit der Gründung 
des „Internationalen Bundes Freier Ge 
werkschaften“ in London entstanden 
mehrfach Diskussionen über den Begriff 
„Freie Gewerkschaft.“ Es erscheint daher 
notwendig, in groben Umrissen das We 
sen der Freien Gewerkschaft zu zeichnen. 
Fre ; e Gewerkschaft ehemals: Vor 1935 
gab es auch bei uns im Saarland eine 
„Fre e Gewerks aft“, allgemein bekannt 
unter dem Namen „Alter Verband.“ Es 
sei gleich vorweg genommen, daß diese 
Gewerkschaftsform weder mit dem heuti 
gen Begriff „Freie Gewerkschaft“ noch 
mit dem Begriff „Einheitsgewerkschaft“ 
identisch ist. Die ehemalige Freie Ge 
werkschaft war in ihrer letzten Zielset 
zung eine richtungsgebundene Gewerk 
schaft, und zwar war sie mehr oder we 
niger auf die damalige sozialistische 
Weltanschauung im Sinne der sozialde 
mokratischen Partei Deutschlands ver 
pflichtet. 
Sobald jedoch eine Gewerkschaft an 
eine Parteirichtung gebunden ist, kann 
sie sich eigentlich nicht mehr als eine 
freie Gewerkschaft bezeichnen. 
Freie Gewerkschaft von heute : Die 
heutige freie Gewerkschaft, die also in 
diesem Sinne keine Nachfolgerin der ehe 
maligen Freien Gewerkschaft ist, kann* 
sich u. a. auf Grund folgender wesent 
licher Merkmale mit Recht frei nennenj 
1. Sie ist unabhängig von einer Parten 
2. Sie ist unabhängig von der Regierung. 
3. Sie ist unabhängig gegenüber den 
Konfessionen. 
4. Sie ist unabhängig von der Zugehö 
rigkeit zu Rasse und Volk. 
5. Sie ist daher ein Gegner aller to 
talitären Systeme, bei denen eine 
wahre Freiheit der Einzelperson wie 
der Gewerkschaftsorganisation ein 
fach unmöglich ist. 
Die freie Gewerkschaft von heute hätte 
jedoch aufgehört zu bestehen, wenn sie 
sich nicht abhängig fühlen würde von den 
Gesetzen der Demokratie, d. h. also: von 
den Gesetzen der Menschlichkeit, der Be 
wertung der persönlichen Freiheit, des 
Wohles der Gemeinschaft der Arbeiten 
den und der Würde der Arbeit. 
In diesem Sinne ist auch die Einheits 
gewerkschaft als eine mit Recht freie Ge 
werkschaft zu bezeichnen. Wir sind also 
der Meinung, daß unsere Gegner nur aus 
demagogischen Gründen den längst über 
holten Begriff von ehemals aus der „Mot 
tenkiste“ hervorzaubern wollen, um uns 
damit da schaden zu wollen, wo sie es 
anders nicht können. R. B. 
Volkshochschule Neunkirchen 
Die Vortragsreihe an der Volkshoch 
schule Neunkirchen mit den Vorträgen, 
die besonders Funktionäre und Mitglie 
der der Gewerkshaft interessieren, be 1 - 
ginnt mit Dienstag, dem 24. 1. 1950. Die 
ser erste Vortrag wie alle anderen fol 
genden Vortragsabende beginnen jeweils 
um 19.30 Uhr, und zwar nach folgendem 
Lehrplan: 
1. Vortragsreihe über die Gewerkschafts 
bewegung. Referent: Joh. Dreher. 
24. 1. 50: Die allgemeine Entwicklung dar 
Arbeiterbewegung. 
31. 1. 50: Entstehung und Entwicklung 
der Gewerkschaftsbewegung bi? 1918. 
7. 2. 50: Die Gewerkschaften von 1918 
bis heute. 
2. Vortragsreihe Uber Sozialpolitik. Re 
ferent: Glöbel-Schäfer. 
14. 2. 50: Begriff und Wesen der Sozial 
politik. Ref. Glöbel. 
23. 2. 50: Die Geschichte der Sozialpo 
litik, Referent Glöbel. 
2. 3. 50: Der Aufbau der Sozialversiche 
rung im Saarland — Ref. Schäfer. 
3. Vortragsreihe über Volkswirtschaft. 
Referent Richard Eisenbeis, Dipl. Volks 
wirt. 
28. 2. 50: Die vorkapitalistische Wirt 
schaft. 
7. 3. 50: Die kapitalistische Wirtschaft. 
14. 3. 50: Formen das Sozialismus. 
4. Vortragsreihe über das neue Betriebs 
rätegesetz. Referent Dr. Leinet. 
21. 3. 50 und 28 3 50. 
Die Vortragsabende finden jeweils 
dienstags im Saale 8 deT Jägerschule 
statt. Der Orstausschuß Neunkirchen er 
wartet, daß alle Funktionäre und Mit 
glieder diese Vortragsabende besuchen. 
Die Situation an der Saar 
(Fortsetzung von Seite 1) 
saarländischen Metallindustrie zugunsten 
der Saarbevölkerung. Er wies auf die Ge 
fahren hin, die durch eine Modernisierung 
der lothringischen Industrie aus Mitteln 
des Marshallpkmes entstehen können, 
wenn die gleichzeitige Modernisierung der 
saarländischen Metallindustrie zurück 
stehen müsse. 
Zur Lohnfrage übergehend, betonte Kol 
lege Rauch die geringe Kaufkraft dar 
Löhne. Gegenüber 1938 sei eine Verrin 
gerung der Kaufkraft um 40 bis 60 Pro 
zent eingetreten. Die Verringerung wirke 
sich aber bei den niederen Einkommen bis 
ßf* Prozent WM Gesärri^lnVornmens "Sllf-—, 
Im übrigen sei in Zukunft darauf zu am* 
ten, die Löhne nicht nur nach den Prei 
sen, sondern nach der Arbeitsleistung 
festzusetzen. 
Der Redner setzte sich dann für die 
Wiedereinführung des Selbsfverwa’fungs- 
rechts der Versicherten ein. 
W rtschaf Tche Stabilität und Wohlstand 
seien nur dann gewährleistet, wenn die 
Saar der Notwendigkeit eines regen 
freundschaftlichen Verkehrs nach West 
und Ost Rechnung tragen könne. 
Den Ausführungen des Redners war 
eine ausgiebige Diskussion gefolgt. In. 
ihr wurde vor allem die Entschlossenheit 
herausgestellt, für die gewerkscha'tuchen 
Forderungen den entschiedenen Kampf 
aufzunehmen. Bei dem derzeitigen Wirt 
schaftssystem sei eine gleitende Lohn 
skala unerläßlich. Ohne Abschluß eines 
Friedensvertrages könne die Quelle dau 
ernder Mißstände nicht zum Versiegen ge 
bracht werden. 
Der Referent wie auch, die einzelnen 
Diskussionsredner fanden für ihre Dar 
legungen lebhaften Beifall. 
Berichtigung der Satzungen 
In der Ausgabe vom I. Dez. veröffentlichten 
wir die Satzungen der Einheitsgewerkschaft, die 
ab 1. 1. 1950 Gültigkeit haben. Zu dieser Ver 
öffentlichung bringen wir heute einige Richtig 
stellungen. 
Die §§ 11, 12 und 14 erhalten folgenden Wort 
laut: 
# U 
Der Gewerkschaltsausschuß. 
1. Der Gewerkschafts-Ausschuß setzt sich su- 
samraen aus: 
**-a) dem Präsidenten. 
b) den Mitgliedern des Landesvorstandes, 
c) den Vorsitzenden oder Geschäftsführern 
der der E. G, angeschlossenen Gewerk 
schaften (Gewerkschaften mit mehr als 
10 000 Mitgliedern sind berechtigt, einen 
zweiten, mit mehr als 20 000 einen dritten 
und für jedes weiter« angefangene 10 000 
einen weiteren Vertreter zu entsenden) und 
d) Vertreter der Jugend, 
e) Vertreter der Frauen. 
Stellvertretung ist zulässig. 
2. Dem Gewerkschafts-Ausschuß obliegt insbe 
sondere : 
a) die zur Durchführung der Beschlüsse des 
Landeskongresses erforderlichen Maßnah 
men festzulegen; 
b) Ortsausschuß-Vorstände zu bestätigen; 
c) einheitliche Gehalts- und Ansfelhingsbe- 
dingungen für alle Angestellten in der Ge 
werkschaftsbewegung m schaffen; 
d) für besondere Aufgaben Ausschüsse ein 
zusetzen; 
e) für etwaige Sonderbeiträge Beschluß zu 
fassen; 
1) Richtlinien für das Unferstützungswesen zu 
erlassen; 
g) Geschäftsanweisungen für alle Organe und 
Einrichtungen der E. G. zu erlassen; 
h) Uber den Haushalt der E. G. Beschluß zu 
fassen; 
I) während einer Geschäftsperiode notwendige 
Ergänzuftgswahfen zura Landes-Vorstand 
vorzunehmen; 
i) Ort und Termin fUr den nächsten Landes- 
Kongreß festzulegen, sowie die Tagesord 
nung vorzuschlagen. 
I. Die Sitzungen des Gewerkschafts-Ausschus- 
ses werden vom Landes-Vorstand einberufen 
und geleitet. Sie finden nafch Bedarf, mindes 
tens Jedoch monatlich statt 
# « 
Der Landes-Vorstand. 
I. Der geschäftsführende Landes-Vorstand be 
steht aus fünf Mitgliedern und zwar arue 
einem Präsidenten, 
einem stellvertretenden Präsidenten, 
und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. 
& Ehe geschäftsführenden Vorstandsmitglieder 
werden vom Landes-Kongreß gewählt. 
I Der Landes Vorstand vertritt die E. G. nach 
Innen und außen. 
4. Die fünf Mitglieder des Landes-Vorstandes bil 
den den geschäftsführenden Landes-Vorstand. 
Dieser hat im Rahmen der vom Gewerkschafts- 
Ausschuß zu beschließenden Geschäftsord 
nung die Geschäfte zu führen. 
5. Dem Landes-Vorstand obliegt insbesondere: 
a) alle Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen, die 
sich für ihn aus dieser Satzung, den Be 
schlüssen und Richtlinien der Organe der 
E. G. ergeben; 
b) die Einhaltung der Satzung zu überwachen, 
sowie für eine gedeihliche Zusammenar 
beit der Gewerkschaften Sorge zu, tragen; 
c) dem Gewerkschafts-Aus schuß Anweisungen 
für die Geschäftsführung der Organe der 
E. G. vorzuschlagen; 
d) dem Landeskongreß einen schriftlichen Be 
richt zu erstatten, 
4. Sitzungen des Landes-Vorstandes finden nach 
Bedarf statt. 
7. Zum Abschluß von für die E. G. verbindlichen 
Geschäften und Verträgen sowie zur Geltend 
machung von Rechtsansprüchen ist die Un 
terschrift des Präsidenten oder seines Stell 
vertreters sowie eines weiteren Vorstandsmit 
gliedes erforderlich. 
4 14 
Kreis- und Ortsausschüsse. 
1. Die Bildung von Ortsausschüssen erfolgt in 
allen Indurftrieortschaften durch den Landes- 
Vorstand Im Einvernehmen mit dem Gewerk 
schafts-Ausschuß. 
2. Die Ortsausschüsse sind die Gemeinschaft der 
Orts Verwaltungen der Gewerkschaften. 
I. Zur Erfüllung der Aufgaben des Ortsausschus 
ses werden folgende Organe geschaffen: 
der Vorstand des Ortsausschusses, 
die Delegiertenversammlung des Orts 
ausschusses. 
4. Der Vorstand wird durch die Delegiertenver- 
sammlung gewählt und bedarf der Bestätigung 
durch den Gewerkschafts-Ausschuß. 
5. Die Delegiertenversammlung der Ortsaus 
schüsse setzt sich zusammen aus den gewähl 
ten Vertretern der Gewerkschaften. Für die 
Einberufung und Durchführung der Delegierten 
versammlungen der Ortsausschüsse erläßt der 
Landes-Vorstand im Einvernehmen mit dem 
Gewerkschafts-Ausschuß Richtlinien 
6. Den Vorständen der Ortsausschüssen obliegt 
innerhalb ihres Bereiches insbesondere: 
a) Die Weisungen des Landes-Vorstandes 
durchzuführen; 
b) alle gemeinsamen gewerkschaftlichen An 
gelegenheiten zu behandeln; 
c) die allgemeine gewerkschaftliche Werbung 
durchzu führen; 
d) leistungsschwache Gewerkschaften bei der 
Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. 
7. Auf Antrag einer Gewerkschaft kann die E.G. 
*ür diese im Wege der Vareinbarung di« Kas 
sen- und Geschäftsführung ihrer Ortsverwal- 
tungen ganz oder teilweise durch seine Orte 
ausschüsse übernehmen. 
8. Die Vorstände der Ortsausschüsse sind dem 
Landes-Vorstand für ihre Tätigkeit verant 
wortlich, 
7. Die Kosten für die Ortsausschüsse tragendie 
Gewerkschaften entsprechend Ihrer Mltglieder- 
zahl.
	        
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