Full text: 2.1947 (0002)

Beite 2 
l°Z ¿'I - 1.1? 
%um Jahreswechsel 
Wiederum ist ein Jahr der er¬ 
folgreichen Aufbauarbeit vergan¬ 
gen. Ein Jahr, das uns durch die 
unermüdliche Kleinarbeit aller 
Verbandsleitungen und Funktio¬ 
näre in der wirtschaftlichen und 
sozialen Gestaltung unseres Le¬ 
bens ein gutes Stück vorwärts 
brachte. Trotzdem wir in einer 
Zeit leben, in der die Ereignisse 
einander jagen, in der in einem 
Jahr mehr geschieht als in nor¬ 
malen Zeiten in Jahrzehnten, 
können wir mit Stolz auf die 
vollbrachten Leistungen zurück¬ 
blicken. 
An dieser Stelle danken wir 
allen Funktionären und Mitarbei¬ 
tern für ihren freiwilligen akti¬ 
ven Einsatz, der in der Interes¬ 
senvertretung zum Wohle aller 
Schaffenden an der Saar begrün¬ 
det liegt. Die Einheitsgewerk¬ 
schaft, als die Verfechterin der 
Forderungen aller arbeitenden 
Menschen, ist sich ihrer Aufga¬ 
ben und Pflichten auch im kom¬ 
menden Jahr bewußt. 
So treten wir den weiteren 
Weg an. Mutig, klar und zielbe¬ 
wußt gehen wir an die Erfüllung 
unseres Gelöbnisses, als Einheits¬ 
gewerkschaft ein Weggenosse an 
der Seite der Schaffenden zu 
sein, um zusammen, trotz Hunger 
und Not, um die hohen Ideale der 
Wirtschaftsfreiheit zu ringen. 
Tausende treuer Mitglieder ste¬ 
hen zur Einheit. Dieses Vertrauen 
ist das schönste Weihnachtsge¬ 
schenk, es zu erhalten, sei unser 
Ziel im neuen Jahr. 
Wir wünschen allen unseren 
Mitgliedern und Lesern von Her¬ 
zen ein frohes Weihnachtsfest 
und ein glückliches neues Jahr. 
Die Hauptverwaltung. 
Dezember 1947 
Soziale Hcayeti mm iüäfvimy&utechseC 
Aufnnhmeantrüüe für den WGB 
Das Exekutivkomitee des Weltge¬ 
werkschaftsbundes prüfte die von 
verschiedenen internationalen Be¬ 
rti fssekretariaten gestellten Anträge 
für die Aufnahme in den Weltge¬ 
werkschaftsbund. Diese Anträge sind 
von den internationalen Sekretariaten 
Äer Transportarbeiter, der Berg-, 
der Textil- und Metallarbeiter ge¬ 
stellt worden. 
Das Exekutivkomitee hat beschlo¬ 
gen, die Verbindung zum Konsulafiv- 
ausschuß der internationalen Berufs¬ 
sekretariate aufzunehmen und noch 
vor dem 10. Januar 1940 eine Kon¬ 
ferenz der Vertreter dieser Sekreta¬ 
riate einzuberufen, auf welcher das 
Exekutivkomitee seine endgültigen 
Entschließungen über die Anträge 
bekannt geben wird. 
Mit der Einführung des französi¬ 
schen Franken im Saarland ha¬ 
ben sich eine Reihe Schwierigkeiteil 
ergeben, die jedoch nur vorüberge¬ 
hender Natur sind und in Bälde 
überwunden sein werden. Selbstver¬ 
ständlich zieht die Währungsumstel¬ 
lung auch die Einführung der fran¬ 
zösischen Preise, Löhne und Steuern 
nach sich. Die Gewerkschaften, die 
Verwaltungskommission und die Mi¬ 
litärregierung sind z. Z. bestrebt, 
diese notwendigen Maßnahmen in 
Kürze und zwar möglichst reibungs¬ 
los durchzuführen. 
Lohnfragen. 
Für die Bergarbeiter, Eisenbahner, 
Landarbeiter und Hausangestellten 
sind die Tarife bereits Xestgclegt und 
im Amtsblatt Nr. 60 der Verwal¬ 
tungskommission veröffentlicht. Für 
die Angestellten der Körperschaften 
des öffentlichen Rechtes, der Komu- 
nen und des Staates, des Handels 
und der Industrie erfolgt die Berech¬ 
nung der Löhne auf der Basis 1:35. 
Diese Regelung ist eine provisorische 
und muß innerhalb von 2 Monaten, 
d. h. bis zum 20. Januar 1948, end¬ 
gültig sein. Die auf der Basis 1:35 
erfolgte Berechnung der Löhne und 
Gehälter werden auf die endgültig 
festzusetzenden und nachzubeznblen- 
den Löhne und Gehälter angerech¬ 
net. In verhältnismäßig kurzer Zeit 
werden die endgültigen Tarife für 
diese Kategorie der Lohn- und Ge¬ 
haltsempfänger festgesetzt sein. 
Für die Lohnempfänger an der 
Saar kommt augenblicklich die Min- 
dest-Lohnregelung in Frage. Bei der 
Berechnung der Mindestlohngrenze 
wird der Lohn der Pariser Zone zu 
Grunde gelegt, • und zwar Frs. 42,50 
als Mindeststundcnlohn. Von diesem 
Pariser Tarif werden abgesetzt 10 
Prozent für die Zone I, 15 Prozent 
für die Zone Ia, 20 Prozent für die 
Zone II und 25 Prozent für die Zone 
III des Saarlandes. In der Zone I 
beträgt also der Mindestlohn 42,50 
frs. weniger'10 Prozent => 38.25 frs. 
Diese Regelung tritt ab 20. Novem¬ 
ber 1947 in Kraft. 
Zu dieser Festsetzung der Mindest¬ 
löhne ist zu sagen, daß ein sehr er¬ 
heblicher Teil saarländischer Lohn¬ 
empfänger mit dem Mindestlohn 
ausbezahlt wird, was eine nicht 
richtige Bewertung der Qüalitäts- 
arbeiter mit sich bringt. Es wird 
Aufgabe der Gewerkschaften sein, 
bei dem Zustandekommen der jetzt 
festzusetzenden Tarifverträge dafür 
zu sorgen, daß die Löhne der Qüa- 
litätsarbeiter in ein richtiges Ver¬ 
hältnis zu denen der Hilfsarbeiter 
und der angelernte Arbeiter gebracht 
wird. 
Ab 24. November 1947 ist für die 
Pariser Zone eine außerordentliche 
Entschädigung von 7,50 frs. pro 
= Von Direktor Richard Kirn = 
Stunde festgelegt worden, was einem 
Betrage von 6,75 frs. für die Zone I 
dos Saarlandes entspricht. Diese 
außerordentliche Entschädigung ist 
als eine Teuerungszulage zu betrach¬ 
ten und kommt für alle Berufe, die 
im Stundenlohn bezahlt werden, in 
Frage. Um jeglichem Zweifel vorzu¬ 
beugen, wird darauf hingewiesen, 
daß die Teuerungszulage nicht auf 
den Mindestlohn aufgerechnet wird, 
sondern auf alle Stundenlöhne, die 
über dem Mindestlohn von 38,25 frs. 
liegen. 
Für die Gehaltsempfänger kommt 
eine Teuerungszulage in Frage von 
1.500 frs. monatlich für die Pariser 
Zone und somit für die Zone I im 
Saarland von 1.500 frs. weniger 10, 
Prozent *= 1,350 frs. Diese Erhöhung 
wird gewährt unbeschadet der Höhe 
des Monatseinkommens und kommt 
ab 24. November 1947 zur Anwen¬ 
dung. 
Die außerordentliche Entschädi¬ 
gung wird für jugendliche Arbeit¬ 
nehmer unter 18 Jahren, die im 
Stundenlohn beschäftigt sind, redu¬ 
ziert und zwar: 50 Prozent von 14 
bis 15 Jahre, 40 Prozent von 15—16 
Jahren, 30 Prozent von 16—17 Jahre 
und 20 Prozent von 17—18 Jahre. 
Für alle Arbeiter, die das 18. Le¬ 
bensjahr erreicht haben, kommt so¬ 
mit für die Zone I eine Teuerungs¬ 
zulage von stündlich 6,75 frs. in 
Frage. 
Regulierung der Arbeitszeit. 
Theoretisch ist die 40-St.unden- 
Woche im Saarland eingeführt. Zwar 
beträgt die wöchentliche Stunden¬ 
zahl 48 Arbeitsstunden, aber die Ar¬ 
beitsstunden, die über 40 Stunden 
bis 48 Stunden geleistet werden, er¬ 
halten einen Zuschlag von 25 Pro¬ 
zent und diejenigen Arbeitsstunden 
über 48 Stunden einen Zuschlag von 
50 Prozent. Die Uberstundenzulage 
ist von dem Mindeststundenlobn zu 
errechnen. Für die Stundenlöhne, 
die über dem Mindeststundenlohn 
liegen, kommt die Vergütung der 
Uberstundenzulage von 25 bzw. 50 
Prozent bei einer Auszahlung der 
Teuerungszulagen nicht in Anwen¬ 
dung. 
Bezahlter Urlaub 
Gemäß der Verfügung Nr. 47 - 65 
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 60 
der Verwaltungskommission hat je¬ 
der Arbeitnehmer Anspruch auf 
einen bezahlten Arlaub von 12 Ar¬ 
beitstagen bzw. 15 Tagen bei Einbe- 
rechmmg der Sonn- und Feiertage. 
Die vorgesehene Urlaubsdauer er¬ 
höht sich um einen weiteren Arbeits¬ 
tag bei einer Gesamtbeschäftigungs- 
zcit von je 5 Jahren, darf aber 18 
Arbeitstage insgesamt nicht über¬ 
steigen. 
Die Dauer des festgesetzten Ur¬ 
laubes erhöht sich für Arbeiter und 
lens sind, die wünschen, unseren 
alten Kontinent vor dem Untergang 
zu bewahren. Fs ist das Schicksal 
der Saar, rin neura1 bischer Punkt 
Im politischen Gesell! hon zu sein. 
Vielleicht aber hat ihm die Ge¬ 
schichte den Auftrag zuerkannt, ein¬ 
mal auch Grundpfeiler einer europäi¬ 
schen Heimat zu werden. Für diese 
gedankliche Konzeption mag gerade 
der Werktätige an der Saar ein fei¬ 
nes positives Empfinden besitzen 
und seine Entscheidungen, die den 
Ereignissen dieses Jahres das be¬ 
sondere Gepräge gaben, gewinnen 
dadurch historische Größe. 
In dem Eigenleben der saarländi¬ 
schen Gewerkschaften finden diese 
Tatsachen einen immer spürbareren 
Niederschlag und auch sie stehen an 
der Wende einer Entwicklung, die 
sie aus dem Zustand der Selbsthilfe 
hinüberführen wird in die kraftvolle 
Aktivität mitbestimmender Wirt- 
schnftsgestaltung. Es war ein weiter 
Weg, mühe- und entsagungsvoll, als 
sie im Übergang von der Improvi¬ 
sation zur Organisation neue Gestalt 
annahmon. Nunmehr steht das Haus 
und das neue Jahr soll es uns wohn¬ 
lich machen. Dazu aber bedarf es 
der klaren Erkenntnis der großen 
sozialen und wirtschaftlichen Aufga¬ 
ben, die die Gewerkschaften im In¬ 
teresse der Werktätigen zu erfüllen 
haben, bedarf es uer Mitarbeit aller. 
die in gewerkschaftlichem Geiste 
willens und fähig sind, das Haus so 
zu bestellen, daß cs seine Pflichten, 
seine eigenen und für jene, die dort 
Zuflucht finden wollen, erfüllen 
kann. Ein gewaltiges Arbeitspro¬ 
gramm liegt in diesen wenigen Wor¬ 
ten erschlossen und seine Durchfüh¬ 
rung bedeutet nichts mehr und 
nichts weniger als die Erfüllung je¬ 
ner Forderung, die der Wirtschafts- 
und Sozialisierung der Verfassung 
Sinn und Inhalt gibt. Mögen sieh 
diese Kräfte unserer Ai'beit auch im 
kommenden Jahr nicht versagen, die 
bislang treu und unter restlosem 
Einsatz mitgeholfen haben, damit 
des Werk werde. Dr. H. P. W. 
Lehrlinge, die am 31. Mai eines je¬ 
den Jahres das 18. Lebensjahr noch 
nicht erreicht haben, auf 2 Tage für 
einen Monat mit der Maßgabe, daß 
die Gesamtdauer des zu beanspru¬ 
chenden Urlaubes eine Zeitspanne 
von 30 Tagen oder 24 Arbeitstagen 
nicht überschreitet. Für Arbeiter 
und Lehrlinge, deren Lebensalter am 
31. Mai eines jeden Jahres zwisetfn 
18 und 21 Jahren liegt, erhöht sich 
die Urlaubsdauer von 12 Tagen auf 
Vit Tag pro Monat mit der Ma߬ 
gabe, daß die Gesamtdauer des zu 
beanspruchenden Urlaubes eine Zeit¬ 
spanne von 24 Tagen oder 18 Ar¬ 
beitstagen nicht überschreitet. 
Differenz-Entschädigung 
Gemäß der Verfügung Nr. 47 - 67 
ist eine Differenz-Entschädigung zu 
Gunsten der Arbeitnehmer, Beam¬ 
ten und Sozialversicherungsempfän¬ 
ger zu bezahlen. Diese Entschädi¬ 
gung darf 7.000 frs. nicht überschrei¬ 
ten. Die Berechnung erfolgt auf der 
Grundlage des im Monat Oktober 
bezogenen Einkommens. Dieses Ein¬ 
kommen wird mit 150 Prozent der 
Nettobezüge veranschlagt und mit 20 
multipliziert. Treffen mehrere .Ein¬ 
kommen zusammen, z. B. Einkom¬ 
men aus Lohn-, Sozialversicherung, 
Wohlfahrtsunterstützung oder Kriegs¬ 
rente, so zahlt jeder Leistungs- 
Pflichtige den auf ihn entfallenden 
Anteil. Ein Beispiel mag das Ge¬ 
sagte illustrieren: Ein Knappschafts- 
pensionsempfjinger bezog 100 SM 
Knappschaftspension im Monat Ok¬ 
tober und gleichzeitig 75 SM an 
Lohn von irgend einem Arbeitgeber. 
In diesem Falle muß die Knappschaft 
zahlen: 100X1,5X20 = 3.000 frs., 
während der Arbeitgeber: 75X1,5X20 
= 2.250 frs. zu zahlen hat. 
Falls ein Leistungsempfänger also 
im Monat Oktober von mehreren 
Stellen Leistungen empfangen hat, 
sei es nun Pension, Rente oder 
Wohlfahrtsunterstützung, so hat je¬ 
der Leistungspflichtige den auf ihn 
entfallenden Anteil gemäß der Ver¬ 
ordnung Nr. 47 - 67 zu zahlen. 
Pensionen und Renten. 
Ab 20. November 1947 erfolgte die 
Einführung des französischen Fran¬ 
ken. Ab diesem Zeitpunkte sind die 
Leistungen an Löhnen, Gehältern, 
Pensionen und Renten in Franken 
zur Auszahlung zu bringen. Die 
Pensionen, die Renten, Wohlfahrts¬ 
unterstützungen und Kriegsrenten 
sind zum Kurse von 1:35 umzurech¬ 
nen. Damit erhalten die Leistungs¬ 
empfänger für den Monat November 
ein Drittel der Monatsbezüge nach- 
bezahlt und zwar die Differenz des 
bereits empfangenen Betrages in 
Saarmark (1:20) und des offiziellen 
Kurses 1:35, also für ein Drittel des 
Monats die Monatsbezüge 1:15 nnch- 
bezahlt. Außerdem sind neben den 
Pensionen, Renten usw. Differenz- 
Enischädigungen (bis zu 7.000 frs.) an 
die Leistungsempfänger zur Auszah¬ 
lung zu bringen. 
Zweifellos liegen die Einkommen 
aus Pensionen und Renten unter 
dem Existenz-Minimum, sodaß sich 
die Gewerkschaften gemeinsam mit 
der Verwallungskommission, Direk¬ 
tion für Arbeit und WTohlfahrt und 
der Militärregierung bemühen, einen 
günstigeren Umrechnungskurs zu er¬ 
halten. Die Verhandlungen sind z. Z. 
im Gange und es darf unbedingt da¬ 
mit gerechnet werden, daß in Kürze 
ein günstigerer Umrechnungskurs zu 
Gunsten der Fensionäre und Rent- / 
ncr verwirklicht wird. 
Ein nicht unerheblicher Teil von
	        
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