Full text: 1947 (0002)

Januar 1947 
„Die Arbeit" 
Seife 3 
EINHEIT verbürgt unsere KRAFT 
Die Verhandlungen der Weltkon¬ 
ferenz der Gewerkschaften und die 
sehr regsame Tätigkeit des Welt¬ 
gewerkschaftsbundes, dessen Exeku¬ 
tive die Aufnahme der deutschen 
Gewerkschaften in den WGB zur 
Diskussion gestellt hat, lassen klar 
erkennen, daß die Arbeitnehmer¬ 
schaft in allen beteiligten Ländern 
gewillt ist, die im Kampf gegen 
Faschismus, Rassenhaß und religiöse 
Unduldsamkeit errungene und sich 
(allenthalben festigende Einheit 
innerhalb der Gewerkschaftsbewe¬ 
gung unter Ablehnung jeglicher 
parteipolitischer und weltanschau¬ 
licher Bindungen mit allen durch 
den Zusammenschluß gewonnenen 
Kräften zu verteidigen. Ueber 65 
Millionen Arbeitnehmer in aller 
Welt werden durch diese organi¬ 
sierte Einheit erfaßt und in zuneh¬ 
mendem Maße vollzieht sich der 
Zusammenschluß der freien und 
christlichen Gewerkschaften in den 
einzelnen Staaten, vor allem in den 
katholischen Ländern Italien, Polen, 
Jugoslawien, Bulgarien und Rumä¬ 
nien. 
' Auch in Deutschland und im 
Saarland hat man erkannt, daß man 
neue Wege gehen muß. Die notwen¬ 
dige Konzentration aller Kräfte, die 
allein uns befähigt, den K*&mpf 
gegen Ausbeutung und Entrechtung 
mit Erfolg auszutragen, setzt die 
Einheit aller Schaffenden auf demo¬ 
kratischer Grundlage und in partei¬ 
politischer und religiöser Neutrali¬ 
tät voraus. 
Wir wissen heute, daß der Fa¬ 
schismus mit der Waffe des Gene¬ 
ralstreiks hätte getroffen werden 
können. Aber diese Waffe war stumpf 
geworden. Die Arbeitnehmerschaft 
in den Gewerkschaften war zerris¬ 
sen, gespalten und zersplittert. Das 
gesamte deutsche Volk muß heute 
die Folgen dieser Uneinigkeit tra¬ 
gen: 
Die Lehren der Vergangenheit und 
das Verantwortungsbewußtsein der 
Funktionäre gaben auch im Saar¬ 
land den Anstoß zur Bildung von 
Einheits - Gewerkschaften. Früher 
Christlich organisierte Arbeiter und 
ihre politisch nicht belasteten Ge¬ 
werkschaftssekretäre haben gemein¬ 
sam mit Vertretern anderer Ge¬ 
werkschaftsrichtungen die Einheit 
vollzogen. Die ehrliche, ja sogar brü¬ 
derliche Zusammenarbeit in den 
Verbänden beweist, daß die Notge¬ 
meinschaften in den Konzentra- 
Voq Aloys Schmitt 
tionslagern des Elendes und des 
Krieges sich bewährt und manchen 
Graben zugeschüttet haben, der ehe¬ 
mals als unüberbrückbar galt. 
Und dennoch gibt es auch heute 
unter den Schaffenden des Saarlands 
Saboteure unserer Gewerkschafts¬ 
einheit. So glaubt eine kleine, zum 
Teil politisch belastete Gruppe die 
demokratische Freiheit benutzen zu 
können und eine „christliche" Ce- 
werkschaftssekte bilden zu müssen. 
Als ehemaliger christlicher Gewerk¬ 
schaftler stelle ich fest, daß dazu 
fürwahr kein Grund vorhanden ist. 
Wie sich der Aufbau der Einheits¬ 
gewerkschaft im Saarland vollzogen 
hat, dürfte- in diesem Zusammen¬ 
hang von Interesse sein. 
Als das Saargebiet vom Faschis¬ 
mus befreit wurde, im „Reich" aber 
der Hitlerkrieg noch wütete, ver¬ 
suchten bereits hier frühere Ge¬ 
werkschaftler allenthalben Vorar¬ 
beiten in Angriff» zu nehmen, die 
die Bildung von Einheitsgewerk¬ 
schaften bzw. Arbeiterausschüssen 
in den Betrieben bezweckten. Der 
Kreis der gewerkschaftlichen Akti¬ 
visten setzte sich aus verschiedenen 
Gewerkschaftsriohtungen zusammen. 
Die Mehrheit der christlichen ge¬ 
werkschaftlichen Aktivisten kam 
aus den Reihen des christlichen Me¬ 
tallarbeiterverbandes und das ist 
umso verständlicher, wenn man sich 
erinnert, daß es gerade der christ¬ 
liche Metallarbeiterverband unter 
dem Vorsitz von Otto Pick war, der 
sich in der Vergangenheit gegen die 
Nazigleichschaltung zur Wehr ge¬ 
setzt hatte. Die Leitung des Gewerk¬ 
vereins christlicher Bergarbeiter un¬ 
ter Führung von Peter Kiefer da¬ 
gegen stellte den Gewerkverein ganz 
in den Dienst der „Arbeitsfront". 
Das hatte zur Folge, daß viele sei¬ 
ner Funktionäre in der „Arbeits¬ 
front" beamtet oder sonstwie aktiv 
wurden. Viele sind sogar Mitglied 
der Nazipartei geworden. Beim Auf¬ 
bau der Einheitsgewerkschaften war 
. ihnen die Mitarbeit dadurch ver¬ 
sagt. Restlos und ohne Ausnahme 
haben die politisch unbelasteten 
Funktionäre, darunter sämtliche Ge¬ 
werkschaftssekretäre des christlichen 
Metallarbeiterverbandes, sich dem 
Aufbau der Einheitsgewerkschaften 
zur Verfügung gestellt, darüber hin¬ 
aus selbstverständlich auch viele 
Gewerkvereinsmitglieder. Die provi¬ 
sorischen Leitungen, vom Hauptvor¬ 
stand an bis zur Betriebsgruppe, 
wurden paritätisch besetzt. Kollege 
Heinrich Wacker, der Vorsitzende 
der Hauptverwaltung der Einheits¬ 
gewerkschaften, ist der Garant für 
eine parteipolitische und religiöse 
Neutralität innerhalb der Gewerk¬ 
schaftsbewegung. 
In verantwortungsvoller Beurtei¬ 
lung der Lage hat die Militärregie¬ 
rung vor der Gründung der Einheits¬ 
gewerkschaften eine Besprechung 
mit dem Vertreter des Bischofs, dem 
Generalvikar, durchgeführt. Der Ge¬ 
neralvikar sowie auch andere Geist¬ 
liche des Saarlandes, haben keine 
Einwendungen gegen die Schaffung 
der Einheitsgewerkschaften erhoben. 
Unter den größten, zeitbedingten 
Schwierigkeiten und mit großem 
Idealismus wurden die Einheitsge¬ 
werkschaften der Arbeiter, Ange¬ 
stellten und Beamten geschaffen. Die 
Rückschau auf die noch nicht zwei¬ 
jährige gewerkschaftliche Aufbau¬ 
arbeit kann die saarländische Ar¬ 
beitnehmerschaft mit Stolz und 
Freude erfüllen. Die Einheitsgewerk¬ 
schaften sind heute ein wirtschafts- 
und sozialpolitischer Machtfaktor im 
Saarland. 
Der Aufbau und die Leitung der 
Einheitsgewerkschaften werden nach 
demokratischen Grundsätzen voll¬ 
zogen. Das Jahr 1947 wird das Pro¬ 
visorium der Vorarbeiten beenden 
und die Organisation der Gewerk¬ 
schaften vollenden. Die Verbände 
werden General - Versammlungen 
durchführen und damit Gelegenheit 
geben, alle Wünsche und Forderun¬ 
gen zu Wort kommen zu lassen. Wer 
aber dennoch glaubt, in verantwor¬ 
tungsloser Weise das Gewerkschafts¬ 
leben zu spalten und die mühevoll 
errungene Einheit zu zerschlagen, 
ist ein Feind des Arbeiters. Wir elfe¬ 
malig christlich Organisierten sagen 
heute ein überzeugtes Ja zu der Ein¬ 
heit. Wir brauchen die Einheit heute 
mehr denn je. Nur als geschlosse¬ 
nes Ganzes kann unsere Arbeit Be¬ 
stand haben, zum Nutzen des Wie¬ 
deraufbaues, zum Besten der Wirt¬ 
schaft und für eine bessere Zukunft 
der Arbeitnehmerschaft. 
Wir früher christlich organisier¬ 
ten Arbeitnehmer fühlen uns ver¬ 
pflichtet. auf die unangenehmen Fol¬ 
gen auf sozialem, politischem und 
religiösem Gebiet aufmerksam zu 
machen, die die Schaffung einer Ge¬ 
werkschaftssekte nach sich zieht. 
Wir wissen, daß die Einheitsgewerk¬ 
schaft der Träger der Zukunft sein 
wird und wollen deswegen nicht ab¬ 
seits oder auf verlorenem Posten 
stehen. 
Haltet hoch die Fahne der Ein¬ 
heit! 
Im Zcidien der W irtschaftsdemokratie 
Die neue hessische Verfassung, 
die ,von allen Parteien ange¬ 
nommen worden ist, bestimmt 
in: 
Art. 38. Die Wirtschaft des Lande« 
hat die Aufgabe, dem Wohle des 
ganzen Volkes und der Befriedigung 
seines Bedarfs zu dienen. Zu diesem 
Zweck hat das Gesetz die Maßnah¬ 
men anzuordnen, die erforderlich 
sind, um die Erzeugung, Herstellung 
und Verteilung sinnvoll zu lenken 
und jedermann einen gerechten An¬ 
teil an dem wirtschaftlichen Ergeb¬ 
nis aller Arbeit zu sichern und ihn 
vor Ausbeutung zu schützen. Im 
Rahmen der hierdurch gezogenen 
Grenzen ist die wirtschaftliche Be¬ 
tätigung frei. 
Art. 39. Jeder Mißbrauch der wirt¬ 
schaftlichen Freiheit — insbesondere 
zu monopolistischer Machtzusam- 
menbaliung und zu politischer Macht 
— ist untersagt. Vermögen, das die 
Gefahr solchen Mißbrauchs wirt¬ 
schaftlicher Freiheit in sich birgt, ist 
auf Grund gesetzlicher Bestimm¬ 
ungen in Gemeineigentum zu über¬ 
führen Soweit die Ueberführung in 
Gemeineigentum wirtschaftlich nicht 
zweckmäßig ist, muß dieses Vermö¬ 
gen auf Grund gesetzlicher Bestim¬ 
mungen unter Staatsaufsicht gestellt 
oder durch vom Staate bestellte Or¬ 
gane verwaltet werden. Ob diese 
Voraussetzungen vorliegen, entschei¬ 
det das Gesetz. Die Entschädigung 
für das in Gemeineigentum über¬ 
führte Vermögen wird durch das 
Gesetz nach sozialen Gesichtspunk¬ 
ten geregelt. Bei festgestelltem Mi߬ 
brauch wirtschaftlicher Macht ist in 
der Regel die Entschädigung zu ver¬ 
sagen. 
Art. 41. Mit Inkrafttreten dieser 
Verfassung werden 1, in Gemein¬ 
eigentum überführt: der Bergbau 
(Kohlen,kKali, Erze), die Betriebe der 
Energiewirtschaft und das an Schie¬ 
nen oder Oberleitungen gebundene 
Verkehrswesen. 2. vom Staate be¬ 
aufsichtigtoderverwaltet: die Gro߬ 
banken und Versicherungsunterneb- 
men und diejenigen in Ziffer 1 ge¬ 
nannten Betriebe, deren Sitz nicht 
in Hessen liegt. 
Blick in die Vergangenheit 
Die Entwicklung der Gewerkschaften im Saargebiet 
Von Jakob Michely, Dudweiler 
Fortsetzung. 
Im 18. Jahrhundert, als man die 
Bedeutung der Steinkohle für die 
Volkswirtschaft erkannt hatte, über¬ 
nahm der Fürst von Nassau- 
Saarbrücken den Abbau der 
Saarkohle in eigene Regie, d. h. er 
verstaatlichte den Saarbergbau und 
unterstellte ihn der fiskalischen Ver¬ 
waltung. Hitler, dem National-,.So¬ 
zialisten“, blieb es Vorbehalten, eine 
p r i v a t e Aktien - Gesell¬ 
schaft daraus zu machen. 
Der Landesfürst enteignete die bis¬ 
herigen Inhaber der Kohlengräbe- 
reien, z. T. Bauern, mit und ohne 
Entschädigung und jedem war es bei 
schwerer Strafe verboten, eine Koh¬ 
lengrube zu eröffnen.. Die Eigenlöh¬ 
ner wurden zu Lohnarbeitern oder 
von den Gruben vertrieben und die 
Generalgedinge zunächst einzelnen 
Unternehmern übergeben. Aus die¬ 
sen Kreisen entwickelte sich das Be¬ 
triebs- und Aufsichtsbeamlenlum, 
dem anfänglich noch die Gedinge 
und Kohlengewinnung verblieb. Spä¬ 
ter aber erhielt es Gehalt aus der 
Kasse des Landesherren. 
Die Bergleute arbeiteten im Ge¬ 
dinge, die Schichtzeit betrug 8 Stun¬ 
den. Daß die Löhne sehr niedrig ge¬ 
wesen sein müssen, zeigt eine Er¬ 
hebung über das Dorf Dudweiler aus 
dem Jahre 1756: „Nur ein Einwohner 
der 56 Haushaltungen ist wohl¬ 
habend, 17 haben Äcker, die übrigen 
stehen schlecht.“ Ein Reglement 
(Arbeitsordnung) für die Bergleute in 
Nassau - Saarbrücken bestätigt das 
Bevormundungssystem der dama¬ 
ligen Zeit, das sich bis in unsere Zeit 
erhalten hat. Darin heißt es unter 
anderem: 
Artikel 12: Alle Arbeiter sollen 
sich mit dem gesetzten Lohne be¬ 
gnügen und bei Leibesstrafen 
keine Matzhammeleien und betrüge¬ 
rische Handlungen vornehmen. 
Artikel 15: Derjenige Knappe oder 
Bergarbeiter, so des Abends nach 
10 Uhr auf der Gasse, in fremden 
Kartenspiel oder Wirtshäuser, ohne 
Freibillett angetroffen wird, 
zahlt das erste Mal einen Gulden, das 
zweite Mal zwei Gulden Strafe, das 
dritte Mal wird er unter Verfall des 
guthabenden Lohnes für allezeit 
aus dem Bergdienst fortgejagt 
werden, desgleichen sollen sie 
Artikel 17: an Sonn- und Feier¬ 
tagen in der noch anzugebenden Uni¬ 
form gehen, ihren Vorgesetzten mit 
Achtung, Gehorsam und Respekt be¬ 
gegnen, sie jederzeit gehörig begrü¬ 
ßen, widrigenfalls keiner in Arbeit 
aufgenommen, noch darin gelassen 
wird. 
Dieses Reglement, die Willensäuße¬ 
rung eines Selbstherrschertums war 
die Grundlage aller Arbeitsordnungen 
im Saargebiet. Die Arbeitsordnung 
von Stumm schrieb seinen Arbei¬ 
tern sogar vor, daß sie zum Heiraten 
seine Erlaubnis einholen müßten, an¬ 
dernfalls sie mit 10,— RM Geldstrafe 
belegt würden. Auch schrieb er in 
dieser Verordnung vor, welche Ge¬ 
schäfte und Wirtschaften von den 
Arbeitern der Firma Stumm besucht 
werden durften. Pflichten waren in 
diesen Musterordnungen in Hülle und 
Fülle vorhanden, aber Rechte er¬ 
wähnten sie nie. Blinder Gehorsam, 
Unterwürfigkeit, selbst in Privatan¬ 
gelegenheiten, wenn cs der Vorge¬ 
setzte verlangte, bei Androhung 
schwerer Strafen und Verjagung, 
wurden dem Arbeiter im Saargcbict 
zur Pflicht gemacht. Die Folge war 
eine unerhörte Korruption, die in 
den berühmten Prozessen Hilger- 
Krämer. Hilger-Lehnen und den an¬ 
deren Schmiergeld- und Diebstahls¬ 
prozessen ihren Niederschlag fand. 
Unter diesen Umständen war es 
für die Gewerkschaften sehr schwer, 
in das Dunkel Saarabiens Licht zu 
bringen. Wohl gab es reisende Hand¬ 
werksgesellen, die den Gewerk¬ 
schaftsgedanken vertraten. Ihre Or¬ 
ganisationen beschränkten sich aber 
fast ausschließlich auf ihre Berufe. 
Der Einfluß auf die Hauptindustrien 
Bergbau, Hüttenwerke und Glashüt¬ 
ten blieb ohne Bedeutung. 
Als im Jahre 1389 die Bergarbeiter 
des Ruhrgebietes schwere Kämpfe 
führten, erwachte auch in der Saar- 
arboitersehaft der Drang zur Organi¬ 
sation. Die Verhältnisse im Saarge¬ 
biet waren unerträglich geworden. 
Betrug zur Zeit der Landesfürsten 
die Arbeitszeit in den Gruben acht 
Stunden, so wurden jetzt, in dem 
Zeitalter des Kapitalismus, zur Grün¬ 
derzeit, elf Stunden gearbeitet- 
i[Fortsetzung toigtji
	        
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