Full text: 1946 (0001)

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Die Arbeit 
Juli 1946 
Arbeitsamt und Lohnpolitik 
Von Andreas Hub, Präsident des Landesarbeitsamtes Saar 
Zu den wichtigsten Aufgaben des 
Landesarbeitsamtes bzw. der Arbeits¬ 
ämter gehört die Durchführung und 
Ueberwachung einer Lohnpolitik, die 
unter dem Namen „Lohnstop“ 
allgemein bekannt geworden ist. Die 
Auswirkungen der Wirtschaftspolitik 
(Aufrüstung um jeden Preis) der ver¬ 
gangenen Jahre und die katastro¬ 
phalen wirtschaftlichen Folgen des 
hinter uns liegenden Krieges machen 
es erforderlich, die Löhne einer stän¬ 
digen Kontrolle zu unterziehen und 
gewisse Begrenzungen nach oben 
und nach unten festzulegen. 
Nach dem Zusammenbruch wurde 
durch die Bekanntmachung des Re¬ 
gierungspräsidiums Saar vom 25. 10. 
1945 über das Verbot von Lohn- 
und Gehaltserhöhungen sowie Lohn- 
und Gehaltssenkungen die Oeffent- 
lichkeit darauf hingewiesen, daß es 
verboten ist, Lohn- und Gehalts¬ 
änderungen eigenmächtig, d. h. ohne 
Genehmigung cles Arbeitsamtes 
durchzuführen. Die Arbeitsämter 
bzw. die übergeordneten Dienststel¬ 
len erhielten darin die Ermächtigung, 
in Einzelfällen Ausnahmegenehmi¬ 
gungen zu erteilen. Die bisher erlas¬ 
senen Tarifordnungen wurden ferner 
vorläufig als bis auf weiteres in 
Kraft befindlich bezeichnet. Diese 
Bekanntmachung hat den Zweck, 
willkürliche, durch die derzeitige 
wirtschaftliche Lage bedingte Lohn- 
und Gehaltssenkungen zu verhindern. 
Auf der anderen Seite soll dadurch 
ein ungesundes konjunkturbedingtes 
Hochschnellen der Löhne, vor allem 
in den Mangelberufen, mit den für 
die allgemeine Wirtschaft schwer¬ 
wiegenden Folgen verhindert werden. 
Es erscheint oft verständlich, wenn 
der Arbeiter bei den derzeitigen 
schwierigen Lebensverhältnissen 
einen höheren Lohn verlangt. Die 
Verkehrsverhältnisse sind nicht wie 
in normalen Zeiten. Der Arbeiter 
muß, um auf seine Arbeitsstätte zu 
gelangen, oft viel Mühe und Zeit ver¬ 
wenden. Die geringe Anzahl von ein¬ 
gesetzten Personenzügen hat ein 
langes Warten vor und nach der Ar¬ 
beit zur Folge. Oft fehlen alle Ver¬ 
kehrsmittel und der Weg muß, da 
ein intaktes Fahrrad nicht zur Ver¬ 
fügung steht, unter Einbuße einer 
entsprechenden Zeit zu Fuß zurück¬ 
gelegt werden. Es kommen hinzu die 
Nöte um das Schuhzeug und die 
Kleidung. Anschaffungen für die Fa¬ 
milie und den Haushalt verursachen 
größere Geldausgaben. 
Die genannten Schwierigkeiten und 
Härten, die sich aus den besonderen 
wirtschaftlichen Verhältnissen usw. 
ergeben, sind den Arbeitsämtern 
bzw. übergeordneten Dienststellen 
bekannt. Diese stehen den Dingen 
nicht tatenlos gegenüber. Da, wo es 
aus besonderen Gründen notwendig 
erscheint, Angleichungen in den 
Löhnen durchzuführen, ward alles 
getan, um die berechtigten Forde¬ 
rungen der Arbeiter im Rahmen der 
tariflichen und gesetzlichen Bestim¬ 
mungen zu befriedigen, wobei sich 
die Zusammenarbeit mit den Ein- 
Saarbergmann und Knappschaft (Fortsetzuvn0gn Seite 5) 
es erforderlich wird, ärztliche 
Behandlung, 
b) ein einmaliger Beitrag zu den 
sonstigen Kosten der Entbin¬ 
dung und bei Schwanger¬ 
schaftsbeschwerden in Höhe von 
10,— RM.; 
c) Wochengeld, 
d) Stillgeld, solange die Neugebo¬ 
renen von der Mutter gestillt 
werden. 
Es kann aufgrund ärztlicher Ver¬ 
ordnung auch Kur und Verpflegung 
in einem Wöchner innenheim oder 
einer Entbindungsanstalt (allerdings 
nur in ganz besonders begründeten 
Ausnahmefällen) gewährt werden; 
für diese Zeit wird das Wochengeld 
bis zur Höhe des Krankengeldes 
nicht gezahlt. 
Für die erwerbstätigen weiblichen 
Versicherten (Ziffer 1) wird Wochen¬ 
geld in Höhe des Krankengeldes, 
mindestens aber 0,50 RM., während 
der letzten vier Wochen vor und 
während der ersten sechs Wochen 
nach der Niederkunft gewährt. Wenn 
keine Beschäftigung gegen Entgelt 
ausgeübt wird, beträgt das Wochen¬ 
geld für vier Wochen vor der Nie¬ 
derkunft 3/i des Grundlohnes. Das 
Stillgeld beträgt das halbe Kranken¬ 
geld, mindestens aber 0,25 RM. täg¬ 
lich bis zum Ablauf der 12. Woche 
nach der Niederkunft. Alle Leistun¬ 
gen nach dem Mutterschutzgesetz 
sind weggefallen. 
Das Wochengeld für die an¬ 
spruchsberechtigten Familien¬ 
angehörigen (Ziffer 2) beträgt 
0,50 RM. täglich für vier Wochen 
vor und sechs zusammenhängende 
Wochen unmittelbar nach der Nie¬ 
derkunft und das Stillgeld 0,25 RM. 
täglich für längstens 26 Wochen. 
Der Krankenschein 
In allen Krankheitsfällen, auch 
bei Krankheit der Angehörigen, ist 
vor Inanspruchnahme ärztlicher 
Behandlung bei der Werksver¬ 
waltung ein Krankenschein (Be- 
handlungs- oder Kurschein) zu neh¬ 
men und dem Arzt bei der ersten 
Inanspruchnahme vorzulegen. In 
dringenden Fällen, insbesondere bei 
Unfällen, ist der Arzt aiuf die 
Knappschafts-Zugehörigkeit hinzu¬ 
weisen und der Krankenschein spä¬ 
testens am dritten Tage nachzubrin¬ 
gen. 
Wie hoch ist das Sterbegeld? 
Sterbegeld wird gewährt für die 
Versicherten (auch für die 
Rentner, Witwen und Waisen) und 
für die Familienangehöri¬ 
gen, die mit dem Versicherten bis 
zum Todestage in häuslicher Ge¬ 
meinschaft gelebt haben und von 
ihm ganz oder überwiegend unter¬ 
halten worden sind. 
Das Sterbegeld für die aktiven 
Versicherten und Weiter- und Selbst¬ 
versicherten beträgt das 3 0 f a c h e 
des Grundlohnes, höchstens 
300,— RM., mindestens 50,— RM.; 
für den Ehegatten zwei Drittel, für 
jedes Kind ein Drittel des 20fachen 
Grundlohnes, bei Totgeburten 10,— 
RM. 
Über das Sterbegeld aus der 
knappschaftlichen Rentenver¬ 
sicherung werden wir in einer 
späteren Abhandlung nähere Einzel¬ 
heiten mitteilen. 
Wir haben mit vorstehenden Aus¬ 
führungen erst einmal im wesent¬ 
lichen den Stand der Krankenver¬ 
sicherung der Saarknappschaft auf¬ 
gezeigt und beabsichtigen, in den 
späteren Folgen unserer Gewerk¬ 
schaftszeitung weitere Einzelheiten 
aus der knappschaftlichen Versiche¬ 
rung mitzuteilen. Wir können nicht 
umhin, bei dieser Gelegenheit die 
Bergarbeiter zu bitten, nicht die 
Schwierigkeiten zu verkennen, die 
durch die Lage eingetreten sind und 
die erst überwunden werden müs¬ 
sen. Wir werden alles daran setzen, 
dem Bergmann sein Recht auf eine 
besondere knappschaftliche Ver¬ 
sicherung zu erhalten, müssen aber 
andererseits an ihn appellieren, dem 
infolge der Lage eingetretenen Ab¬ 
sinken der finanziellen Leistungs¬ 
fähigkeit Rechnung zu tragen und 
gerade jetzt zu vermeiden, daß die 
Kassenleistungen ohne berechtigten 
Grund in Anspruch genommen wer¬ 
den. Er schädigt sonst die Gesamt¬ 
heit der Bergleute, insbesondere 
auch die Arbeitskameraden, die mit 
ihrer Arbeit die Beiträge aufbringen 
müssen und auf deren Schultern die 
für ihn entstehenden Ausgaben ent¬ 
fallen. 
heitsgewerkschaften als unerläßlich 
erweist. ^ 
Unser Hauptziel muß heute 
sein: Besserung der Lebenslage un¬ 
seres Volkes! Eine allgemeine Er¬ 
höhung der Löhne hätte, wenn mit 
ihr nicht eine Steigerung der Pro¬ 
duktion einherginge, zur Folge, daß 
die Notwendigkeit entstände, die 
Preise für die Fertigwaren zu er¬ 
höhen, da der Lohnkostenanteil am 
Fertigprodukt in der Regel einen 
beträchtlichen Umfang annimmt. 
Damit wären die durch die Lohn¬ 
erhöhung dem Arbeiter zugestande¬ 
nen Vorteile wieder beseitigt. Der 
Kampf um eine nochmalige Lohn¬ 
erhöhung würde abermals beginnen 
und auf diese Weise die Frage der 
Preise bei der engen Verflechtung 
von Löhnen und Preisen für die Fer¬ 
tigwaren erneut entstehen. Wie je¬ 
dem vernünftigen Menschen ein¬ 
leuchtet, würde nun ein Wettrennen 
zwischen Löhnen und Preisen be¬ 
ginnen. Eine der wichtigsten Grund¬ 
lagen einer stabilen Währung bilden 
die Löhne und Preise. Geraten diese 
in Unordnung, dann wankt das Ge¬ 
füge der Währung und es entsteht 
die Gefahr der Inflation, von der die 
schaffende Bevölkerung am schwer¬ 
sten getroffen würde. Um dies zu 
verhindern und dadurch ein weitere 
Verarmung der breiten Schichten 
des Volkes zu verhüten, darum die 
Forderung: Löhne und Gehälter 
müssen stabil bleiben, wobei freilich 
für die während des Krieges über¬ 
setzten Spitzengehälter keine Be¬ 
rechtigung besteht. 
- Der Lebensstand des schaffenden 
Menschen kommt jedoch am sicht- 
Kollege Weiß 7S Jahre 
Es sind gewiß nicht mehr viele, die, 
wie er, mit stolzem Bewußtsein auf 
eine nahezu fünfzigjährige Tätigkeit 
im Dienste der Gewerkschaftsbewe¬ 
gung zurückblicken können. Kollege 
August Weiß, Saarbrücken, Groß- 
herzog-Friedrich-Straße 140, dem wir 
in diesen Tagen die herzlichsten 
Glückwünsche zu seinem 75. Geburts¬ 
tage übermitteln durften, ist einer 
dieser wenigen noch lebenden „Al¬ 
ten", die einst aktiv und führend an 
der Entwicklung der Arbeiterorgani¬ 
sation teilgenommen haben. Speyer 
ist seine Heimat. Kurz vor der Jahr¬ 
hundertwende gründete Weiß den 
Verband der Bäcker und Berufsgenos¬ 
sen in Freiburg i. B., rief bereits 1899 
die Ortsgruppe Saarbrücken dieses 
Verbandes ins Leben und blieb deren 
Vorsitzender bis zu seiner Verschmel¬ 
zung mit dem Nahrungsmittel- u. Ge- 
tränkearbeiterverband. Auch diesen 
Verband führte und vertrat er als 
Vorsitzender und Kartelldelegierter 
bis das Jahr 1935 seiner Tätigkeit ein 
Ende setzte. Möge uns dieser ehrwür¬ 
dige Zeuga einer stolzen und kampf¬ 
erfüllten Tradition noch lange erhal¬ 
ten bleiben. 
barsten in einem gesunden Verhält¬ 
nis des Lohnes zum Preis für die 
Verbrauchsgüter zum Ausdruck. Es 
erscheint daher notwendig, wenn die 
z. Z. durchgeführte Lohnpolitik zu 
einem endgültigen Erfolg führen soll, 
die Preise in einem gesunden Ver¬ 
hältnis zu den Löhnen zu halten; da¬ 
zu macht bekanntlich die Preisbe¬ 
hörde alle Anstrengungen. 
Was geschieht mit den Mitglieds-Beiträgen? 
Unsere Einheitsgewerkschaft ist 
in erster Linie eine Bewegung 
mit wirtschaftlicher und so¬ 
zialer Zielsetzung, die als Kampf¬ 
organisation von den gegenwärtigen 
und künftigen wirtschaftlichen und 
sozialen Zeitverhältnissen aus eine 
wirtschaftliche und soziale Höher¬ 
führung und Besserstellung der Mit¬ 
glieder erstrebt. Zur Erfüllung dieser 
Aufgaben bedarf der Verband einer 
gesunden Finanzgebarung. Sie ist das 
Rückgrat unserer gewerkschaftlichen 
Arbeit. Eine Organisation ohne ge¬ 
sunde Finanzen ist auf die Dauer un¬ 
möglich und steht auf verlorenem 
Posten. 
Notwendig ist daher die Ausrichtung 
des gesamten Kassenwesens auf 
eine einheitliche Kassenführung 
für sämtliche Industrieverbände, in 
engster Zusammenarbeit mit der 
Hauptkasse der Einheitsgewerkschaft. 
Die Hauptverwaltung erläßt 
daher folgende Richtlinien, die für 
alle Industrieverbände maßgebend 
sind und unter allen Umständen von 
den Vorständen und verantwortlichen 
Vertrauensleuten beachtet werden 
müssen: 
1. Satzungsgemäße Einstufung der 
Mitglieder in die vorgeschrie¬ 
benen Beitragsstufen. Hierzu ist er¬ 
forderlich, daß bei Ausfüllung des 
Aufnahmescheines die richtige An¬ 
gabe des Brutto-Einkommens sei¬ 
tens des Antragstellers auf dem 
Aufnahmeschein vermerkt ist. Die 
Klasseneinteilung ist auf jedem 
Aufnahmeschein ersichtlich. 
2. Monatliche Einkassierung der 
Beiträge, um eine unnötige 
finanzielle Belastung der Mitglieder 
— durch Zusammentreffen und Kas¬ 
sierung mehrerer Monatsbeiträge — 
zu vermeiden. 
3. Schnellste Abführung der ein¬ 
kassierten Verbandsbeiträge und 
Einsendung von Vorschüssen an die 
Verbandskassierer, damit von dort 
aus die für die Hauptkasse be¬ 
stimmten Beitragsanteile rechtzeitig 
überwiesen werden können. 
Der alte gewerkschaftliche Grund¬ 
satz, daß monatliche Abrechnung 
erfolgen muß, kann «uch heute nicht 
außer acht gelassen werden. Die 
Einsendung von *V orschüssen 
im Laufe des Monats entlastet die 
Kassierer und steigert den Zinssatz 
des Verbandsvermögens, 
4. Um die Einheitlichkeit in 
der prozentualen Beitragsabführung 
für sämtliche Verbände sicherzu¬ 
stellen, werden die in den Satzun¬ 
gen festgelegten Richtlinien allen 
Vertrauensleuten und Kassierern 
bekanntgegeben: . 
, 5 %> der Beiträge erhält der Unter¬ 
kassierer als Aufwandsentschädi¬ 
gung, 
10 a/o die Ortsverwaltung, 
35 ®/o die Verwaltung der Industrie¬ 
verbände und 
50 °/o die Hauptkasse der Einheits¬ 
gewerkschaft. 
Diese vorläufige Regelung muß 
von allen Verbänden streng durch¬ 
geführt werden. Die endgültige 
Verteilung der Beitragsanteile 
wird der kommenden Generalver¬ 
sammlung Vorbehalten. 
❖ 
„Wie sieht es mit unserer 
Altersinvalidenpension und 
Gewerkschaftsrente 
aus?" Diesen Kollegen, die durch jahr¬ 
zehntelange Opferbereitschaft und 
Mitgliedschaft in den durch die Nazis 
zerschlagenen früheren stolzen Ge¬ 
werkschaften sich Anrechte erworben 
haben, sei von dieser Stelle aus mit¬ 
geteilt, daß der Hauptvorstand diese 
berechtigten Wünsche der 
alten Kollegen schon von sich aus be¬ 
sprochen hat und auch weiterhin im 
Auge behält. Vorerst kann aus 
finanziellen Gründen noch nicht an 
die Verwirklichung dieses Zieles her¬ 
angegangen werden. Aber sobald die 
Vermögensausemandersetzung über 
das frühere — von der D A F den. 
Gewerkschaften gestohlene und so¬ 
weit heute noch vorhandene — Ge- 
werkschaftsvermögen beendet ist, 
wird sich der Hauptvofstand mit die¬ 
ser Angelegenheit eingehend be¬ 
fassen und eine zufriedenstel¬ 
lende Lösung im Sinne dieser 
Kollegen herbeizuführen suchen. 
Es würde zu weit führen, auch nur 
andeutungsweise im Rahmen dieses 
Artikels auf alle die Aufgaben ein¬ 
zugehen, die uns organisatorisch und 
verwaltungstechnisch in der nächsten 
Zukunft gestellt werden und ihm 
Durchführung fordern. Wir werden 
zu gegebener Zeit darüber berichten.
	        
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