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Dezember 1946
AIJS DEN VERBANDEN
Im Zeichen
des Flügelrades
Großkundgebung der Saar - Eisenbahner
In Anwesenheit der Herren Oberleutnant
Bozzola und Rieth
von der Militärregierung, dem Mitglied
der- Verwallungskommission
des Saarlandes, Direktor Danzenbrink,
lies Präsidenten Meilchen
von der Eisenbahndirektion,
des Präsidenten der Einheitsgewerkschaften,
Wacker, versammelten
sich die 5aar - Eisenbahner am 17.
November zu einer Großkundgebung
im Johannishof in Saarbrücken, in
deren Verlauf der Vorsitzende des
Verbandes der Eisenbahn, Post und
Fernmeldewesen, Kollege Weiter,
in einem umfassenden Referat die
Fragen der Entnazifizierung der
Eisenbahnverwaitung, der Personalpclitik,
der Ernährung, der Arbeitszeit
und der Altersversorgung einer
kritischen Erörterung unterzog.
Die Ausführungen des Referenten,
die lebhaften Beifall fanden und
nach Ansprachen der Herren Danzenbrink
und Meilchen, vor allem
von Mr. Rieth, unterstützt worden
sind, gaben Anlaß zu einer Entschließung,
die das Ergebnis der
Kundgebung in folgenden Forderungen
niederlegte:
1. Die von der auf der Eisenbahndirektion
bestandene Reinigungskommission
gefaßten Beschlüsse
und festgelegten Sanktionen nicht
durchzuführen und als null und
nichtig zu erklären.
2. Die Umstellung der Eisenbahndirektion
auf demokratischer
Grundlage ist nach dem Prinzip,
wie es von der Einheitsgewerkschaft.
vorgeschlagen ist, durchzuführen.
3. Die Eisenbahner verlangen, daß
der Lebensstandard in der Frage
der Ernährung allgemein erhöht
wird und daß für alle Bedienstete
die Schwerarheiterzulagc II
bzw. III ausgegeben wird; für
die direkte Büroarbeit ist den
Betreffenden Kategorie I zu bewilligen.
4. Zur Sicherstellung eines ruhigen
Lebensabends und zur Ausschaltung
aller Ungerechtigkeiten sind
alle Arbeiter nach einer Probe- ,
zeit von einem Jahr ins Beamtenverhältnis
zu übernehmen.
5. Bezahlung der über die normale
Arbeitszeit geleisteten Arbeit
oder Gewährung einer dementsprechenden
Freizeit.
Die Großkundgebung hat gezeigt,
daß die Eisenbahner des Saargebiets
mit den Einheitsgewerkschaften den
demokratischen Wiederaufbau meistern
werden.
Baufjewerlis fordert Sofortmaßnahmen
Um die Erhaltung der Arbeitskraft
!m Baugewerbe des Saarlandes vor
einem weiteren Absinken zu bewahren,
ßind für das gesamte Baugewerbe
sofortige Hilfsaktionen erforderlich,
die eine Kreisdelegiertenkonferenz
des Industrieverbandes „Baugewerbe"
vom 6. November in Saarbrücken zum
Gegenstand folgender Entschließung
gemacht hat:
1. Hebung der Ernahrun'gslage für
die gesamte Bevölkerung. Für die Bauarbeiter
Gleichstellung in den Sonderzuteilungen
mit den Bergleuten.
2. Besondere Zuteilungen anArbeits-«chuhen.
3. Sofortige Zuteilung an Arbeitskleidung
sowie warme Unterkleidung
für den Winter.
4. Kohlenzuteilungen für die Haushaltungen
des Bauarbeiters.
5. Zuteilungen an Verbandstoffen.
(Gleichzeitig gibt zu dieser Entichließung
der Vorstand des Industrieverbandes
Baugewerbe weitere Erklärungen
ab:
Die Bauarbeiter des Saargebietes
• ind sich der Aufgaben und Anforderungen,
die ihnen in dieser schweren
Zeit gestellt sind, wohl bewußt und
haben es in der vergangenen Zeit
nach dem Zusammenbruch unter Beweis
gestellt, daß sie mitarbeiten und
gewillt sind, mit ihrer ganzen Kraft
am Aufbauwerk teilzunehmen. Ohne
Bauarbeiter keine Industrie, ohne
Bauarbeiter keinen Verkehr, ohne
Bauarbeiter keine Wohnungen. >,
Die Bauarbeiter wollen ihre Verpflichtungen
in der Schlüsselstellung
bereitwilligst erfüllen, aber man muß
ihnen auch die lebensnotwendige Ernährung
zukommen lassen. Die Bauarbeiter
können bei dieser augenblicklichen
Lebenslage in der Ernährung
nicht arbeitsfähig bleiben.
Wenn man bedenkt, daß die Arbeiter
in den anderen Schlüsselindustrien
allein schon durch die Werksküchen
besser versorgt werden können als
die Bauarbeiter, dann aber außerdem
noch besondere regelmäßige Zuteilungen
an Lebensmitteln, Bekleidung
und Genußmitteln erhalten, во kommen
wjr zu der Feststellung, daß der Bauarbeiter
heute genau so wie früher
gegenüber den anderen Industriearbeitern
zuriickgeslellt wird.
Diese Zurückstellung ist für das gesamte
Baugewerbe von weittragender
Bedeutung und somit ist es auch leicht
verständlich, daß der gewünschte Zugang
zum Baugewerbe ausbleibt.
Wenn nicht schnellstens geholfen
wird, ist mit einem weiteren Abwandern
der Bauarbeiter im Winter zu
rechnen. Man muß überlegen, daß der
Bauarbeiter fortlaufend der Witterung
ausgesetzt ist. Die Anforderungen, die
somit an den Körper des Bauarbeiters
gestellt werden, sind doppelt groß.
Der Industrie verband Metall hält
seine 1. General-Versammlung laut
Vorstandsbesehluß am 11. und 12.
Januar 1947 ab. Der Ort der Tagung
ist Völklingen, Turnhalle. Es
ist Pflicht jedes Kollegen, alles zu
tun, um der Tagung nach außen hin
einen würdigen Charakter zu geben.
Während der Vorstand alle Vorbereitungsarbeiten
zu dieser Tagung
vollzieht, sollen in den Betrieben die
Delegierten zu dieser Tagung gewählt
werden. * Angesichts unserer
Mitgliederzahl, die heute über 19 000
Mitglieder beträgt, entfallen auf je
60 Mitglieder ein Delegierter. Um
den Kleinbetrieben Rechnung zu
tragen, hat der Vorstand beschlossen,
allen Betrieben von 15 — 60
Mitgliedern einen Delegierten zu
gewähren. Wir möchten ausdrücklich
bemerken, daß nicht die Rclegschaftszahl.
sondern die Mitgliederzahl
hier in Anrechnung zu bringen
ist.
Um allen Angriffen von außen her
vorzubeugen und allen. Mitgliedern
Rechnung zu tragen, ist es Aufgabe
der Betriebsgruppenleitungen in Verbindung
mit den Betriebsräten bei
Aufstellung der Delegierten die Parität
so weit als möglich zu wahren.
Um die Delegiertenwahl durchzuführen,
soll in jedem Betrieb ein
Wahlvorstand von 3 bis 5 Mann gewählt
weiden. Dieser hat die x\ufgabe,
für eine geordnete und gerechte
Wahl Sorge zu tragen. Jedes
Mitglied muß bei Ausübung seines
Wahlrechts seine Mitgliedskarte vorzeigen,
in die nach der Stimmabgabe
„1. Gouer-alVersammlung Metall“ gestempelt
wird. Es ist eine Selbstverständlichkeit,
daß nur Mitglieder
wählen dürfen, die mit ihren Beiträgen
in Ordnung sind. Kein Mitglied
darf zweimal sein Wahlrecht
ausübon. Die Wahl seihst soll am
10. und 17. Dezember 1946 vorgenommen
werden, so daß bis zum 19.
Dezember 1946 die Namen der Delegierten
dem Vorstand des Industrieverbandes
Metall gemeldet sein
müssen. Den Delegierten selbst
wird dann von der Verbandsleitung
aus ihre Delegiertenkarte z.ugestellt.
Für Verpflegung und Unterkunft
wird Sorge getragdh.
Es ist nun Aufgabe aller Kollegen,
dafür zu sorgen, daß die Delegiertenwahlen
an den bestimmten Tagen
und nach den bestimmten Richt-Die
Hauptkasse gibt bekannt
An alle Vorstandsmitglieder
und kassierenden Vertrauensmänner
der Einheitsgewerkschaften
Zwecks Durchführung der Bücherkontrolle
und Entwertung der geklebten
Beitragsmarken sind umgehend
sämtliche Mitgliedskarten einzuziehen
und an die Bezirksverwalhingen der
Industrieverbände einzusenden.
Am zweckmäßigsten werden die
durch die Vertrauensmänner betriebsbzw.
abteilungsweise eingesammelten
Mitgliedskarten zusammengebündelt
an die Ortsverwaltungen abgegeben.
Von dort aus erfolgt die Ablieferung
an die Bezirksverwaltungen in Saarbrücken,
Brauerstraße ü -6 (für Baugewerbe
Saarbrücken 3, Cecilienstraße
11).
Bis 30. 12. 1946 müssen die Karten
bei den Bezirksverwaltun'gen abgeliefert
sein, damit dort die Ueberpriifung
im Laufe des Monats Januar 1947 vorgenommen
wird und mit den neuen
Beitragsmarken auch die Aushändigung
der Mitgliedskarten an die Mitglieder
erfolgen kann.
Im Hinblick auf die anfangs des
Jahres 1947 stattfindenden Generalversammlungen
der Verbände ist es
unbedingt erforderlich, daß die Einziehung
aller Mitgliedskarten und
termingemäße Ablieferung an die Bezirksverwaltungen
erfolgt. Die Mitglieder
werden gebeten, die Vertrauensleute
und Kassierer bei der
Durchführung dieser unbedingt notwendigen
Maßnahme zu unterstützen.
Gottfried Bouillon, Hauptkassierer.
Bekanntmachung
der Handelskammer
Anmeldung zu den Lehr- und Anlernabschlußprüfungen
Frühjahr 1947.
Die Handelskammer zu Saarbrücken
beabsichtigt im Frühjahr 1947 wiederum
Lehr- und Anlernabschlußpriifungen
abzuhalten. Für diese Prüfungen
linien pflichfgetreu durchgeführt
werden.
*
Im Saalbau in Homburg (Saar)
fand in Anwesenheit des Bürgermeisters
der Stadt eine Funktionär-Konferenz
der Einheitsgewerkschaft
statt, die sich mit dem kommenden
Betriebsrätegesetz und der
Ernährungslage im Kreis Homburg
befaßte.
Bürgermeister Vollmar betonte
in seinen Ausführungen die Notwendigkeit
einer verständnisvollen Zusammenarbeit
zwischen Gewerkschaft
und Behörden. — Kollege
Simon sprach über Einzelheiten
des Retriebsrätegesetzes und seine
Anpassung an die Erfordernisse der
Gegenwart.
kommen industrielle, gewerbliche und
kaufmännische Lehr- und Anlernlinge
infrage, die ihre Lehre bzw. Anlernzeit
bis spätestens 30. Juni 1947 ordnungsmäßig,
d. h. unter Nachholung
Umquartierung u. ä. verursachten
einer etwaigen durch Einberufung,
Unterbrechung beenden werden, sowie
diejenigen, die eine frühere Lehroder
Anlernabschlußprüfung nicht
bestanden haben, aus irgend einem
wichtigen Grund zu i$r nicht zugelassen
oder von ihr zurückgestellt worden
sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingswiesen,
daß diese Aufforderung sich
auch auf die Lehr- und Anlernlinge
der Kreise Saarlouis, Merzig-Wadorn
und Saarburg erstreckt. Für diese
Kreise werden u. a. besondere schulische
Vorbereitungskurse für die Ablegung
der Abschlußprüfungen durchgeführt
werden, sofern die kaufmännischen
' und gewerblichen Berufsschulen
noch nicht voll angelaufen
■sein sollten.
Für die Anmeldung der Lehr- und
Anlernlinge zur Prüfung sind die vorgeschriebenen
Anmeldeformulare, die
bei der Handelskammer zu Saarbrükken
6owie bei den kaufmännischen
und gewerblichen Berufsschulen erhältlich
sind, zu benutzen. Auf den
Anmeldebogen sind die Unterlagen
verzeichnet, die bei der Anmeldung
zur Lehrabschlußprüfung mit einzureichen
sind.
Die Anmeldungen sind bei der Handelskammer
zu Saarbrücken, Saarbrücken
3, Bisniarckktraße 106 bis
spätestens Samstag, dem 25. Januar
1947, einzureichen.
Der Industrie v e г b a n d
Eisenbahn-, PostundFernmeldewesen
hält jeden Freitag
von 9 — 12 Uhr in Saarbrücken,
Brauerstr. 6-8, eine Besprechung
für alle Renten- und Sozialempfänger
ab.
Warum eine neue Arbeitskarte?
ВЕКА NN TM A CH UNGEN
Die Arbeitsämter haben alle Arbeitgeber
aufgefordert, für ihre Belegschaftsmilglieder
neue Arbeitskarten
beim Arbeitsamt zu beantragen. Viele
unserer Leser' weiden sich fragen,
warum wi-d eine neue Arbeitskarte
eingeführt und welche Gründe mögen
dafür vorliegen? — Wir haben turs an
das Landesarbeitsamt gewandt und
gebeten, darüber einmal eingehend
Aufklärung zu geben. Das Landesarbeitsamt
Lat uns daraufhin folgendos
mit geteilt:
Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 3
wurde für alle Zonen der Kreis der
Personen bestimmt, der arbeilspiJichtig
und beim Arbeitsamt zu registrieren
ist. Aufgrund dieses Gesetzes
wurde für das Saarland die Verordnung
über die Tätigkeit der Arbeitsämter
in Arbeits- und Lohnfragen vom
1. 6. 1946 erlassen. Danach sind in unserem
Gebiet vorerst folgende Personen
arbcitspfliohfcig und beim Arbeitsamt,
in rlessen Bezirk sie wohnen,
zu registrieren:
alle männlichen Personen deutscher
(Staatsangehörigkeit im Alter von
14 bis 60 Jahren und
alle ledigen und alleinstehenden
weiblichen Personen deutscher
Staatsangehörigkeit im Alter von
15 bis 40 Jahren.
Die Arbeitsämter sind verpflichtet,
jeder arbeitspflichtigen Person als
Bestätigung über ihre Registrierung
eine Bescheinigung auszuhändigeu.
Da nun der Arbeitspflichlige auch
noch einen Nachweis über seine Beschäftigung
bei sich zu führen hat und
ihm die Lebensmittelkarten nur gegen
Vorlage des Beschäftigungsnachweises
ausgehändigt werden, wurde
für alle diese Zwecke ein Ausweis
eingeführt: die neue Arbeitskarte,
die nunmehr allen Bedürfnissen entspricht,
auch den Bedürfnissen der
Kontrollorgane, die hier und da sogenannte
Arbeitskontrollen durchzuiühren
haben. Einzelheiten bitten
wir dem Aufruf im Anzeigenteil der
heutigen Ausgabe zu entnehmen.