Full text : 1946 (0001)

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Dezember  1946

AIJS  DEN  VERBANDEN

Im  Zeichen
des  Flügelrades
Großkundgebung  der  Saar  -  Eisenbahner

In  Anwesenheit  der  Herren  Oberleutnant
  Bozzola  und  Rieth
von  der  Militärregierung,  dem  Mitglied
  der-  Verwallungskommission
des  Saarlandes,  Direktor  Danzenbrink,
  lies  Präsidenten  Meilchen
  von  der  Eisenbahndirektion,
des  Präsidenten  der  Einheitsgewerkschaften,
  Wacker,  versammelten
sich  die  5aar  -  Eisenbahner  am  17.
November  zu  einer  Großkundgebung
im  Johannishof  in  Saarbrücken,  in
deren  Verlauf  der  Vorsitzende  des
Verbandes  der  Eisenbahn,  Post  und
Fernmeldewesen,  Kollege  Weiter,
in  einem  umfassenden  Referat  die
Fragen  der  Entnazifizierung  der
Eisenbahnverwaitung,  der  Personalpclitik,
  der  Ernährung,  der  Arbeitszeit
  und  der  Altersversorgung  einer
kritischen  Erörterung  unterzog.
Die  Ausführungen  des  Referenten,
die  lebhaften  Beifall  fanden  und
nach  Ansprachen  der  Herren  Danzenbrink
  und  Meilchen,  vor  allem
von  Mr.  Rieth,  unterstützt  worden
sind,  gaben  Anlaß  zu  einer  Entschließung,
  die  das  Ergebnis  der
Kundgebung  in  folgenden  Forderungen
  niederlegte:

1.  Die  von  der  auf  der  Eisenbahndirektion
  bestandene  Reinigungskommission
  gefaßten  Beschlüsse
und  festgelegten  Sanktionen  nicht
durchzuführen  und  als  null  und
nichtig  zu  erklären.
2.  Die  Umstellung  der  Eisenbahndirektion
  auf  demokratischer
Grundlage  ist  nach  dem  Prinzip,
wie  es  von  der  Einheitsgewerkschaft.
  vorgeschlagen  ist,  durchzuführen.

3.  Die  Eisenbahner  verlangen,  daß
der  Lebensstandard  in  der  Frage
der  Ernährung  allgemein  erhöht
wird  und  daß  für  alle  Bedienstete
  die  Schwerarheiterzulagc  II
bzw.  III  ausgegeben  wird;  für
die  direkte  Büroarbeit  ist  den
Betreffenden  Kategorie  I  zu  bewilligen.

4.  Zur  Sicherstellung  eines  ruhigen
Lebensabends  und  zur  Ausschaltung
  aller  Ungerechtigkeiten  sind
alle  Arbeiter  nach  einer  Probe-  ,
zeit  von  einem  Jahr  ins  Beamtenverhältnis
  zu  übernehmen.
5.  Bezahlung  der  über  die  normale
Arbeitszeit  geleisteten  Arbeit
oder  Gewährung  einer  dementsprechenden
  Freizeit.
Die  Großkundgebung  hat  gezeigt,
daß  die  Eisenbahner  des  Saargebiets
mit  den  Einheitsgewerkschaften  den
demokratischen  Wiederaufbau  meistern
  werden.

Baufjewerlis  fordert  Sofortmaßnahmen

Um  die  Erhaltung  der  Arbeitskraft
!m  Baugewerbe  des  Saarlandes  vor
einem  weiteren  Absinken  zu  bewahren,
  ßind  für  das  gesamte  Baugewerbe
sofortige  Hilfsaktionen  erforderlich,
die  eine  Kreisdelegiertenkonferenz
des  Industrieverbandes  „Baugewerbe"
vom  6.  November  in  Saarbrücken  zum
Gegenstand  folgender  Entschließung
gemacht  hat:
1.  Hebung  der  Ernahrun'gslage  für
die  gesamte  Bevölkerung.  Für  die  Bauarbeiter
  Gleichstellung  in  den  Sonderzuteilungen
  mit  den  Bergleuten.
2.  Besondere  Zuteilungen  anArbeits-«chuhen.

3.  Sofortige  Zuteilung  an  Arbeitskleidung
  sowie  warme  Unterkleidung
für  den  Winter.
4.  Kohlenzuteilungen  für  die  Haushaltungen
  des  Bauarbeiters.
5.  Zuteilungen  an  Verbandstoffen.
(Gleichzeitig  gibt  zu  dieser  Entichließung
  der  Vorstand  des  Industrieverbandes
  Baugewerbe  weitere  Erklärungen
  ab:
Die  Bauarbeiter  des  Saargebietes
•  ind  sich  der  Aufgaben  und  Anforderungen,
  die  ihnen  in  dieser  schweren
Zeit  gestellt  sind,  wohl  bewußt  und
haben  es  in  der  vergangenen  Zeit
nach  dem  Zusammenbruch  unter  Beweis
  gestellt,  daß  sie  mitarbeiten  und
gewillt  sind,  mit  ihrer  ganzen  Kraft
am  Aufbauwerk  teilzunehmen.  Ohne

Bauarbeiter  keine  Industrie,  ohne
Bauarbeiter  keinen  Verkehr,  ohne
Bauarbeiter  keine  Wohnungen.  >,
Die  Bauarbeiter  wollen  ihre  Verpflichtungen
  in  der  Schlüsselstellung
bereitwilligst  erfüllen,  aber  man  muß
ihnen  auch  die  lebensnotwendige  Ernährung
  zukommen  lassen.  Die  Bauarbeiter
  können  bei  dieser  augenblicklichen
  Lebenslage  in  der  Ernährung
nicht  arbeitsfähig  bleiben.
Wenn  man  bedenkt,  daß  die  Arbeiter
  in  den  anderen  Schlüsselindustrien
allein  schon  durch  die  Werksküchen
besser  versorgt  werden  können  als
die  Bauarbeiter,  dann  aber  außerdem
noch  besondere  regelmäßige  Zuteilungen
  an  Lebensmitteln,  Bekleidung
und  Genußmitteln  erhalten,  во  kommen
wjr  zu  der  Feststellung,  daß  der  Bauarbeiter
  heute  genau  so  wie  früher
gegenüber  den  anderen  Industriearbeitern
  zuriickgeslellt  wird.
Diese  Zurückstellung  ist  für  das  gesamte
  Baugewerbe  von  weittragender
Bedeutung  und  somit  ist  es  auch  leicht
verständlich,  daß  der  gewünschte  Zugang
  zum  Baugewerbe  ausbleibt.
Wenn  nicht  schnellstens  geholfen
wird,  ist  mit  einem  weiteren  Abwandern
  der  Bauarbeiter  im  Winter  zu
rechnen.  Man  muß  überlegen,  daß  der
Bauarbeiter  fortlaufend  der  Witterung
ausgesetzt  ist.  Die  Anforderungen,  die
somit  an  den  Körper  des  Bauarbeiters
gestellt  werden,  sind  doppelt  groß.

Der  Industrie  verband  Metall  hält
seine  1.  General-Versammlung  laut
Vorstandsbesehluß  am  11.  und  12.
Januar  1947  ab.  Der  Ort  der  Tagung
  ist  Völklingen,  Turnhalle.  Es
ist  Pflicht  jedes  Kollegen,  alles  zu
tun,  um  der  Tagung  nach  außen  hin
einen  würdigen  Charakter  zu  geben.
Während  der  Vorstand  alle  Vorbereitungsarbeiten
  zu  dieser  Tagung
vollzieht,  sollen  in  den  Betrieben  die
Delegierten  zu  dieser  Tagung  gewählt
  werden.  *  Angesichts  unserer
Mitgliederzahl,  die  heute  über  19  000
Mitglieder  beträgt,  entfallen  auf  je
60  Mitglieder  ein  Delegierter.  Um
den  Kleinbetrieben  Rechnung  zu
tragen,  hat  der  Vorstand  beschlossen,
  allen  Betrieben  von  15  —  60
Mitgliedern  einen  Delegierten  zu
gewähren.  Wir  möchten  ausdrücklich

  bemerken,  daß  nicht  die  Rclegschaftszahl.
  sondern  die  Mitgliederzahl
  hier  in  Anrechnung  zu  bringen
ist.
Um  allen  Angriffen  von  außen  her
vorzubeugen  und  allen.  Mitgliedern
Rechnung  zu  tragen,  ist  es  Aufgabe
der  Betriebsgruppenleitungen  in  Verbindung
  mit  den  Betriebsräten  bei
Aufstellung  der  Delegierten  die  Parität
  so  weit  als  möglich  zu  wahren.
Um  die  Delegiertenwahl  durchzuführen,
  soll  in  jedem  Betrieb  ein
Wahlvorstand  von  3  bis  5  Mann  gewählt
  weiden.  Dieser  hat  die  x\ufgabe,
  für  eine  geordnete  und  gerechte
  Wahl  Sorge  zu  tragen.  Jedes
Mitglied  muß  bei  Ausübung  seines
Wahlrechts  seine  Mitgliedskarte  vorzeigen,
  in  die  nach  der  Stimmabgabe
„1.  Gouer-alVersammlung  Metall“  gestempelt

  wird.  Es  ist  eine  Selbstverständlichkeit,
  daß  nur  Mitglieder
wählen  dürfen,  die  mit  ihren  Beiträgen
  in  Ordnung  sind.  Kein  Mitglied
  darf  zweimal  sein  Wahlrecht
ausübon.  Die  Wahl  seihst  soll  am
10.  und  17.  Dezember  1946  vorgenommen
  werden,  so  daß  bis  zum  19.
Dezember  1946  die  Namen  der  Delegierten
  dem  Vorstand  des  Industrieverbandes
  Metall  gemeldet  sein
müssen.  Den  Delegierten  selbst
wird  dann  von  der  Verbandsleitung
aus  ihre  Delegiertenkarte  z.ugestellt.
Für  Verpflegung  und  Unterkunft
wird  Sorge  getragdh.
Es  ist  nun  Aufgabe  aller  Kollegen,
dafür  zu  sorgen,  daß  die  Delegiertenwahlen
  an  den  bestimmten  Tagen
und  nach  den  bestimmten  Richt-Die

  Hauptkasse  gibt  bekannt
An  alle  Vorstandsmitglieder
und  kassierenden  Vertrauensmänner
der  Einheitsgewerkschaften
Zwecks  Durchführung  der  Bücherkontrolle
  und  Entwertung  der  geklebten
  Beitragsmarken  sind  umgehend
sämtliche  Mitgliedskarten  einzuziehen
und  an  die  Bezirksverwalhingen  der
Industrieverbände  einzusenden.
Am  zweckmäßigsten  werden  die
durch  die  Vertrauensmänner  betriebsbzw.
  abteilungsweise  eingesammelten
Mitgliedskarten  zusammengebündelt
an  die  Ortsverwaltungen  abgegeben.
Von  dort  aus  erfolgt  die  Ablieferung
an  die  Bezirksverwaltungen  in  Saarbrücken,
  Brauerstraße  ü  -6  (für  Baugewerbe
  Saarbrücken  3,  Cecilienstraße
  11).
Bis  30.  12.  1946  müssen  die  Karten
bei  den  Bezirksverwaltun'gen  abgeliefert
  sein,  damit  dort  die  Ueberpriifung
im  Laufe  des  Monats  Januar  1947  vorgenommen
  wird  und  mit  den  neuen
Beitragsmarken  auch  die  Aushändigung
  der  Mitgliedskarten  an  die  Mitglieder
  erfolgen  kann.
Im  Hinblick  auf  die  anfangs  des
Jahres  1947  stattfindenden  Generalversammlungen
  der  Verbände  ist  es
unbedingt  erforderlich,  daß  die  Einziehung
  aller  Mitgliedskarten  und
termingemäße  Ablieferung  an  die  Bezirksverwaltungen
  erfolgt.  Die  Mitglieder
  werden  gebeten,  die  Vertrauensleute
  und  Kassierer  bei  der
Durchführung  dieser  unbedingt  notwendigen
  Maßnahme  zu  unterstützen.
Gottfried  Bouillon,  Hauptkassierer.
Bekanntmachung
der  Handelskammer
Anmeldung  zu  den  Lehr-  und  Anlernabschlußprüfungen
  Frühjahr  1947.
Die  Handelskammer  zu  Saarbrücken
beabsichtigt  im  Frühjahr  1947  wiederum
  Lehr-  und  Anlernabschlußpriifungen
  abzuhalten.  Für  diese  Prüfungen

linien  pflichfgetreu  durchgeführt
werden.
*
Im  Saalbau  in  Homburg  (Saar)
fand  in  Anwesenheit  des  Bürgermeisters
  der  Stadt  eine  Funktionär-Konferenz
  der  Einheitsgewerkschaft
  statt,  die  sich  mit  dem  kommenden
  Betriebsrätegesetz  und  der
Ernährungslage  im  Kreis  Homburg
befaßte.
Bürgermeister  Vollmar  betonte
in  seinen  Ausführungen  die  Notwendigkeit
  einer  verständnisvollen  Zusammenarbeit
  zwischen  Gewerkschaft
  und  Behörden.  —  Kollege
Simon  sprach  über  Einzelheiten
des  Retriebsrätegesetzes  und  seine
Anpassung  an  die  Erfordernisse  der
Gegenwart.

kommen  industrielle,  gewerbliche  und
kaufmännische  Lehr-  und  Anlernlinge
infrage,  die  ihre  Lehre  bzw.  Anlernzeit
  bis  spätestens  30.  Juni  1947  ordnungsmäßig,
  d.  h.  unter  Nachholung
Umquartierung  u.  ä.  verursachten
einer  etwaigen  durch  Einberufung,
Unterbrechung  beenden  werden,  sowie
  diejenigen,  die  eine  frühere  Lehroder
  Anlernabschlußprüfung  nicht
bestanden  haben,  aus  irgend  einem
wichtigen  Grund  zu  i$r  nicht  zugelassen
  oder  von  ihr  zurückgestellt  worden
  sind.
Es  wird  ausdrücklich  darauf  hingswiesen,
  daß  diese  Aufforderung  sich
auch  auf  die  Lehr-  und  Anlernlinge
der  Kreise  Saarlouis,  Merzig-Wadorn
und  Saarburg  erstreckt.  Für  diese
Kreise  werden  u.  a.  besondere  schulische
  Vorbereitungskurse  für  die  Ablegung
  der  Abschlußprüfungen  durchgeführt
  werden,  sofern  die  kaufmännischen
  '  und  gewerblichen  Berufsschulen
  noch  nicht  voll  angelaufen
■sein  sollten.
Für  die  Anmeldung  der  Lehr-  und
Anlernlinge  zur  Prüfung  sind  die  vorgeschriebenen
  Anmeldeformulare,  die
bei  der  Handelskammer  zu  Saarbrükken
  6owie  bei  den  kaufmännischen
und  gewerblichen  Berufsschulen  erhältlich
  sind,  zu  benutzen.  Auf  den
Anmeldebogen  sind  die  Unterlagen
verzeichnet,  die  bei  der  Anmeldung
zur  Lehrabschlußprüfung  mit  einzureichen
  sind.
Die  Anmeldungen  sind  bei  der  Handelskammer
  zu  Saarbrücken,  Saarbrücken
  3,  Bisniarckktraße  106  bis
spätestens  Samstag,  dem  25.  Januar
1947,  einzureichen.
Der  Industrie  v  e  г  b  a  n  d
Eisenbahn-,  PostundFernmeldewesen
  hält  jeden  Freitag
  von  9  —  12  Uhr  in  Saarbrücken,
  Brauerstr.  6-8,  eine  Besprechung
für  alle  Renten-  und  Sozialempfänger
ab.

Warum  eine  neue  Arbeitskarte?

ВЕКА  NN  TM  A  CH  UNGEN

Die  Arbeitsämter  haben  alle  Arbeitgeber
  aufgefordert,  für  ihre  Belegschaftsmilglieder
  neue  Arbeitskarten
beim  Arbeitsamt  zu  beantragen.  Viele
unserer  Leser'  weiden  sich  fragen,
warum  wi-d  eine  neue  Arbeitskarte
eingeführt  und  welche  Gründe  mögen
dafür  vorliegen?  —  Wir  haben  turs  an
das  Landesarbeitsamt  gewandt  und
gebeten,  darüber  einmal  eingehend
Aufklärung  zu  geben.  Das  Landesarbeitsamt
  Lat  uns  daraufhin  folgendos
mit  geteilt:
Durch  das  Kontrollratsgesetz  Nr.  3
wurde  für  alle  Zonen  der  Kreis  der
Personen  bestimmt,  der  arbeilspiJichtig
  und  beim  Arbeitsamt  zu  registrieren
  ist.  Aufgrund  dieses  Gesetzes
wurde  für  das  Saarland  die  Verordnung
  über  die  Tätigkeit  der  Arbeitsämter
  in  Arbeits-  und  Lohnfragen  vom
1.  6.  1946  erlassen.  Danach  sind  in  unserem
  Gebiet  vorerst  folgende  Personen
  arbcitspfliohfcig  und  beim  Arbeitsamt,
  in  rlessen  Bezirk  sie  wohnen,
zu  registrieren:

alle  männlichen  Personen  deutscher
(Staatsangehörigkeit  im  Alter  von
14  bis  60  Jahren  und
alle  ledigen  und  alleinstehenden
weiblichen  Personen  deutscher
Staatsangehörigkeit  im  Alter  von
15  bis  40  Jahren.
Die  Arbeitsämter  sind  verpflichtet,
jeder  arbeitspflichtigen  Person  als
Bestätigung  über  ihre  Registrierung
eine  Bescheinigung  auszuhändigeu.
Da  nun  der  Arbeitspflichlige  auch
noch  einen  Nachweis  über  seine  Beschäftigung
  bei  sich  zu  führen  hat  und
ihm  die  Lebensmittelkarten  nur  gegen
  Vorlage  des  Beschäftigungsnachweises
  ausgehändigt  werden,  wurde
für  alle  diese  Zwecke  ein  Ausweis
eingeführt:  die  neue  Arbeitskarte,
die  nunmehr  allen  Bedürfnissen  entspricht,
  auch  den  Bedürfnissen  der
Kontrollorgane,  die  hier  und  da  sogenannte
  Arbeitskontrollen  durchzuiühren
  haben.  Einzelheiten  bitten
wir  dem  Aufruf  im  Anzeigenteil  der
heutigen  Ausgabe  zu  entnehmen.
            
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