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Dezember 194G
übrigen Gemeinden weniger als 7500
Einwohner zählen. Bei der Gendar¬
merie wird eine Neuorganisation in¬
sofern durchgeführt, als anstelle der
bisherigen Gendarmerieposten Geh-
darmeriebrigaden treten sollen.
Zur Zeit beschäftigt sich die Ab¬
teilung des Innern mit der Aufstel¬
lung von Richtlinien über die Wie¬
dergutmachung von Kriegsschäden,
wobei infolge des Fehlens der Mit¬
tel zunächst einmal nur der Sach¬
schaden als solche»' amtlich festge¬
stellt wird.
Tn welcher Weise die tatsächliche
Entschädigung erfolgt, kann im Mo¬
ment noch nicht gesagt werden.
Achnliches gilt von der Wiedergut¬
machung politischer Schäden. Mit
der letzten Frage verknüpft ist das
Problem der Rückgabe der von den
Nazis gerauhten Vermögen, worun¬
ter auch das Eigentum der ehe¬
maligen Gewerkschaften fallen wird.
Auch zur Lösung dieses Problems
sind die Vorarbeiten jetzt angelau¬
fen.
Die Verwaltungskommission hat
eine neue Gemeindeordnung be¬
schlossen, und ist mit der Beratung
einer neuen Amtsordnung beschäf¬
tigt. !iy Zukunft Werden also die Ge¬
meinden wieder nach einer für das
ganze Saarland geltenden demokra¬
tischen Gemeindeverfassung regiert
werden. Die Aemter werden nicht
aufgelöst. Ihre Aufgabe wird es in
Zukunft sein, alle staatlichen Auf¬
tragsangelegenheiten zu erledigen.
Das ist insoweit von Vorteil, als da¬
mit den Gemeinden zür Durchfüh¬
rung ihrer Selbstverwnltungsange-
legenheiten völlig freie Hand ge¬
lassen wird.
Der Direktor für
1’ inanzen:
Es ist am Jahresende allgemeine
Uebung, in einer Stunde der Einkehr
sich des zurückgelegten Weges noch
einmal bewußt zu werden, um in
Prüfung und Wertung des Voll¬
brachten die Bestätigung des rechten'
Weges und Klarheit über dos künf¬
tige Ziel zu erfahren, denn wer das
Ziel nicht kennt, wird den Weg
nicht linden.
ln rückblickender Betrachtung
darf die Verwaltungskommission des
Saarlandes. Direktion der Finanzen,
CI IRISTiAN CROMMKS
mit einem Gefühl der Genugtuung
den Erfolg für sich in Anspruch
nehmen, die Entwicklung des Lohn¬
steuerrechts im abgelaufenen Jahre
in Bahnen gelenkt zu haben, die dem
Lohnempfänger gestatten, die starke
steuerliche Belastung, die heute auf
allen Kreisen ruht, leichter zu tra¬
gen.
Es hatte mit der Einführung des
Konlrollratgesetzes Nr. 12 am 1. 1.
3946 zunächst den Anschein, als ob
alle Vergünstigungen, die das Lohn¬
steuerrecht als Ergebnis einer jahre¬
langen. mühereichen Entwicklung
herausgebildet halte, in Fortfall ge¬
kommen wären.
Dank »lern regen Interesse, das die
Militärregierung besonders den Lohn¬
steuerfragen entgegenbrachte und
das in dem verständnisvollen Ent¬
gegenkommen gegenüber allen an
eie herangetragenen Vorschlägen
stets zum Ausdruck kam, war es
möglich, wesentliche Erleichterungen
zu schaffen und schrittweise eine
Reihe der früheren Vergünstigungen
wieder einzuführen.
* 1. Für den Lohnempfänger am er-
» treulichsten war es wohl, daß
nicht bereits im ersten Viertel¬
jahr 1946 der hohe Lohnsteuer-
' • 1arif des Kontrollrat-Gesetzes
Nr. 12 zur Anwendung gelangte,
sondern daß die Lohnsteuer für
diese Zeil nur auf der Grundlage
der im letzten Vierteljahr 1945
, geltenden Bestimmungen erhoben
wurde.
2. Eine weitere fühlbare Erleich¬
terung brachte" der Erlaß vom
Spende des Gouverneurs
die saarlandfadien Eisenbahner lintl Postler
an
Am Samstag. dem 8. 12.1916, besich¬
tigte der Goc\ crncur des Saarlamles,
Herr Oberst G ca n rt v a 1 , vers« It-ie-
rtenß Eisenbahnbetriebe des Saarlan¬
des, In seiner Begleitung waren Per¬
sönlichkeiten der ft.O.C.F., des Vcr-
waltungsausvhusses des Saarlandes,
der EH., sowie Vertreter der Einheits¬
gewerkschaft, In einzelnen Betrieben
smaeb der Gouverneur zu den Eisen¬
bahnern. Keine Ausführungen wurden
mit Beifall aufgcnominen.
Als linkere Anerkennung der I,el-
siungen der Saar-Eisenbahner im
Wiederaufbau stiftete der Herr Gou¬
verneur der Einheitsgewerkschaft, In-
dnstrieverband, Eisenbahn, Post und
Ecrniiieldewesen, den Betrag von UM
10 000 zum Zwecke der Unterstützung
in Not geratener Eisenbahner und
Postler.
Her Industrieverband Eisenbahn,
Post und Fernmeldewesen dankt dem
Gouverneur, Herr Oberst Grandval,
recht herzlich für die Spende und ruft
alle in Not geratenen Eisenbahn- und
Post Bedienstete, sowie Eisenbahn- und
Pestpensionäre, Witwen und Waisen
auf, ein Gesuch auf Gewährung einer
einmaligen Unterstützung an seine
Adresse:
Einheitsgewerkschaft,
Industrieveibnnd Eisenbahn, Post
und Fernmeldewesen,
Saarbrücken 3, Branerstr. 6-8.
zu richten.
Aus dem Gesuch soll hervorgehen:
Kurze Schilderung der Notlage, bei
Eisenbahnern und Postlern, die noch
im Dienst sind, der Nachweis der Mit¬
gliedschaft zur Einheitsgewerkschaft,
bei Pensionären, Witwen und Waisen
der Nachweis, daii sie oder der Ver¬
storbene früher Mitglied einer Ge¬
werkschaft waren.
Hamit die Unterstützung noch vor
den Weihnaehtslciertagcn ausgezahlt
werden kann, ist es notwendig, daß die
Gesuche bis spätestens 21. 12. 1946,
cingegangen sind.
Wenn dies nicht möglich war, so
ist die Hauptursache ¿larin zu
suchen, daß auch die jetzige Krise
immer noch auf die alles vernich-
j tende Agrarpolitik der Naziwirt¬
schaft zurückzuführen ist. Die Wun¬
den, die durch diesen Raubkrieg in
den Ländern Europas geschlagen
wurden, können nicht so schnell
geheilt werden. Es wird immer noch
lange Zeit dauern, bis die Fett Ver¬
sorgung in einigermaßen erträg¬
liche Bahnen kommt.
Ich gebe meiner großen Sorgen
wegen all diesen Schwierigkeiten
deshalb Ausdruck, weil ich gerade
in enger, sieter Verbundenheit und
Fühlung mit den Schaffenden der
Saar stehe. Ich verweise auf die
vielen Delegationen, die seitens der
Gewerkschaften mit mir verhandelt
haben und wie- es mir immer wie¬
der gelungen ist, mit den Funktio¬
nären der Gewerkschaften und mit
Unterstützung der Ä/lilitär-Regierung
der Schwierigkeiten Herr zu wer¬
den. Auch jetzt ist die Lage nicht
so trostlos, wie es anfangs des Mo¬
nats und Ende November aussah.
4. April 1946 mit der Bestim¬
mung, daß die Kirchensteuer
beim Steuerabzug vom Arbeits¬
lohn weiterhin nach den bisher
geltenden Hundertsätzen, unter
Anwendung der bis zum 31. 12
1945 gültigen Lohnsteuertabelle,
zu berechnen sei.
3. Die größte steuerliche Auswir¬
kung brachte zweifellos der Er¬
laß über die einheitliche Rege¬
lung der Pauschalabzüge für
Werbungskosten und Sonderaus¬
gaben vom 8. 7. 1946 mit sich,
dessen Bedeutung kurz gesagt
darin besteht, daß Woehenlohne
unter RM 28.37 und Monats¬
löhne unter RM 123.99 überhaupt
steuerfrei sind.
4. Auf der Lohnsteuerkarte ist für
viele Arbeitnehmer ein beson¬
derer steuerfreier Betrag wegen
erhöhlor Werbungskosten und
Sonderausgaben oder wegen
au der eewöhn! i eher Belast u ng
eingetragen. Diese Eintragungen
sind nach dom Inkrafttreten des
Kontroügesetzes Nr. 12 durch¬
weg zu hoch. Die Direktion der
Finanzen hat jedoch darauf ver¬
zichtet. di? Berichtigung der
Eintragungen im Jahre 1946
durchzuführen. So blieb man¬
cher, ohne sich dessen besoders
bewußt zu sein, im Genuß einer
großen steuerlichen Vergünsti¬
gung.
5. Es war vielen Werktätigen nicht
möglich, im Jahre 1945 in Urlaub
zu gehen. Sofern dafür im Jahre
1946 nach Inkrafttreten des Kon¬
trollratgesetzes Nr. 12 eine Ver¬
gütung in Geld gewährt wurde,
kam auf sie dennoch nicht der
hohe Tarif des Kontrollratgcset-
zes zur Anwendung. Um bei dem,
der keinen Urlaub nehmen
konnte, die Entschädigung steuer¬
lich nicht allzustark zu erfas¬
sen, ordnete dir Direktion der
Finanz«>n an, daß diese Bezüge
steuert uh so zu behandeln seien,
als wenn sie rechtzeitig (19451
gezahlt worden wären.
6. Es war nicht ohne weiieres
selbstverständlich, daß nach dem
Zusammenbruch des Reiches alle
bisherigen steuerlichen Vergün¬
stigungen auch weiterhin in
Kraft blieben. Dank der Initiar
live der Direktion der Finanzen
sind heule im Saarland wieder
Auslösungen sowie Zuschläge
für Mehrarbeit, für Sonntags-,
Feiertags- u. Nachtarbeit steuer¬
frei.
7. Wenn wir in diesem Jahre das
Weihnachtsfest begehen, von dem
Wunsche beseelt, das überall be¬
gonnene Aufbauwerk tatkräftig
fortzusetzen, so will auch die
Direktion der Finanzen zu ihrem
Teil dazu beitragen, diesen F.ifer
bei niemandem'eriahmen zu las¬
sen.
Aus diesem Grunde bestimmte die
Direktion der Finanzen in einem
Erlaß vom 11. 12. 1946, der in den
nächsten Tagen veröffentlicht wird,
daß Weihnachts- oder Neujahrsgrati¬
fikationen bis zu einem Betrage von
RM. 100:— steuerfrei, soweit sie die¬
sen Betrag übersteigen, steuerlich
begünstigt sein sollen.
Daß auch im kommenden Jahre
alles Erdenkliche getan wird, um
das so erfolgreich begonnene Werk
fortzusetzen, sei allen Arbeitneh¬
mern zur Jahreswende von der Di¬
rektion der Finanzen versichert.
Der Direktor für
läriiähnin^ und Diiulwirlsdiuft:
Vom Krankenbett aus, an das ich
nach einem schweren Unfall für län¬
gere Zeit noch gefesselt sein werde,
will ich zum Jahresschluß den Schaf¬
fenden des Saarlandes einen kurzen
Einblick in die Ernährungslagc ge¬
ben und zeigen, wie wir versuchen,
de> Schwierigkeiten Herr zu werden.
Infolge des ganz natürlichen,
saisonbedingten Rückganges an
. KOMMT M ITANG
Milch sind die Zuschußlieferungen
von Butter aus den übrigen Provin¬
zen der französischen Zone ständig
zurückgegangen. In den letzten Mo¬
naten konnte der Ausgleich für aus¬
bleibende Fehlmengen aus der eige¬
nen Oelcrzeugung vorgenommen
werden.' Inzwischen waren alle 'An¬
strengungen gemacht worden, durch
Güteraustausch den eingetretenen
Zustand aufzuhalten.
Soeben' erhielt ich die Nachricht
von der Militär-Regierung, daß noch
vor Weihnachten eine Ration Fett
verteilt werden kann und daß durch
die Lieferung von ausreichenden
Mehlmengen aus Frankreich auch
die Brotversorgung für die Zukunft
gesichert ist, obwohl wir unsere
eigene Ernte bis zum Jahresende
aufgebraucht haben. Alle in der
Rationierung vorgesehenen Nah¬
rungsmittel, außer Fett, werden für
Dezember geliefert, einschließlich
Teigwaren.
Darüber hinaus machen die Mili¬
tär-Regierung und alle deutschen
Dienststellen alle Anstrengungen,
um für Weihnachten noch gewisse
Sonderzuteilungen zu geben.
Jeder Normalverbraucher erhält
500 Gramm Maismehl, alle Kinder
von 3 — 21 Jahren 250 Gramm Grieß
und von 0 — 3 Jahren 500 Gramm
Grieß zusätzlich.
Ueber 300 000 Liter Wein sind von
der Militär-Regierung für die Saar¬
bevölkerung zur Verfügung gestellt
worden, deren Abholung und Her-
beischaffung in Angriff genommen
ist.
Neben hunderttausenden Spiel¬
sachen, die von der Militär - Regie¬
rung für die saarländischen Kinder
gekauft wurden, wird es auch noch
Bonbons und wahrscheinlich eine
Reihe anderer Dinge, wie Brot usw.,
zusätzlich geben.
Abschließend gebe ich der Hoff¬
nung Ausdruck, daß im kommenden
Jahr eine Besserung der Lebenslage,
wenn auch nur langsam aber stän¬
dig. zu erwarten ist.
INeiie Loli nsteueräbzüge
Die vorläufige Verwaltungskommis-
sion des Saarlande« hat am 18. Okto¬
ber 1946 eine Verordnung erlassen,
die die Einkommen- und Lohnsteuer
betrifft.
Artikel 1:
Für die Ermittlung der Lohnsteuer
hat der Arbeitgeber vor Anwendung
der Lohnsteuertabelle folgende ße-
träge vom Bruttoarboitfilohn abzu¬
setzen: RM.
bei täglicher Lohnzahlung 1,50
bei wöchentlicher Lohnzahlung 9,00
bei 2wöchent!icher Lohnzahlung 18,00
bei 4wöchontIicher Lohnzahlung 36,00
bei mttntüeher Lohnzahlung 39,00
Artikel 2
Wenn auf der Lolmsteuerkarte für
erhöhte Werbungskosten und Sonder¬
ausgaben oder für außergewöhnliche
Belastungen ein steuerfreier Betrag
eingetragen ist, erhöht sich der in
Artikel 1 vorgesehene Abzug um die¬
sen Betrag. Bei mehreren Dienstver¬
hältnissen ist für die Lohnsteuer-
berechnung der Hinzurechnungsver¬
merk auf der zweiten oder jeder wei¬
teren Lohnsleuerkarfe zu beachten. Es
ist jedoch auch in diesen Fallen dje
Kürzung nach Artikel 1 vorzunehmen.
Artikel 3
Die auf der Lohnsteuerkarte einge-*
tragenen Absetzung«- und Hinzu¬
rechnungsbeträge und der Abzug
nach Artikel t diese« Erlasses gelten
nur für die Berechnung der Lohn¬
steuer. Für die Benins’ ng des Bei¬
trages zur Sozialversicherung ist vom
tatsächlichen Bruttolohn auszugehen.
Weihnarli 1 stjratifikation •
Nach Rücksprache mit der Direk¬
tion Finanzen der Vcrwaltungskom-
mission des Saarlandes weisen wir
darauf hin, daß die von den" eipzel-
- nen Firmen und Betrieben zur Aus¬
zahlung gelangenden Weihnachts-
Gratifikationen bis zum
Betrage von RM. 10 0.—
steuerfrei
sind. Für den darüber hinausgehen¬
den Steuerbetrag wird eine, beson¬
ders günstige Steuerklasse in An¬
wendung gebracht.
Näheres wird noch durch Ver¬
öffentlichung bekanntgegeben.
Die Hauptverwaltung
der Einheitsgewerkschaft der Arbei¬
ter, Angestellten und Beamten.