Full text : 2.1949/50 (0002)

Jahrgang

T

Nr

5

‚Arbeit und_Wohlfahrt des Saarlandes“

Seite 79

April 1950 waren insgesamt 81 807
Personen zu versorgen und zwar
22657 Beschädigte
22187 Witwen
27 263 Waisen
9700 Eltern.
In dieser Zahl sind nicht einbegriffen
die Angehörigen der in Kriegsgefangenschaft
 befindiichen oder im Zusammenhang
 mit Kriegsereignissen
vermißten. bzw. verschleppten ?ersonen.
 Die genaue Zahl steht z. Zt. noch
nicht fest. Sie ist auf 5000 zu veranschlagen.


Als Gesamt-Ausgaben für die saar-Ändische
 Kriegsopferversorgung sind
im Etat der Landesversorgungsverwal-‘ung
 für das Haushaltjahr 1950 insge-3amt
 4877 779000.- Frs., also fast 5
Milliarden Frs, vorgesehen. In dieser
summe sind neben den persönlichen,
;ächlichen und sozialen Ausgaben einbegriffen
 alle Verbesserungen, Jie sich
argeben aus der Durchführung des
zingangs erwähnten Gesetzes sowie
ler jüngst ergangenen gesetzlichen
Vorschriften j@iber die Krankenversicherung
 der . Kriegshinterbliebenen.

weiche die Uebernahme der Krankenzassenbeiträge
 bestimmter Gruppen
von Versicherungsberechtigten Jurch
den Staat bestimmen. Die vom Ministerium
 für Finanzen und Forsten in
lankenswerter Weise vorgesehene und
vom Landtag bewilligte Mittelverstärzung
 des Etats der Kriegsopferversorgung
 1950 gegenüber dem vtechnungsjahr
 1949 beläuft sich auf :a 1,6
Milliarden d. h. die Gesamt-Ausgaben
sind von 3,2 Milliarden Frs. in 1949 auf
4877 779 000... Frs. für 1950 gesteirert
worden.

Beginn der Rechtsprechung
beim Lande

zrÖuncesgericht

Am 2, Mai 1950 hielt das Landesversorgungsgericht
 unter dem Vorsitz des
Präsidenten Welsch seine erste
Sitzung ab, .
in seiner Eröffnungsansprache betonte
 Präsident Welsch, daß das Landesversorgungsgericht
 im Bereich des
Saarlandes mit den gleichen Aufgaben
und der gleichen Zuständigkeit an: die
Stelle des früheren ReichsversorgungsSgerichts
 trete, Damit übernehme es
eine hohe Verpflichtung. Die Rechtsprechung
 des — Reichsversorgungsgerichts
 sei eine anerkannt vorzügliche
gewesen, seine Entscheidungen hätten
sich weit über den Kreis der Betroffe-Den
 hinaus eines großen Ansehens erfreut,
 Das habe neben dem ausgezeichneten
 fachlichen Können und den hoben
 menschlichen Eigenschaften der
Richter des Reichsversorgungsgerichts
neben ihrem großen Verantwortungsbewußtsein
 und ihrem Verständeis für
die Lage der im Dienst für ihr Vaterjand
 und ihrer Heimat zu Schaden gekommenen
 Menschen; vor allem auf
ihrem unbeirrbaren Rechtsgefühl beruht,
 So sehr das Reichsversorgungsgericht
 dem, der wirklich einen Schaden
 erlitten hatte, durch eine Leistungsgewährung
 zu helfen versucht hätte,
ebensosehr sei es aber auch in seinen
Entscheidungen dem Bestreben einzelner,
 ungerechtfertigt in den Genuß
einer Leistung zu kommen, entgegengetreten.
 Hierbei sei für es die Erkenntnis
 bestimmend ‘gewesen, daß
derjenige, der ungerechtfertigt eine
Leistung nach den Versorgungsgesetzen
erstrebt. nicht nur Unrecht. begehrt,
Sondern auch die Entschädigung der
wirklichen Opfer des Krieges in Anbetracht
 der nur beschränkt zur Ver-Higung
 stehenden Mittel gefährdet und
damit‘ eine verwerfliche Gesinnung
öffenbart.
Das Landesversorgungsgericht für
das Saarland müsse sich, wenn seine
Entscheidungen das gleiche Ansehen
wie die des Reichsversorgungsgerichts
genießen sollen, von den gleichen Prinzipien
 leiten lassen.
Seitens des Ministeriums für Arbeit
und Wohlfahrt sei eine sorgfältige
Auswahl der in der Rechtsprechung
des Landesversorgungsgerichts mitwirkenden
 Männer getroffen worden, Herr
Direktor Piroth, ein ausgezeichneter
Kenner des Versorgungsrechts, der
über eine jahrzehntelange Praxis im
Versorgungswesen verfüge und Teilnehmer
 des 1. Weltkrieges gewesen Sei,
Werde als sein — des Präsidenten —

Vertreter künftig in den Sitzungen den
Vorsitz führen, Als Beisitzer würden
in den Sitzungen mitwirken ein juristisch
 vorgebildeter Beamter als ständiges
 Mitglied. besonders aualifizierte

richterliche Beamte als nebenamtliche
richterliche Beisitzer und erfahrene
Männer aus dem Kreis der Fürsorge
und der Kriegsopfer, Diese Besetzung
biete eine Frewisse Gewähr dafür An’

Die Zahl der Beschäftigten (Arbeitnehmer) Ende April 1950 ;
aufgegliedert nach Arbeitsamtsbezirken und Berufsgruppen

a) nach Arbeitsamtshezirken:

Beschäftigte Arbeitnehmer mit Wohnsitz Beschäft. Aıı
im Saarland nehm. m. Wo
sitz außerhalb
U i 3
| uSg ) Saarlancr
535
CE
o >
Frauen N

Arbeitsamtsbezirke

Vs
Q X
559
CE
©
A)

Saarbrücken 109928 + 222 86184 -+ 303 23744 — 81 1329 —
Neunkirchen _ 60574 + 603 51077 + 587 9497 + 16 2471 26
3aarlouis 57294 + 460 48021 + 309 9273 +151 109 22
3t. Ingbert . 35450 + 264 29341 + 108 6109 + 44 2087 74
Nadern 8455 + 35 7357 + 30 1098 + 5 79 1
Arbeitsamtsbez. zus. 271701 +1 384 221980 +1 337 49721 + 47 6075 123

b) nach Berufsrruppen:

Landw. Berufe 3600 + 71 2637 +- 86
Forstw. Berufe 1124 + MM 879 18
Bergleute 50194 - 452 29710
steinarbeiter 3475 + 4 2729
Wetallarbeiter 53949 + 103 2 :33
spielwarenarbeiter 26 — 1 )
Zhemiearbeiter 828 + ß
3ummiarbeiter 89 — 6
Fextilarbeiter 416 — 20 Vf
>apierarbeiter 409 — 16 185
‚‚ederarbeiter 976 — 922
Xolzarbeiter 7923 + 63 7839
Jahrungs- u. Genußmittelarbeiter

Bekleidungsarbeiter
Friseure u. Körperpflege-Berufe

Bauarbeiter
Zraphische Berufe
Reinigungs- u. Des- -
infektionsarbeiter 991 — 20 731
3ühnen-Filmarbeit. 21 — 2 20
3aststättenarbeiter 1884 — 132 512
/erkehrsarbeiter 18855 + 40 17071
Jausgehilfen 13610 + 166 438
Jilfsarbeiter - 22365 + 311 18033
\laschinisten, Heizer 4497 + 54 14450
Zaufm. Büroberufe 13495 + 46 27338
‘ngen. u. Techniker 7234 + 19 7019
jonstige Berufe 5566 + 6 2734
Arbeitskräfte ohne
festen Beruf 540 — 50 416 —_
Berufsgruppen zus. 271 701 + 1384 221 980 +133749721 + 47 6075 R3

9%3 — 15 15
245 + 109 104
+84 63 2642
26 111
16 ı 046

12
17
            
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