Full text : 2.1949/50 (0002)

Jahroan Ge

Arhait nad Wahlfahrt des Saarlandes”

weite 63

; lige Zul in der Sozial i
Eirmalige Zulage in der Sozialversicherung
Personen die Zulage, die im Monat
Januar 1950
bei einem gesetslichen Krankenversicherungsträger
 arbeitsunfäbig krank
gemeldet und nicht mit Krankengeld
 ausgesteuert waren oder
sich auf Kosten eines Rentenversicherungsträgers
 in Heilstättenbehandlung
 befanden und für Monat
Januar 1950 oder Teile desselben nur
deshalb keine Zulage nach der Verordnung
 betr, Zahlung einer Zulage
an Lohn- und Gehaltsempfänger vom
16. Februar 1950 erhalten konnten,
weil sie aus dem Beschäftigungsverhältnis
 ausgeschieden waren.
Die Zahlung der Zulage übernimmt
jer zuständige Sozialversicherungs-;räger
 für jeden Tag des Monats Januar
1950, an dem der Berechtigte nachweisdar
 arbeitsunfähig krank oder in Heilstättenbehandlung
 war und für den ihm
nicht eine Zulage auf Grund anderweitiger
 Bestimmungen zusteht, Sie
beträgt 60,— Frs. pro Tag und darf den
Betrag von 1800— Frs, nicht ühbersteigen,

Die Anträge auf Gewährung der einmaligen
 Zulage können nur bis Ende
Mai 1950 bei dem zuständigen Versicherungsträger
 gestellt werden.
Die Zulagen sind steuerfrei und bleiben
 bei der Prüfung der fürsorgerecht«
Hehen Hilfshedürftickeit außer Betracht

in einem Artikel der „Saarbrücker
Zeitung“ wurde seinerzeit durch das
Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt
die Veröffentlichung eines Gesetzes
über die Gewährung einer einmaligen
Zulage für Rentner, Ruhegeldempfänger,
 Pensionäre, Witwen, Witwer und
Waisen der Invaliden- und Angestelltenversicherung
 sowie der knappschaftlichen
 Pensionsversicherung angekündiegt.
 das nach Zustimmung durch den
Ministerrat dem saarländischen Landlag
 zugeleitet wurde,
Am 4. April 1950 hat nun der Landtay
 das (Gesetz über die Gewährung
einer einmaligen Zulage in der Sozialversicherung
 verabschiedet.

Die Zulage für Kuappschaftsrentner
wird nur.auf Antrag gewährt, und nur
jann, wenn der Antragsteller am
i, April 1950 in keinem Ööffentlich-‚echtlichen
 Dienstverhältnis oder sozial
‚ersicherungspflichtigen Beschäftigungs
zerhältnis gestanden hat.
Die Rentner, die nebenbei selbstänlige
 Landwirte und Berufstätige sind,
»rhalten die Zulage ebenfalls nur auf
Antrag, unter der Voraussetzung,
laß das Kinkommen aus ihrer Tätigkeit
ur geringfügig ist, Als geringfügig
wird das Finkommen bezeichnet, das
ınter den Fürsergerichtsätzen liegt. Die
»raktische Durchführung der Zahlung
ler Zulage an antragsberechtigte
KXnappschaftsrentner und selbständige
Landwirte und Berufstätige ist mit der
Zersicherungsträgern vereinbart, Auch
lie Rentenempfänger der gesetzlichen
Unfallversicherung gelangen nur durch
\ntrag in den Genuß der einmaligen
Zulage, wenn die Erwerhbsminderung
36%?/s oder höher ist und. der Unfall.
'‚entner keinen Anspruch aus der Renen-
 und Pensionsversicherung hat.
Unter den gleichen Voraussetzungen
jedoch olıne Rücksicht auf den Grad
der Erwerbsminderung, werden die Zulagen
 auch an die Empfänger. von Witwen-
 und Waisenrenten der Unfallverdcherung
 gezahlt,
Weiterhin erhalten auf Autrag solche

In den Genuß der Zulage gelangen
alle Rentner, Ruhegeldempfänger, Pensionäre,
 Witwen, Witwer und Waisen,
die am 1. April 1950 einen Renten-,
Ruhegeld- oder Pensionsanspruch
gegenüber der Invalidenversicherung,
Angesteiltenversicherung, knappschaftlichen
 Renten- oder hüttenknappschaftlichen
 Pensionsversicherung haben
Die Zulage beträgt
1 800,— Fre. für Rentner, Ruhegeldempfänger
 u, Pensionäre,
1 200,— Frs. für Witwen und Witwer,
600,— Frs. für jede Waise,
Der Knappschaftssold gilt nicht als
Rente oder Pension.

Die Bekämofung der Staublunaen-Erkrankungen

Der Landesgewerbearzt, Dozent
Dr. Symanskt;, hielt am 29. 3. 1950
vor den Sicherheitsingenieuren der
Schwereisenindustrie einen Vortrag
über die Staublungentagung vom 19,
bis 21. 11. 1949, die in Münster (Westfalen)
 stattfand. . Der allgemeinen
Bedeutung wegen veröffentlichen
wir nachstehend diesen Vortrag.
DPD. S

sten Platz einnahm, sondern überhauptfen, Wenn z. B. die Silikose eine so
jie wichtigsten Staublungenerkrankun- bedeutende Rolle spielt und so große
zen, wobei eine große Anzahl auch aus- Zahlen genannt werden, sei bemerkt,
ändischer Forscher und Wissenschaft- daß Westdeutschland eine über 40mal 80
er, . insbesondere aus der Schweiz, große Bevölkerung hat als das Saarland
Frankreich und England zu Wort und manche Industrie. namentlich die
zamen. Die Staublungenfrage wurde der Sandsteingewinnung und -bearbefsicht
 nur vom rein medizinischen tung, eine sehr erhebliche Rolle spielt,
ıygienischen, pathologisch-anatomi- im Gegensatz zu den Verhältnissen im
schen, klinischen und versicherungs- Saarland,
‚echtlichen Standpunkt erörtert, sSonjern
 es kamen auch der Geologe, de!
Kolloidforscher, der Physiker und deı
Arheitsschutzsachverständigre, zu Wort

Die in dem Vorsatz erwähnte
Tagung wurde vom Staatsinstitut für
Staublungenforschung und Gewerbehygiene
 am Hygienischen Institui
Münster zusammengerufen und gestaltete
 sich zu einer wahrhaft internationalen
 Tagung. Ueber 400 Teilnehmer
waren erschienen, vorwiegend aus allen
Zonen Deutschlands, aber auch sehr
zahlreiche Ausländer, vorwiegend aus
Beigien, England, Frankreich, Holland,
Oesterreich, Schweiz, Schweden, Süd-&frika
 und Spanien.
Das Problem der Staublungen bzw.
Pneumokoniosen wurde auf breiter Ba-8is
 behandelt, nicht nur die Silikose,
deren Erörterung natürlich den breite-Der

 Vortragende betont eingehend,
jaß die praktische Bekämpfung des
Staubes im Betrieb ein technisches
Problem ist, eine Aufgabe der technischen
 Gewerbehygiene, Die Frage
der Staubschutzgeräte hat er nicht
näher berührt, hat aber darauf hingewiesen,
 daß sie nur wirksam ist, went
anwandfreie Geräte verwendet werden.
was heutzutage leider nicht immer de!
Fall sei,
Das wichtigste ist die Ausschaltung
1eg kieselsäurehaltigen Staubes und im
seinem Schlußwort wies Dr. K. darauf
hin, daß man nur dann weiter komme.
wenn die Allgemeinheit aufgeklärt wird
und die Industrie und die Allygemein-In‘

 diesem Zusammenhang ist eine
zurze Berichterstattung über den Vor-‚rag
 von Interesse, den Ministerialrai
2. D, Dr.-Ing. Kremer, welcher jahr.
‚ehntelang im Arbeitsschutz tätig ist
ınd jetzt die - Unfallverhütungsstelle
jeim Verband der gewerblichen Berufs:
zenossenschaften leitet, über die Bekämpfung
 der Staublungenerkrankunren
 in den Gewerbebetrieben hielt. Zum
Verständnis dieses Vortrages mag allerlings
 vorausgeschickt werden, daß
1nire Punkte einer Erläuterung bedür-Gebr

 s Ditigen G. m. b. H.

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