Full text : 2.1949/50 (0002)

Seite 22

Ver 1
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ung der hei Pe’

Schon seit längerer Zeit bestehen Unstimmigkeiten
 hinsichtlich der Bezahlung
 des bei Rechtsanwälten tätigen
Büropersonals, Auf Anreyung des Ministeriums
 für Arbeit und Wohlfahrt, fanden
 daher vor dem Schlichtungsausschuß
 Verhandlungen zwischen
Vertretern der Rechtsanwälte und deı
beiden Gewerkschaften statt, welche die
anfgetretenen Schwierigkeiten durch Abschluß
 eines Gehalttarifs ausräumen
sollten. Die Besprechungen zeitigten jedoch
 nicht das vom Arbeitsministerium
gewünschte Ergebnis, Die Vertreter der
Rechtsanwälte erklärten. daß es ihnen,
mfolge des zu niedrigen Umrechnungskoeffizienten
 für Gebühren von 1:45. unmöglich
 sei. Tarifgeehälter zu bezahlen,
Eine Gehaltsregelung für das Rüropersonal
 könne erst erfolgen, wenn der
Landtag die ihm vorhegende neue
Gehührenordnung für Rechtsanwälte
verabschieden würde. Daraufhin vereinbarten
 die Verhandlungspartner. die Angelegenheit
 auf unh-stimmte Zeit zu
vertaren

Da eine spezielle Gehaltsvereinbarung
für das Angestelltenpersonal der Rechtsanwälte
 nicht zustande gekommen ist,
gelten für den genannten Arbeitnehmerkreis
 die Verfügungen 47—129, 47—130
und 47—131 vom 18. November 1947
{ABI S, 869 ff), die Anordnung 48—4
vom 21. Januar 1948 (ABl. S. 92 ff), sowie
 die Anordnung zur Hebung der
Kaufkraft 4. Oktober 1948 (ABl, S. 1260)
weiter, Unter den Geltungsbereich der
angezogenen Lohnregelungen fallen u. a.
die freien Berufe, und somit ohne Zweifel
 auch die Rechtsanwälte

Die verschiedentlich veriretene Auf-Fassung,
 daß Gehaltstarife vorerst für
die Angesteliten der Rechtsanwälte keine
Gültigkeit hätten, weil die Gebühren zu
niedrig seien, ist irrig. Die im Amtsblatt
des Saarlandes veröffentlichten Lohnver_
Jügungen sind für alle davon betroffenen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber bindend.
 Es widerspricht den z. Zt. geltenden
 lohnrechtlichen Bestimmungen,
wenn Einzelunternehmen eine eigene
Lohngestaltung vornehmen, und dabei
die Tariflöhne, unter Hinweis auf den
Preisspiegel ihrer Produkte oder einen
schlechten Geschäftsrang unterschreiten,

Mit Eing-uung des Arbeitsvertrages
verpflichtet sich der Arbeitgeber zur
Zahlung der Tariflöhne, genau so gut,
Wie der Arbeitnehmer die becungene Arbeitsleistung
 erfüllen muß, Der Arbeitnehmer
 kann seine Leistung auch nicht
davon abhängig machen, ob er sich für
simen Stundenlohn viel oder wenig an
Waren erstehen kann, Die Büroangestellten
 der Rechtsanwälte haben die,
auch in, E, unzulängliche, Umrechnung
der Gehühren nicht zu vertreten, und
besitzen einen Anspruch auf das
ihrer "Tätigkeit entsprechende Tarifgehalt.
 Nur in Ausnahmefällen können
 die festyelegten Mindestgehälter, gemäß
 den Vorschriften der Anordrung
über die Entlohnung minderleistender
Arbeitskräfte vom 30. 9. 1948 (ABI S.
1267. üntı rochritten werden,
Bei dem heutigen Stand der Louu- und

„Arbeit und Wohlfahrt des Saarlandes“

Jahrgang 2 Nr. 2

- haschäftigten Angestellten

Preisentwicklung müssen die zuständiyen
 Stellen ganz besonders darauf ach-:en,
 nötigenfalls unter Anwendung des
Jrdnungsstrafverfahrens, daß die tariflichen
 Mindestbestimmungen einrehalten

 werden, Es empfiehlt sich da
her auch für Rechtsanwälte, zur Vermei.
dung unliebsamer Weiterungen, die für
die freien Berufe ergangenen Gehalts.
verfürungen zu beachten.

Die be!gis-‘
ie beigis-he
von Universitätsdozent Dr. Syvmanski, Landesgewerbearzt
brauchs von Cyankali. Bleiweiß usw. zuständig
 ist.
Der Bericht der technischen Gewerbe.
aufsicht bringt eine Fülle interessanter
Einzelheiten und Gedanken. In vielem
ähneln die Probleme den saarländischen
Verhältnissen, Eine Anzahl besonders
wichtiger Unfälle werden genauer geschildert,
 wie tödliche Vergiftungen
durch verschiedene Gase in Sehiffsbunkern,
 bei Schweißarbeiten in Räumen
mit ungenügender Lüftung, ferner Unfälle
 bei Explosionen. bei Acetvlienschweißbrennern,
 besonders bei Frostge.

In der belgischen „Revue du travail“,
7om Juli-August 1949 erschien der 87
Zeiten starke Jahresbericht der belgi-;chen
 Gewerbeaufsicht. der auch für den
;aarländischen Arbeitsschutz sehr viel
nteressantes und Lesenswertes enthält.
Jie belgische Gewerbeaufsicht ist dem
Ministerium für Arbeit und Wohlfahri
ınterstellt und eingeteilt in’ die techıische
 Gewerbeaufsicht, den ärztlichen
Arbeitsschutz und das chemische Zen-;rallaboratorium,
 das für alle anfallenden
Untersuchungen, Abwässerfragen. Abgasschäden,
 die Ueberwachung des Ge-Die

 Zahl der Arbeitsuchenden und offenen Stellen Ende Dezember 1949
a) nach Arbeitsamtsbezirken
Arheitsuchenrie

7 ——————— A.
Davon: arbeitsios 1! tfene Steuen

Arbeitsamtsbezirke

= _ 2 _ - =
s a Ss o c j
ES | ö | an S © | Mi | 8
= © © om © % ©
E 3 © ER 3 S z

3
ü
3

Saarbrücken 2357 18361 996 1725 919 RüG6 832 248
Neunkirchen 3 468 2 628 840 1 893 1 250 43 41 56
zaarlouis 520 675 245 935 427 496 157 58
3t Ingbert 1.075 425 650 877 307 570 229 57
XNadern 20932 212 = Sp 46 35 11 39 9
Arbeitsamtsbez zus 8712 5301 -3411 5464 29:18 925% 19298 438

» nach Berutsgruppen
‚andwirtsen. Berute 282
Forstwirtsch. Berufe 33
3Zergleute 202
steinarbeiter 60
Metallarbeiter . 833
;pielwarenarbeiter
7nemiearbeiter
3ummiarbeiter
Textilarbeiter
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 HiektOnsarbeier 24 15 9 un 5 6
3ühnen- Fılmarb. 1 1 a 1 1 —
zaststättenarbeiıter * 178 54 124 153 46 107
Verkehrsarbeiter * 464 343 121 304 2u5 99
TJausgehilfen . 726 7 719 483 6 477 —
Jilfsarbeiter 1629 1005 624 1023 525 498 447
Aaschinısten. Heizer 57 53 4 37 34 3 1
<autm u Büroberute 1598 1160 738 1419 823 596 28
ngen u ‚Techniker 194 181 18 1711 100 1 14
sonstige Berute 278 175 103 203 121 s2 76
sten Berur 7° a6. 181 475 42 din
Berulisgruppen aus. 85712 5301 3411 5464 2938 2526 19298 43h
            
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