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Zulagen für entstandenen Mehraufwand,
wie Zehrgelder, Werkzeug-,
Schmützzulagen, Wegegeld und Ausösung,
dürfen in den Mindeststundenlohn
nicht eingerechnet werden,‘ Da
lie Aufzählung nicht erschöpfend ist
ınd der Charakter von Zulagen sich
nicht immer eindeutig definieren läßt,
wird es Aufgabe der Arbeitsgerichte
‚ein, auftretende Streitfragen zu klären.
Ausgenommen sind in jedem Falle die
Mehrarbeitszuschläge, welche auf Grund
der Verfügung 47—64 über die Ver-„Arbeit
und Wohlfahrt des Saarlandes*
ütung der über 40° Stunden wöchentch
hinaus geleisteten Arbeitsstunden
ABl. Nr. 60, S. 7083) oder auf Grund
‚on Sonderbestimmungen der Loba-‚erfügrungen
Oder tariflichen sowie
etrieblichen Vereinbarungen zu zahlen
ind.
Die Grundlage für die Stückentgelte
n der Heimarbeit bildet der vergleichyare
Lohn des Betriebsarbeiters. Auch
lie Heimarbeiter, ohne daß sie in der
/erordnung besonders aufgezählt sind
ıehmen daher indirekt an dem Mindest-Jahrgang
2 Nr. 11
tundemioln teil,” 30.e1nN dieser bei
‘tückarbeit im Betrieb Aenderungen in
jer Akkordfestsetzung herbeigeführt
1at, um dem Grundsatz, der nach wie
vor in Kraft ist, Geltung zu verschafen,
daß der im Akkord beschäftigte
Arbeitnehmer mindestens SO viel verjenen
muß, als der Zeitlöhner.
Ich bitte, für die Einbaltung der
ı1euen Bestimmungen Sorge zu tragen
ınd über Zweifelsiragen und Schwierig-7eitan
nach hier zu berichten,
vrez. Kirn, Minister
Die Löhne in der Bauwirtschaft
REGIERUNG DES SAARLANDES
Ministerium
für Arbeit und Wohlfahrt
AB — 9581/ 1523/50
Saarbrücken, den 13, Okt. 1950.
An die
Herren Leiter der Arbeitsämter
Betrifft: Löhne im Bauhauptgewerbe.
Vorgang: — ohne —.
Durch Schiedsspruch vom 4. 10. 1950
wurden die Löhne und Gehälter im
Bauhauptgewerbe mit Wirkung vom 1.
10. 1950 um 12 Prozent erhöht. Als
Anlage übermittle ich eine Aufstellung
der nunmehr für die einzelnen Kategorien
und Lohnzonen geltenden Sätze
sowie eine für die Poliere und Schachtmeister
geltende Gehaltsberechnung.
Der Schiedsspruch, der ebenfalls als
Anlage” abschriftlich beigefügt wird,
vilt vorläufig für die Vertragsparteien,
3. bh. für die Arbeitgeber, die durch den
Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft
Jes Saarlandes ‚vertreten sind und Ar-Jeitnehmer,
die in nachstehenden Arbeitnehmer-
Vertretungen organisiert
sind’
1. Imdustrieverband Baugewerbe der
Einheitsgewerkschaft der Arbeiter, Anzestellten
und Beamten;
2. Gewerkschaft christlicher Bau- und
Tolzarbeiter des Saarlandes;
„3. Verband der kaufmännischen und
‘echnischen Angestellten im Gesamtverband
der christlichen Gewerkschaf-:en.
Bei einer evtl. Allgemeinverbindlichzeitserklärung
werden Sie zu gegebener
Zeit benachrichtigt.
I. A, gez. Pfaff.
Industrie will Arbeitslosigkeit
bekämpfen
3erlin. Der Bundesverband der deutschen
Industrie will in den nächsten
Tagen alle Industriellen im Bundesgebiet
zu Maßnahmen auffordern, die die
Arbeitslosizkeit weitgehend beheben
sollen, Der Vorsitzende des Verbandes,
Fritz Berg, kündigte an, daß die In-Iustrie
insbesondere durch den Bau
von Ledigenheimen ung Siedlungen
nNithe;fen wolle, arbeitsfähige Kräfte
aus den Notstandsgebieten zu holen
und sie in die produktive Arbeit einzuzVUedern,
Die Industrie hofft damit den letz-‚en
noch verbliebenen Block der struk-:urellen
Arbeitslosigkeit erheblich zu
Jerrincgcern
Die ab 1. 10. 1950 gültigen Löhne in der Bauwirtschaft,
Örtsklasse
Ir HI iv
74,10 70,20 6630 64,—
70,07 66,36 62,72 59,02
79,02 74.87 70,72 66,56
83,78 79,36 74,96 70,55
88,75 84,08 7942 74,14
91,25 86,44 81,64 76,84
87,49 82.90 78,30 73,68
96,22 91,17 86,10 81,03
101,20 95,88 90,55 85,22
103,92 98,47 93,— 87,53
109.17 103 42 97.68 91,93
Mindestiohn
Xategerie I
Kategorie II
Xategorie III, Unterst. 1
Kategorie III, Unterst. 2
Kategorie III, Unterst. 3
Einheitsstufe . .
Kategorie IV, Unterst. 1
Kategorie IV, Unterst. 2
Kategorie IV, Unterst, 3
Kategorie V
Polierlöhne ab 1. 10. 1950
Ortsklasse
IT I IV
4400 13641 12885 12126
9707 2 650 2503 2355
“7197 16991 1888 14481
2064 1955 „47 1.738
19261 18246 79285 16219
23811 2189 7068. _ 1946
21572 20435 * 19308 18165
5392 5108 4825 4 540
26964 25543 24128 22705
Doliere, Schachtmeister
Koeffizient 230° ,
Stundenzulagen -
Erhöhung 12 %o ab 22, 5. 1950
Erhöhung 12 % ab 1. 10, 1950 ;
25 %o bei 48-Stunden-Woche +
Poliere für Eisenbeton“
\berpoliere, Oberschachtmeister
Koeffizient 260 4 3
Stundenzulagen
16279 15420 14565 13707
2797 2 650 2508 2355
19076 18070 17068 16062
2989 2168 2048 1927
21365 20238 2116 17989
2504 2429 7904 2159
23929 22667 21410 20148
5982 5866 5351 5.036
29911 28333 26761 25184
FA
Erhöhung 12 % ab 22, 5. 1950
Erhöhung 12 %s ab 1. 10. 1950
25 % bei 48-Stunden-Woche ı
Werpoliere für Eisenbeton
Koeffizient 290 3
Stundenzulagen
‘
y
18156 17200 16245 15288
2797 2650 2503_ __ 2355
20953 19850 18748 17643
2514 _ 2382 250 2117
23467‘ 22232 20998 19760
2816 2668__ 2520 2371
26283 24900 23518. 22131
6571 6225 5879 5588
32854 31125 20807 97 RBe
Erhöhung 12 % ab 22, 5. 1950 ı
Erhöhung 12 % ab 1.10. 1950 zz
25 9% bei 48-Stunden-Woche ı