deite
sa
hatte. Auch wär es bei Berücksichtizung
der damals besonders ausgedehnten
täglichen Arbeitszeit immerhin
verständlich, wenn der gekündigte
Xläger, der sich täglich mit der Bahn
von seinem Wohnort zur Arbeit nach
Saarbrücken begeben und von dort
auch Hause zurückkehren mußte, in der
hier fraglichen Weise notgedrungen
auch einmal wihrend der Arbeitszeit
verhältnismäßig nicht sehr erhbeiniche
Zeiten dazu in Anspruch nahm, um unaufschiebbare
persönliche Angelegenheiten
(nämlich: die Abholung reoarierter
Schuhe vor der Rückfahrt
und das ihm nur während der Dienststunden
mögliche Aufsuchen des Ardeitsamtes
und der Gewerkschaft we-Yen
des Arbeitsverhältnisses) erledigen
zu können, worauf er sich unwiderlegt
und auch glaubhaft berufen hat.
Die Beklagte hat auf einen — zitferıäßig
micht näher substanzierten —
inanziellen Schaden bingewiesen, den
je infolge der hier fraglichen Arbeits.
‚ersäumnis des Klägers gehabt haben
will. Auf die Entstehung eines derrtigen
Schadens kommt es indes für
He Beurteilung der — hier allein inaressierten
— Frage nach dem Voregen
einer _‚beharrlichen Arbeitserweigerung‘
des Klägers in keiner
Veise an,
Es bleibt natürlich der Beklagten
ımbenommen, falls ihr wirklich ein
jennenswerter Schaden dieser Art enttanden
ist, und zu ihren Gunsten die
/oraussetzung eines diesbezüglichen
icehadenersatzanspruchs geyen den
(läger gem. $$ 276, 1, 611 RGB. tatächlich
vorliegt, diesen Schadener-Die
neuen Löhne und Gehälter im Bauneber =everbe
Mit Wirkung vom 1, August 1930 ist
m Wege der Veroränung für die nachstehenden
Handwerksarten des Baujebengewerbes
a) Bauklempnerei und Installation,
b) Bauschreinerei,
*) Bauschloasserei,
1) Flektroinstallation.
Gültig ab 1. August 19560
3) Löhne:
mategorie I
Kategorie II
Katerorie IE —
e) Maler- und Anstreichergewerbe,
f) Bauzlaserei
»ne achtprozentige Erhöhung der
Ööhne und Gehälter des Meisterpersoıalk
erfolgt. Die Höhe der Löhne und
zehälter ist aus der nachstehenden Ta:
‚elle für die einzelnen Lohnzonen zu
arsehen, Die Gehälter des Meisterperso-3als
sing für eine wöchentliche Ar-)eitszeit
von 48 Stunden errechnet.
Lohnzenege
3»
50,38 57,13
58.04 54.47
Unterstufe 1 72.18 8, 7284
Interstufe 2 76.41 72.39 „37
Onterstufe 3 78,56 74,42 70.29
Eimheitsstufe 75,33 4.38 5741
Unterstufe 1 82.85 78,50 74.13
Unterstufe 2 87.13 8256 77,97
interstufe 3 89 48 84 78 SO07
941 —- QG 05 S410
50,81
7A
374
3485
56,16
63,44
BOLD
75,38
71.36
79.15
Kategorie IV —
Katerorie 5
»} Gehälter der Meister (Beweriungskoeffizient von 200 his 300}
Koelffizient 200 20 681,— 19 501- 16 BL
215. 21 049 — “na
20 3 216,—
235 3 639,
260 25782.
265 26.1756
200 981 -
DAN 20199
3
23 5
2 308,—
6 066 —
3
3 819,
4 521 —
Festsetzung der Bezüge
Der Minister für Arbeit und Wohljahrt
bat in einer Verordnung die Bezüge
der privaten Kindergärtnerinnen
jestgesetzt. Alle vorausgegangenen Verordnungen,
. die dieser widersprechen,
sind außer Kraft gesetzt. Die nachstehenden
Bezüge sind Jahresbezüge,
yelten für die Vergleichszone und werden
in den übrigen Lohnzonen entspre->hend
reduziert. a
ie Jahresbezüge für die Kindergärtknerinnen
betragen: N
#är die Kindergartenhelferinnen. die
„ımndestens 30 nicht schulpflichtige
<inder zu betreuen haben 97 356 Fre,
:‘ür Kindergärtgerinmgen mit 2jährigem
»eminarbesuch und staatlich aneranntem:
Abschlußexamen, die mintestens
20 nicht schalpflichtige Kin-{er
zu erziehen haben, im
5 md 2 Perufsjahr 11046 Frs, b)
2... 4. und 5. Berufsjahr 111684 Frıs-{ür
Kindergärtnerinnen
vom 5. bis 10. Berufsjahr 118560 Frs,
vom 10, bis 15. Berufsjahr 122 778 Frs,
vom 15, b. 20. Berufsjahr 126 540 Fre.
ıb dem 20, Berufsjahr 136 116 Frs,
Die Jahresgehälter gelten bei einer
vöchentlichen Arbeitszeit von minde-‚tens
30 Stunden und sind Mindestgeälter,
unter. denen keine Kindergärt-1erin
. bzw. Kindergartenhelferin mit
rollendetem. - 18, Lebensjahr hezahlt
verden darf.
Bei einer größeren Anzahl zu betreu-‚nder
Kinder erhöhen sich die Mindestzehälter
wie folgt:
A) Kindergartenhelferinnen
Anzahl der zu betreuenden Kinder:
38 bis einschl. 44 Erhöhung ein
/jertel des Mindestgehaltes,
5 bis einschl, 50 ein Halb des Minlestgehaltes.
Kindergzärtnerinnen bei mebr ala
35 Kindern:
3}
Jahreang 2 Nr.
jatzanspruch dem Kläyer gegenüber
zeltend zu machen, Im vorliegendeg
Zechtsstreit hat sie jedoch einen sOl
;hen Schadenersatzanspruch nicht sel»
‚end gemacht und ihn noch nicht ein«
nal in der erfolgreichen Weise dem
Zetrage nach beziffert, so daß auf die
irage nach der tatsächlichen Entstie
ung des Schadens und seiner schuld-1aften
Verursachung durch den Kläger
'‘icht weiter einzugehen war,
Nach alldem hat das Arbeitsgericht
‚nter richtiger Anwendung der gesetZ«
ichen Bestimmungen des $ 123 Gew. O0.
lie Klage auf Zahlung des der Höhe
ach unstreitigen Kündigungsfristlohus
tattgegeben. Jede weilere Beweiserıebung
erlibrigt sich hierbei, ebensd
vie ein Eingehen auf das erstinstanziche
Beweisergebnis, auf das es im
vorliegenden Falle nicht ankam.
26 his einschl. 30 Erhöhung ein
Viertel des Mindestgehaltes,
31 bis einschl. 35 Erhöhung ein Halb
lies Mindestgehaltes,
35 bis einschl. 50. Bei letzterem sind
lie Bezüze um die volle Höhe des
MWindestrehaltes zu steigern,
Zu diesen festgesetzten Gehältern
‚ommen zwei Stundenzulagen in Höhe
"on 15600 Fre. für Kindergärtnerinnen
ınd 10920 Frs. für Kindergartenhelfeinnen.
Die Kintergartenheilferinnen, die das
(8, Lebensjahr noch nicht vollendel
1ahen, erhalten
von 14—15 Jahren 50 Prozent,
von 15-—16 Jahren 60 Prozent,
von 16—17 Jahren 70 Prozent,
von 17—18 Jahren 80 Prozent
jes Vollolhnes ihrer Kategorie,
Die Verpränung tritt ab 1, Angusi
350 in Kraft,
Zusatzurlaub für Kriegs- und
Unfallheschädiate
Der saarländische Landtag hat kürz.
lich ein Gesetz über den Zusatzurlaub
ür kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer
in der privaten Wirtschaft
verabschiedet, das m't dem 1. Januar
n Kraft tritt,
Der Zusatzurlaub ist zu dem nach den
/orschriften des Gesetzes oder des
Tarif vertrages zustehenden Urlauh wie
rachstehend zu gewähren:
Beschädigte mit einer Minderung der
Erwerbsfähigkeit von 25 bis ausschließlich
50 Prozent: 3 Arbeits
tage.
Schwerbeschädigte mit einer Erwerbsminderung
von 50 bis aus
schließlich 60 Prozent: 4 Arbeits
tage,
Schwerbeschädigte mit einer Er.
werbsminderung von 60 Prozent und
mehr: 6 Arbeitstage.
Für anerkannte Opfer des Nationak
sozialismus: 3 Arbeitstage.
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Schweden will deutsche Facharbeiter
Das Stockholmer Arbeitsamt beab.
sichügt, ein Kontingent deutscher Sper
zialarbeiter zur Arbeit nach Schwe+
jen aufzufordern. Zunächst wilH
Schweden versuchen etwas über 108
Spezialarbeiter und eıwa die gleich®
Zahl sudetendeutscher Flüchtlinge i#
Land zu brinpea ı