Jahrgang 2 Nr. 6 „Arbeit und Wohlfahrt des Saarlandes“
Die Stellung des Arbeitnehmers
beim Konkurs des Beschäftigungsbetriebes
Yon Hans Berrang
Bei Zahlungs - Unfähigkeit des
Schuldners müssen die Gläubiger davor
geschützt werden, dm die Befriedigung
Ihrer Forderungen durch
neues Schuldenmachen, Verschleuderung
der Substauz oder Bevorzuzung
einzelner Gläubiger gefährdet
wird. Jeder Gläubiger hat einen
Rechtsanspruch auf genaue Verteilung
des gesamten Schuldnervermögens an
alle Gläubiger- Dieser Rechtsanspruch
ıst in der Konkursordnung niedergelegt.
Die Konkursordnung regelt die
Auseinandersetzung des Schu'dners
mit seinen Gläubigern vor dem zuständigen
Amtsgericht unter Mitwirkung
eines Konkursverwalters und
jer Gläubiger. Ein besonderes Vorrecht
genießen hierbei gemäß & 61 der
Konkursordnung die Forderungen der
bei dem zahlungsunfähigen Schuldner
beschäftigten Arbeitnehmer- Auf
rund des genannten Paragraphen
gehen die Ansprüche der Belegschaftsmitglieder
an Lohn, Urlaubsvergüung,
Natural- und sonstigen Bezügen
allen anderen Gläubigerforderungen
vor. Das Vorzugsrecht gilt jedoch nur
für solche Lohnschulden, die in dem
letzten Jahr vor Konkurseröffnung
antstanden sind. Eine weitere Bedinzung
ist. daß tatsächlich ein abhänsiges
Arbeitsverhältnis vorlag. Forderungen
aus Dienstverträgen, die
kein persönliches Abhängigkeitsverhälfnia
begründeten, besitzen beispielsweise
kein Vorrecht. Der bevorzugte
Anspruch ist jedoch nicht an das
Bestehen eines Ständigen Arbeitsverhältnisses
gebunden, womit die Lohnrückstände
vorübergehend Beschäfigter
sowie restierende Heimarbeiterentgelte
ebenfall« unter ‚8 61 der
Konkursordnung fallen
Bevorrechtigte Forderungen im Sinne
des $ 61 der Konkursordnung sind
weiterhin alle Beitragsrückstände an
die Landesversicherungsansta't sowie
die Lohneinbehaltungen gemäß S 119a
der Gewerbeordnung.
Wie bereits erwähnt, genießen nur
„Ohnforderungen aus dem letzten
Jahr vor Konkurseröffnung das Vorzugsrecht-
Früher fällig gewordene
Lohnansprüche werden wie einfache
Konkursforderungen behandelt. Ebenscwenig
findet 8 61 der Konkursordıung
Anwendung auf eine Abfindüngssumme.
die einem für längere
Zeit unkündbaren Angestellten zugesagt
wird, wenn er in die vorzeitige
Kündigung des Angestelltenverhältalsses
einwilligt.
Nicht bevorrechtigt sind ferner die
Sehaltsaneprüche der Vorstandsmitzlieder
einer Aktiengesellschaft und
ler gesetzlicher Vertreter anderer
juristischer Personen- Auch die Be-'riebsangehörigen
einer O. H. G.
tommen bei einem Konkurs der Gesellschafter
nicht in den Genuß des
Sesetzlichen Vorzugsrechtes.
Wird der Arbeitnehmer nach der
Konkurseröffnung noch weiterbeschäf-*#
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es ein Anrecht auf sofortige Auszahung.
Das gleiche gilt bei Kündigung
ür die Zeit nach der Konkurseröffung
bis zum Ablauf der Kündigungsrist.
Kommt der Konkursverwalter
er Forderung auf Lohnzahlung nicht
‘ach, kannı der Beschäftigte bei dem
uständigen Arbeitsgericht gegen den
Conkursverwalter klagen: Lohnanprüche
aus der Zeit nach der Konurseröffnung
sind sogenannte Massechulden,
die vor den Massekosten
ınd allen anderen Konkursforderun-‚en
befriedigt werden müssen.
Die Konkursordnung regelt des
veiteren durch Sonderbestimmungen
'ie Lösung der Arbeitsverhältnisse
es bei dem Schuldner beschäftigten
’ersonals. Gemäß $& 22 der Konkursränung
kann sowohl der Unternehner
bzw: Konkursverwalter wie der
\rbeitnehmer das Beschäftigungsveryältnis
nur durch ordnungsgemäße
Zündigung auflösen. Eine Kündigung
nit sofortiger Wirkung ist nicht mößgich,
es sei denn, daß eın wichtiger
zrund gemäß HGB, BGB. oäer
zewO. vorliegt. Hierbei sei bemerkt,
laß die Konkurseröffnung an sich in
ler Regel keinen wichtigen Grund zur
ristlosen Entlassung abgibt, Ist eine
intlassung des Personals beabsichgt,
greifen die gesetzlichen Kündijungszeiten
Platz. soweit keine Veranbarung
über kürzere Fristen beteht-
Die Parteien des Arbeitsverrages
sind somit auch nicht mehr an
nzelvertraglich oder durch Tarifverrag
vereinbarte längere Kündigungsristen
gebunden. Ein auf bestimmte
Zeit abgeschlossenes Arbeitsverhältn’s
sann vor Ablauf unter Einhaltung der
zesetzlichen . Kündigungsfrist gelöst
verden, Als gesetzliche Kündigun2s-Tisten
gelten nur die durch Geseizsebung
festgelegten und nicht die auf
Betriebsordnung oder Tarifvertrag be-"uhenden
Kündiesunegszeiten
Die Zahl der Arbeitsuchenden und offenen Stellen Ende Juni 1950
ı) nach Arbeitsamtsbezirken:
Arbeitsuchende
Sffene Stellen
Arbeitsamtsbezirkef
davon. arbeitslos
[nsges.
männl
weibl. I Insges
"männl. * weibl.
männi I weibt
jaarbrücken 2519 1522 997 2090 1212 878 1256 375
Jeunkirchen 2609 1779 830 1690 1023 667 545 129
jaarlouis 1457 705 752 1081 551 530 543 102
;t. Ingbert 1308 420 888 1038 205 833 426 112
Vadern 216 170 46 27 21 6 55 14
\rbeitsamtsbez. zus 8109 14596 3.513 5926 3012 “4 2825 732
pl nach Berufsgruppen:
„‚andw Berufe
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riseure u. Körperpfliege-Berufe
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Zu
‚ühnen-Filmarbeit, — 1
}aststättenarbeiter 224 70 ‚hf 199
/erkehrsarbeiter 445 325 120 355
Jaussehilfen 763 7 756 524
Lilfsarbeiter 1501 880 zu 1 161 123
Zaschinisten, Heizer 40 38 2 34 33
Saufm. Büroberufe 1745 974 771 1 465 784 681
ngen. u. Techniker 179 167”, 12 115 104 11
jonstige Berufe 286 172 114 204 111 93
Arbeitskräfte ohne
festen Beruf ‚, 553 412 433 u.
karıfcerunnen Zus. 2109 4 596 3547? 59% 3015 Ja14 9 an-