Das
Cm
Auf ee Beschwerde gegen eine
Verfügung des Wohnungsamtes der
Stadt Saarbrücken hat das Landeswohnungsamt
— Soruchreferat — bejchlossen:
Die Verfügung des Wohaungsamtes
der Stadt Saarbrücken
wird aufsehoben-Der
Beschwerdeführer ist schon vor
jem Kriege Mieter der Wohnung, die
aus einer Küche und 4 Zimmern be-;tand.
vewesen. Nach Kriegsende
wurden die Räume, die zum Teil beschädigt
waren, notdürftig vom Beschwerdeführer
wieder hergerichtet
und bewohnt. Da er die Wohrung
nicht auslastete, wurde ein Teil davon
anderen Mietern zugrwiesen, im
seibst verblieben zwei Räume. Mitte
1947 wurde der Beschwerdeführer
verhaftet. Er schloß daraufhin mit
ainem gewissen G. über seine Räume
sinen Untermietvertrag ab, der vom
Wohnungsamt genehmigt wurde, Das
Wohnungsamt Saarbrücken teilte dem
Grundstückseigentümer mit. daß &
sich damit einverstanden erkläre, daß
in diese Räume der von ihm Vvorgeschlagene
Lagerverwalter einziehe,
wenn die Räume, die instandsetzung5-jedürftig
seien, hergerichtet wären.
7schdem der Beschwerdeführer aus
'>r Haft entlassen war. bemühte er
er Wohnraum vermehrte sich um
55 qm Wohnfläche. Im - einzelnen
© ein Zugang von 70 Wohngebäuden.
Wohnungen, 213 Küchen und 546
;hnräumen zu verzeichnen. wOven
Xachstehende Dehbersicht vermittelt
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Arbeit und WohlTahrt des Saarlandes“
‚Jahrgang 1 Nr. 6
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ben
+ er*’schnidet
;jich um die Ueberlassung der früher
on ihm bewohnten Räume. Seine
Anträge wurden vom Wohnungsamt
ıicht berücksichtigt. Er hat daraufhin
3eschwerde bei der Aufsichtsbehörde
»rhoben, der stattgegeben werden
mußte.
die Räume, die instandgesetzt werden
sollen, im Besitze einer driiten Porson
stehen. Dann muß. das Woeohnungsamt
eine Erfassungsverfügung
vornehmen, um dem Hauseigentümer
die Rechtsgrundlage für die Inb-sitznahme
zu beschaffen, Diese Erfassungsverfügung
kann nur unter ien
Voraussetzungen des Wohnunssgzeseizes
erfolgen. Insbesond-re ist herdei
daran zu denken, daß die Wohnungsbehörde
Erfassungen von Wohn:
raum anordnen kann. um die vom
Verfall bedrohten Räume dm Wohnunssmarkt
zu erhalten.
Seine Eingaben sind als Beschwerde
‚jegen die Verfügung anzusehen,
lJurch die ihm die Benutzung der
äume, mit Zustimmung des Woh:
ı1ungsamtes, unmöglich gemach
vurde. An sich ist das Wohnungsami!
’erechtigt, Räume, die frei und nich:
jewohnbar sind, einem Wohnungsuchenden
zum Zwecke der Instandetzung
zuzuweisen. Mit um So grö-}jerem
Rechte ist das Wohnungss>mt
mM einer derartigen Verfügung befugt,
venn der Hauseigentümer eine Intändsetzunz
vornehmen will. Vorausjetzung
hierfür muß jedoch sein, daß
Jurch eine entsprechende Verfügung
jes Wohnungsamtes die privat-’echtlichen
Beziehungen zwi-'chen
dem, der die Wohnung inne hat
ınd dem Hauseigentümer geklärt!
ind. Einer solchen Klärung bedarf
x nicht, wenn die Räume frei sind
lenn dann kann der Hauseigentümer
nit Zustimmung des Wohnungsamt-s
ne : Maßnahme vornehmen, die
ceinen Besitzberechtigten beein!rächjet,
Anders ist es jedoch dann. wenn
Im vorliegenden Fall hat das Wohnungsamt
offenbar auß Grund diesö
Erwägungen handeln wolien Es” hat
aber unterlassen, die formellen Vor
aussetzungen für die VUeberlas-ung
der Räume än den Hauseigentumr
durch eine Erfassung zu. Schaffen,
lienn die Räume waren nicht frei. Der
Beschwerdeführer war zwar durch
Inhaftierung gehindert, selbst den Besitz
auszuüben. er hatte aber den
mittelbaren Besitz behalten und zur
Benutzung der Räume einen vom
Wohnungsamt genehmigten .Unter-Mietvertrag
gefertigt, Die Riurme
waren also nicht frei und es hötte
der Erfassung bedurft, Da diese Erfassung
nicht ergangen war, war wie
geschehen zu erkennen
Wohnraumverhältnisse Ende März 1949
Jurch Wiederherstellung 34 Gebäude,
169 Wohnungen, 172 Küchen und 407
Wohnräume bewohnbar wurden. Die
Zahl der Wohnungssuchenden
ne@t bei 37386 Personen, woron 15344
ein Bild über den derzeitigen Wohnungsstand:
N Wohn: Woh- Wohn: . Wohn- Personen am je .
Person gchäude nungen räume fläche je Wohn- Wohn-? En
* Anzahl Anzahl Anzahl qm raum raum "
nicht oder nur notdürftig untergebrach!
sind. In 8368 wohnunwürdige>
Räumen leben nach 11083 Menschen
102 104
38 SH
51.536
79.257
50 434
16529
32.679
56 866
&315
30 240
22132
15 180
357
zn
4.5
79
SS A416
27152
68 537
38.979
©6195
284
128
1A 087
63 240
[32 498
76 075
1 248
582
530
‚29
291
902 281
1 604 921
055 632
535 982
024 327
529 75€
423 250
384 550
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1,80
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12.54
13.07
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8.84
6.72
6.97
: 6.76
6,81
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6.74
6.82
7.04
1684
121 626
240 621
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f 459 658
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djemerkung: Die Spalten „Wohnräume‘ und „Wohnfläche“ beziehen sich auf Räume, die zu Wohnzwecken verwende!
werden. Sie enthalten r'cht Küchen... Raderzimmer, Flure. Trenvenhäuser und sonstige Nebenräume.
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