Full text : 1.1948/49 (0001)

Jahrgang 1 Nr. 6

bestritten geblieben ist. will der Ge-‚etzgeber
 verhindern, daß die Linanziell
jeaser wöstellte Partei (der Arbeitgeber)
sich schon im ersten Rechtszuge in einer
zünstigeren Lage befindet als die
Legenpartel (der: Arbeitneluner), Bei
ler Neugestaltung des Arheitszerichtswesetzes
 wird zu prüfen sem,
55h nicht in besonders gelagerten
Fällen, die In rechtlichen oder tatsächjchen
 Schwierigkeiten ihren Grund
jaben können, Rechtsanwälte auch vor
la Arbeitsgerichten auftreten dürften,
Ausfluß des Grundsatzer der Unmnittelbarkeit
 des Verfahrens ist es
auch, daß vor dem Arbeitsgericht und
vor dem Landesarbeitsgericht das
versönliche Krscheinen der
Darteien angeorduet werden kann,
lrner daß Deweisauluahmen, wenn ste
an Sitze dog Gerichtes vorgenommen
werden, stets vor der Kammer und
bicht vor dem Vorsitzenden allem stattandern
 müssen,
Weit mehr noch als heim ordentichoön
 Prozeß iat es beim arbeitsgeriehtiehen
 Prozeß das Ziel des Gesetzzebers,
 daß der Streitfall aut. gütichem
 Wege erledigt wird. Im
egensatz zum Zivilproseh bildet das
bteyverfahren keinen sclbständigen
/argzang, sondern einen Teil des Prozeßserfahrens,
 Es ist zwingend vorgeichriehen
 und wird automatisch durch
die Erhebung der Klage eingeleitet, Die
züteverhandlung wird aHein vom Vorizenden
 des Gerichts gelührt, Seine
Aufgabe ist es, nicht mur den Streitfah
Mir sich allein nach seiner rechtlichen
zud tatsächlichen Seite hin zu würdigen,
ondern dabei auch die sozialen und
wirtschaftlichen Verhältnisse der Darkeien
 zu berücksichtigen, Zu "diesem
Iwecke hat er alles zu tun, was zur
Aufklärung des Sachverhalts erforderich
 ist und kann hierzu Beweise eraeben,
 Nicht zulässig sind aber
)idliche Vernehmungen von Zeugen
md die Auferlegung von Partei-»iden
 (S 5. Auf diese Weise wird
feichseitie die streitige Verhandlung
"ro @reitet, wenn die gütliche Verhandung
 Nicht zum Ziele führt. Ist das
Verfahren in das Stadinm der streitigen
Verhandlung getreten, so sell desseningeachtet
 die evütliche Krledigung des
Kochtsstreites immer wieder angestrebt
verden, Die richterlichen Bemühungen
verden hierbei selbstyorsiändlich nicht
lem ausgesprochenen, anf die Erwirkung
Mncs Urteils abgestellten Willen der
Parteien oder einer Paytei enteesen-TRton,

Wird der Rechtsstreit jm (Hüleverehren
 beendet, so erfolgt dies in der
Xerel durch einen unter richterlicher
Kitwirkung zu schließenden Ver-Fleieh.
 Dieser Vergleich ist ein Projeßvergleich
 und Vollstreckungstitel. Er
Heht einer efnenten errichtlichen Clel-„Arbeit

 und Wohlfahrt des Saarlandes“

Seite 87

endmachung des ‚Anspruchs entgegen,
ür jat nicht zu verwechseln mit dem
‚uHergerichtlichen und hürgerlich-rechtichen
 Vergleich, durch den der Streit
der die Uugewißheit der Parteien über
in Rechtsverhältnis im Wege gegeneitigen
 Nuchgebens beseitigt werden
5 779 BGB). Daher können ihn anch
icht die bürgerlichrechtlichen Anfechangs-
 und Nichtigkeitsgründe, sondern
ur prozessuale Mängel, wie etwa die
’rozeßunfähigkeit einer Partei, ferner
ar die Ausübung des etwa vorbehalauen
 Widerrufsrechts, zw Fall bringen.

ind die Revision Wie das erst.
nstanzliche Verfahren, so unterBoszen
‚uch das Berufungs- und das Kexvistonszerfahren
 den Grundsätzen der Dechleunfgung,
 Vereinfachung uua Vers
illigung, wodurch sich einige A\bveichungen
 von den entsprechenden
"orfahren im ordentlichen Zivilprozeß
rgebhen,
Zur Einlegung eines der heiden Rechtsnittel
 ist nur die Partei hefugt, die
ich durch das Urteil der Vorinstanz
yeschwert fühlt. Die Beschwerung
ijegt immer dann vor, wenn einer Partei
licht das zugesprochen: worden ist. was
äe beantragt hat (sel es im Klingeıntrag.
 sei es im Antrag auf Klageeb
 weisung), ;
Das Rechtsmittel der Berufung findet
regen. die Urteile des Arbeitsgerichts

Die Rechtsmittel
Gegen die Urteile des Vorgerichts
im Im arbeitsgerichtlichen Verfahren,
vie im ordentlichen Verfahren, zwei
techtsmittel vogeben: die Berufung

Die Zahl der. Arbeitsuchenden und offenen Stellen Ende April 1919
Nach Arbeitsamtsbezirken und Berufsgruppen

u nach Arbeitsamtsbezirken

‚rbeitsamtsbezir ke .

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» nach Berufsgruppen

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Eduard Müller & Söhne
Maschinenfabrik und Eisengiesserei
Fabrikation von Nahrungsmittelmaschinen
Spezialität: Fleischereimaschinen
            
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