Jahrgang 1 :..Nr-„Arbeit
und. Wohlfahrt .des Saarlandes”
Seite 75
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Ehegesundheitsy--etz eine Notwendigkeit
Von der Abteilung D des Ministeriums für Arbeit und Wohlahrt
Um der Weiterverbreitung der Tuber- steckt, Fin Kind dieser Familie ist be- nital:yetischer Kinder bei vorbehander
sulose und der Geschlechtskrankbeiten reits daran gestorben, Für die Frau ter Lues festgestellt werden‘
Jrenzen Zu sCeizen, müssen besonders ind das andere Kind waren Heilyer- Di forderkiel Rö d Blut
sach dens Kriege alle Möglichkeiten er- ahren noiwendig, sie sind jedoch bis Wer suchten ge Che ehr der
schöpft werden. Das Siechtuin der eute noch nicht geheilt. Wegen der Wi en zz ME der Ehe,
Fuberkulösen and der Geschlechtskran- irbeitsunfähig keit ‚des Mannes, der wie- ‚hlieB 1 rain re MO oT Kelı +8:
ken, sowie die Belastung” des Staates lerholt Heilverfahren mitgemacht, hat. el ide ab 8! t Ns Möglichkeit Ce
durch die notwendieen sozialen Maß- nuß der Staat für die Familie bason- a kiechtskrn bei SE und S
aahmen für die Heilung dieser Krank- tere soziale Lasten tragen, bar en lsellen Ten efsonen. wie
beiten und den Unterhalt der dadureh . Krank nIC t eider, aß Sie an 1esen
arhbeitsunfähle yewordenen Mitmen- rankheiten ; eiden.. und noch keine
schen, müssen — wenn nicht verhindert Sensteren Krankheitssymptome ver-—-
80 doch eingeschränkt, werden, Der HEN, .
Schutz der Bevölkerung, insbesondere Wenn auch hei vorüberge hen.
ler Mütter und der neugeborenen der Ve rweigerung der Ehe.
Kinder, vor gesundlreitlichen Gefahren, erlau bnis manche Branileute im
inuß für uns ein drinyendes Ge- wilder Ehe leben, werden doch
Ol sein . nicht so viele Kinder in dieser
in dem zurzeit geltenden Ehegesetz Dt Feen MM a eher nn
vesteht für den Ehegatten ein Recht rt daß in Frankreiel li
anf Ehbescheidung, „wenn der ale P ala 49 I a nl Se
andere Ehegatte an einer schweren. an- re estlan. San N “ jer Vore a ehla.
steckenden en ekelerregenden Krank- Sehe. Bestehen“ “Der rrandsarı
heit leidet nd ihre Heilung oder die Fred ID Sat Yon Baal Ye
Beseitigung der Ansteckungsgefahr in EEE TE Keikeir” Ta
absehbarer Zeit nicht erwartet werden ME "m .
kann“. Außerdem kann der Ehepatte
Ye Ehescheidung hogehren, „wenn der
andere geisteskrank ist, die Krankheit
einen solchen Grad erreicht hat. daß
lie geistige Gemeinschaft zwischen den
Khegaften aufgehoben ist. und eine
Wiederherstellung dieser Gemeinschaft
sicht erwartet werden kann“. Es besteht
sogar die Möglichkeit zur Khescheidung,
„wenn die Ehe infolye eines
Verhaltens des anderen Ehegatten, das
nicht als Verfehlung betrachtet werden
kann, weil es. auf einer geistigen Stö-"ug
beruht, so tief zerrüttet ist, daß
die Wiederherstellung einer dem Wesen
ler Khe entsprechenden Lebensgemeinschaft
nicht erwartet werden kann”.
Warum besteht einerseits ein Rerht
au[ Scheidung aus diesen Gründen,
wenn andererseits hei Vorliegen dieser
Krankheiten ‚die Fheschliebung von
vornherein Dicht untersart bzw.
we zur Heihmg dieser Erkrankungen
anfgesehohben werden kann? Widerpricht
diese Tatsache micht dem objekiven
Rechtsempfinden?
Aus den Akten des Staatl. Gesund-Beitsamtes
Homburg seien‘ nur zwei
interessante Beispiele erwähnt, die auf
lie Nötwendigkeit einer gesetulichen
Maßnahme über die Beibringung eines
amfsärzthehen Zeugnisses vor der FEheschließung
hinweisen,
i. Ein Lungerkranker ist, froiw @rlolgter
Aufklärung 141d Wissens über
sine schwere Ansteckungsgefährlichkeit,
die Ehe eingegangen und hat seine
Ehefrau und die beiden Später. gehoresen
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