Full text : 1.1948/49 (0001)

Jahrgane 1

Arbeit und Wohlfahrt des Saarfan?-Seite

 A1

bemerken, du von den Fürsorgeämlern
'‘ür Kriegsopfer und deren Familien
auch diejenigen Personen beireut werjen,
 die durch Angehörige der deutschen
 Wehrmacht einen Schaden an
Leib oder Leben erlitien haben (Haftoflıchtschäden
 gegen das frühere Reich
- Wehrmacht). Hierzu ist zu sagen,
1aß das Ermittlungsverfahren von den
Zürsorgeämtern durchgeführt wird,
vährend die Zahlung der für diese
Schadensfälle vorgesehenen Entschädizungen
 durch das Ministerium für Fi-1anzen
 und Forsten erfolgt.
Dıe saarländische Versorgungsverwalung
 mıt ihrer Spitze im Arbeitsmini-;sterium
 hat sich zum Ziel] geseizt, ein
‚»igenes saarländisches Ver-‚jorgungsrecht
 zu schaffen und auch das
Verfahrensrecht neu zu ordnen, wobei
jeturgemäß auf die wertvolle Mithilfe
jer Volksvertreiung nichi verzichtet
verden kann. Die beachienswerte Gejetzgebungspolitik
 des saarländischen
‚andtags hat bekannilich durch verlienstvolle
 geseizgeberische Arbeilen
une rechtliche: Neuordnung der allgeneinen
 Lebensverhälinisse gebracht. so

iaß auch von der Seite der Leg:siative
1er mit einer planvollen Mitarbeit an
ler forischriitlichen Gestaltung der
aaryrländischen Versorgungsgeseizgebung
u rechnen ist

Millionen Franken Veraäuskaßl SW CH
lien.

Am 1, 7. 1948 hat de, saarländische
Staat die gesamte Kriegsgeflangenenürsorge
 in eigene Obhut genommen.
Mit der Betreuung der Heimkehrer ji&t
eitdem das Ministerium für Arbeit
ınd Wohlfahrt — Abteilung Wohle
ahrtswesen — beauftragt. Im außerrdentlichen
 Haushalt des Saarlandes
ür das Rechnungsjahr 1948 waren
‚om Landtag erstmalig ausdrücklich
um Zwecke der Kriegsgefangenenursorge
 29,5 Millionen Franken beeitgestellt,
 Sie wurden etwa zu zwei
Drittel für Bekleidung, Schuhwerk
ınd Wäsche. im übrigen für geldliche
Zuwendungen verausgabt, Allein anaßlich
 des Wehnachtsfestes 1948 sind
ın besonders bediürfiige Heimkehrer
nsgcsamt über 10 Millionen Franken
n Einzelbeträgen bis zu 10000 Frs.
ausgeschüttet worden, Ueber jene 29.5
Mil. Fre, hinaus aber wurden auch
vieder im Haushaltsiahr 1948 aus dem
Jaushalt der Kriegsopferversorgu g
ür 4e Heilbchandlung he'mgekehr:'er
<riegsgefangener über 25 Millionen
zerauszabt- Die im Jahre 1948 für die
Krieg gefangenenfürsorge aufgewecnleten
 staatlichen Mittel belaufen sich
nsgesamt auf rund 55 Mill, Frs. Vervaltungskosten
 sind in d’esor Summe
licht enthalten.
Am 11. 2. 1949 hat der saarlän.Jische
‚andtag ein großzügiges Hilfswerk
‚u Gunsten der nach dem 31, Dezem->jer
 1948 heimkehrenden Kriegsce-'angenen
 verabschiedet. Das Gesetz
jieht eine besondere Fürsorge und
nen besonderen Schutz für «ie
ide mkehrer bei der Wiedereinführung
n das wirtschaftliche Leben vor.
Inter die Betreuung fallen grundätzlich
 nur Personen, die die saarändische
 S:aatsangehö-"igkeit
 besitzen. In Ausnahmefällen
tönnen jedoch auch Nichtsaarlinder
jerücksichtigt werden. wenn beeonlere
 persönliche Bndungen an das
Saarland, z. B. Verheiratung mit
:iner Saarländerin, bestehen. und
venn die Regierung des Saarlandes
hnen den Aufenthalt im Saarland ge-;tattet
 hat-Das
 Gesetz sieht zunächst die Zuvendung
 von 10 000.— Frs. als einnalige
 Beihilfe für jeden Heim
zehrer zur Wiedereinführung in daß
virtschaftliche Leben vor. Verhei-“atete
 erhalten darüber hinaus eine
Zulage von 1200 Frs., ferner für
las erste Kind 1000.— Frs. und für
edes weitere Kind je 2000.— Frs Die
nmalige Beihilfe soll auch erhalten,
wer bereits nach dem 31. Dezember
1947 aus ostländischer Kriegszefangenschaft,
 also aus Rußland,
Polen. Rumänien. Jugoslawien oder

Durch eine Gegenüberstellung mit
lem französischen Versorgungsrecht soll
ter Versuch gemacht weıden, die verchiedenen
 Rechtswelten, ım Versorjungswesen
 der beiden Völker verkör-»jert,
 miteinander zu verbinden, nach
\ufdeckung der Zusammenhänge und
zemeinsamkeiten zu streben, zumal die
mMge Berührung von Franzosen und
jaarländern auf wirtschafilichefh und
:ulturellem Gebiete, wie auch der all-‚emeinen
 Staatspoliiik bereits zu einer
ruchtbringenden Wechselwirkung auf
nderen Rechtsgebieten geführt hart.
ndessen soll! der geistige Eigengehalt
ijer seitherigen saarländischen Versor-‚jungsgesetze
 erhalten bleiben, und zwar
n den Teilen. deren Straffheit der Gelankenführung
 und Begriffssicherheit
anerkannt ist und somit dort eıne Siaobilität
 des bisherigen Gesetzesrechts bezründet
 und auch rechtfertiet

WE

"Fe

Als am 9. Mai 1945 das nat’onal-.oz.alist
 sche Deutschland die Wa.fen
z;estreckt hatte, «befand sich seine geamıe
 Wehrmacht, vorsichtig seschätzt,
 10 Millionen deutscher Män-1er,
 in der Kriegsgefangenschaft der
Sieger, Aus dem Saarlande wa.en
°und 112000 Männer, fast ein Achntel
‚giner Gesamtbevölkerung. nach dem
Stande vom 31. 12, 1948 (914272 Einvohner),
 in Gefangenschaft geraten.
Vicht enthalten in jener Zahl sind
‘'4000—15 000 heute noch immer vermißte.
 Saarländer, über deren
Schicksal ein völliges Dınrel
‚«chwebt, Unterdessen ist die Mehrheit
z3aarländischer Kriegsgefangener -:uückgekehrt.
 Die’ Zahl der Rückkehrer
jetrug: .
ım 31. 5. 1947 88 843 Personen,
am 31.12 1947 95 330 Personen,
«m 31. 12. 1948 103 537 Personcn.
Aus der Gefangenschaft noch n cht
urückgekehrt sind, 8 000—9 000 ehenalige
 saarländische Soldaten, Es
ıandelt sich dabei fast ausschließlich
ım Kriegsgefangene in Rußland und
ien Satellitenstaaten.
Bis zum Jahre 1947 hat ein eigentiches
 *” Kriegsgefangenenproblem
'ür das Saarland nicht bestanden, Die
Teimkehrer aus den westlichen Siejerländern
 — um sie handelte es sich
%ehr oder minder ausschließlich —
varen frei von Krankheiten und Geırechen.
 Der Bedarf an Arbeitskräfen

 für_den Wiederaufbau förderte
hre schnelle Wiedereinführung in
las wirtschaftliche Leben. Eine beondere
 Kriegsgefangenenfürsorge
var deshalb zuniichst entbehrlich-Erst

 von 1947 an begann sich eine
jewisse Kriegsgefangenenn ot abzu-‚eichnen.
 - Zur Betreuung der Haımsehrer
 bildete sich deshalb im Frühahr
 1947, auf staatliche Initiative.
ne von Persönlichkeiten des öffentichen
 Lebens renpräsentierte Orgsniation:
 „Das Hilf-komitee für saarändische
 Kriegsscfiangene“
Aus öffentlichen und privaten Mitein
 wurden binnen kurzer Zeit neben
»eachtlichen Sachspenden zirka 12
Millionen RM. bzw SMk. aufze->»racht.
 Es konnten damit über 8000
Jeimkehrer mit Bekleidung, Schuhverk
 und Wäsche ausgestatiet werlen.
 Hunderte und aber Hunderte von
lückkehrern verdanken die Wiederıerstellung
 ihrer. Gesundheit dem
Iilfswerk, das für ihre unentgeltiche
 Unterbringung und Behandlung
n saarländischen Heimen und Kranzenhäusern
 sorgte. Daneben wurden
ın . staatlichen Geldern aus dem
Taushalt der Kriegsopferversorgung
m Haushaltsjahr 1947 rund 172 060
IM, und rund 4485000.— Frs, für
ijie Heilbehandlung von Kriegsgefanzenen
 aufgewendet- Alles in allem
sind 1947 im Saarland für die Kriegssefangenenfürsorge
 weit über 30

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