Full text : 1.1948/49 (0001)

Jahrgang

Tabellen ablesen kann. kaum je mehr
als 10 Prozent. Dies bedeutet, daß ein
sich bewährender Arbeiter der niederen
Kategorie sicht unwesentlich mehr ver-Aienen
 kann. als ein sich schlecht bewährender
 Arbeiter der höheren Kategorie.
 Wir haben oben zwei Fälle unterschieden.
 in denen die Leistungszuluge
einer höheren Kinstulung vorzuziehen
ist: den der vorübergehenden widerruflichen
 Beförderung und den der Belohnuug
 für überdurchschnitiliche Leistung,
 In beiden Fällen würde es gleichermaßen
 unsachgemäß und unbillig sein,
wenz der endgültig in eine höhere Katerorie
 versetzte und den Voraussetzungen
seiner Beförderung einigermaßen ent-Spruchende
 Arbeitnehmer schlechter gestellt
 wäre als derjenige. dessen endzühige
 Beförderung nicht hat erfolgen
können. Wenn wir zur Vereinfachung
Jjer Beweisführung von dem Fall ausgehen.
 daß dieselbe Tätigkeit in
mielhreren Kategorien erwähnt ist. wie
a z. B. in den Tätigkeitsmerkmalen der
Metallindustrie fast durchgänrig ‚der
Fall ist: dann erkennt man’ deutlich, daß
> widerspruchsvoll und willkürlich
wäre. wenn man den den \nforderungen
xzenügenden höher klassifizierten Arbeiter
 nicht mindestens echenso zut stellt
wie „denjenigen. dem mun diese Be-Förderung
 versagt hat. der aber ‚vorübergehend
 die Leistungen der höheren
Stufe erbringt oder der höheren Ver
an! wortuns der besseren Stnfe gyenüeot

Der Schlichtungsausschuß st aus
jieser Erwägung zu dem Ergebnis gekommen.
 daß der Gesetzgeber eine
Leistuugszulage )in Höhe des Betrages,
am den die durchschnittliche Leistungszuinge
 die Differenz zwischen den in
Betracht kommenden Kategorien übersteigt.
 als nahezu selbstverständlich be-*rachtet,
 d, h. also, um wicder auf den
Rogelfall der 15prozentigen Leistungszulaze
 and einer Spanne von 10 Prozen?
 zwischen den Löhnen der. in Betracht
 kommenden, Kategorien zurückzukommen.
 daß .der günstig eingestufte
Arbeiter normalerweise eine Leistungszulage
 von mindestens 5 Prozent zu
aylıalten hat. Auch diesen Gedanken
hat der Schlichtungssausschuß in den
vorerwährten Stellunsnahmen ausge-Sprachen.


‚fs versteht sich von. selbst. daß dieser
Gedanke weder verallgemeinert werden
kann. sondern für den Fall jeder eimzelnen
 Lohngruppe nach den Texten und
Aen Arbeitsverhältnissen zu revidieren
ist. noch überspitzt und olıne Nachprüfung
 im Einzelfall angewendet werden
 darf. Der Schlichtungsausschuß
ler nicht zur Entscheidung von FEinzeljällen
 berufen ist. mußte rich darauf
beschränken, das Prinzip auszuanrechen.


srbeit und Wohlfahrt des Saarlandes

Seite 55

Das Gewerbeaufsichtsamt teilt mit

Ein Einzelfall gibt Veranlassung
tarauf hinzuweisen. daß gemäß Grundätze
 IL A 3e der Polizeiverordnung
iber Verkehr mit brennbaren © Tüissigzeiten.
 unterirdische Tank- utZe
regen Änrosten vor dem Li init
ner wasserundurchlässigen. u..- Lisen
ıcht angreifenden Umhüllung — z. B
ıus mehrfachen Lagen von Teer (Gud-°on)
 und Jutegewcbe —' zu umgeben
sind. Es hat sich ergeben, daß einfacher
\nstrich mit Rostschutzfarbe. auch
wenn er mehrfach aufgebracht ist. nicht
als ausreichend angesehen werden kann,
la dieser Anstrich dem Angriff der im
irdreich vorhandenen chemischen Verändungen
 in Verbindung mit Wasser
uf die Dauer nicht Widerstand leistet
Nenn während des Krieges trotzden
n mehrfacher Rostschutzanstrich zuge.
assen wurde. so geschafı das nur. wei
lie Mangellage es nicht erlaubte, Juterewebe
 zu benutzen. Da heute das not
vendige Materiat wieder aus-‘eichend
 zur Verfügung steht. ist
zein Grund vorhanden, die Kriegs-»rleichterungen
 noch in Anspruch zu
ıchmen. Es wird daher hiermit auslrücklich
 fest@estellt. daß die Bostimnungen
 der Grundsätze HA Se der
Palizeivciordnung über den Verkehr mit
ırennbaren Flüssigkeiten. nunmehr‘ wiejer
 in vollem Umfang Gültigkeit haben.
-
Informationen
Ehrenvolle Berufung
Der Landesgewerbearzt Dr. med.
anbil. Symanski. der dem Ministe
äum für Arbeit und Wohlfahrt unter
:tellt ist. hat einem ehrenvollen Ruf an
lie Universität des Saarlandes Folge
zeleistet, Dr. Symanski erhielt 194C
wegen seinen verschiedenen wissen:
schaftlichen Arbeiten von der medizi
ıischen Fakultät der Universität in
;Teidelberg den Titel Dr. med. habil
rerliehen.
Mit der Berufung Dr. Symanskis an
lie Universität des Saarlandes wird er
1eut die Bedeutung des Arbeitsschutzes
msers hochindustrialisierten Landes
inter Beweis gestellt. Ist doch die
Verbindung wissenschaftlicher Tätigkeit
nit Betriebserfahrung im Arbeitsschutz
ne glückliche Synthese für die Lehr:
ätigkeit zur Ausbildung einer jungen
\erztegeneration, die dem schaffenden
Menschen nur zum Wohle gereichen
Kann, ;
Zahlung der Renten an die außerhalb
des Saarlandes wohnenden Berechtigten
(B-:4 176—49)
Im Interesse einer geordneten Finanzyebarung
 und einer gleichmäßigen
Behandlung der Rentner kann die Zahljuny
 der Renten nur in der goaptz

lichen Währung erfolgen. Nachdem
lie Sozialversicherung im Saarland auf
Franc8 umpoestellt ict. kommt die Zah.
lung von Reiten * Mark nicht mehr
in Firmen. Daccii Tirwährnans von
Leistungen in zwei verschiedenen Wäh:
rungen. die Schwankungen in ihrem
Wechselkurs unterliegen. könnte die
Finanzlage der Versicherungsträger
arnetlich gefährdet werden. Die
Veberweisung von Geldern über die
Grenzen des Wirtschaltsgebietes ja
eine Frage der Transferierung. Sofern
sich dadurch eine Minderung der Ren
ten ergibt. muß es dem Land. in dem
die betreffenden Rentner wohnen, über
lassen werden. für einen Ausgleich zr
sorgen,
Neue Vorschriften für Kindergeld
B 710—49
Es ist beabsichtigt. in dem Durch:
führungsbestinmmungen zum neuen Ge
zetz über Familienzulagen mit rück.
wirkender Kraft folgende Vorschriften
aufzunehmen:
' Befinden sich mehrere der in & %
näher bezeichneten Kinder im glei
chen Haushalt. so ist ia jedem Fah
nur für 1 Kind das nie« oTE
Kitergeld zu zahlen, Für u. wei.
teren im Haushalt befindlichen Kin.
der. dür die der Antragsteller den
überwiegenden Unterhalt, bestreitet
ist das höhere Kindergeld zu me
währen, auch wenn die im Haus.
halt befindlichen Kinder von ver
Schiedenen Vätern stammen.
Befindet sich in einem Haushalt nur
eines der in & 29 näher bezeich
neten Kinder, so ist in der Regel nuı
das niedrigere Kindergeld zu zahlen.
auch wenn der Vater dieses Kindes
das Kindergeld für mehrere Kinder
zu beanspruchen hat. Weist der An
traesteller. in dessen Haushalt sich
da- | befindet, nach. daß er tür
We Kinder den überwiegenden
Unterhalt bestreitet, so bat er für
jedes dieser Kinder Anspruch auf das
höhere Kindergeld,
Familienzulagen für in Frankreich
beschältigte Saarländer
(B 195/49)
Nach dem französischen Recht wer.
den Familienzulayen nicht an Ausländer
 gezahlt. deren Familien nicht ın
Frankreich wohnen. Eine Ausnahme
wurde lediglich für die‘ Bergleute re
macht. Die Zahlung von Familien
zulagen an Saarländer. die in Frank.
reich beschäftigt sind und deren 1°a
milien im Saarland wohnen. ist hekanntlich
 Gegenstand des Gegenselligkeitsahkommens.
 Mit der Ratifizierung
des Gegenseitigkeitsabkommens werden
die bestehenden Schwierigkeiten he
zeitigt sein.

STAHL- UND MASCHINENBAU
RICHARD HAFNER

Völklingen -Fürstenhausen (Saar)
Raarhriückar Atraße 36—— 28 Telefen 2181. Amt Völklingen
            
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