Jahrgang 1
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die einzelnen Betriebe zu vermeiden,
empfiehlt es sich daher dringend, die
lLohnrechtlichen Bestimmungen ein“
zuhalten, bzw. bei Unklarheiten
durch das zuständige Arbeitsamt A bhilfe
zu schaffen.
Die Tätigkeit der Lohn- und Tarifstellen
der Arbeitsämter erstreckt
sich nicht allein auf Uebe:iwachung
und Kontrolle, sondern auch lohngestaltende
Maßnahmen gehören
zu ihrem Aufgabengebiet
Durch die Anordnung über die Vereinheitlichung
der Erziehungsbeihilfen
und sonstigen Leistungen an
Lehr-' und Anlernlinge in der privaten
Wirtschaft des Saarlandes vom
28. 7. 1948 (ABl. Nr. 59 vom 10. 8
1948) ist in S 17 festgelegt, daß der
Minister für Arbeit und Wohlfahrt
hinsichtlich der ZErziehungsbeihilfe
Ausnahme, insbesondere in klein
handwerklichen Betrieben, für das 1.
und 2, Lehrjahr auf dem Verwaltungswege
zulassen kann. Der Minister
für Arbeit und Wohlfahrt hat
für bestimmte Fälle diese Ermäch-Seit
1920
ieten STUTZ SR
KUHLER
in bekannter Qualität
für Autos,
Kompressoren, Lokomobile etc.
tigung auf die Arbeitsämter delegiert,.
Die Lohn- und Tarifstelilen
haben das Recht, auf Antrag der Belriebe
und bei Vorhandensein bestimmter
Voraussetzungen. die Erziehungsbeihilfe
um 30 Prozent herabzusetzen.
Mit einer solchen
Bewilligung üben sie eine‘ lohngestaltende
Tätigkeit aus und wollen
damit insbesondere den Kleinhandwerksbetrieben
helfen. Eine Maßnahme,
die, wie es den Anschein hat,
disher jedoch von den Angespro-Chenen
nicht die richtige
Würdigung gefunden hat.
Weiterh'n fällt in den Zuständigkeitsbereich
der Lohn- und Tarifstel®
ien die Bearbeitung der Anträge auf
Erstattung eines Teils der Erziehungsbeihilfen
aus Mitteln des Landesstocks.
Auch diese Maßnahme, die berufsfördernden
Charakter hat, soll mit
Hilfe der Arbeitsämter dazu beitragen,
in der privaten Wirtschaft entstandene
Schwierigkeiten zu beseitigcan.
‚Arbeit und Wohlfahrt des Saarlandes“
Seite 53
*
Leistung*7"lagen
Von Ernst Hirschberg, Vorsitzender des Schlichtungsausschusses
fm französischen Lohnrecht sind zwei dies System einer Verbindung von Ga.
verschiedene Systeme der Lohnherech- rantielöhnen und Leistungslohnen den
ung verschmolzen. Es geht auf der saarländischen Arbeitgebern unbe! «unt
inecn Seite von dem einer. bestimmten war, haben sich bei der praktischen An-Tätigkeit
entsprechenden Grundiohn wendung eine Reihe von Unzuträglich«
ıus, der. jedem für diese Tätigkeit be- keiten ergeben, mit, welchen natur.
;tellten oder mit ihr befaßten Arbeit- gemäß der Schlichtunzsausschuß beiabit
ıehmer mindestens gewährt werden Worden iet. Ich möchte versuchen. die
muß, dem sogenannten Mindest- oder Gesichtspunkte herauszuschälen. von
Die Zahl der Beschätrtigten (Arbeitnehmer)
Ende Februar 1949 nach Wirtschaftszweigen
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Kategorielohn. Es gestattet aber auf
ler anderen Seite, daß dieser Mindestohn
in nicht unerheblicher Weise überschritten
wird. wenn auch häufig mit
ler Einschränkung. daß diese Veberschreitung
für die Gesamtheit der einer
jestimmten Kategorie angehörigen Arjeiter
nicht mehr als einen‘ bestimmten
Arozentsatz der Lohnsumme, im alleeneinen
15 Prozent. betragen darf, Da
denen sich der Schlichtungsausschul
in seiner Praxis hat leiten lassen,
Die Reglementierung des Leistungs
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