Full text : 1.1948/49 (0001)

Jahrgang 1

arbeit und Wohlfahrt des Saarlannes-Saite

 39

ingesehen werden, daß der Anspruch
auf die Zusatzpunkte stets dann gezeben
 ist, wenn durch die Tätigkeit
jes betreffenden Angestellten dem Arjeitgeber
 eine Spezialkraft oder die
Inanspruchnahme eines Uebersetzungs-Jüros
 erspart wird,
Die Erfahrungen, die nach dem
wirtschaftlichen Anschluß des Saar-'andes
 an Frankreich auf diesem Ge-»iete
 gesammelt wurden, haben gezeigt,
 daß in einer Reihe von Betrieben
 auch Sprachmittler entweder als
Dolmetscher (mit dem Schwerpunkt
auf dem Gebiete der mün:ilichen Verhandlungen)
 oder als Uebersetzer (mit
dem Schwerpunkt auf dem Gebiete
ier schriftlichen Textgestaltung)
4auptberuflich tätig sind. Zumeist
‚handelt es sich hierbei um Spezial-„;kräfte,
 die für bestimmte Branchen
oder Fachgebiete mit einem typischen
Wortschatz, den die Betreffenden in
(der Regel durch Studium oder berufge.
 liche Tätigkeit erworben haben. aufij
 warten können. Es wäre nun verfchlt,
an für die Tätigkeit dieser Kräfte, deren
a Wissen einen entscheidenden Faktor in
eden Betrieben und in den kommer-„Ziellen
 Beziehungen zum Ausland dar-„stellt,
 einen Tätigkeitskoeffizienten
ymit Fremdsprachenzulage in Ansatz
«zu bringen, Für dieses Personal muß
vielmehr der Grundsatz gelten, daß
‚für eine ausschließliche Sorachmitt-Jertätigkeit
 ein der Bedeutung und
güder . Verantwortung entsprechender
Koeffizient zugrunde gelegt wird,
dessen Mindesthöhe bei mittlerer Ver-Tantwortung
 im Rahmen der Lohnver-Afügung
 47-130 vom 18. November
‘1947, bei hoher und höchster Verant-"wortung
 im Rahmen der Verfügung
‚47-131 vom 18. November 1947 zu
suchen sein dürfte, Mit Absicht, hat
„der Gesetzgeber für dieses Personal
‘keine speziellen Tätigkeitsmerkmale
‚Afestgelegt; es wäre auch unange-„Pracht.
 rein geistige und stark vari-.icrende
 Aktivität zu katalogisieren.
ihr Koeffizient muß sich daher aus-Schließlich
 nach dem an den Tag ge-Sülegten
 Können, den erzielten Erfolgen
„und dem Grade der Verantwortung
‚bestimmen, . .
Hiervon abweichend sind jedoch in
best'mmten Lohnverfügungen für Pertonal.
 das ühlicherweise Fremdsnra-:henkenntnisse

 als berufliches Akti-/um
 zur Ausübung einer speziellen
Fätigkeit . mitbringen muß, eigene
Koeffizienten festgelegt. Solche Beschäftigunesarten
 sind international

anerkannt, Hierunter fallen vor allem
das gehobene Personal im Hotel«
wesen, in den Reisebüros, in den pri«
vaten Uebersetzungsbüros. sowie in
den pDrivaten Sprachschulen.

Die Zahl der Arbeitsuchenden und der offenen Stellen
Ende Januar 1949 nach Arbeitsamtsbezirken und Berufsgruppen
a) nach Arbeitsamtsbezirken

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und Büroberufe 5
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