Full text : 1.1948/49 (0001)

Jahepang 1 br

„Arbeit und Wohllahrt den Sanrlander*

' Entwick’
Fortsetzung ven Seite 39)
wie im Jahre 1938, zur Verfügung zu
stellen, d. h. daß zu der 194480 am
noch zusätzlicher Raum geschaffen
werden muß. Es ist daher notwendig,
sch darüber Klarheit zu verschaffen,
wieviel! Wohnraum zu erstellen it,
um ir absehbarer Zeit den Wohnungsstandard
 von 1939 zu erreichen. Als
Baufrist soll eine Zeit vom 180 Jahren
angenommen werden. In 10 Jahren
wird sich die Bevölkerung, unter Anrahme
 eines monailichen Zuganges
zon 1800 Persenen auf 1124749 erhöht

 habew. Unter Zugrundelcgumg
zon 10,8 am pro Person müßte. dahez
n 16 Jahren eine Wohnfläche vor
12.172.289 am vorhanden seir. Da die
vorhandene Wohnfläche z. Z. 6756 394
AUadratmeter beträgt, wären 3380 895
duadratmeter zu bauen, Diese Zahl
auf 10 Jahre aufgeteilt. ergibt menatuch
 44 924 gim die zu erstellen wären
Nachstehende Uebersicht vermiitel
aän Bild’ über die angenommene und
arforderliche Eniwicklung im Laufe
‚on 10 Jahren (siehe auch Darsiellung)
Personen Wohnfläche
ie Persnan

Datum Wohnfläche
m? Og
Ende Sept. 1948 6 756 394 69.51
Znde Sept, 1953 9451734 * 97.23
Ende Sept. 1958 12 172 289 125.22

Anzahl
9058 749 161,27
1016 749 113.31
1124749  . 125.34

m?
7A
v3
15

BEVÖLKERUNG —— Fehlen-sr *“ohnrauum .
WOHNFLÄCHE mm SGN dir Ara fan
VOHNUNSSSTANDARD 075755 A RE EEE

Sr

8

a3

ISTKURVEN

% 1001

KURVEN

Zur besseren Veranschauhchung
mg noch folgender Hinweis dienen.
Nach den. statistischen Angaben eniallen
 im Landesdurchschnitt- auf ein
Wohngebäude 2 Wohnungen. Die reine

Wohnfläche eines Gebäudes beträgt
ırka 90 am. Um die Wehnungsnot in
‚0 Jahren zu beheben. wäre es nolwendig,
 menailich rund 308 Gebäude
nit 1000 Waohnunsen zu erstellen

Seite 30

Unfallversicherung der Heller uns
MeMerinnen des Saarländischen Rotex
Kreuzes. bei besenderen Anlässen
BHurch. Artikel 2 8 8 de: scchster
Geseizes über Aenderungen in der
Unfallversicecherung vom 9 3 194%
:RGBIL I. S. 197) hat im Geseiz üb.
ljas Deutsche Rote Kreuz vom 9. i2
1937 (RGBI. I. S. 1330) der 8& 16 £foizende
 Fassung erhalten:
Das Reich ist Träger der Uniallversicherung
 für die Versicherter
bet den Bereitschaften des
Deutschen Roten Kreuzes. Hicrac
gehören die nach &8& 14 genehmigien
Lehrgänge, die sonstige Ausbildung
und der Einsatz‘ des Dcutscher
Roten Kreuzes zur Hilfeleistung bei
Öffentlicher: Notständen und bei
Inslücksfällen.
Solche Betriebe können auch Ve:-zinigungen
 von Bergführern, Sperivereinen
 und Schwimmklubs cin
die ihre Mitglieder oder einen Teil
davon planmäßig zur Hilfeleist nn
bei Unslücksfällen ausbilden und
nötigenfalls dafür einsetzen. Wer
freiwillig oder auf Autfforderung
 eines Rettungsbefriebes a1
einer Hilfeleistung teilnimmt. ir:
in diese ein und ist damit versichert.

Der 8 537. Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung
 iaßt die bisher
verstreuten. aber innerlich zusammen.
echörenden Vorschriften der 88 557,
Nr. 4a und 5b und 544 a RVO zusam«
men, Die Versicherung bei den Bıreitschaften
 des Deutschen Roicn
Kreuzes. umfaßt auch die nach S 14
des Geseizes über das Deutsche Rate
Krcuz genehmigten Lehrgänge, sowie
die sonstigc Ausbildung und den Einsatz
 des Deutschen Roten Kreuzes zur
Hilfeleistung bei Öffentlichen No:-ständen
 und bei UngHicksfäHen. V<}
auch & 624 RVO in der Fassung zics
5. Aenderungsgeseizes vom 9. 3. 19:5
und die Durchtührungsbestimfunger
vom 20. 8.1942 (RGBI. I, S. 532)
Soweit es sich bei den Helfern urä
Helferinnen um Pflicht- oder Freiwilligversicherie
 handelt. gelten 14
sie im FaMe der Krankheit oder duvornden
 Erwerbsunfähigkeit die Wed«
teren gesetzlichen Bestimmungen über
die Kranken- und Rentenversieh es
runs

Schulgesur /heitspflege im Saarland
Yon Dr. med. Katharina Hell Schulärztin ges Staatl. Gesundheit-amtes Saarhbrücken-Lansg

Die Größe, der Umfang und... die
Verantwortung der Aufgab., die den
Gesundheitsämtern des Saarlandes
jurch die Schulgesundheitspilege erwächst,
 lassen sich am besten dadurch
ermessen, daß der’ zu betreuende Personenkreis
 umrissen und die ärztlichen
 Maßnahmen zum Schutze der
Gesundheit der beireffenien Kinder
m einzelnen aufgezeigt werden.
Die drei graßen. Gruppen... auf die
Sich die ärztliche Betreuung in der
Schulgesundheitspflege erstreckt. sind
‘olgence:;
i. das Kleinkind (4- md 5-jährige},
> das Kind im schulpflichtigen
Alter von 6—14 Jahren) und
der Jugendlieke ima Alter van 14
As 198 Tahıren

oder in Schlulgattungen überiragen
bedeutet dies die ärztliche Betreuung:
1. der Kindergärten.
2. der Volksschulen. Mittelschulen
und Höheren Sehulen,
3. der Berufsschulen bzw. wiederum
der Mittel- und Höheren Schulen
(Schüler über 14 Jahre).
Die Zahl der Kindergärten ist durch
je Nachkriegsverhältnisse die die
Xriegerswitwen häufig zur . Arbeit
ı‚ußerhalb der Familie gezwunger
jaben, wieder stark angewachsen.
Kostenträger der Kindergärten sind:
Jemeinde, Caritas, Innere Mission,
Arbeiterwohlfahrt und Saargruben).
So weist z. B. der Landkr-is Saararücken
 zu. Zt. etwa 25 Kindersürten
Ait einer dAyurchschnittlichen Besucherzahl

 vom je #6 Kindern aul. 1nS«
2csamt beduutet das 1508 Vier- ;6
Fünfjährige, dad. h., etwa 25 Prezeni
aller Kinder dieser Jahrgänge hosuchen
 einen Kindergarten,
Die umfassendste Aufgabe erwäch-t
den Gesundheitsämtern naturgemi.ß
n der gesundheitlichen Betrcuung dur
Volksschüler. Die Zahl aller Volksschüler
 im Saarland beträgt z. Zt.
129026 (63651 Knaben und 652375
\Tidchen). Diese 129026 Kinder —
ılso alle acht Jahrgänge der Vollesschulen
 — stehen in stündiger är-tlicher
 Ueberwachung durch die G®esundheitsämter.
 Neben der sgesund-«
zeitlichen. AHgemeinbetrei.ung 3e1
Schuliusend werden dia Kinder de*
1. 4 und 8 Schuliahras Imıfend einer
            
Waiting...

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