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Besetzung von Tahakregiefachgeschülten
sowie Regieverkanuissieiten
mil Schwerkriegsbüeschädigten, UnrnfaHzeschädigien,
Kriegerswilwen Sewie
Opfern des Nationalsoziatismus,
im Monat Dezemher 1948 wıırden an
insgesamt 250 Schwerkriegs- und
Unilallbeschädigte sowie Kriegerswitwen
und Opfer des Nationalsoziajismus
Tabakregiefachgeschäfte vnd
Regieverkaufsstellen übertragen, .
Es war nicht immer leich; abzuwägen,
welcher von mehreren Schwerzeschädigten
an einem Plaize bei
ler Vorgebung dieser Tabakwaron-Zeschäfte
Berücksichtigung fisdınr
30il. Es kann jedoch ‚it Mecht behauptet
werden. daß die in der Kommission
befindlichen Verti:eier sich
ei der Auswahl in allen Fällen von
dem sozialen Gedanken ljeiten lHeßen,
in erster Linie den Schwers1-beschädigten
zu hm
Ent =" "ng
; ng des
An einer haldigen und befriedigenjen
Regelung der Wonnrauvmiuase
haben alle Bevölkerunzskreise des
Saarlandes ein dringendıs Iniercere.
Eine wirkliche Entspannung auf dem
Wohnungsmarkt kann erst eirtreten,
wenn Angebot und Nachfrage in einem
annehmbaren Verhältnis zueinander
stehen, In allgemein verstünalicher
Form soli an dies?zr Stelle ein Veberund
Ausblick über die Wuhnvaumlage
gegeben werden, Die dabei angezogenen
Zahlen stülizen sich auf Berichte
der Wchnungsäimter
wenn von „Wohnraum“ geasprocnen
ird. so ist diesem Begriff das Wohnungsgesetz
zugrunde gelegt, das in
„rt. XIJ a) besagt; ‚Der Ausdruck
„Wohnraum“ umfaßt jeden Raum, ger
zcgean Witterunsseinflüsse geschülizf
ist. über hinreichende Beleuchtung,
Lit. und geregelie Wasserzufuhr vor-‘üst,
und für welchen sanitäre Einrichtungen
im notwendigen Ausmaß
zugänglich sind. Er umfaßt nicht
3ad:zimmer, Flure und Trevnenaäuser.
Küchen mit einem Flächen-"um
unier 10 am und die ersten
10 qm größerer Küchen.“
Yatum Wohnfläche
2
dr,
Juli 1939
Ende Dez, 1945
Anf. Jan. 1947
Anf, Jan. 1948
KnAnan Sant 1948
9 720 435
6 665 897
5 560 931
6 638 0857
R”55 22
100
68.58
67,50
686,29
fg 531
Bei Belrachiung der ‚Darstellung
Yrängt sich unwillkürlich die Fragze
auf, bis wann bei dieser Entwicklung
icr Wohnungsstandard von 1939 erceicht
werden kann, Im Jahr 1948 —
Frorher wurde noch weniger gebaut
— betrug der durchschnittliche Zugang
an Wohnraum monatlich 13 044
x uadratmeter, Ginse diese Entwicklung
konstant weiter, so wäre eine
Abnahme der Wohnungsnot nicht abzusehen,
aondern diese würde sich
weiterhin verschärfen,
re Statistik der leirten Jahre weist
Nine absolute Bevölkeruns:zunkme
ven durchschni “ich 25680. Personen
monAailch aus. Der normale Bevölke-DET
ind Wohlickrt des Saartane
Durch diese Mabnahie aCcL Saar.
ändischen Tabakregie wurden Schw 2rjeschädigie,
welche anderweitig num
\ußerst schwer im Arbeit hätten ver«
nittek werden könn"n, somit eimer
Zeschäftigung zugeführt. die sie Mmolge
ihrer schweren Beschädie ung
roch sehr gut ausführen können. Auch
ann. mit Befriedigung fes zestellt
verden. daß einem Teil der ura!ückichen
Kriegsopfer gesicherte Existen-‚en
verschafft wurden.
Arbeitsfürsorge für Schwerbeschädigte,
In dem Monat November wigden
lurch die Hauptfürsarzesielle La) e:iN-Aeilungaspflichtigen
Belirizben Beriebsprürungen
durcheeführt und
% Arbelisplätze: für Schwurbesehäliste
freigemacht, Die Arbeiispiuize
worden im Einvernehmen mi: den
Arbeisämtern numrachr aurch 820iEete
Schwerbeschlicdiete Deseiz!
Wchnungsmarktes-Im
Juli 1939 lebten in den jetzigen
zrenzen des Saarlandes 897 324 Personen.
Diesen siand eine Wohntläch.
von 9720435 qm zur Verfüsumz2, Im
Durchschnitt entfiel also auf jede Peron
eine Fläche von 10.3 gm. Dieser
Stand von 10.83 am pro Person dürfte
ıs normaler Wohnungsstandard an-7uschen
sein
Nach Kriegsende standen 1ür eine
3evölkerung von 801756 Persimem nur
ı10ch 666538597 Gm Wohnfläche zur
Yerfüzung, Die Wohniläche haite sich
zuf 8.3 am je Person verrineort, Als
Tolzerumg hieraus ergab sich, daß zur
Znterbiingung aller Personen dem
Önzeinen ein Wohnraum von 3 am
‚ugestanden werden könnte, Im April
915 war die Einwohnerzahl von 1939
jereits erreicht, Die Zunahme an
Nohnraum sieht aber in keinem Verıältnis
zu der steizanden Revällıe-UNS
KUryS.
Nachsichende Uochoarsicht vermitiel
öän B’'ld über die Eniwicklunz Dis
Ende September 1943 (siche auch Darstallung).
Parsonr
1 5CcChe
Anzahl
897 324
301 756
862 878
885.300
a0 Tu
16
H8.77
104 97
‘unmgszuwachs dürfte bei 0.2 vw liezen
rür das Saarland könnte daher mil
inem Zuwachs ven monatlich rumd
‚3C0 Personen gerechnet werden. Diese
Zahl dürfte nicht zu hoch angesetzi
ein. Um diese Personen so unterzuringen,
daß ihnen eine Wohnfläche
on 10.8 am zur Verfügung gestellt
verden kam. müßte monatlich eimf
Wohnfläche von 194340 am erstell
werden. Dadurch wäre aber für die
yjestehende Wohnungzsmot noch immer
seine Abhilfe geschaffen.
Zur Zeit entfällt auf 1 Person eine
Wo Mäch: von 74 @m. Das Ziel muß
jedoch sein, für jede ‚Person 16.8 am,
(FOriseizung siehe Seile 3
Jahrzyaug 1 Nr. ?
Informationen
Fanzlienzulage für Volontärärzte
B'5 3021 48.
Nach der Vererdnhumg über Aenderung
der Versicherungspflicht im der
Krankenversicherung vom 2. März 1948
(ABl. Saar S. 318), wurden die %U
hrer wissenschaftlichen Ausbildung
tätigen Aerzte in die Krankenversicher
unmgspilicht einbezogen. Auf
Grund des 8 8 der Verordnung übel
Familienzulagen sind für alle kransenversicherungspflichtigen
Boschüftigten
Beiträge an die Kasse für Familiemzulagen
zu zahlen, wenn nich!
sine Belreiung nach 8 9 a a. O. auszesprochen
ist. Nach 8 9 a. a. O. sind
keine Beiträge zu enlirichten von der
‚aarländischen Eisenbahnen. sowie
con solchen Arbeitgebern. für derer
Beschäft’gte die Tarifordnung A odeı
B für Beschülßtigte im öffentlicher
Dienst. oder die Tarifordnung‘ Iür
Belogschaftsmitglicder in Kranken-.
Beil- und Pflegeansialten des Siaa-18.
der Geme'nden (Gemeindever-5ände)
und der Träger der Sozialversicherung
(Kr. T) zit
Fallen die Volontärärzte nicht umicr
die Befreiung, so sind für sie Buiträge
an die Kasse für Familienzulassen
zu zahlen. "Ferner haben sie
dann Anspruch an die Kasse für Familienzulagen
Nach 8 38 a. a. O. sind
3ie Arbeitgeber verpflichtet, die Auszahlung
vorzunehmen. Die gezahlten
Familienzulasen sind mit den Sozialversicherungsbeiträgen
zu veorrechnon
Ist aber die Befreiung nuch 8 9 a.
a. OO. geycben. so haben die Volonilärärzte
nach 8 25 a. a. O keinen Anzpruch
an die Kusse für Familienzulayon,
In diesem Falle haben sie mach
3 1 in Verbindung mit “ 5 des Gesetzes
betr, de vorläufige Regelung
ler Anzssielltenverzütung vom 29. 7
1948 (ABI. S. 8836) als Angestellte des
Staates Anspruch auf Familienzulagen
an ihren Arbeitgeber,
Famililienzulage für heimgekehrte
Kriezsgefangene
B 592813-48
Die Verordnung über Familienzu-Jlazen
ist nach 88 9 und 25 a. a. Q.
nicht auf Angestellte anzuwenden, für
welche die To, A. gilt, Diese Angestellten
erhalten ebenso wie die Beamten
des Öffentlichen Dienstes die
Familienzulagen von ihrer DienststeHla
In Auswirkung dieser Regelung
wurde in 8 18 der Verordnung über
Familienzulagen nur solchen heimgekehrten
Kriegsgefangenen die Familienzulagen
aus Miiteln der Kasse
für Familienzulagen zuerkannt. die
vor ihrer Einberufung zum Militärdienst
dem Personenkreis angehörten.
für den heute Beiträge zur Kasse für
Familienzulasen gezahlt werden
Yienststellenverlegang.
Tre Dienststelle den Staatlichen &e
werbearztes der Saarlandes mit Boeratumwsstelle
für Berufzskrarklkeiten, ist
ab 96 Janrıar von der Scheidter Sir. 0
an Sanrkrücken 3. mach der Talsı.. 49
in Saatchräcken 1 verlert warden.