Full text : 1.1948/49 (0001)

Beiie ze

Druck. und Vervielfältigungsgewerbe,
Nach den übereinstimmenden Besichten
 der Arbeiisämter hat sich die
Auftragslage leicht g° bessert. Es kam
zur Neueinstellung von Fachkräften
and Hilfsarbeitern. Die Gesamtzahl
der Beschäftigten hat sich dadurch im
Dezember um 22 erhöht.
Kaufmännische,
technische und Büroeoangestellie.,
Die Vermittlungsiätigkeigt war im
Vergleich zu den Vormonaten rege:
sie bezog sich fast ausschließlich auf
>yste Buchhaltungskräfie, technische
Angestellte, Verkaufspersonal mit guen
 Branchekenninissen und erfahrene
Büroangestellte, soweit sie die französische
 Sprache in Wort und Schrift
yeherrschten.

Die Nachfrage nach technischen Angestellten
 konnte wegen Mangel an
geeigneten Bewerbern nicht restlos
vyefriedigt werden.

Dem durch die Arbeitsvermittlung
hervorgerufenen Abgang an -arbeitsuchenden
 Angestellten stand ein fast
sieich hoher Zurang an entlassenen
Angestelten aus dem Behördendienst
zcgenüber. Ferner lagen Ende des
\lonats bei den Arbeitsämtern zanlreiche
 Meldungen über die Entlassung
von Verkaufepersonal vor. Hierbei
handelte es sich überwiegend um Aushilfskräfie.
 die speziell für den Weihhachtsverkauf
 eingestellt worder: wabon


Jugendlickhenvermittlung.,
Von den JugendMehen, die sich für
aine Jungsarbeiterstelle gemeldei hasen,
 konnten im Bezirk des Arbeitsamtes
 Saarbrücken 92 und im Amtsvezirk
 St. Inghert 13 in solche Stellen
vermittelt werden. Davon entfallen
auf den Bergbau 16, auf Metallberufe
(7 und auf das Baugewerbe 32.
Von den weiblichen Jugendlichen
wurden im Arbeitsamtsbezirk Saarbrücken
 24 in die Hauswirtschaft, die
übrigen in Jungsarbeiterinnenstellen im
Bekleidunssgewerbe und im Nahrungsund
 Genußmittelgewerbe vermittelt.
[m Arbeitsamtsbezirk St. Ingbert Baben
 253 weibliche Jugendliche Arbeitsstellen
 in der Forsiwirtschaft und in
verschiedenen Fabrikbetriehen angenommen.

Vermittlung für Frauen und Mädchen.
Die Zahl der arbeitsuchenden Frauen
ist um 674 auf 5544 zurückgegangen.
Der Rückgang wirkt Sich ver allem
bei den kaufmännischen Berufen aus,
weil das Weihnachtsseschäft einen
größeren Bedarf an Verkäuferinnen
mit sich brachte‘ In Saarbrücken haden
 allerdings mehrere Textilgeschäfte
einen Teil der vorsesehenen Einstellungen
 von Auschilfsverkäuferinnen
rückgängig gemacht, weil der Weihnachisverkauf
 nıcht den erwarteten
Umfang erreicht hat. Zum ersten Male
zeizie sich der Mangel an gelernten
Verkäuferinnen für Fleisch- und
Wurstwaren sowie für Konditoreien,
wei? während d>s Krieges in Metzgereien
 und Konditoreien keine Gewurbegehilfinnen
 ausgebildet wurden.
Wegen der wirtschaftlichen Vorteile
werden von den Frauen vor allem Arbeitsplätze
 in den Uchertaseheirichen
Aer Steinkohlennerz werke und in Zie-„Arbeit

 und Wohlfahrt des Saarlandes”

Jahrgang 1 Ar

jeleien bevorzugt. Vermittlungsmögichkeiten
 für angelernte Kräfte und
"Fachkräfte bestanden in der Textilmd
 Bekleidungsindusirie sowie im
Nahrungs- und Genußmittelgewerbe,
Die Schneider-Werke, St. Ingbert,
jaben aus dem ersten Schweißerlehrsang
 5 Frauen ak Schweißerinnen
Die Zahl der Beset
Ende Dezember 1948 nach Arbeitsamtsbezirkben 7
a) nach Arbeitsamtsbezirken

ingestellt; weitere 10 weibliche Kräfte
ıaben mit der Ausbildung als Schweijerin
 begonnen. — Kinzeine Betirier€
jer metallverarbeitenden Indus:inme
mußten Entlassungen vornehmen.
Unverändert #ut sind die Besehäf-Hgungsmöglichkeiten
 in der Hauswirtschaft


"gruppen

Fa 2 . +: Beschäfticie
Beschäftigte mit Wohnsitz im Saarland mit Wohnsin
„ußerhalb Ce
Saarlandes

Arbeisamtsbezirke

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58333 — 22] 2 965
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DE:

*
Lohn- und Tarif“
Das heutige Urlaubsrecht
Vor der Einführung der Frankenwvährung
 enthielten die in Kraft beindlichen
 Tarifordnungen Bestimnungen
 über den Urlaub, d. h., es
‚ab auf dem Gebiete des Urlaubs
seine einheitliche Regelung, sondern
lie jeweiligen Wirtschaftszweige DZW.
3Zerufe hatten auch eine besondere
Jriaubsorädnung. Der Urlaub wurde
n deu meisten Fällen nach Erfüllung
ner Wartezeit, die in der Regel 6
Monate betrug, als Ganzes fällig. Die
‚änge des Urlaubs bewegte sich zwichen
 6—18 Tagen, und war von verchiedenen
 Faktoren. wie Anzahl der
Jrlaubsjahre, Dauer de: Betriebszuge-Hrigkeit
 usw.. abhängig. Daneben
yızrdaea für hestimmte Kaleenrien von

„N
3b

Arbeitnehmern und bei besonderer
Anlässen Zusatzurlaub gewährt, Eise
Sonderregelung war für das Bauge
werbe vorgesehen, in welchem das 390-zenannte
 Urlaubsmarkensystem zu!
Anwendung gelangte. Ueber die Höh:
Jes Urlaubs für die Jugendlichen ent-1ijelten
 die Arbeitszeitordnung b/W
jas Jugendschutzgesetz verschiedert
Yorschriften,
Das heutige Urlaubsrecht ist verein
jitkcht. Für die wichtigstem Wirtichaftszweige
 -der privaten Wirtscha’t
zelten. ohne Rücksicht darauf. ob =
üch um Lohnempfänger oder Angeteilte
 handelt. die gleichen Bestimnungen.
 Der Urlaub beträgt bei eine!
3Zeschäftigung von Mindestens einen!
Wonat bcim steichen Arbeitgeber, einer
Tag. N. h in einem Paschäfti gung
            
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