Beiie ze
Druck. und Vervielfältigungsgewerbe,
Nach den übereinstimmenden Besichten
der Arbeiisämter hat sich die
Auftragslage leicht g° bessert. Es kam
zur Neueinstellung von Fachkräften
and Hilfsarbeitern. Die Gesamtzahl
der Beschäftigten hat sich dadurch im
Dezember um 22 erhöht.
Kaufmännische,
technische und Büroeoangestellie.,
Die Vermittlungsiätigkeigt war im
Vergleich zu den Vormonaten rege:
sie bezog sich fast ausschließlich auf
>yste Buchhaltungskräfie, technische
Angestellte, Verkaufspersonal mit guen
Branchekenninissen und erfahrene
Büroangestellte, soweit sie die französische
Sprache in Wort und Schrift
yeherrschten.
Die Nachfrage nach technischen Angestellten
konnte wegen Mangel an
geeigneten Bewerbern nicht restlos
vyefriedigt werden.
Dem durch die Arbeitsvermittlung
hervorgerufenen Abgang an -arbeitsuchenden
Angestellten stand ein fast
sieich hoher Zurang an entlassenen
Angestelten aus dem Behördendienst
zcgenüber. Ferner lagen Ende des
\lonats bei den Arbeitsämtern zanlreiche
Meldungen über die Entlassung
von Verkaufepersonal vor. Hierbei
handelte es sich überwiegend um Aushilfskräfie.
die speziell für den Weihhachtsverkauf
eingestellt worder: wabon
Jugendlickhenvermittlung.,
Von den JugendMehen, die sich für
aine Jungsarbeiterstelle gemeldei hasen,
konnten im Bezirk des Arbeitsamtes
Saarbrücken 92 und im Amtsvezirk
St. Inghert 13 in solche Stellen
vermittelt werden. Davon entfallen
auf den Bergbau 16, auf Metallberufe
(7 und auf das Baugewerbe 32.
Von den weiblichen Jugendlichen
wurden im Arbeitsamtsbezirk Saarbrücken
24 in die Hauswirtschaft, die
übrigen in Jungsarbeiterinnenstellen im
Bekleidunssgewerbe und im Nahrungsund
Genußmittelgewerbe vermittelt.
[m Arbeitsamtsbezirk St. Ingbert Baben
253 weibliche Jugendliche Arbeitsstellen
in der Forsiwirtschaft und in
verschiedenen Fabrikbetriehen angenommen.
Vermittlung für Frauen und Mädchen.
Die Zahl der arbeitsuchenden Frauen
ist um 674 auf 5544 zurückgegangen.
Der Rückgang wirkt Sich ver allem
bei den kaufmännischen Berufen aus,
weil das Weihnachtsseschäft einen
größeren Bedarf an Verkäuferinnen
mit sich brachte‘ In Saarbrücken haden
allerdings mehrere Textilgeschäfte
einen Teil der vorsesehenen Einstellungen
von Auschilfsverkäuferinnen
rückgängig gemacht, weil der Weihnachisverkauf
nıcht den erwarteten
Umfang erreicht hat. Zum ersten Male
zeizie sich der Mangel an gelernten
Verkäuferinnen für Fleisch- und
Wurstwaren sowie für Konditoreien,
wei? während d>s Krieges in Metzgereien
und Konditoreien keine Gewurbegehilfinnen
ausgebildet wurden.
Wegen der wirtschaftlichen Vorteile
werden von den Frauen vor allem Arbeitsplätze
in den Uchertaseheirichen
Aer Steinkohlennerz werke und in Zie-„Arbeit
und Wohlfahrt des Saarlandes”
Jahrgang 1 Ar
jeleien bevorzugt. Vermittlungsmögichkeiten
für angelernte Kräfte und
"Fachkräfte bestanden in der Textilmd
Bekleidungsindusirie sowie im
Nahrungs- und Genußmittelgewerbe,
Die Schneider-Werke, St. Ingbert,
jaben aus dem ersten Schweißerlehrsang
5 Frauen ak Schweißerinnen
Die Zahl der Beset
Ende Dezember 1948 nach Arbeitsamtsbezirkben 7
a) nach Arbeitsamtsbezirken
ingestellt; weitere 10 weibliche Kräfte
ıaben mit der Ausbildung als Schweijerin
begonnen. — Kinzeine Betirier€
jer metallverarbeitenden Indus:inme
mußten Entlassungen vornehmen.
Unverändert #ut sind die Besehäf-Hgungsmöglichkeiten
in der Hauswirtschaft
"gruppen
Fa 2 . +: Beschäfticie
Beschäftigte mit Wohnsitz im Saarland mit Wohnsin
„ußerhalb Ce
Saarlandes
Arbeisamtsbezirke
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» [263882 [-4 110 Zr |
») nach Berufsgrunpen
‚andw, Berufe
vorstw. Berute
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Desinfektionsarb. . (16)
zühnen- u. Filmarb. en)
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und Buroberufe (25)
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ohne festen Beruf €9B>
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Serufegrunpen zusammen: [21527511139 | 46605 | — 27 126388014112 j 444)
DE:
*
Lohn- und Tarif“
Das heutige Urlaubsrecht
Vor der Einführung der Frankenwvährung
enthielten die in Kraft beindlichen
Tarifordnungen Bestimnungen
über den Urlaub, d. h., es
‚ab auf dem Gebiete des Urlaubs
seine einheitliche Regelung, sondern
lie jeweiligen Wirtschaftszweige DZW.
3Zerufe hatten auch eine besondere
Jriaubsorädnung. Der Urlaub wurde
n deu meisten Fällen nach Erfüllung
ner Wartezeit, die in der Regel 6
Monate betrug, als Ganzes fällig. Die
‚änge des Urlaubs bewegte sich zwichen
6—18 Tagen, und war von verchiedenen
Faktoren. wie Anzahl der
Jrlaubsjahre, Dauer de: Betriebszuge-Hrigkeit
usw.. abhängig. Daneben
yızrdaea für hestimmte Kaleenrien von
„N
3b
Arbeitnehmern und bei besonderer
Anlässen Zusatzurlaub gewährt, Eise
Sonderregelung war für das Bauge
werbe vorgesehen, in welchem das 390-zenannte
Urlaubsmarkensystem zu!
Anwendung gelangte. Ueber die Höh:
Jes Urlaubs für die Jugendlichen ent-1ijelten
die Arbeitszeitordnung b/W
jas Jugendschutzgesetz verschiedert
Yorschriften,
Das heutige Urlaubsrecht ist verein
jitkcht. Für die wichtigstem Wirtichaftszweige
-der privaten Wirtscha’t
zelten. ohne Rücksicht darauf. ob =
üch um Lohnempfänger oder Angeteilte
handelt. die gleichen Bestimnungen.
Der Urlaub beträgt bei eine!
3Zeschäftigung von Mindestens einen!
Wonat bcim steichen Arbeitgeber, einer
Tag. N. h in einem Paschäfti gung