„Arbeit und Wohlfahrt des Saarlandes*
Jahrgar-"
Nr.
Das ärztliche Berufsgeheimnis
Vom Präsident des Landesversicherungsamtes Heinrich Welsch
(Schluß aus Nr. 11) Das achtlose Herumliegenlassen Gefängnis bis zu drei Monaten an-.
; ; _ von Krankenblättern, so daß ein drohten, hat also die Neuregelun
A en ae Marie abe 3 Sm Ara Dritter Einsicht nehmen kann, Auf- im Interesse der ‚Wahrung des ärztganz
besonders "gelagerten Fällen an- schriften auf Kopftafeln am Kran- lichen Berufsgeheimnisses ein erhebzuwenden
sein, wenn z. B. ein Mäd- kenbeit in einem Raum, in dem lich schärferes Strafmaß gebracht.
‚hen sich In einem so völlig rat- und ı1och andere Kranke liegen oder zu Die _verfahrensrechtliche Konse
fassungslosen Zustand befindet, daß jem fremde Personen Zutritt haben, auenz des ärztlichen Berufsgeheim:
mit Verzweiflungsakten zu rechnen ist. lie also aus der Aufschrift die nisses bildet das Recht des Arztes
. . . 2 Xrankheit erkennen können, Aus- im Zivil- wie im Strafprozeßver-Die
Schweigepflicht des Arztes gilt zünfte an teilnahmsvoll sich nach fahren seine Aussagen als Zeuge u
jedermann gegenüber, Grundsätzlich lem Befinden des Kranken erkun- lem Umfange zu verweigern, in den
hat auch der Ehegatte kein Bl auf ligende dritte Personen, insbeson. seine Schweigepflicht besteht.
ES En a dan an jere telefonisch erteilte Auskünfte Nach & 383 Ziffer 5 ZPO sinı
er Arzt. micht allzu ngherzig zu sein, Aber Kranke eine genügende Prü- zur Verweigerung des Zeugnisses
Niemand wird einem Arzt Vorwürfe Sat ne A ‚U SuSE: berechtigt Personen, welchen kraf
machen dürfen, wenn er bei einer echtigte Angehörige handelt, sinc ihres Amtes. Standes oder Gewer.
Lungenentzündung oder auch bei ern- Pb LES ES Er bes Tatsachen anvertraut S’nd
steren Erkrankungen, einem Krebs, ich Verletzung der Schweige deren Geheimhaltung durch dir
dem Ehegatten oder näheren Ange- Seht, ; Natur derselben oder durch ge:
hörigen Auskunft gibt. Erkennt der Voraussetzung der strafrechtlichen setzliche Vorschrift geboten ist.
Arzt. aber. daß es dem, Kranken un- Verfolgung der unbefugten Geheim- betreff der Tatsache, auf welch"
ansenehm wäre wenn sein Ehepart- ıisoffenbarung ist ein Strafantıag die Pflicht zur Verschwiegenhe)
Der die Art ——_. Krankheit erfährt. les Verletzten, der binnen drei Mo- sich bezieht. .
dann muß er schweigen. Nur Wann ı1aten seit Kenninis von der Hand Nach 8 53 Ziffer 3 StPO sind zur
eine sittliche Pflicht zum Offenbaren ung und der Person des Täters ge- Verweigerung des „Zeugnisses be
Desteht. z. B. beim Vorliegen einer an- stellt werden muß, Eine Zurück: rechtigt Rechtsanwälte und Aerzte
steckenden Krankheit darf er reden. ı1ahme des einmal gestellten Antra- über das, was ihnen bei Ausübuni
Auch bei Minderjährigen soweit sie zes ist nicht möglich. Das Antrags- ihres Berufes anvertraut ist.
Richt mehr im Kindesalter stehen, ‚echt ist ein höchst persönliches und Ob und inwieweit‘ der Arzt vor
darf der Arzt nicht ohne weiteres den ıicht vererbliches Recht: des Verletz- seinem Zeugnisverweigerungsrecht ar
Eltern gegen den Willen des Minder- en. Nach seinem Tode können seine Zivil- oder Strafverfahren Gebrauck
jährigen von dem. was er bei der Un- Angehörigen selbst dann keinen machen will. liegt in seinem pflichtjersuchung
festgestellt hat, z. B. einer Strafantrag stellen, wenn durcr mäßigen Ermessen, Er kann aussager
Schwangerschaft der Tochter oder
einer Geschlechtskrankheit des Sohnes,
Kenntnis geben. Auch hier darf
er die Eltern nur dann aufklären,
wenn etwa im Falle des geschlechts-Kranken
Sohnes Ansteckungsgefahr
vorhanden ist oder es im Interesse
jer Durchführuns einer erfolgreichen
Heilbehandlung notwendig erscheint,
also eine sittliche Pflicht es erfordert,
Strafbar ist eine unbefugte Offenasvane
nur wenn sie vorsätzlich erfolgt.
also bewußt und gewollt ist.
eben der strafrechtlichen Verfolzung
setzt Sich der Arzt, der seine
Schweigepflicht verletzt, der berufsser’chtlichen
Verfolgung und Ahnjung
mit den in & 52 RAeO vorgexehenen
Strafen aus. Die berufsgerichtliche
Verfolgung wird in der
Regel dann besonders am Platze sein,
wenn eine strafgerichtliche Verfolzung
nicht oder nicht mehr möglich
ist. Außerdem hat der Arzt. sofern
durch seine Verletzung der Schweigepflicht
ein Schaden entstanden ist. mit
der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
der Verletzten zu
rechnen.
£in Arzt deutet z. B. einem ihm
befreundeten Kaufmann an, daß
aine seiner weiblichen Angestellten
sich bei ihm habe untersuchen lassen
und er eine Schwangerschaft
lestgestellt habe. Der Kaufmann
kündigt deshalb der Angestellten zu
dem nächstmöglichen Termin, wodurch
diese arbeitslos wird.
£ine fahrlässige Verletzung der
Schweigepflicht kann, wenn sie nach
& 13 auch nicht strafbar ist, immerhin
eine berufsgerichtliche Ahndung
nach sich ziehen und die Grundlage
einer zivilrechtlichen Klage auf Schadenersatz
segen dan Arrıt hildan
Jeite 180
ainen Geheimnisbruch- des Arztes
lem Andenken ‘des Verstorbenen
auch noch. so sehr Abbruch geichieht
oder gar ihre eigenen Intersen
geschädigt werden. Unbenomnen
bleibt ihnen aber die Herbei-‘ührung
einer berufsgerichtlichen
Ahndung ung die Erhebung einer
jvilgerichtlichen Klage auf Schadenarsatz,
Die Strafe, die bei einer unbefug-@n
Verletzung der Schweigepflicht
auf Grund des 8 13 RAeO verhängt
verden kann, ist Gefängnis bis zu
nem Jahr und Geldstrafe oder eine
lieser Strafen. Gegenüber den frü-1er
gellenden Bestimmungen des S$ 300
RC die nıır CiolAstrafa ade
oder nicht aussagen, wie er @& fül
richtig hält. Nur wenn er von deı
Schweigepflicht entbunden ist, muß
er in vollem Umfange aussagen. Ha!
der Arzt sich entschlossen. auch ohne
Entbindung‘ von der Schweigepflich!
auszusagen, dann kann ihn keiner del
Prozeßbeteiligten daran hindern. Auck
lem, dessen Geheimnis er bewahrt
steht ein . Widerspruchsrecht nicht zu
Sagt der Arzt dann aber über Dinge
aus, die nach dem oben geschilderten
materiellen Recht des & 13 RAeO untler
dem Siegel der Verschwiegenhei:
stehen, so macht er sich strafbar. Dir
vielfach bestehende Ansicht, daß ein
Aussage bei der Vernehmung durd
sanen Richter ader ain Clericht sawe