Full text : 1.1948/49 (0001)

Tahreang 1 Nr.
AS

„Arbeit und Wohlfahrt des Saarlandes-Seite

 159

Vergleich, weil man die menschliche
Arbeitskraft höher bewertet haben
ill und nicht als Handelsobjekt
ansicht.

jch eine 2usreichende räumiche
 Unterbringung der Ar
jeitsyermittlung. damit die Zehntausende
‚on Menschen, die  allmonatlich das
\rbeitsamt aufsuchen, so angehört wer.
len können, wie sie es mit Kecht for
ijern. So lange aher bei den Arbeitsimtern
 noch mehrere Fachvermittlungstellen
 in einem unzulänglichen Raum
mtergebracht sind, und so lange uoch
Arbeiter, Jugendliche. Arbeitzecber, An.
yestellte und Hausfrauen vor eine]
‘immertür auf Entgegennahme ihreı
Wünsche warten müsscn. kann man eit
eibungsloses Funktionieren der Arbeits
zermittlung nicht erwarten,

Möge man sich überall da, wo Akter
bearbeitet werden, mit den oft mock
sehr bescheidenen Raumverhältnissen
weiterhin begnügen und den sozialer
Wohnungsbau dem Vorrang geben, Di
wo es sich aber, wie hier. in der Hauptsache
 um den unmittelbaren Dienst am
Menschen handelt, ist die Raumhbeschaf.
fung vordringlich, zumal die erlorder
lichen Mittel vorhanden und von der
Interessenten — den Arbeitnehmern uns
Arbeitgebern — durch Beitragszahlun
gen aufgebracht worden sind.

Wenn ich nun in letzter Zeit zur
Pflesxe des Arbeitsmarktes den technischen
 Ausbau der Arbeitsvermittlung
zefordert habe, dann handelt es sich
nicht um die Neuerrichtung oder Aufhlähung
 einer Verwaltung — im Gegen-;eil,
 es ist in den letzten 4 Jahren kaum
ain Verwaltungszweig personell und in
zeiner räumlichen Unterbringung 80
stark begrenzt worden wie die Arbeitszerwaltune,
 Was ich fordere, ist ledig-Entschädigungspflichtige

 Berufskrankheit
Von Verwaltungsrat R. Wagne
die der Unfallversicherung unterstellt
zind, da nicht schlechthin jede Berufssraukheit
 entschädieungspflichtıg ist,
Die Reichsversicherungsordnung enthält
anr Vorschriften über den Versicheunesschutz
 gegen Arbeitsunfälle. Nach
& 545 RVO können jedoch bestimmte

Der Träger der gesetzlichen Arbeitsanfallversicherung
 entschädigt neben
Arbeitsunfällen auch bestimmte Erkrankungen,
 die durch berufliche Tätigkeit
antstanden sind, die sogenannten Benfskrankheiten,
 Man unterscheidet
solche in weiterem Sinne und solche.

Kranklbeiten durch Verordnung als Be
vulskrankheiten bezeichnet werden, au
welche die Vorschritten der Unfallversicherung
 anzuwenden sind. Zun
Zwecke einer einheitlichen Regelung 581
un Gesetz festgelegt, daß jede dieser
Schädigungen unabhängige von der
Dauer der Einwirkung (also unter
schiedslos. ob plötzlich oder langundan«
arnd) als Berufskrankheit gilt, alse
auch, wenn sie sich im versichrrungs.
vechtlichen Sinne alz Unfall darstelleı
würde (z. B. akute Kohlenoxyd-. Schwe.
felkohlenstolf- oder Schwefelwasseh
stoffvergiftung).
Auf Grund der gesetzlichen Ermächtt
zung Siad folgende Verordnungen er
Yang en:
1. YO über Ausdehnung der UV. auf
Berufskrankheiten vom 12, 5. 1925
(RGBI TS. 69),
VO. (ser Ausdehnung der UV, ai
Berufskrankheiten vom 11. 12. 1926
(RGEIL 18. 27),
VO. über Ausdehnung der UV. auf
Berufskrankheiten vom 16. 12 19230
(RGBL IS, 1117).
VO. über Ausdehnung der UV, aul
Berufskrankheiten vom 29%. 1. 1942
(RGBL IS. 85).
Die versicherten Berufskrankheiten
sind aus der Anlage zu den Verardnum.
gen ersichtlich.
Die Versicherungsgrundsätze für die
verschiedenen Berufskrankheiten sind
nicht einheitlich geregelt, Für einzelne
Berufskraukheiten besteht der Versicberungsschutz
 ganz allgemein, wen?
sie in Unternehmen (Betrieben, Tätis
keiten und Einrichtungen) entstander
sind. «die der Unfallversicherung unterlegen:
 für manche Berufskraukheiter
besteht Versicherungsschutz nur, wenf
sie in ganz bestimmten, in der Tiste
m einzelnen aufgeführten Unternehmer
(Betrieben, Tätirkeiten und Kiurichtungen)
 verursacht worden sind, Dei
Hauterkrankungen wiedernm müsser
besondere” Voranssefzungen erfüllt sein,
Der Versicherungsfall bei solchen ist
nicht eher gegeben, bis die Erkrankung
schwer oder wicderholt rückfällig ge
worden ist, und zum Wechsel des Berufs
 oder zur Aufeahe jeder Frwerha
arbeit zwingt.
1.) Erkrankung an einer Berufskrank
heit steht der Körperverletzumg durch
Dana) oleich ebenso steht der Tad im

Die Zahl der Arbeitsuchenden und offenen Stellen Ende September 1949

3) nach Arbeitsamtsbezirken
Arbeitsuchende

Davon: arbeitslos | offene Stellen

Arbeitsamtsbezirke \

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3
©
=

PN

Saarbrücken 4 456 „948 2404 947 697 1644 1422 371
weunkirchen 2420 . 986 3406 1014 815 1829 296 95
Saarlouıs 550 11065 1755 414 929 1343 374 112
31. Inkbert 455 695 1150 276 570 846 562 57
Wadern —_ 278 56 334 32 14 46 42 22
Arbeiteamtsher. zue 5259 2750 30490 2683 3025 5708 2696 657

3) nach Berufsgruppen
„andwirtsch. Berufe
Forstwirtsch. Berufe
Bergleute
Steinarbeiter
Metallarbeiter
ipielwarenarbeiter
Inemiearbeiter
Zummiarbeiter
Pextilarbeiter
Paßierarbeiter
‚ederarbeiter
Aotzarbeiter
Tahr- 4 Genußm.-arbeiter

3ekleidungsarbeiter
?riseue u. Körper- 5
pflege-Berufe 47
Bauarbeiter 251
Zraphische Berufe 21
Zeinigungs. u. -
N SC HORS BEE 14 26
Bühnen-, Filmark 1 1
%aststättenarbeiter 6 188
Verkehrsarbeite: 330 454
Aaussehilfen 11 8395
Ailisarbeiter 880 1 486
Maschinisten, Heizer 57 3 60
Kaufm u. Büroberufe {195 776 1 971
inzen u. Techniker 214 23 227
Sonstige Berufe 157 133 290
Arbei ä x
festen Beruf 2959 608 86T 130 468 —

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