Full text : 1.1948/49 (0001)

Jahrgang 1 Nr. 10

‚andes seit Juli 1948 bis August 49 insgesamt
 1099 Betriebe aufgesucht, wo-9ei
 die Entlohnung von 25411 Arbeit.
aehmern einer Kontrolle unterzogen
wurden.

In den ersten Monaten ergaben die
gerichte der Kontrollbeamten, daß
He erlassenen Lohnverfügungen nur
z. T. von den Betrieben angewandt
wurden, Es bestanden hinsichtlich der
zu zahlenden Mindestsätze in dieser
Zeit zwar erhebliche Differenzen, die
jedoch nicht als wissentliche untertarifliche
 Entlohnungen angesprochen
werden konnten. Die aufklärende Arseit
 der Kontrollbeamten, anläßlich
der Kontrollen, war von nicht zu
unterschätzender Bedeutung. Die Folge
jer Aufklärungstätigkeit zeigte sich
bald in einer ordnungsmäßigen., den
zesetzlichen Bestimmungen entsprehenden
 Lohnabrechnung für die Arsgeitnehmer,
 wenn auch noch nicht in
nem Rückgang der Zahl der unter-‘:ariflichen
 Entlohnunsgsen-{n

 ihren Berichten stellen die Lohnınd
 Tarifstellen der Arbeitsämter heraus,
 daß in Betrieben, die an der
Peripherie des jeweiligen Amtsbezirkes
 liegen, verschiedentlich noch
Unkenntnis über die gesetzlichen
Lohnbestimmungen herrscht. Aus
nachstehender Tabelle gehen die von
den Arbeitsämtern durchgeführten
3etrieblichen Lohnkontrollen hervor:

4

1

vw
a
©
255
49s
VERA

5
=

Juli 1948 91 3026 182
Aug, 1948 33 2624 171
Sept, 1948 85 3146 im
Okt. 1948 1 1886 ‚36
Nov. 1948 BZ 1666 235
Dez, 1948 77 1261 212
Fan, 1949 72 1660 251
Febr. 1949 76 1860 293
März 1949 66 1363 265
April 1949 58 729 169
Mai 1949 103 2163 402
Juni 1949 91 1494 204
Juli 1949 92 1224 208
Aug. 1949 65 1309 427
Insgesamt: 1099 25411 3332

Mit diesen Kontrollen hat sich die
lohnüberwachende Tätigkeit jedoch
hicht erschöpft. Unter Berufung auf
lie Verfügung Nr, 47-63 des Gouverlcur
 de la Sarre vom 18. November
1947 (ABl. Nr. 60), sing die festgestellten
 Unterentlohnungen in den eintelnen
 Betrieben beanstandet worden,
wobei in jedem Falle eine fristbelingte
 Auflage folgte, den gesetzlich
geforderten Zustand herzustellen. Der
Minister für Arbeit und Wohlfahrt
hat nach dem Wortlaut der Verfügung
las Recht, die in Verzug pgeratenen
Arbeitgeber mit einer Ordnungsstrafe
u belegen, deren Höhe bis zur dreilachen
 Höhe der zu wenig gezahlten
Tariflöhne betragen kann. Bis heute
hahan die ansedrahten Zwansemaß.

„Arbeit und Wohlfahrt des Saarlandes“

Seite 141

ı1ahmen bei den saarländischen Argjeitgebern
 in den meisten Fällen zur
Nachzahlung der Unterschiedsbeträge
ür die betreffenden Arbeitnehmer
zeführt, so daß von dem Ordnungs-;trafrecht
 praktisch mnoch kein Ge
»rauch gemacht zu werden brauchte.
Venn notwendig, wird jedoch von den
‚esetzlichen Strafbestimmungen zum
‚egebenen Zeitpunkt unverzüglich Ge-»rauch
 gemacht werden, da es unter
teinen Umständen zulässig ist, daß die
)jetroffenen Arbeitnehmer für unabjehbare
 Zeit nicht den ihnen gesetzich
 zustehenden Lohn erhalten.

Berichtigung
In der Nr. 9 unserer Zeitschrift vom
August haben sich zwei Druckfehleı
singeschlichen. In dem Artikel „Entschädigungspflicht
 bei Spielerei-Un«
fällen’ auf Seite 132, muß es in Absatz
 4 heißen: „Bei dem Unfall eines
Kindes ist es oft fraglich, ob sich dieser
 überhaupt bei einer versicherungs«-pflichtigen
 (nicht veriragspilichtigen‘
Beschäftigung ereignet hat.”
Auf Seite 133 muß es in der Ueberschrift:
 „Der Wege-Unfall im Sinne
des $ 543 RVO“ (Reichsversicherungsordnung)
 — nicht VRO — heißen.
Das Landesarbeitsamt Pfalz hat 11,5
Millionen D-Mark für sozialen Woh:
nungsbau zur Verfügung gestellt
Das Landesarbeitsamt Pfalz hat seit
dem 30. März ds. Jrs. 11,5 Millionen
D-Mark für den sozialen Wohnungsbats
zur Verfügung gestellt, Damit hat sich
der Beschäftigungsgrad in der Bauwirt
anal des Landes um 11,5 Prozent er
Söht.

Es bedarf an sich keines besonderen
Iinweises, daß die Lohn- und Tarifstellen
 der Arbeitsämter, im Zuge
ler lohnüberwachenden Tätigkeit, tägich
 von einer nicht unbedeutenden
Anzahl von ratsuchenden Arbeilinehnern
 und Arbeitgebern mündlich,
schriftlich oder fernmündlich in An-;pruch
 genommen werden. Die Zahl
lieser Ratsuchenden beträgt monatlich
aänige Tausende,

Die Zahl der Beschäftigten (Arbeitnehmer) Ende August
aufgegliedert nach Arbeitsamisbezirken und Berufsgruppen

a) nach Arbeitsamtsbezirken

Beschäftigte mit Wohnsitz im Saarland

Beschäftigte
mit Wohnsitz
außerhalb des
Saarlandes

Arbeitsamtsbezirke

-
3
7%

: ©
oS
SE,
55
ö

18.
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as
>

+

a
u
z
=
H
De

Saarbrücken 84273 + 991 23471 +126 107744 1117 1550 u
Neunkirchen 49961 + 688 9268 +1830 59229 + 818 2689 15
Saarlouis 46957 + 684 8592 — 834 55579 + 718 105 4
St. Ingbert 28681 + 470 5966 +156 34617 + 626 226? 149
Wadern 7043 + 46 99%6:— 5 809 + 41 72 1
Arbeitsamtsbez. zus. 216 945 +2879 4°208 “41 265238 + 53320 6678 210

5) nach Berufsgruppen

“andwirtsch. Berufe 2675 32 23755 +
Forstwirisch. Berufe 877 14 1016 —
Bergleute 49 001 19599 +
Steinarbeiter 25539 3228
Metallarbeiter 52178 52 604
Spielwarenarbeiter 22 92
Chemiearbeiter 724 SO1
zummiarbeiter 99 99
Textilarbeiter 67 — 1 #83 450 — f
>apierarbeiter 207 + 10 221 + 2 428 + 22 10
„ederarbeiter 94 + 26 54 + 5 98 + 31 15
Jolzarbeiter 7431 + 182 81 — 8 7512 + 174 111
Tahr.- u. Genußm,-arbeiter
 4993 + 114 268 — 1 5261 + 1183 19
3Zekleidungsarbeiter 2347 + 17 4201 + 53 6518 + % 71
ri . Körper-N
 ese-Berufe 1382 + 11 788 — 5 2115 * 6 —
3auarbeiter 13563 + 2% I — 13567 + 225 981
jraphische Berufe 959 + 14 1555 — 3 114 + U _—
zeinigungs- u. Desinfektionsarbeiter
 720 + 5 2538 + 6 98 + 11
3ühnen-, Filmarb. 21: er 8 im 94 CR
zaststättenarbeiter 524 + 10 1538— 2 2062 + 8 1
Yerkehrsarbeiter 16834 + 22 1647 + 23 18481 + 45 158
JZausgehilfen 418 — 5 12567 +105 12985 + 100 1
zilfsarbeiter 17051 + 466 4178 + 45 21229 * 511 725
Aaschinisten, Heizer 43838 + 3 58 + 8383 45% + 6 85
Kaufm. u, Büroberufe 26962 -+ 138 15655 +206 122617 + 389 98
'ngen. u. Techniker 6958 + 89 293 — 4 17181 + 8 77
Sonstige Berufe 2807 + 5 2931 + © 5738 + 14
Arbeitskräfte ObBe 974 4 go 102 + 16 476 + 178
 Barufebrutinän. #8 2184045 + 2879 48208 A 441 92659288 + 2390 RAM

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