Jahrgang
ATDEIL Pe
a
"fahrt des Saarlandes”
Seite 133
Für die Beurteilung der Frage, ob
ne Tätigkeit im Interesse des verächerten
Unternehmens vorgenommen
wurde, ist nicht der Zweck, den
der Versicherte, sondern der. den der
Unternehmer oder sein Vertreter daoei
verfolgte, maßgebend. So hat das
irühere Reichsversicherungsamt in
folgender Sache die Entschädigungs-»flicht
verneint: Ein Schulpflichtiger
Knabe ging in Abwesenheit seines
Inkels. in dessen Mühle, um die
Räder zu sSchmieren, wobei er mit
jem Arm in das Getriebe geriet. In
der Entscheidung ist ausgeführt, daß
ler Junge das Schmieren nicht im
Auftrage: seines Onkels. des Betriebseiters,
sondern, wie auch seine Anjaben
bestätigen, offenbar nur aus
;pielerei und Waghalsigkeit vorgeıommen
hat. Der Unfall steht mit
lem Betriebe nur in einem äußerichen
Zusammenhang, er war aber
Jurch den Betrieb und die Arbeit in
jemselben in keiner Weise bedingi
vergl. auch AN. 1893 S. 215, Komp
‚903 S. 211, 1910 S. 21, 107, 179, 1911
3.50, 1935 S. 167),
Die gleiche rechtliche Beurteilung
st gegeben, wenn sich jemand eigen.
nächüg von der Arbeitsstelle enternt
und dann beim Spielen zu Schaicn
kommt. ‘
Zum Schluß bleiben noch die Un-‘Alle
zu erwähnen, die sich auf dem
Wege von und zur Arbeitsstelle duralı
Spielerei ereignen. Unfälle auf dem
Weg von und zur Arbeitsstelle gelten
nur dann als. Arbeitsunfälle, wenn
der Unfall mit dem Zurücklegen det
Weges in einem Zusammenhang steht,
d.h. wenn das Sich-fort-bewegen des
Versicherten auf ein bestimmtes Ziel
nin zum . Eintritt des Schadens
wesentlich mitgewirkt hat. Diese Vor.
ausseifzungen sind bei einem durch
Spielerei auf dem genannten Wege
verursachten Unfall wohl nie gegeben.
Der Wege-Unfall im Sinne des S 543 YRO
er Wege-Uniall im Sinne des
Von Verwaltungsrat R. Wagner
enigen Ledigen, die ihre ständige
NVohnung bei den Eltern oder sontigen
Verwandten während . einer
ıuswärtigen Beschäftigung nicht aufzegeben
haben.
Der Versicherungsschutz erstrecki
jich auf alle Unfälle, die diese Wege
hrer Natur nach mit sich bringen
z. B. Sturz mit dem Rade über eine
3aumwurzel, Fall bei Glatteis, Ver-:ehrsunfall
der Straßenbahn). Der
Weg” bedeutet hier nicht soviel wie
Straße“, sondern‘ die Tätigkeit des
ächfortbewegens, z. B. auch auf
reiem Felde. Die Arbeitsstätte muß
Ziel oder Ausgangspunkt des Wege:
jein, Wegstrecken innerhalb der geı1annten
Betriebsstätte — auch wenr
Nach 8 542 RVO sind Arbeitsunfalle
jie Unfälle, die ein Versicherier bei
jer in den 88 537 bis 540 RVO genannten
Tätigkeit erleidet. Als Arbeitsunfälle
gelten nach 8 543 RVO
auch Unfälle auf einem mit der Tätigvxeit
im Unternehmen zusammenaängenden
Weg nach und von der
Arbeits- oder Ausbildungsstätte, Der
Umstand, daß der Versicherte wegen
ler Entfernung seiner ständigen Fanilienwohnung
von der Arbeitsstätte
'Ausbildungsstätte) auf dieser oder in
jer Nähe eine WUnterkunft hat,
schließt die Versicherung des Weges
von und nach der Familienwohnung
ıicht aus. Letzteres gilt nicht nur für
Verheiratete. sondern auch für dieder
Versicherte sich noch auf dem
eigentlichen Weg wvon seiner Wohmung
zu seinem Arbeitsplatz befindet
— oder Wege von einer- Arbeitsstätte
zur anderen sind als „Betriebswege“
nicht .nach 8 543 RVO, sondern nach
$ 542 RVO versichert.
Der Weg nach und von der Arbeits-;tätte
ist nur versichert, wenn er
wesentlich mit der Beschäftigung im
Unternehmen zusammenhängt (nicht
also, wenn der Versicherte beispielsweise
in Seiner Freizeit den Betrieb
aufsucht, um dort schmutzige Arbeitszleidung
zwecks Reinigung im eigener
Haushalt abzuholen)
Als Beschäftigung im Unternehmen
sind sämtliche Verrichtungen anzuzu
Yan 8 q
Landesversicherungsanstalt
Zahl der Versicherten
Pilichtversicherte
Ende
des Monats
Invalidenversicherung +}
Ängestelltenversich,
männl 1 weibl. f zus. | männl. | weib. | "Zus.
Insges.
Handwerker
Freiwillig Versicherte
) | ZUS.
1947
August
September
Jktober
November
Drzember
24035 285283 122318 21376 12282
97400 26583 123983 20783 12463
97536 27663 125199 21443 12470
97543 26807 124350 21871 13188
97772 26846 124618 22409 13 068
33 658
33 246
33 913
35 059
35 477
155 976
157 229
159.112
159 400
160 095
8 200 3200 17 400
8200 9200 17 400
8 200 9 200 17 400
9 un0 9.500 18.500
0 (HN) 4500 185300
19048
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli.
August
September
Iktober
November
Dezember
1949
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
37 765
96 752
97 598
38 120
37226
99 391
100 476
102 018
103 563°
104 966
106 188
105 996
26 107
24 987
23 710
23 556
24.315
24 024
24 001
23°770
24 361
25 261
26 340
95 9930)
123 872
121 739
121.308
121 676
122 541
123 415
[24 477
125 783
127 924
130 227
132 528
1830 566
103228 23992 127220
101098” 24412 125510
100637 24447 125 084
100585 25213 125798
100582 24930 125512
100612 24945 125557
22570 13087
23122 13292
22448 13055
23028 13265
23819 13498
23387 13892
23842 14098
24316 12696
2449% 13878
24607 13744
24746 14268
9497R 14531
35.657
36 414
35 503
36 293
37312
37 279
37 940
37 012
38 369
38 351
39 014
989 521
25 691
26.287
26 389
26 355
26 414
26 389
15711 41402
15155 41442
15146 41535
15115 41470
15106 41520
15050 41439
159 529
158 153
(56 811
157 969
159 853
160 694
162 417
162 795
166 293
168 578
171 542
170.097
9.000
9 000
9.0600
9 000
9 000
10 000
10.000
10 060
10 000
10.000
10 000
10 AAN
9 500
9500
9500
9500
9 500
10.000
10 000
10 000
10.000
10.000
10.000
0 000
185 500
18 500
18 500
18 300
18 500
20 000
20: 000
20 000
20 000
20 000
20 000
(4 NOMA
165 622 10000 10000 20 000
166 952 10000 10000 20 000
166 619 10000 190500 20 500
167 268 5500 10000 10500 20 500
167 082 5500 10000 " 10500 20 500
166 996 3500 10000 2130500 20 500