Jahryane 1
„Arbeit und Wohlfahrt des Saarlana:
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Schwerbeschädigten- Vermittlung
im Bezirk Saarbrücken wurden 22
Schwerbeschädigte vermittelt, dar-„ater
16 unter Anwendung des
Schwerbeschädigten-Fürsorgegesetzes:
Gegenwärtig gelingt es nur in seltenen
Fällen, auf freiwilliger Basis
Vermittlungserfolge zu erzielen. Eine
Ausnahme bildet ein Betrieb der Baustoffindustrie
im Bezirk des Arbeitsamtes
St. Ingbert, der Schwerbeschädigte
über das Soll hinaus eingestellt
hat.
Jugendvermittlung:
Das Angebot an männlichen und
weiblichen Jugendlichen für Arbeitsstellen
stieg durch den Zugang der
Schulentlassenen an, die entweder für
»zine Lehr-‘ oder Anlernausbildung
nicht in Frage kommen oder vorübergehend
ungelernte Arbeit annehmen
wollen.
Im. Bezirk Saarbrücken wurden 59
männliche Jugendliche in Jungarbei-+erstellen
im Baugewerbe. im Bergau
und im Metailgewerbe vermittelt.
Die weiblichen Jugendlichen wurden
überwiegend in die Hauswirtschaft
und in die Bekleidungsindustrie
vermittelt, Die Unterbringungsmöglichkeiten
reichen jedoch bei weitem
nicht aus.
Arbeitsvermittlung für Frauen und
Mädchen:
{nfoloe der Betriebs- und Schulferien
ging die Vermittlungstätigkeit
stark zurück, Eine Ausnahme bildei
jas Nahrungs- und Genußmittelgewverbe,
das durch gute Absatzmöglichzeiten
einen größeren Bedarf an Hilfs.
arbeiterinnen für Brauereien und
MVineralwasserfabriken hatte. Auch in
ijer Tabakindustrie wurden Zzusätziche
Arbeitskräfte eingestellt, Im Betleidungsgewerbe
hält der Bedarf an
veiblichen Fachkräften in der Schuhind
Lederindustrie an. Er wird nicht
jedeckt werden können, solange die
3etriebe sich nicht entschließen, auch
lien weiblichen Nachwuchs ordnungsjemäß
auszubilden. — In der Kleider-'abrikation
haben einzelne‘ Firmer
lurch Betriebsferien oder Kurzarbeit
vorübergehende Schwierigkeiten beı1eben
können, während andere durch
veiteren Ausbau der Betriebe neue
<räfte einstellen und die Produktior
steigern konnten. Im Bezirk Saar
brücken bestanden gute Vermittlungsmöglichkeiten
für Maschinennäherinnen
und Büglerinnen-‘In
der metallverarbeitenden Indu:
strie gingen die Anforderungen im Bezirk
Saarbrücken zurück, während St
Ingbert Hilfsarbeiterinnen in derartige
Betriebe vermitteln konnte.
Eine leichte Belebung zeigte sich in
jer Vermittlung von Angestellten infolge
der Sommer - Ausverkäufe
Schwierig gestaltete sich die Unterbringung
der Abgängerinnen aus der
Handelsschulen.
Verschiedene neu errichtete Betriebe
demühen sich um Vergebung von
Heimarbeit. Schwierigkeiten hinsicht-«
lich der Anlernung und der Entlohhung
der Frauen müssen überwunden
werden, wenn das Ergebnis für beide
Teile befriedigend sein soll.
Lohn- und tarifrechtliche Vorschriften
in der Hauswirtschaft
Entlohnung
Mit der Verfürung Nr. 47-128 vom
{8, November 1947 des Gouverneur de
|a Sarre wurden Wie Löhne des Haus:
und Dienstpersonals neu festgesetzt.
Diese Verfügung eilt fachlich für alle
Haushaltungen und persönlich für das
gesamte Haus- und Dienstpersonal
Ausgenommen sind Ammen, die -ihre
Tätigkeit in der eigenen Wohnung ausüben,
Die Höhe der Barbezüge ist nach
len Kenntnissen und Fähigkeiten des
Haus- und Dienstpersonals zu bemessen.
Es gilt folgende Regelung:
Für das im Stundenlohn beschäftigte
Personal
(Koeffizient 100 = 27,75 Frs.)
Reinemachefrauen für gewöhnliche Putz
und Reinigungsarbeiten.
(Koeffizient 115 = 31,92 Fıs.)
Reinemachefrauen für Arbeiten von er
schwerender Art, wie Waschen, Reini
gen von Räumen, Bohnern, Schrubben
Personal mit Monatslohn bzw. Monatsgehältern
(Koeffizient 100 = 4818 Frs.)
Dienstmädchen. Anfängerin im 1. Berufsjahr.
(Koeffizient 110 = 5300 Frs.)
Hausburschen, Kochgehilfen.
(Koeffizient 115 = 5541)
Küchenmädehen‘ nach dem 14 Berufsjahr.
welches alle vorkommenden Hausarbeiten
selbständig ausführen kann,
Kindermädchen: Bei mehr als: 2 Kin
dern werden 5 % Zuschlag pro Kins
gewährt.
(Koeffizient 123-= 5926 Frs.)
Zimmermädchen für alle vorkommenden
Arbeiten einschließlich Besorgung
der Wäsche.
Lakaien,
Kammerdiener,
‘Koeffizient 130 = 62652 Fra.)
Kutscher,
Reitburschen, beschäftigt beim Gul8«
besitzer, oder bei einem Rentier, al
Dienstpersonal,
(Koeffizient 155 = 6404 Ts.)
Zimmermädchen (zugleich Wäscherie
Schneiderin oder Friseuse),
(Koeffizient 138 = 6649 TFrs.)
Kraftfahrer.
(Koeffizient 150 = 7227 Frs.)
Kraftfahrer (zugleich - Fahrzeughandwerker,
welcher die Instandhaltung def
Warens sowie kleinere Reparatures
zıuafuhren kann)
Die Entwicklung des Arbeitsmarktes von Febr. bıs Aug- 1949
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