Full text : 1.1948/49 (0001)

Jahryane 1

„Arbeit und Wohlfahrt des Saarlana:

Seite 127

Schwerbeschädigten- Vermittlung
im Bezirk Saarbrücken wurden 22
Schwerbeschädigte vermittelt, dar-„ater
 16 unter Anwendung des
Schwerbeschädigten-Fürsorgegesetzes:
Gegenwärtig gelingt es nur in seltenen
Fällen, auf freiwilliger Basis
Vermittlungserfolge zu erzielen. Eine
Ausnahme bildet ein Betrieb der Baustoffindustrie
 im Bezirk des Arbeitsamtes
 St. Ingbert, der Schwerbeschädigte
 über das Soll hinaus eingestellt
 hat.
Jugendvermittlung:
Das Angebot an männlichen und
weiblichen Jugendlichen für Arbeitsstellen
 stieg durch den Zugang der
Schulentlassenen an, die entweder für
»zine Lehr-‘ oder Anlernausbildung
nicht in Frage kommen oder vorübergehend
 ungelernte Arbeit annehmen
wollen.
Im. Bezirk Saarbrücken wurden 59
männliche Jugendliche in Jungarbei-+erstellen
 im Baugewerbe. im Bergau
 und im Metailgewerbe vermittelt.
Die weiblichen Jugendlichen wurden
 überwiegend in die Hauswirtschaft
 und in die Bekleidungsindustrie
 vermittelt, Die Unterbringungsmöglichkeiten
 reichen jedoch bei weitem
 nicht aus.
Arbeitsvermittlung für Frauen und
Mädchen:
{nfoloe der Betriebs- und Schulferien

 ging die Vermittlungstätigkeit
stark zurück, Eine Ausnahme bildei
jas Nahrungs- und Genußmittelgewverbe,
 das durch gute Absatzmöglichzeiten
 einen größeren Bedarf an Hilfs.
arbeiterinnen für Brauereien und
MVineralwasserfabriken hatte. Auch in
ijer Tabakindustrie wurden Zzusätziche
 Arbeitskräfte eingestellt, Im Betleidungsgewerbe
 hält der Bedarf an
veiblichen Fachkräften in der Schuhind
 Lederindustrie an. Er wird nicht
jedeckt werden können, solange die
3etriebe sich nicht entschließen, auch
lien weiblichen Nachwuchs ordnungsjemäß
 auszubilden. — In der Kleider-'abrikation
 haben einzelne‘ Firmer
lurch Betriebsferien oder Kurzarbeit
vorübergehende Schwierigkeiten beı1eben
 können, während andere durch
veiteren Ausbau der Betriebe neue
<räfte einstellen und die Produktior

steigern konnten. Im Bezirk Saar
brücken bestanden gute Vermittlungsmöglichkeiten
 für Maschinennäherinnen
 und Büglerinnen-‘In
 der metallverarbeitenden Indu:
strie gingen die Anforderungen im Bezirk
 Saarbrücken zurück, während St
Ingbert Hilfsarbeiterinnen in derartige
 Betriebe vermitteln konnte.
Eine leichte Belebung zeigte sich in
jer Vermittlung von Angestellten infolge
 der Sommer - Ausverkäufe
Schwierig gestaltete sich die Unterbringung
 der Abgängerinnen aus der
Handelsschulen.
Verschiedene neu errichtete Betriebe
demühen sich um Vergebung von
Heimarbeit. Schwierigkeiten hinsicht-«
lich der Anlernung und der Entlohhung
 der Frauen müssen überwunden
werden, wenn das Ergebnis für beide
Teile befriedigend sein soll.

Lohn- und tarifrechtliche Vorschriften
in der Hauswirtschaft

Entlohnung
Mit der Verfürung Nr. 47-128 vom
{8, November 1947 des Gouverneur de
|a Sarre wurden Wie Löhne des Haus:
und Dienstpersonals neu festgesetzt.
Diese Verfügung eilt fachlich für alle

Haushaltungen und persönlich für das
gesamte Haus- und Dienstpersonal
Ausgenommen sind Ammen, die -ihre
Tätigkeit in der eigenen Wohnung ausüben,
 Die Höhe der Barbezüge ist nach
len Kenntnissen und Fähigkeiten des
Haus- und Dienstpersonals zu bemessen.
 Es gilt folgende Regelung:
Für das im Stundenlohn beschäftigte
Personal
(Koeffizient 100 = 27,75 Frs.)
Reinemachefrauen für gewöhnliche Putz
und Reinigungsarbeiten.
(Koeffizient 115 = 31,92 Fıs.)
Reinemachefrauen für Arbeiten von er
schwerender Art, wie Waschen, Reini
gen von Räumen, Bohnern, Schrubben
Personal mit Monatslohn bzw. Monatsgehältern

(Koeffizient 100 = 4818 Frs.)
Dienstmädchen. Anfängerin im 1. Berufsjahr.

(Koeffizient 110 = 5300 Frs.)
Hausburschen, Kochgehilfen.
(Koeffizient 115 = 5541)
Küchenmädehen‘ nach dem 14 Berufsjahr.
 welches alle vorkommenden Hausarbeiten
 selbständig ausführen kann,
Kindermädchen: Bei mehr als: 2 Kin
dern werden 5 % Zuschlag pro Kins
gewährt.
(Koeffizient 123-= 5926 Frs.)
Zimmermädchen für alle vorkommenden
 Arbeiten einschließlich Besorgung
der Wäsche.
Lakaien,
Kammerdiener,
‘Koeffizient 130 = 62652 Fra.)
Kutscher,
Reitburschen, beschäftigt beim Gul8«
besitzer, oder bei einem Rentier, al
Dienstpersonal,
(Koeffizient 155 = 6404 Ts.)
Zimmermädchen (zugleich Wäscherie
Schneiderin oder Friseuse),
(Koeffizient 138 = 6649 TFrs.)
Kraftfahrer.
(Koeffizient 150 = 7227 Frs.)
Kraftfahrer (zugleich - Fahrzeughandwerker,
 welcher die Instandhaltung def
Warens sowie kleinere Reparatures
zıuafuhren kann)

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes von Febr. bıs Aug- 1949
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