Jahrgang 1 Nr. s
„Arbeit und Wohlfahrt des Saarlandes*
Seite 123
Es ist nicht richtig, daß das Wohzungsgeseiz
auf die Zweckbestimmung
der Räume abgestellt ist. Art.
{V, Ziffer a, verbietet die Zweckentfremdung
von Wohnräumen. Wann
Räume Wohnräume sind, ist eine Tat-Irage,
und der Absicht des Wohnungsgesetzes
würde es Wwidersprechen,
wenn früher gewerblich benutzte
Räume, die dann als Wohnraum gedient
haben, ohne weiteres wieder in
gewerbliche Räume umgewandelt werden
können, weil die ratio des Wohnungsgesetzes
der Vermehrung der
Wohnräume zum Zwecke der Unterringung
von Wohnungssuchenden
lient. Aus diesem Grund erscheint die
Ansicht des Landgerichts, die Wohıungsbehörde
handele in Ueberschrei-‘ung
ihrer Kompetenzen, wenn sie ge.
verbliche Räume zu Wohnzwecken
rfaßt, nicht richtig. Eine - andere
”rage ist die, ob ein Raum, der von
‚ornherein nur für kürzere Zeit
ls Wohnraum in Anspruch. genomnen
werden Sollte, dadurch seinen
zewerblichen Charakter für die Wohıungsbehörde
verloren hat. In einer
solchen Falle kann man in der be-;iimmungsgemäß
nur vorübergehend
erfolgten Benutzung als Wohnraum
keine Ueberführung der Räume in der
Sektor der von den Wohnungsbehörden
zu bewirtsehaftenden Räume erblicken.
Da der Entwurf des neuer
Wohnungsgesetzes wegen der Zweckentfremdung
keine Aenderung de
bisherigen Bestimmungen vorsieht
wird diese Frage auch noch für dir
Zukunft von Bedeutung sein.
Wohnraumverhältnisse Ende Mai 1949
Der Wohnraum vermehrte sich um lurch Wiederherstellung 38 Gebäude,
7321 qm Wohnfläche. Im einzelnen 125 Wohnungen, 1%6 Küchen und 3038
war ein Zugang von 92 Wohngebäuden, Wohnräume bewohnbar wurden. Die
199 Wohnungen, 199 Küchen, 510 Zahl der Wohnungssuchenden liegt bei
Wohnräumen zu verzeichnen, wovon 37100 Personen, wovon 14833 nicht
Naehstehende Uebersicht vermittelt ein Bild über den derzeitigen Wohnungsstand:
"Wohn- Woh-Pareonn
gebäude nungen
Anzahl Anzahl
der nur Notdürftig untergebracht sind
In 8119 wohnunwüärdigen Räu
men leben noch 13 781 Menschen.
Wohnräume
Anzahl
#Ohnfläche
am
Personen qm je
je Wohn- Wohn- Pers ie
Taum raum SO
Saarbrücken-Stadt
Saarbrücken-Land
Saarlouis . .
Merzig- Wadern
Ottweiler .
3t. Wendel
St. Ingbert
Homburg
8 352 24285 63 584 8.85
30 279 68618 32 704 6,64
25 252 4 W4 7 972 7,06
05 19.233 41 349 6.92
9.085 44 327 81 772 6.20
„1586 19 336 40 568 6.91
R 820 17166 33 205 6.96
8432 15 067 34 361 6,60
121911 2509%6 504815 6505 268 12.89 7.05
Bemerkung: Die Spalten „Wohnräume“ und „Wohnfläche“ beziehen sich auf Räume, die zu Wohnzwecken verwendet
werden, ausgenommen die wohnun würdigen Räume, Sie enthalten ferner nicht Küchen, Badezimmer.
Fiure, Treppenhäuser und sonstige Nebenräume.
Saarland:
Informationen
weisen Ausgleich zu geben. In erster
„inie wurde hierbei an männliche
\rbeiitnehmer gedacht. Wenn auch
/on diesem Anspruch grundsätzlich
lie weiblichen Arbeitnehmer nicht
ausgeschlossen werden dürfen, so is!
ar jedoch nur dann gegeben, wenn sie
hre versicherungspflichtige Tätigkei‘
3o stark in Anspruch nimmt, daf
hnen die eigene Führung ihres Haus
ıaltes nicht zugemutet werden kanr
n all diesen Fällen ist ein strengei
VMaßstab anzulegen. Keinesfalls kanı
Janterhaltsgeld weiblichen Arbeitı1ehmern
zugebilligt werden, die
itundenweise oder halbtass eine verzicherungspflichtige
Beschäftigung
1116 ben.
gemachten Beobachtungen sind {für
alle Besitzer von Stahlilaschen für
verdichtete, verflüssigte und unter
Druck gelöste Gase von erheblicher
Interesse. Sie sollen deshalb auszugs
weise hier wiedergegeben werden.
1. Früher vorhandene Einpräzunger
am Flaschenhals waren durch A-ftragschweißung
un venntich gemacht
oder durch Abschl-i fen unte:
Verringerung der Wand:tärke beseitigt,
An der Flasche waren Rohrstutzer
angeschweißt,
Mechanische Beschädigungen, Geschoßsplitter
waren durch Verschweißung
oder durch Einhäömmerr
von Blei ausgebessert.
Einprägungen von Buchstaben oder
Ziffern waren durch Benutzune
von scharfen Sehlagwerkzeuger
{(Meißel) statt durch geeignete Einschlagbuchstaben
und -ziffern vor
genommen,
Sauerstoff - Flaschen waren Tr
Innern oder am Ventil veröit.
Unterhalisgeld
für haushaltführende Personen
{mn Uebereinstimmung mit der Verlassung
des Saarlandes sind grund-‚ätzlich
Männer und Frauen hinsichtüch
ihres Anspruches auf Familienndagen
gleichzustellen, Dieser Grund»
satz darf jedoch nicht daran hindern,
yinen mißbräuchlichen Bezug der
Familienzulagen möglichst auszuschließen
bzw. den natürlichen Gegebenheiten
der beiden Geschlechter
Rechnung zu tragen.
Der Anspruch auf Unterhaltsgeld
aach 8 28, Abs. 1, Ziffer 2 der Verrdnung
über Familienzulagen in der
Fassung des Aenderungsgeseizes vom
6. Juli 1948 wurde geschaffen, um
nem Arbeitnehmer, der infolge seiner
versicherungspflichtigen Tätigkeit zur
Führung seines Haushaltes einer
Hilfskraft bedarf, für die dadurch
Mistehenden Mehrkosten einen teil-Unbrauchbarmachung
bzw.
Weiterverwendung von Sauerstoff-FHaschen
für Azeivien
Die von dem Technischen Ueberwachungsverein
Saarbrücken bei den
Rülkwerken für Sauerstoff-Fiaschen
W. MERL
"schaft m. b. H., Saarbrücken 3
Telefon 5361—5362
r-asse 14—16 mit Gleisansch!-"=*
Maiallschmelzwerk — Maeialigie
Metalle.
Palo MO
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