Seite 116
schmerzen auf. Durch Untersuchungen,
besonders von Schweizer Chirurgen und
Unfallärzten, ist die Frage des Rückenschmerzes
nach Verheben geklärt wor-Jen.
Das Hauptergebnis war, daß die
sogenannten Muskelzerrungen, Muskelsse,
Bänder- und Gelenkzerrungen in
der Lendengegend fast ausnahmslos inkerhalb
von 10 Tagen restlos ausheilen.
Verschwinden die Beschwerden
Innerhalb dieses Zeitraumes nicht. so
handelt es sich, in der Regel nicht um
Verletzungsfolgen, sondern um Muskelrheumatismus,
Ischias, Arthritis deformans
oder andere Leiden. Es konnte
allerdings in einzelnen Fällen festgestellt
werden, daß hinter dem sogenannten
Lumbago der Abriß eines oder mehrerer
Querfortsätze im Bereich der Lendenwirbelsäule
steckte, Beim sogenannten
Hexenschuß nach Unfall findet sich nie
pin objektiver Verletzungsbefund. In
len Fällen. in denen eine leichte Blutunterlaufung
oder eine Schwellung in
der Lendengegend festgestellt wurde.
handelt es sich entweder um ein Versehen
des Arztes oder um ganz ober-Hächliche
und darum bedeutungslose
Verletzungen. Bestehen die Beschwerden
zu beiden Seiten der Wirbelsäule
der erstrecken sie sich über einen grö-Beren
Teil des Rückens, so haben sie
mit einem Unfalle nichts zu tun.
Beim Hexenschuß ist die möglichst
irühzeitige Wiederaufnahme der Arbeit
das beste Heilmittel; der erfahrene Arzt
wird zunächst auf Rheumatismus bekandelin:;
wenn es sich wirklich um Unleilfolgen
handeln sollte. wird er den
Patienten auf die rasche Ausheilung
dieses Zustandes hinweisen und auf
Frühzeitige Aufnahme der Arbeit
3rängen.
Werden Entschädigungsansprüche aus
Anlaß genannter Krankheit gestellt, su
te von ausschlaggebender Wichtigkeit,
ie Anamnese, d.h. die Vorgeschichte
Sber frühere Erkrankungen zu kennen.
Es empfiehlt sich daher für den Verzicherungsträger,
in solchen Fällen naen
irüheren Krankheiten zu forschen und
zu diesem Zwecke Auskünfte bei dem
Fräger der. Krankenversicherung und
bei anderen Stellen einzuziehen. Auen
änd dem behandelnden Arzt emsprechende
Fragen zu- stellen. Bei Beantwortung
dieser Fragen durch den
behandelnden Arzt und Einholung der
Auskünfte über frühere Erkrankungen
stellen wir meistens fest. daß der Ver-‚Arbeit_und
Wohlfahrt des Saarlandes:
ucherte schon früher, d.h. vor dem an
zeblichen Unfall, wegen Rheuma odeı
„umbago ärztlich behandelt wurde. Be:
len übrigen Krankheiten spielen verschiedene
Komponente eine große Rolle.
lie zu berücksichtigen sind, um prüfen
zu können, ob die Erkrankung durch
änen Arbeitsunfall hervorgerufen wurde
»yzw. ob überhaupt ein entschädigungs
Mlichtiger Arbeitsunfall für die Entstejung
bzw, Verschlimmerung des Leidens
n Betracht kommt.
Bei einem Schlaganfall spielen
;,B. Alter, Syphilis, Nikotin, Alkoholisnus
und ehronische Nierenentzündung
ine große Rolle. Oft werden Schlagınfälle
auf schweres Heben der Laster
‚urückgeführt. Es kommt in einem sol
hen Falle vor allen Dingen darauf an,
estzustellen. ob die Arbeit geeignet
var, eine abnorme Blutdrucksteigerung
les Kopfes hervorzurufen. Die Arbeit
nuß unter besonders ungünstigen Um-:tänden
ausgeführt worden sein. Das
rühere RVA hat entschieden, daß ein
jestimmtes, zeitlich begrenztes Betriebs
zreignis zur Herbeiführung des Schlag
ınfalls mitgewirkt haben mmB.
Netzhautablösungen könner
aur ausnahmsweise und nur dann alt
Infallfolge angesehen werden, wenn im
'eitlichen Zusammenhang eine äußere
Zinwirkung nachgewiesen ist, die siel
mzweifelhaft als ein hinreichend schwe
°es Unfallereignis darstellt, vor allem
venn dabei das Auge unmittelbar oder
nindestens dessen Nachbargegend getrofen
worden ist. In diese Kapitel gehören
vuch die bereits erwähnten freien Geenkkörper
(Gelenkmäuse). Die Konstiution
spielt bei Entstehung der Gelenknäuse
eine entscheidende Rolle,
In der Unfallbegutachtung ist daher
>ei Anerkennung eines Traumas als Urjache‘
der freien Gelenkkörper größte
Vorsicht am Platze. Es müssen eine
keihe von Bedingungen erfüllt sein, um
jen Zusammenhang beiahen zu können.
1. Es muß eine wirklich schwere Gelenkverletzung
stattgefunden haben,
die durch Erguß (blutig), Bewegungsbehinderung
usw. nachweishar
war.
2, Die Stelle, an der das Gelenk die
Gewalteinwirkung mittelbar oder
unmittelbar erlitt, muß sich mit dem
Sitz des osteochonAritischen Herdes
Jecken.
„Jahrgang 1 Nr. 8
3. Die anderen, vom Unfalle nicht be
troffenen Gelenke müssen frei sei
von osteochondritischen Verände
rungen (Röntgenbilder beider Ellen.
bogen-, Knie- und Hüftgelenke).
!. Zwischen dem Trauma und dem
Auftreten des Oosteochondritischer
Herdes muß ein Zwischenraum vor
mehreren Wochen (wenigstens dre
Wochen) liegen.
3. Je größer die Zeitspanne zwischen
den ersten Krankheitserscheinungen
und dem Unfall ist, desto strengere
Anforderungen sind an den: Nachweis
des Unfalles zu stellen. In de
Zwischenzeit können ja auch andere
verschwiegene Fälle das Leider
verursacht haben.
A
nn
Findet man kurze Zeit nach dem
Unfall im Röntgenbild bereits einer
freien Körper, dann kann die Ver
letzung als Ursache ausgeschlossen
werden, da die völlige Aus
sprengung eines Knorpelknochenstückes.
nicht ohne röntgenologisck
nachweisbare Fraktur vor sich geht,
Im übrigen wird die Arbeit bei der
schweren Verletzung, die eine Aus
sprengung zur Folge hat, wohl meis
sofort unterhrachen
Hier ist noch die Fuberkulose
1er Knochen und Gelenke zv
3arwähnen. Die Unfallmeldung bei de
angeblich traumatisch entstandenen Tuberkulose
erfolgt fast immer sehr ver-3zpätet;
dies wird somit entschuldigt, daß
man den Unfall bzw. die Unfallfolgen
hicht für schwer gehalten habe. Meist
hat der Betreffende auch noch weiter
gearbeitet und den Arzt verspätet zugezogen.
Vielfach erfolgt die Anschuldi
zung eines Unfalles erst im Kranken
xause, nicht selten suggeriert von an
leren „aufgeklärten“ Kranken, dem
Teilpersonal usw. Der Nachweis primä-‘er
Verletzungsspuren fehlt so gut wie
mmer, Gleichwohl werden dieselben be
hauptet, ja unter Umständen beschworen,
Die zunächst zaghaften Angaber
werden immer bestimmter, Der begutachtende
Arzt muß sich vor Augen halten,
daß die Tuberkulose nach Unfall sc
zeiten ist, daß es jedesmal eines schar
{en Nachweises bedarf, um den behaupteten
Zusammenhang annehmen zu kön
nen, Jeder Fall muß auf das gründlichste
geklärt werden, vor allem aue}
lie Vorgeschichte des Rentenheawerbeı
Die bei den Krankenkassen versicherten Arbeitnehmer, Kriegshinterbliebe nen und Rentner, sowie der Kranken-Stang
Ende Juni 1949
Versicherungsträger
X.V.A. Saarbrücken-Stadt
K.V.A. Saarbrücken-Land
K.V.A, Saarlouis
X. V.A. Dtitweiler
S.V.A. A0omburg
X, \, 3t. Ingbert
X. 5. Wendel
£,V.A. Merzig
Ziserhahn-Betriebs-AT...’
°nkasse
Saarknappschait
Kan ————
RuSAMMeN»
Mitgliederstand:
Pfliehtversicherte
Freiw. Versicherte
mann] wenn. Zus.
nännı.| weibl. | Zus.
36 722
28 414
19 503
;2 846
7023
3 "40
"SE
N
€
7
%
-
5C 458
36 221
24.139
243
34
] 253
1 324
127
888
£25
79
1819
2.158
153]
“481
413
3.072
3 482
2828
2.367
’ 238
7
T+«
N 50
a OL 9 4
De Zn nn“
204 9134 42 808 1247 721 | 8154 110125 T 10509
Krankenstand:
Arbeitsunfähig Krankenbaus
erkrankt iv. Hdt. {ÄMO ı. v. ME
Pflicht- | u re d. Pflicht- u
mitgl. Mitgl. * | freiw. Vers.
Kriegshinter-
Rentner
1 666
4 02
3.020
? 431
519
/ 664 4.88
12262 -
1345 3:
7 702 2.28
3508 2.65
‘94 2.69
og 2
Al
2.75
37
3.82
2.06
2.46
2.85
2.04
2.20
3.80 0.80
3.70 1.38
28. | 078
u EL
124&%4 ff 129529
„80
An
A
21