Jahrgang 1 N
verkehrs und der prompten Betreuung
fer Versicherten ist es erforderlich. daß
die Meldungen. unverzüglich nach Feststellung:
der Veraussetzungen durch die
Arbeitsämter 6riolzen. Steht der Langdesstock
iür Aufgaben des Arbeitsmarktes
bei Ueberprüfung fest, daß die
Anmeldiumg zw unrecht erfolgt ist. so
erfolgt unmittelbare Abmeldung durch
den Landessiock, Das Arbeitsamt er
halt hierven Nachricht: wurden noch
keine Leistungen beansprucht, so kann
wohl uhbedenklich in einem solehen
Falle die Abmeldung rückwirkend vom
Posinn der Verslehermem an snerkannt
werden,
Bei Hachlässiger Bearbeitung der
Meldungen können die betreffenden Angestellten
für den entstandenen Schaden
hafıbar gemacht worden, Die Zabl der
versicherten Arbeitsiosen ist in den
Statistiken der Krankenversichernae
hesamders aufzuführen,
Grundiehn und Beiträge
Der festgescrtzte Grundlohn von 392,—
Franken tärlich entspricht bei der Lan-Zesversicherungsaustalt
der Lohpstufe
ViL. Mit Rücksicht darsuf, daß ‚die
versicherten Arbeitslosen kein Krams-Ken,
Hays- und Taschengeld erhalten
wurde be-timamt, aß der für freiwillige
Miglicder Iesigeseizte ermäüßigte Beitrasssabz,
Ko zurzeit 4 Frozent, betechnet
wird, Die Beiträge sim für
üie yalie Zeit der Versicherung, A. h.
auch während Arheitsunfähiekeitszeiten
in zahlen. -
"Velche Foszen „ine Nachlässigkeit
bei Bearheitung der Meklungen haben
kann, Zeigt die Bestimmung, daß die
Deityäiergp bass: ua Tao dlez Kinsanes
Arbeit And Woklfahrt des Saarlandes“
ter Ahueldung zu zahlen sind, wenn die
\bmeldung nicht‘ Innerhalb 7 Tagen
jach Beendigung der Versicherung erolet.
‚Tertoch sind die Beiträge Jängtens
bis zum Ablauf des Kalendernonats,
der auf den Monat folgt. in
welchem die Versicherung hecndet ist,
ww. bis zur Aufnahme einer versicheunesaflicehtigen
Tatirkeit 7m zahlen.
Berechnung und Zahlung der Beiträge
Um dem Arbeitsamt die Möglichkeit
ler Nachprüfung zu geben, muß die ihm
Bonatlich zuzusteliende DBeitragsrechaung
spezifiziert sein. Ta Kreisverjcherungesanstalien
werden daher. um
Joppelarheiten zu vermeiden, zu diesem
%weck einen Durchschlag der Hebeliste
PepAcHiste) dem Arbeitsamt zur Verüzung
stellen, Jedoch ist es erforder.
ich, daß diese Pendelliste spätestens
ach Ählauf von 10 Tagen wieder
zurückgegeben wird, damit die Kreisversicherungsanstalt
die neues Beitrags-’echnung
rechtzeitig vornehmen kann.
Ton der Eisenbahnbetrichskrankenkasse
verden die Arbeitslosen amt der Rech.
ang einzeln aufgeführt.
Soweit Kreisyersicherungsanstalten
ce Meldungen mehrerer Arbeitsämter
rhalten. müssen sie getrenuie Beitrags-"onicn
führen.
Die Rechnung ist mit dem Früfverusrk
der Arbeitsämter an den Landestock
für Aufgaben des Arbeitsmarktes
veiterzuleiten, der Innerhalb drei Wo-‚hen
nach Zustellung der Keckhnumg aD
Jzs ‚Arbeitsamt die Regulierung vorzu-1ebmen
hat, Weyen Zeitmangeis dürkie
°8 nicht ratsam sein, die Pendalliste an
in Landesstork £ Aufoe, 4A, Arheifsm
Scite_105
nitzugeben; die Nachprüfung durch +5
Arhbeitsämter sollte genügen.
Leisiungen
Es ist verwaltungstechnisel Zwees.
näbig, dem Arbeitslosen für die Zeit
äner vorübergehenden Arhbeitsunfähig.
seit ‘die Arbeitslosenunterstützung wei-Tr
ZH gewähren, Aug diesem Grunde
»rhälf der Arbeitwinse kein Kranken-,
Hdans-, Taschen- und Miteliederwochen.-zeid
für diese Zeit, da Doppelleistungen
licht angängie sind. Im übrisen wer-Jen
den versicherten Arbeitslosen »MWe
‚eistungen wie den Narmalvsrsicherter
zewährt.
Solange die Arkeiiskosenunterstützung
jläch dem Fürsorgerichtlinien gewährt
Vird, müssen salcien Arheitslosen. die
seinen Anspruch auf Arbeiteslosenunter-Aützung
naben, die Barleistunugen af
zrund dea & 214 RVYO erhalten bleiben.
Jin einen Doppelbezug auszuschalten,
ja Sieh der Krankenversicherungs-;räger
von Arbeitslesen, die Anspruch
sach $ 214 RVO steilen. nachweisen zw
assen. daß für die Zeit, für die Krankebgeld
begehrt wird, kein Anspruch
anf Arbeitslosenunierstützung besticht,
Wer keinen Antrae auf Arbeitsloseninferstützung
stelli. kung diesen Nachveis
nicht führen und hat daher auch
seinen Anspruch nach & 214 RYVO, Eine
Härte kann hierin nicht erhlickt werden,
1a die Zuerkemneng des Anspruchs nach
5 214 RVO über d:n gesetzlichen, Anpruüch
hinansgyeht, da nach Ahs, 3 der
\nsprneh nach Abs, 1 und 2 weglällf,
ohald der Erwerbziase auf Grund des
\VAVG geren Kraöukheit versichert ist
Außerdem können, snbald sich der Kreis
Ter ansnruchsherech tr ieten Parsanen anf
Die bei dem Krankenkassen versicherten Arbeitnehmer, Kriegshir‘ bliekenen und Reniner, sewie der Kranken-Stand
Ends Mai 1940
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