Full text : 1.1948/49 (0001)

Scite 104

„Arbeit und Woldiahet des Saarlandes?

Jahrgang 1 Nr, 9
Die Zahl der Arbeitsuchenden und offenen Stellen Ende Mai 1949
Nach Arbeitsamtsbezirken und Berufsgruppen
a) nach Arbeitsamisbezirken

Hat ein Lehrling (Aniernling) seine
Zerufsausbildung beendet und kann
die Prüfung aus Gründen, die nicht
n seiner Person liegen, erst später ab-‚egen,
 erhält er für die Zeit zwischen
der vertragsmäßigen Beendigung der
Lehr- bzw. Anlernzeit und der Ablegung
 der Prüfung. eine Vergütung
in Höhe von 120 Prozent des Bezugs”
satzes, Diese Vergütung unterliegt in
jen Fällen, in welchen das 18. Lebersjahr
 noch nicht vollendet ist. den für
jugendliche Arbeitskrät’e VvVorg2>eaenen
 Reduzierungen, und zwar: von
L6—17 Jahren 30 Prozent, von 17—15
Tahren 29 Prozent.
Die festgesetzten Erziehungsbeihiiin
 dürfen nicht unterschritten werjen.
 Nur in ganz besonderen Fällen
zann der Minister für Arbeit und
Wohlfahrt hinsichtlich der Höhe der
Erziehungsbeihilfen für das 1 und 2.
Lchriahr, insbesondere in Kleinhandwöorksbefricben,
 auf dem Verwai-‘ungswege
 Ausnahmen zulassen,
Eine Herabseizung der Lehrlings-5°züge
 für Lehrlinge im 3. Jahr der
Zefufsausbildung ist nicht möglich.
Se wurde von allen an der Ausarbei-'ung
 der Anordnung über die Festseizung
 der Erziehungsbeihilfen be-:eiligten
 Kammern und Organisaticnen
nit dem Hinweis abgelehnt, daß der
Lehrling im 3. Lehrjahr bereits in erageblichem
 Maße produktive Arbeit
leistet.

Arbeitsuchende * Davon arbeitslos [Otiene Stelle:

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b) nach Berutsgiupper

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Metailarbeiter
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Zhuemiearbeite*
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Toizarbeiter
Yahrungs- u. Genuß
Mmittelarb. (3)
jekleidungsark. (4:
"ris. u. Körperpfl.-Ber (15)
Zauarbeiter 6)
zraph, Berufe a7)
keinigungs- und
Desinfektionsarb, (18)
3ühnen- u, Filmarb. a9;
Jaststättenarb. (20)
Verkehrsarb. 421)
Aausgehilfen (22)
Tilfsarbeiter 2
Masenhinisten u. Heizer (24)
<aufmännische
und Büroberufr (25)
ngenieure u. Techniker (256)
sonstise Berufe 2)
\rbeitskräfte
Abhne festen Beruf (28)

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Noch 58 000 deutsche Freiarbeiter in
Frankreich
Von den als Freiarbeiter in Frankwich
 verbliebenen deutschen Kriegszcfangenen
 sind bereits 65000 nach
Ablauf ihres Arbeitswertrags nach
Deutschland zurückgekehrt, Weitere
2600 Freiarbeiter wurden aus ver-W’edenen
 Gründen vor Ablauf ihres
Vortrages repatriierl. Zur Zeit sind
och ca, 58000 deutsche Froiarbeiter
rn Frankreich heschüäfttigt.

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. ich g der Arbeits!
KXrankenversic erung der rbeitsiosen
Von Regierung samimann Claus Steinhauer
keit zur Zahlung der ArbeitslosenuntersLützung
 bis zur Neuregelung gelten.
Wenn künftig die Voraussetzung der
‚Llfsbedürftigkeit nicht mehr zum Bezug
ler Arbeitslosenunterstützung erforderich
 ist, endet die Krankenversicherung
itets mit dem Wegfall der Arbeitsloseninterstützung.
 Dieser Tag dürfie dem
m Erlaß von 12, 3. 1949 vorgeschenen
‚Tag der Feststellung des Wegfalls
iner der unter Abschnitt I Ziffer 1 he
zeichneten Voranssefzungen“ ont
iprechen.

Schluß ans Nr. 6
Beginn und Ende der Versicherung
Da die Versicherung der Arbeitslosen
ır Rahmen der „Weiterversicherung“
rtolet, muß sie sich unmittelbar an die
"ichtversicherung anschließen, Dies
tb der letzte Beschäftigungstas bzw.
ler letzte Tag der Arbeitsuntihigkeit,
wenn diese während des versicherungsöflichtigen
 Beschäftigungsverhältnisses
eingetrefen ist. Wine Ausnahme ist
Jann am Platze, wenn der anspruchsjerechtigte
 Arbeitslose vorher eine
selbständiee Tätigkeit ausübte, In allen
ihrizen Fällen heginnt. die Versicherung
wit dem Tace, der auf die Beendigung
ter Pflichtversijeherung foler, auch
wenn die Arbeitslosmeldung mil erheblicher
 Verspätung vergenommen/ wurde,
Ua zu vermuten ist, daß in zahlreichen
Fällen die Arbeitslosmeldung erst. nach
Kintritt. einer Erkrankung erfolet, müsen.
 dem Kraukenversicherungsträger
Zuiklest die Beiträge seit Beendigung
Kar Pilichtversicherung gezahlt werden,
Dies amuß auch Künftie hei Werfall
des Voraussetzung der “Ailfshedidrtkie

jeweiligen Versicherungsträger, gm
nachträglich angegeben wird. Da die
Apmeldungen sofort vorzunehmen sind
kommt ggf. cine Verrechnung doppeli
gezahlter Beiträge für die gleiche Zeil
mit dem Landesstock für Aufgaben de*
Arbeitsmarktes in Frage. Der Landes
stock wird das Ergebnis von Vertrags
streitigkeiten künflig den Versichorung®
Hägern mit ailayn

Meldungen
Die An und Abmeldungen werdet
zrundsätzlich nur durch die Arbeits
imier getätigt,. keinesfalls durch eine
ihrer Zweigstellen, Ferner sind nur vos
Ten Arbeitsämtern ausgestellte Beschei
zungen über Bezug von Arbeitslosen
micıstützung von den Krankenver
sicherungsträgern anzuerkennen. Die
Vordrucke zur An- und Abmeldung
ind den Arbeitsämtern bereits zur Ver
Hgung gestellt worden. Die An- und
Abmeldungen sind auch bei Wohnsitz
verlegung in einen anderen Kreis ef
forderlich, wenn nicht die Eisenbahb
Jetriebskrankenkasse zuständi£ ist. Iw®
(nterasam ninag reibhund«lnsan Ceschtifte

Stellt der Vertraucusarzt des Arbeits-«‚mtes
 fest, daß cine während der Ar-‚eitslosmeldung:
 eingetretene‘ Arbeitsmnfähigkeit
 nicht nur vorübergehender
Natur ist, sondern voraussichtlich zur
nvalidität führt, so endet mit dieser
'eststellung auch die Krankenversicheung
 auf Grund des Erlasses vom 12.
> 19418

Bei Vertragsstreitigkeiten, Zahlung
on Entschädigungen und Abfindungen,
schlicßt sich die Versicherung immer an
len Tag an, dor endeültis als der letzte
Tan der PflichtversicherunmgG von: dem
            
Waiting...

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