vorteilhaft arbeiten können, so läßt sich bis zu einem gewissen Grade
der mit dem abnehmenden Gefälle verbundene Arbeitsverlust durch
Vergrößerung des Aufschlagwassers ausgleichen. Die theoretische
Arbeitsleistung der Turbine — A — (CGlh-— bleibt also bei dieser
Anordnung innerhalb gewisser Grenzen unverändert. Ist das Größt—
—
Wasser der besprochene Ausgleich auf, und die theoretische Arbeits—
eistung nimmt von da ab entsprechend dem verminderten Gefälle
ab. Erreicht das Gefälle ein gewisses Mindestmaß — hier ist als
solches die Höhe von O,6 m angenommen worden —, so hört eine
»orteilhafte Benutzung der Turbinen auf; an ihre Stelle muß dann
die Hilfsdampfkraft herangezogen werden.
Dasselbe sindet statt bei eintretendem Eisgange, wobei die
Wehre gelegt werden müssen, um sie vor Beschädigung und den
Fluß vor Eisversetzungen zu bewahren. Die Dauer dieser für die
Ausnutzung der Wasserkräfte verloren gehenden Zeit wenigstens
annähernd zu kennen, ist selbstverständlich für die Beurteilung der
Wasserkraft von besonderer Wichtigkeit. Aufgrund langjähriger
Pegelbeobachtungen soll hier für die Wasserkraftanlagen der zu—
künftigen Moselwehre angenommen werden, daß jährlich im Mittel
auf eine gänzlich fehlende Wasserkraft infolge von Hochwasser an 40,
infolge von Eis an 10, also zusammen an 50 Tagen zu rechnen
sein wird. — Wie gesagt, kann diese bei dem nachfolgenden Bei—
spiel gemachte Annahme nur als unsichere Annäherung gelten, da
elbstverständlich die in den verschiedenen Jahren und an den einzelnen
Wehren von den jeweiligen Witterungsverhältnissen abhängigen
Wasserverhältnisse zwischen weit auscinander liegenden Grenzen
schwanken.
Für den Wert einer mit Hilfsdampfkfraft ausgestatteten Wasser—
kraft ist die Dauer dieser Zeit besonders insofern von Bedeutung,
als durch sie der Verbrauch an Kohlen für die Dampfmaschine
entsprechend beeinflußt wird; alle übrigen Betriebskosten, z. B. Ver—
zinsung, Tilgung, Bedienung usw. der Anlage, bleiben dagegen sogut
wie unverändert. —
Von den vielfachen an den zukünftigen Moselwehren möglichen
Fällen soll nun als Beispiel und Unterlage der folgenden Berech—
aungen ein etwa bei Cochem belegenes Wehr herangezogen werden,
das bei einem Größtgefälle von 2,85 menicht den günstigsten und
anicht den ungünstigsten, vielmehr einen mittleren Fall der möglichen
Wasserverhältnisse darstellen würde. Die an diesem Wehr zu