Full text : Die rechtlichen und sozialen Verhältnisse St. Ingberts im 16. Jahrhundert

geliefert werden wie überhaupt die Gülten; in der Regel war es Grundsteuer
bezw. Grundrente für Häuser und Gärten.
6) Nicht aufgeführt sind jene Steuern, die nicht zu regelmäßigen Fristen
fällig waren z. B.:
a) Das Besthaupt, entsprechend der jetzigen Erbschaftssteuer. Das
Besthaupt war eine Leistung der Erben gegen den Grundherrn für
die weitere Ueberlassung der väterlichen Erbgüter. Es bestand in der
Ablieferung des besten Stückes Vieh (beim Tode des Vaters) oder
des zweitbesten, des besten Kleides usw.
b) Das Abzugsgeld, eine Gebühr für den freien Abzug aus dem
Dorfe und somit in vielen Fällen auch für die Lösung des Unter—
tanenverhältnisses.
Dazu kommen noch außerordentliche Steuern z. B. Kriegs—
steuern, Steuern zur Landesdefension, Türkensteuern u. s. w.
Selbstverständlich erfahren wir hierüber nichts aus den Weistümern. — Von
anderen Abgaben sind noch zu nennen: Strafgelder („Bußen“) oder Frevel—
gelder, Oelgülten und Wachsgülten in die Kirche usp. Die „Kappen“
(— Kapaunen) und Hühner wurden als Rauchhühner, Fastnachtshühner usw.
nicht von allen Untertanen geliefert, wie die Zahlen ausweisen und wir am
Schlusse des folgenden Kapitels nach besonders vernehmen werden.

5. Bevoolkerungsoerhältnisse am Fusgange des 10. sahrhunderts.

Aus dem Steuern- und Abgabenverzeichnis mußten wir bereits den Ein—
druck gewinnen, daß St. Ingbert im 16. Jahrhundert noch ein kleines Dorf
war. Im allgemeinen herrscht eine falsche Ansicht über die Bevölkerungsziffer
der damaligen Dörfer. Solche von 300 -400 Einwohnern zählten schon zu
den größten. St. Ingbert dagegen war ein kleines Dorf. Glücklicherweise ist
uns ein Verzeichnis aller Dorfgenossen, richtiger alle Haushaltungsvorstände aus
dem Jahre 1599 (oder 1600) erhalten; ihre Zahl beträgt 31. In der zweiten
Hälfte des 16. Jahrhunderts dürfte sie konstant dieselbe geblieben sein. Legen
wir einmal die Steuern des Jahres 1567 zu grunde. An Schirmhafer wurden
30 Malter Saarbrücker Maß (— 40 Mlt. St. Ingberter Maß) geliefert; trifft
auf jede Familie (Haushaltung „Hausgeseß“) ein Malter, dann sind es 30
Familien; selbstverständlich ist das nur eine Vermutung, die aber zur Gewiß—
heit wird, wenn wir das „Schirmgeld“ in Rechnung ziehen: „Item an Schirm—
geldt felt (fällt); jars zo ( zwo) schilling pfennig dut 118. XIX albus“.
Jede Familie hatte also 2 Schilling zu zahlen; der Anteil des Erzbischofs be—
trug die Hälfte, demnach 1 Schilling. Nun beträgt 1 fl — 26 albus, 30
albus sind 20 Schilling, also sind 1fl 19 albus — 45 albus — 30 Schilling.
 — Die Zahl der Familien beträgt 30. Da aber um das Jahr 1600
            
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