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wir weiter unten näher darlegen werden, zählte es um das Jahr 1600 erst
etwa 31 größere Gebäulichkeiten, hatte also einen ganz bescheidenen Um—
fang. Wo die Kirche (und das Pfarrhaus) stand, diese Frage ist noch
nicht gelöst, sie hängt wohl mit der anderen nach dem ältesten Be—
gräbnisplatz zusammen. Bei der Kirche befand sich jedenfalls auch der Platz,
wo die Jahrgedinge oder „Jahrgedingstage“ (1567), auch „benante tag“ ge—
heißen, abgehalten wurden. Bekanntlich wählte man hiezu Plätze im Freien,
unter Bäumen (Linden), vor der Kirche usw. Einen solchen Platz nannte man
„maelstadt“ (1535). Zwar sagen alle Weistümer daß die Jahrgedinge „zu
St. Ingbert“ gehalten wurden. Das schließt aber nicht aus, an irgend einen
Ort innerhalb des Bezirkes oder Bannes überhaupt zu denken. Indes macht
das Bannweistum von 1567 den Zusatz „zu S. Ingbrechten in dem Dorf“.)
Das berechtigt zur Annahme, daß die „Malstatt“ 6) bei der Kirche gelegen war.
Hier, auf dem um die Kirche gelegenen Friedhof stand eine Linde und ein
Kruzifix, der Platz war also wie geschaffen. Sein weltliches Recht holte man
dort, wo man sich auf göttliches Recht und göttlichen Schutz am besten berufen
konnte, dort, wo man unter dem Bilde des Gekreuzigten den Eid schwur,
Sicherheitsbürgen stellte und das Handgelübde gab. — Die Preßkammer oder
Betzenkammer“) war ebenfalls bei der Kirche, denn das Weistum von 1567
sagt, es sei „ein Plochs) und Stock bei der kirchen von alters gewessen, darin
sei ein mißthetig Mensch, biß er verurtheilt worden, gestanden“. — Die Lage
der Bannmühle (bereits 1543 genannt) ist ebenfalls unbekannt, wenn sie nicht
die jetzige Stadtmühle ist. — Außerhalb des Ortes lag das Hochgericht oder
der Hinrichtungsplatz: „Und hab das Hohegericht an der Saarbrucker Straßen
unden an S. Ingwert us die linck Handt uber der Straßen, das man noch den
Galgenplatz nennt, uf dem Grundt gestandten. Die, Saul oder Steil?) ist in
) Daraus geht hervor, daß der Stein bei Rentrisch als „Dingstätte“ für St.
Ingbert nicht in Frage kommen kann. Vgl. Pfälz. Museum 1894 S. 38. Wir werden
bei einer anderen Gelegenheit noch näher darauf zu sprechen kommen.
) Für die Gerichtsversammlung gab es neben dem Worte thing-Ding auch
die Bezeichnung mabal oder mal, das auf das gothische mathljan und das althoch—
deutsche mahaljane-sprechen zurückgeht, also soviel wie Sprache, Rede bedeutet. Aus
einer mahalstatt entstand der Ort Malstatt bei Saarbrücken. Siehe Ruppersberg III.
Bd. S. 757.
7) Eine Erklärung dieses Wortes findet sich in den Westpfälz. Geschichtsblättern
19038 S. 17 fs. Bgl. auch Palatina 1908 S. 35 Anm. 47.
65) Das Wort Ploch oder Plock hängt zusammen mit blöchen (oder blochen)- in
den Fußblock einschließen. Der Gefangene mußte sitzen und seine Füße ausstrecken,
die zwischen zwei durchlöcherte Balken eingeschlossen waren. Für zanksüchtige Weiber
ein hilfreiches Mittel!
9) Der Ausdruck „Steil“ bedeutet soviel als aufrechtstehender Balken. In dem
Weistum der Nunkirche bei Ravengiersburg auf dem Hunsrück (bei Würdtwein Subs.
dipl. VI. 158) wird ebenfalls die „steul“ genannt. Der Galgen hatte folgende Teile:
zwei steul, die Fürst (⸗First), die Leitern, Corden, Saile, Knebel usw.