—II. Teil.
Die sozialen Derhältnisse der Untertanen.
Nach den bisher gewonnenen Ergebnissen wird man geneigt sein zur
Frage: Wenn alles fast bis ins kleinste geregelt war zu gunsten der Hoch—
gerichts- und Grundherren, wenn wir nahezu von nichts anderem hören als
von den Rechten des Landesherrn und somit von seinen Befugnissen hinsichtlich
seiner Untertanen, was bleibt denn für diese noch übrig? Sind sie nicht völlig
rechtlos und der Willkür ihres Herrn preisgegeben?
Wenn man auf die mittelalterlichen Verhältnisse der Bauernschaft, über—
haupt der ländlichen Bevölkerung zu sprechen kommt, so verbindet man gerne
damit einen Begriff, der in den allermeisten Fällen ganz falsch angebracht ist:
das Wort „Leibeigenschaft“. Dieses Wort, erst seit dem 14. Jahrhundert
unserer deutschen Sprache eigentümlich, ist unglücklich gewählt für die Bezeichnung
des bäuerlichen Untertanenverhältnisses im Mittelalter. Man denkt hiebei un—
willkürlich an jene Art von Sklaverei oder Knechtschaft, wie sie zur römischen
Kaiserzeit bestand; allein diese Art war in deutschen Landen von Anfang an unbe—
kannt. Der mittelalterliche Bauernstand war zwar nicht frei in dem Sinne
wie die Adeligen oder auch nur wie die städtische Bevölkerung, allein er war
auch nicht rechtlos und der willkürlichen Nutznießung seines Herrn ausgeliefert.
Der mittelalterliche Bauer war rechtlich geschützt, er saß auf Grund und Boden
der, wenn auch nicht freies Eigentum, ihm doch gesichert war und nicht will—
kürlich entzogen werden konnte. Erst zu Ende des 15. Jahrhunderts machten
sich Strömungen bemerkbar, welche dem Bauer seine althergebrachten Rechte
entziehen, ihn vollständig recht- und schutzlos machen wollten. Leider
waren derartige Bestrebungen zum großen Teil mit Erfolg begleitet. Die
Bauern aber traten solchem Beginnen entgegen, scharten sich zusammen, ihre
althergebrachten Rechte zu wahren und zu verteidigen. Dies gab den Anstoß
zu der großen sozialen Revolution im 16. Jahrhundert, die wir als Bauern—
krieg bezeichnen. Sein ungünstiges Ende verschlechterte die Lage des Bauern—
standes fast überall, bald mehr, bald weniger.
Ob auch nach St. Ingbert diese soziale Revolution ihre Wellen schlug,
verschweigt uns die Geschichte. Der größere Teil des Bliesgaues, soweit er
heute unserer pfälzischen Heimat angehört, scheint davon verschont geblieben zu
sein.) Dies dürfte sich aus zwei Umständen erklären, einmal weil die Lage
) Nur von Bebelsheim, Habkirchen, Gersheim und Bliesbolchen ist die Teil—
nahme am Bauernkriege bekannt. Die Bauern von Bliesbolchen plünderten unter
ihrem Anführer Kunz Schinder das Kloster Gräfinthal. Siehe Ruppersberg J S. 244
—250; Lery, Gesch. d. Klosters, d. Vogtei und Pfarrei Herbitzheim SsS. 40 -47. Aus
Habkirchen wird genannt Billen Nikel. Für die Untertanen aus Habkirchen und Bebels—
heim verwandte sich später der Graf von Saarbrücken beim Erzbischof von Trier.
Ruppersberg a. a. O. S. 249