Full text : Die rechtlichen und sozialen Verhältnisse St. Ingberts im 16. Jahrhundert

Dorbemerkungen.

Die politische oder landesgeschichtliche Vergangenheit ist gleichsam nur
der Rahmen, in den sich erst jenes Bild einfügt, das wir als Ortsgeschichte
im engeren Sinne zu bezeichnen pflegen. Die politische Geschichte weist dem
Orte jene Stellung an, die er einnimmt in der allgemeinen Landes- und
Völkergeschichte. Wenn sie auch manches dazu beiträgt, die Vergangenheit des
Heimatsortes kennen zu lernen, so ist sie doch nur eine in sich abgeschlossene
Reihe von Ereignissen und Verknüpfungen, die nur wenig wirksam mehr in
die Gegenwart hereinreicht, oder mit anderen Worten: in ihr wurzelt teilweise
die Kenntnis unserer Heimat, nicht aber die Liebe zum heimatlichen Boden
und Herde. Denn die Heimatsliebe hat noch ein ganz anderes, viel reicheres
Quellengebiet, dessen kristallllare Wässerlein noch in der Gegenwart fließen; es
ist das Volkstum in seiner geschichtlichen Entwicklung und in seinem Auf—
und Vorwärtsstreben, aufgefaßt im weitesten Sinne des Wortes. Dazu gehören
nicht etwa blos die Sitten und Gebräuche im Leben des Einzelnen und der
Familie, im Anschlusse an bürgerliches, religiöses, wirtschaftliches und soziales
Leben, dazu gehören auch die Rechtsgewohnheiten und Gepflogenheiten der
Gemeinde als einer sozialen Gesamtheit. Es ist jenes Kapitel, welches die
große Masse des Volkes heute noch am meisten anspricht; nicht wer das Szepter
über seine Ahnen geführt, nein, danach frägt das Volk nicht, sondern wie haben
sich jene darunter befunden, wie haben sie die Lasten der Herrschaft und die
Pflichten der Untertänigkeit empfunden, wie äußerte sich das gemeinschaftliche
Leben nach außen. Das ist die Kardinalfrage; sie steht heute noch wie damals
im Vordergrunde allen Interesses am Staats- und Gemeinwohl. Diese Frage
steht auch in innigem Zusammenhange mit der Vergangenheit; sie erregt An—
teilnahme, innige Teilnahme an den Schicksalen der Vorfahren, sie ermöglicht
eine gegenseitig abschätzende Beurteilung und gerechte Vergleichung damaliger
und jetziger Verhältnisse und Zustände. Nur wo dieser Sinn noch herrscht,
kann von wahrer, motivierter Heimatsliebe die Rede sein. In dieses Gebiet
des echten deutschen Volkstums wollen wir den Leser einführen. Aber er darf
nicht erwarten, daß er das Bild des heimatlichen Volkstums ganz und bis in
alle Einzelheiten deutlich vor Augen sieht. Nur Strahlen fallen in dieses
Gebiet der Vergangenheit, nicht das volle Licht. Und doch wird uns das Bild
befriedigen, nicht zuletzt deshalb, weil es uns bisher völlig unbekannt gewesen.
            
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