Vogt zu Hunolstein starb, folgte ihm sein Sohn Heinrich, Herr und Vogt zu
Hunolstein. Gegen diesen vernachlässigte Hans II. von St. Ingbrecht seine
Lehenspflicht, weshalb ihm ersterer seine Lehen entzog und am 23. Juli 1465
den „Tielemann Schram und Jaspar von Berkelles?s mit den Lehen belehnte, die
Hanns von sent Ingebrecht inne gehabt hait, mit namen den gütern zu Erff—
willer, äckern, wiesen, hofreyde ꝛc.“* Später kam er jedoch wieder zu Gnaden.
Denn am 6. Januar 1467 beurkundete er, daß Heinrich Vogt und Herr zu
Hunolstein aus Gnaden ihm diejenigen Lehen wieder verliehen habe, welche
seine Voreltern von der Herrschaft Hunolstein zu Lehen getragen und er selbst
von Heinrichs Vater Nicolaus empfangen, aber genannter Heinrich wegen nicht
geleisteter Lehenspflicht als verwirkt eingezogen hatte.ss — Als zweibrückischer
Lehensmann erscheint Hans II. 1443 und ca. 1482,56 als hunolstein'scher
wahrscheinlich noch im Jahre 1486.37 Kurz darauf starb er, noch vor dem
Jahre 1490, und hinterließ einen unmündigen Sohn gleichen Namens, Hans III.
b) Die Reichsritter ca. 1490 - 1030.
Nachdem Hans II. gestorben war, wurden seine Zweibrücker Lehen auf
Burg Kirkel von Herzog Kaspar von Zweibrücken am 13. August 1496 dem
zweibrückischen Kanzler Johann Langwert von Simmern verliehen,“s desgleichen
dessen Sohne Georg 1495 und 1502;39 am 15. Mai 1540 kamen sie an die
Familie Schorr von Hasel.'“ — Die Hunolstein'schen Lehen wurden ebenfalls
332) Kaspar von Berkil Gerkule, Berkwyh) war in den Jahren 1465 und 1475
zweibrückischer Diener. Lehmann, Herzogt. Zweibr. S. 158 u. 181. Er war Hauptmann
der zweibr. Schar, welche am 1. März 1471 bei Landstuhl von den Pfälzern nieder—
geworfen wurde. Kremer, Gesch. Kurf. Friedrich J. S. 447. In den Jahren 1474 und
1477 war er Amtmann zu Blieskastel. Lehmann a. a. O. S. 181 u. 184. Heinßtz,
Fürstentum Pfalz-Zweybrücken, S. 376. Danach ist die Ansicht bei Lehmann, Burgen
V. 266, als seien die Bayer von Boppart Amtleute in Blieskastel gewesen, zu berichtigen.
Bgl. auch Anm. 292. 1483 war Adam von Sötern Amtmann in Blieskastel. Mitteil.
d. hist. Vereins XVI. (1892) S. 149
39) Vgl. Anm. 382.
35) Dat. 1466 moro Trev. an der heil. dreier koninge tag (1467 Januar 6)
Toepfer II. 342.
30) Heintz, Das Fürstentum Zweibrücken u. seine Herzoge J. Teil (1838) S. 288
4. 418. Statt 1482 nimmt Molitor, Zweibr. Burg u. Stadt S. 196 das Jahr 1490 an
37) VBgl. Rütter, Die histor. Vergangenheit St. Ingberts ꝛc. S. 9.
s8) Vgl. Lehmann, Vollständige Gesch. d. Herzogth. Zweibr. u. seiner Fürsten
(1867) S. 215. Die Urkunde ist nach einem älteren Drucke neuerdings veröffentlicht
bei Molitor, Urkundenbuch S. 97 Nr. 61b. Die Ueberschrift aus späterer Zeit besagt:
„Lehenbrief über das Böbelsheimer Lehen, wie solches Herzog Caspar zu Zweibrücken
nach Absterben der Familie derer von St. Engelbrecht seinem Cantzler Johann Langwert
von Simmern anno 1490 auf Freitag nach St. Laurentii Tag confirmiert hat.“ Daß
diese Notiz teilweise unrichtig ist, ergibt sich aus dem folgenden.
a0) Siehe Lehmann, Vollständige Gesch. ꝛc. S. 235 (ao 1495); der Lehenbrief
von 1502 bei Molitor, Urkundenbuch S. 100 f.
10) Eid, Hof- und Staatsdienst, S. 181 Anm. 4.