Full text : Die rechtlichen und sozialen Verhältnisse St. Ingberts im 16. Jahrhundert

als Zeuge in zwei Urkunden, wovon die erste undatiert ist und etwa in das
Jahr 1174 gehört,““ die zweite dagegen aus dem Jahre 1180 stammt.!s —
Hermann und seine Nachkommen scheinen Lehensleute der Grafen von Saar—
werden und deren Verwandten, der Herren von Kirkel, gewesen zu sein.
Ludwig von Saarwerden verpfändete ihm die Vogtei zu Rohrbach nebst
einem Teil seiner Allodien daselbst. Zur Einlösung der Pfandschaft gab der
Abt Gottfried von Wadgassen dem Grafen Ludwig von Saarwerden 15 Talente
unter der Bedingung, daß weder er noch seine Erben die Vogtei verpfänden
oder sonstwie veräußern dürften. Dies geschah im Jahre 1195. In der Urkunde
erscheint als Zeuge Hermannus de s. Engelberto.iss Weiterhin erscheint der
——
Metza (Mechtildis, Mathilde) war vermählt mit Nikolaus von Sötern.s —
Der Ritter Görris von St. Ingbert und andere, darunter der Edelknecht
Henzelin Schelm von Dymeringen und seine Franu Sybilla von St. Jmbert,
vermutlich die Schwester des Görris (— Georg), verkaufen 1372 und 1374

1) Die betreffende Urkunde wurde veröffentlicht von Würdtwein, Nova subs.
dipl. XII. p. 108 nr. 88 und nach dieser Sammlung von Molitor, Urkundenbuch z.
Gesch. d. Stadt Zweibrücken S. 2f Nr. 2. Beide setzen sie ins Jahr 1179. Dagegen
kommt Hahn, die Grabsteine des Klosters Werschweiler, S. 19 zu dem Ergebnis, daß
sie etwa aus dem Jahre 1174 stammt. Hahn hat das Original selbst eingesehen;
danach heißt unser Ritter Hermannus de Sancdto Tngebrehtho, während
Würdtwein und Molitor de Sancto Ingeberto schreiben.
18) Die Urkunde ist nach dem Original veröffentlicht von Crollius, Orig. Bip.
vol. J. 127-188 (vgl. dessen Westricher Abhandlungen, Erstes Stück S. 25), ebenso
von Molitor Urkundenbuch S. 6 ff; vgl. Hahn a. a. O. S. 28, der ebenfalls das
Original zur Vorlage hatte.
184) Die Urkunde ist abgedruckt bei Beyer, Mittelrhein. Urkundenbuch II. Bd.
S. 187, vgl. Görz, Mittelrhein. Regesten II. Bd. Nr. 746. Tritz a. a. O. S. 33. Infolge
dieser Urkunde wird folgendes Regest bei Tritz a. a. O. S. 61 erst klar: Am 6. Sept.
1386 erklärt Eberhard von Siersberg, Herr zu Dillingen, daß sein Neffe Johann
von Kirkel auf seinem Sterbebette alle seine Rechte im Dorfe Rohrbach an Wadgassen
gegeben habe. Wir erfahren dadurch, daß Rohrbach im Jahre 1886 von der Herrschaft
Kirkel getrennt wurde und in den Besitz der Abtei Wadgassen kam. So ist es ver—
ständlich, warum Rohrbach im Lehenbrief des Jahres 1431 betr. das Reichslehen Kirkel
nicht unter den zu diesem Lehen gehörigen Dörfern genannt wird. Da es zur
Reformationszeit bereits zum Herzogtum Zweibrücken gehörte, bleibt noch zu ermitteln,
zu welcher Zeit es von Wadgassen veräußert wurde. Vgl. Palatina 1908, S. 11. Zur
Geschichte von Rohrbach vgl. man die Wadgasser Urkunden von 1179, 1181 u. 1197
bei Beyer a. a. O. Il. Bd. S. 69, 85 u. 210, sowie die Regesten bei Görz und Tritz zu
diesen Jahren. — Das Regest vom Jahre 1886 ist insofern wichtig, als daraus hervor—
geht, daß die Familie der Herren von Kirkel mit Johann IV. nicht erst 1887, wie bisher
allgemein angenommen wurde, sondern spätesters im Sommer 1386 ausgestorben ist.
Bgl. Lehmann, Urk. Gesch. d. Burgen u. Bergschlösser ꝛc. V. Bd. S. 244.
18) Siehe Hahn a. a. O. S. 135.
            
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