Full text : Sammlung der Ortsgesetze usw. der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach

Aus Anlaß des Süberhochzeitsfestes Ihrer Majestäten
des Kaiseis und der Kaiserin (27. Februar 1906) wird auf
Grund eines Stadtverordnete -Beschlusses eine
Wilhelm⸗Auguste⸗Viltoria⸗Stiftung
der Stadt Malftatt-Burbach gehörtg, gebildet mit den folgenden
Satzungen:

81.
Alljährlich — erstmalig füt das Etatsjahyr 1900 —
wird durch den Haus haltsvoranschlag ein Betrag von wenigstens
400 Mark überw'.esen.

82.
Die Kapitalien sird, solange und soweit sie nicht dem
Zweck der Stiftung gemäß Verwendung fiaden, ziasbar anzu—
legen. Was je nach Ablauf emes Schuljahres bezw. nach
Entrichuig des Schulgeldes für je ein Schaljajr übrig bleitt
wird unangreifbarer Kapitalstock
83.
Es soll jeweilig für 3 Kinder, worunter 1 Mädchen sein
darf, das Schulgeld gezahlt und ihnen dadurch der Besuch
einer höheren Schule eemöglicht oder erleichtert werden.
Es darf jede dieser 3 Freistellen in der Weise geteilt
weiden, daß statt des ganzen Schulgeldes für 1 Kmnd je das
halbe Schulgeld für 2 Kinder gezahlt wird, und zwar darf
so auch für 2 Mädchen das hulbe Schulgeld bewilligt werden.
Sobald die jährlichen Ennahmen die dauernde Ein—
richtung einer weiteren ganzen oder einer halben Freistelle
gestatten, soll eine solche eingerichtet werden. Die fünfte, achte, elfte
usw. volle Stelle steht der von Ansang an die Berücksichtigung
von Mädchen zulassenden Stelle gleich. Zwei freiwerdende
datztellen dürfen zu jeder Zeit zu einer Vollstelle vereinigt
werden.

84.
Vorbedingung für die Verleihung und den Bezug einer
Stipendie ist der Wohnsitz in Malitalt-Burbach und der Be—
such einer höheren Schule, für Verleihung und Wiederver—⸗
leihung, ferner Fleiß, Aufmerksamkeit und Wohloerhaltea in
der Schule und eatsprechende Begabung.
856.
Das Stipendium wird vorbehaltlich des 8 4 immer auf
die Dauer von 3 Jahren vecliehen. Wiederverleihung ist zu—
lässig und als bei der erstmaligen Verleihung in Aussicht ge—
nommen anzusehen.

86.
Ueber die Verleihung (8 5) sowie über Entziehung
wegen Fortfalls der Voraussetzungen beschließt ein aus dem
Bürgermeister und den Beigeordneten gebildeles Karatorium
Malstatt⸗Burbach, 12. Februar 1906.
Der Bürgermeister
Schmoolk.
            
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