Wahlperiode ein Beisitzer aus, so tritt derjenige der—
selben Wahlvorschlagsliste angehörige Kandidat, welcher
unter den nicht für gewählt Esklärten die höchste
Stimmenzahl erhalten hatte, an seine Stelle; bei Stimmen—
gleichheit entscheidet das Los. Verringert sich trotz
dieses Ersatzverfahrens die Zahl der Beisißer einer
Kategorie um mehr als einen Beisitzer, so kann der
Bürgermeister Ersatzwahl für den Rest der Wahlperiode
anordnen.
Schon bei der Hauptwahl soll der Wahlausschuß
die eventl. gemäß des Abs. 1 dieses Paragrapheu
Berufenen und ihre Reihenfolge im Protokoll feststellen;
einer Berücksichtigung dieser Feststellung in der Bekannt.
machung (83 10) bedarf es nicht.
812.
Die endgültige Zusammensetzung des Gerichts ist
von dem Bürgermeister in der Malstatt-Burbacher
Zeitung unter Angabe der Namen und Wolmungen
der einzelnen Mitglieder bekannt zu machen.
8 13.
Für jede Spruchsitzung, soweit nicht gemäß dem
Gesetze vor dem Vorsitzenden allein verhandelt wird,
sind 2 Beisitzer, und zwar ein Kaufmann und ein
Handlungsgehilfe zuzuziehen. Die Reihenfolge, in
welcher die Zuziehung zu erfolgen hat, wird durch den
Vorsitzenden in der Weise im Voraus durch das Lös
bestimmt, daß jeder Beisitzer für zwei aufeinander—
folgende Monate als Beisitzer zu fungieren hat und
während der nächsten zwei Monate als Stellvertreter,
falls der für diese Monate berufene Beisitzer verhindert
ist. Ueber die Auslosung wird ein Protokotl aufge—
nommen.
Falls die Stadtverordneten-Versammlung gemäß
822 dieses Ortsstatuts die Zahl der Beisitzer anderweit
festsetzt, kann sie auch über die Reihenfolge der —R
ziehung der Beisitzer usw. anderweit Bestimmung treffen.
Bei gleichzeitiger Verhinderung eines Beisitzers
und seines regelmäßigen Stellvertreters beruft der Vor—
sitzende einen der zwei anderen Beisitzer derselben
Kategorie. Eine Aenderung in der Reihenfolge kann
auf übereinstimmenden Antrag der beteiligten Beisitzer