darnach — durch Zusammenzählung dieser Stimmen
— fest, welsche Gesamtzahl gültiger Stimmen auf jede
der eingereichten Vorschlagslisten gefallen ist.
Innerhalb jeder Liste werden die Kandidaten nach
Maßgabe der erhaltenen Stimmenzahl geordnet; bei
aleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge, in
welcher die Kandidaten in der Vorschlagsliste stehen.
Es wird nunmehr jeder Vorschlagsliste von der
zu wählenden Beisitzer-Zahl diejenige Zahl zugcteilt,
welche sich zu der Gesamtzahl ebenso verhält, wie die
Zahl der für die Vorschlagsliste geltenden Stimmen zu
deren Gesamtzahl. Die höchsten der verbleibenden
Bruchteile werden, soweit zur Gewinnung der Gesamt
zahl exforderlich, nach Oben je auf ein Ganzes abge
rundet; bei gleicher Größe des auf die Listen entfallen
den Bruchteils hat diejenige Liste den Vorzug, deren
Kandidat die größere Stimmenzahl erhalten hat: zwischen
den eine gleiche Stimmenzahl besitzenden Kandidaten
der vorhandenen Listen entscheidet das Los.
Der Wahlausschuß hat das Wahlergebnis sofort,
jedenfalls innerhalb dreier Tagen dem Bürgermeister
unter Beifügung des Wahlprotokolls und der Stimm—
zettel anzuzeigen.
8 10.
Das Ergebnis der Wahl ist von dem Bürger
meister sofort in der Malstatt Burbacher Zeitung mit
dem Hinweis bekannt zu geben, daß Beschwerden gegen
die Rechtsgültigkeit der Wahlen binnen einer Aus
chlußfrist von 1J Monat nach der Walhl bei dem Be
irlsausschuß anzubringen sind.
In der Bekanntmachung sind auch die Zahl der
abgegebenen gülltigen und ungültigen Stimmen, die
Verteilung der ersteren auf die einzelnen Kandidaten
und Listen mitzuteilen.
Gleichzeisiig sind die Gewählten von ihrer Be
eufung zu Mitgliedern des zaufmanusgerichts schriftlich
in Kenntnis zu seßzen und auftufordern, etwaige Ab
ehnungsgründe beim Bürgentt ister geltend zu machen.
311.
Lehnt ein zum Beisitzer Gewählter die Uebernahme
des Amtes mit Erfotg ab oder scheidet im Laufe der