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Dieses Viertel wird unter gleichmäßiger Vertheilung auf
die Kammern und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch eine
von dem Vorsitzenden des Gewerbegerichts oder dem Stell—⸗
vertreter desselben in öffentlicher Sitzung vorzunehmenden Aus⸗
loosung bestimmt.
Malstatt-Burbach, den 9. Januar 1902.
Der Bürgermeister
Schmock.
Genehmigt
auf Grund des 8 1 Abs. 2 des Gewerbegerichtsgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1901 und
der Vorschrift unter Ziffer IIIa der Ausführungsanweisung vom
23. September 1890.
Trier, den 20. März 1902.
Der Bezirks⸗Ausschuß zu Trier
Hoppe.
Nachtrag.
Der 86 des Statuts sür das Gewerbegericht der Stadt Malfl.⸗
Burb. vom 9. Jan. 1902 erhält zusolge Beschlußder Sladlver—
ordneten⸗Versammlung vom 8. April 1906 folgende Fassung:
Die Wahl der Beisitzer ist unmittelbar und geheim Sie
erfolgt unter Leitung emes Wablausschufsez zu Malstatt-Burbach.
Vorsitzender des Wahlausschusses ist der Bürger⸗
meister zu Malfiatt-Burbach bejw dessen Stellvertreter. Die
Stadtverordneten⸗Versammlung bestimmt, aus wicviel Personen
der Wahlausschuß zu bestehen hat, und wählt aus den als
Mitglieder des Gewecbegerichts tätigen Aibeitgebern und
Arbeitnehmern die Mitglieder des Wahlausschusses, welche zur
Hälfte stimmberechtigte Arbeitgeber, zur Hälfte stimmberechtigte
Arbeiter sein müssen.
Malstati⸗Burbach, den 3. April 1906.
Der Bürgermeister
gez. Schmook.
E. L Genehmigt.
Trier, den 19. April 1906.
Namens des Bezirlsausschusses
Der Vorsitzende:
J. V. Morgenbefsser.
Wird hiermit veröffentlicht.
Walstatt⸗Burbach, den 4 Mai 1906.
Der Bürgermeister Schmoolk.