Orts-⸗58tatut.
Auf Grund der 88 10 und 11 der Städte-Ordnung
für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 wird fün den Be—
zirk der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach folgendes Ortsstatut
beschlossen und erlassen.
8 1.
Die Zahl der Stadtverordneten wird unabhängig von
der Einwohnerzahl auf 24 ihh
2.
Dieses Ortsstatut tritt sofoͤt nach Genehmigung durch
den Bezirksausschuß in Kraft.
Malstatt-Burbach, den 13. Februar 1906.
Der Bürgermeister:
Schmook.
(L. 8.)
Der Bezirksausschuß.
O. III. 4.
Trier, den 22. Februar 1906.
Genehmigt.
Der Bezirksausschuß zu Trier,
Morgenbesser.
Vorstehendes Ortsstatut wird hiermit veröffentlicht.
Malstatt-Burbach, den 1. März 1906.
Der Bürgermeister.
J. V.
Der Beigeordnete Koehl.