Full text : Sammlung der Ortsgesetze usw. der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach

Orts-⸗58tatut.

Auf Grund der 88 10 und 11 der Städte-Ordnung
für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 wird fün den Be—
zirk der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach folgendes Ortsstatut
beschlossen und erlassen.

8 1.
Die Zahl der Stadtverordneten wird unabhängig von
der Einwohnerzahl auf 24 ihh
2.
Dieses Ortsstatut tritt sofoͤt nach Genehmigung durch
den Bezirksausschuß in Kraft.
Malstatt-Burbach, den 13. Februar 1906.
Der Bürgermeister:
Schmook.

(L. 8.)

Der Bezirksausschuß.
O. III. 4.

Trier, den 22. Februar 1906.

Genehmigt.
Der Bezirksausschuß zu Trier,
Morgenbesser.

Vorstehendes Ortsstatut wird hiermit veröffentlicht.
Malstatt-Burbach, den 1. März 1906.
Der Bürgermeister.
J. V.
Der Beigeordnete Koehl.
            
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