Full text : Sammlung der Ortsgesetze usw. der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach

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welche diesen Berechnungen zu Grunde liegen, müssen in
den Lageplan eingeschrieben sein. Aus dem Lageplane
sollen ferner die Nordrichtung, die Breite der Straßen
und Bürgersteige deutlich ersichtlich sein.

5. In zwei Exemplaren sind einzureichen:
a) Die Bauvorlagen zur Genehmigung geringfügiger Aus⸗
führungen (z. B. von Schuppen, Buden, von Abort⸗
und Sammelgruben, Grenzmauern, Zäunen, ferner zur
Herstellung oder Veränderung von Feuerstätten aller
Art, sowie von Schornsteinen), sofern die Ausführungen
nicht die Straßenfront bezw. Baufluchtlinien berühren
oder in bezw. vor der letzteren belegene Theile be—
stehende Gebäude betreffen. In Fällen der letztereu
Art bedarf es der Einreichung von 3 Exemplaren.
b) Die Detailzeichnungen und die Berechnungen der Trag⸗
fähigkeit der Constructionen.

Bei verbundenen Eisenconstructionen müssen diese
Vorlagen von demjenigen Sachverständigen, welcher die
Anfertigung der Constructionen verantwortlich über⸗
nommen hat, durch Unterschrift vollzogen sein.

6. Die Genehmigung zur Errichtung von Baubuden, Bau⸗
restaurationen oder Bauaborten ist bei dem betreffenden
Polizeirevier⸗Vorstande unter Beifügung einer einfachen
Lageplanskizze, aus welcher die Stelle, sowie die Ab—⸗
messungen der Anlage zu ersehen sind, schriftlich nach—
zusuchen.

7.

Bauschein und Bauvorlagen oder beglaubigte Copien der⸗
selben müssen während der Bauaussührung und bis zum
Abschlusse des Abnahmeverfahrens stets auf der Baustelle
bereit gehalten werden.

8

Bei Nachsuchung der baupolizeilichen Genehmigung zum
Neubau von Gebäuden u. s. w, welche unter die Nr. J
und V des 81 der Baupolizeigebühtenordnung fallen,
ist auf dem in 3 Exemplaren einzureichenden Lageplane
außer der Berechnung der ganzen Fläche des Grundftücks
und der Berechnung der davon zu bebauenden Fläche
auch die Berechnung des Rauminhalts der zu errichtenden
Gebäude einzutragen. Hierbei ist jedes selbstständige Ge⸗—
bäude für sich zu berechnen. Haben die einzelnen Theile
            
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