Nachtrag
zum Ortsstatut für die Anlage neuer Straßen
und Plätze in der Stadtgemeinde Malstatt-⸗Burbach.
Auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 18765, betr. die
Anlegung von Straßen und Plätzen in Städten und länd—
lichen Ortschaften und des 8 10 der Rhein-Städteordnung
vom 15. Mai 1856, sowie auf Grund ein es Beschlusses der
Stadtverordnelen⸗Versammlung vom 30. Mai d. J. wird
folgender Nachtrag zum Ortsstatut vom 2. Juni 1883 erlassen:
8 3 erhält folgende Fassung:
(Der Wortlaut ist vorstehend eingesetzt.)
Als 8 7a wird eingeschaltet:
(Der Wortlaut ist vorstehend eingesetzt.)
Malstati⸗Burbach, den 30. Mai 1906.
Der Bürgermeister:
Schmook.
Der Bezirks⸗Ausschuß
B. A. 2420.
Trier, den 30. Juni 1906.
Genehmigt.
Der Bezirks-⸗Ausschußz zu Trier
J. V.: Welschof.
Wird hiermit veröffentlicht
Malstatt⸗Burbach, den 24. Juli 1905.
Der Bürgermeister
Schmool.