Full text : Die Baupolizeiverordnung vom 5. August 1898 und die strassenbaupolizeilichen Ortsgesetze der Städte Saarbrücken, St. Johann a.S., Malstatt-Burbach nebst einem Überblick über die Grundsätze des preussischen Baufluchtengesetzes vom 2. Juli 1875

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8Nder Polizeiverordnung und Bauordnung
vom 31. Mai 1869.
(Zur Erläuterung des 8 1, Abs. 1 des Ortsstatuts
v. 24. 11. 87, S. 81, 82)

1. Das Längengefälle der Bürgersteige muß dem der Fahr—
bahn folgen, das Quergefälle muß in der Regel 354 em pro m
der Breite betragen.
2. Die Breite der Bürgersteige soll in der Regel mindestens
i/, der Straßenbreite betragen; sie kann aber auch im Interesse
des öffentlichen Verkehrs von der städtischen Behörde vergrößert
oder verringert werden und wird daher für jeden einzelnen
Straßenzug oder Straßenteil bestimmt werden.
3. Die Bürgersteige sind mit Kalkbordsteinen oder einem
Materiale von mindestens gleicher oder besserer Güte wie z. B.
Basaltlava und dergleichen von mindestens 0,60 m Laͤnge,
0,35 m Höhe und 0,16 m Stärke, welche auf einen festen
Untergrund oder eine Mauerschicht versetzt sein und in den
Stoßfugen eng aneinander schließen müssen. An den Straßen—
ecken, an welchen Straßenrinnen herumführen, müssen die Ecken
stumpfwinkelig verbunden werden.
4. Die Bürgersteige müssen zwischen den Bordsteinen und
der Straßenfluchtlinie mit Trottoir oder Zementplatten befestigt,
oder mit zugerichteten Dioritsteinen bezw. mit einem Materiale
von mindestens gleicher Güte mosaikartig abgepflastert werden.
5. Längs der Bürgersteige ist eine O,6 mm breite Rinne
von Dioritpflastersteinen bezw. mit einem Materiale von min⸗
destens gleicher Güte anzulegen.
6. Ueberfahrten über die Bürgersteige sind nur für solche
bestehende oder künftig anzulegende Ein- resp. Ausfahrten zu—
lässig, welche fir Wagen und Vieh benutzt werden. Die Ueber—⸗
fahrt ist so anzulegen, daß sie in der Baufluchtlinie in Höhe
des Trottoirs liegt und die Verbindung mit dem seitwärts an—
schließenden Trottoir in einem Gefälle von höchstens 1:6
stattfindet. Dieselbe ist mit Dioritpflastersteinen bester Qualität
bezw. mit einem Materiale von mindestens gleicher Güte ab—
zupflastern.
            
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